Grundsteuerreform im Bundesrat: Hamburg, das gallige Dorf

Dirk Löhr

Bei den Beratungen um die erste Stufe der Grundsteuerreform im Bundesrat (4.11.) hielt Hamburg (auch stellvertretend für Bayern) tapfer das Fähnlein des Widerstandes aufrecht (s. die Rede von Finanzsenator Dr. Peter Tschentscher im Bundesrat – TOP 9a).

Dr. Peter Tschentscher (Bildquelle: spd-hamburg.de)
Dr. Peter Tschentscher (Bildquelle: spd-hamburg.de)

Böse Zungen murmeln allerdings, dass dieser Widerstand v.a. durch die sich mit der Systemumstellung wahrscheinlich verschlechternde Position dieser beiden Länder im Länderfinanzausgleich motiviert ist. Sei es dahingestellt – es ist gut, wenn die beiden Länder Unsinn verhindern wollen (selbst, wenn sie dies nur deswegen beabsichtigen, um diesen durch noch größeren Unfug zu ersetzen).

Finanzsenator Tschentscher schürte dabei wieder die Angst vor Mieterhöhungen infolge der Grundsteuerreform und verwies auf eine in und von der Stadt Hamburg durchgeführte Untersuchung. Bewirkt würde die Gefahr durch die hohe Bedeutung des Bodenwertes in der neuen Bemessungsgrundlage. Tatsächlich ist durchaus vorstellbar, dass z.B. in von Gentrifizierung betroffenen Stadtteilen diese Dynamik durch den Bodenwert besonders gut abgebildet wird. Die Folge wäre hier in der Tat eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer. Es könnte auch sein, dass dort v.a. Wohnanlagen betroffen sind. So weit ist nichts gegen Tschentschers Ausführungen zu sagen.
Geht man allerdings davon aus, dass die vermietenden Wohnungsunternehmen keine Wohlfahrtsveranstaltungen darstellen, holen sie aber schon heute aus den Mietern heraus, was sie können.
  • Nun nehmen wir einmal den – von uns gewünschten Fall – an, dass die Grundsteuer zu einer reinen Bodenwertsteuer umgestaltet wird. Kommt es danach – in teuren Lagen, wegen hoher Bodenwerte – zu einer Erhöhung der Grundsteuer, haben die Mieter ja nicht automatisch das Geld dafür in der Tasche, aus der sie die auf sie umgelegte Grundsteuer bezahlen könnten, selbst wenn tausend mal in den Mietverträgen steht, dass die Grundsteuer umgelegt werden kann. Legen die Wohnungsunternehmen die Bodenwertsteuer dennoch 1:1 auf die Mieter um, passiert Folgendes: Sie können dann eben in der Zukunft erstmal keine oder nur eine entsprechend geringere Erhöhung der Kaltmieten durchsetzen, als dies ohne die Umlage der Grundsteuer möglich gewesen wäre.  Am Ende tragen somit die Vermieter die Bodenwertsteuer.
  • Bei einer Gebäudesteuer hingegen können die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung reagieren – sie halten sich so lange zurück, bis die Knappheit am Markt so hoch ist, dass die Steuer eben doch ohne Einbussen bei der Kaltmiete umgelegt werden kann (Erreichung der alten Rendite nach Steuern).
Der Bodeneigentümer kann eben auf die Besteuerung nicht reagieren, im Gegensatz zum Gebäudeeigentümer. Und: Die von Tschentscher beklagte hohe Bedeutung hat die Bodenwertkomponente im Kostenwertmodell, das vom Bundesrat am 4.11. beschlossen wurde, nur in hochverdichteten Räumen wie Hamburg oder in florierenden Gegenden wie rund um München. Der Bodenwert geht eben nur in solchen Räumen stark in die Bemessungsgrundlage ein. Generell ist das Kostenwertmodell aber eher eine Gebäudesteuer.
Ginge es nun nach Tschentscher (bezeichnender Weise wieder einmal SPD), könnten die Wohnungsunternehmen nach Reduzierung der Bedeutung der Bodenkomponente in der Bemessungsgrundlage immer noch dieselbe (hohe) Miete nehmen, müssten daraus aber eine vergleichsweise geringere Steuer abführen.  So könnte ein höherer Teil der Bodenerträge privatisiert werden. Außerdem würde durch den geringeren Druck auf den Boden der Mobilisierungseffekt auf den Grundstücksmarkt noch weiter absinken, als dies im Kostenwertmodell ohnehin schon der Fall ist – mit der Folge eines geringeren Angebots und höherer Preise.  Herr Tschentscher, sieht so sozialdemokratische Politik aus?
So nützlich die Position von Tschentscher für die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” derzeit in politischer Hinsicht auch ist – die Rede sah doch sehr danach aus, als hätte Tschentscher diese entweder von der Lobby der Immobilienverbände oder von einem nur juristisch ausgebildeten Redenschreiber eingeflüstert bekommen, der unbelastet von jedweden bodenökonomischen Kenntnissen durch das Leben wandelt.

 

 

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