Der „grüne Klimafonds“: Zu kurz gesprungen

Dirk Löhr

Anlässlich der Erstauffüllung des “Grünen Klimafonds” (Green Climate Fund / GCF) fand am 20. November in Berlin eine Geberkonferenz statt, zu der Interessierte aus Industrie- und Schwellenländern geladen waren.  Der GCF gilt als wichtiges Instrument der künftigen Klimafinanzierung und soll Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung anspruchsvoller Klimaschutzaktivitäten unterstützen. Diese Aktivitäten sind dringend nötig. Erst am Mittwoch wurde ein neuer Emissions Gap Report des Uno-Umweltprogramms UNEP  veröffentlicht. Dieser legt dar, dass die Welt nur noch eine Billion Tonnen Kohlendioxid ausstoßen darf, wenn sie potenziell katastrophale Folgen des Klimawandels verhindern will. Geht der CO2-Ausstoß darüber hinaus, wird die globale Temperatur im Vergleich zur Zeit vor der Industrialisierung um mehr als zwei Grad steigen. Mögliche Folge wären extreme Fluten, massenhafte Dürren und schmelzende Polarkappen. Zudem würden die Meeresspiegel steigen und Hunderte Millionen Menschenleben gefährden (o.V. / SpiegelOnline; o.V. / FAZ.net 2014).

Nicht anpassungsfähig und ausgestorben
Nicht anpassungsfähig und ausgestorben

Die Rettung der Welt darf man sich freilich auch von der Geberkonferenz in Berlin nicht erhoffen. Bereits in der Geberkonferenz in Bali 2007  hatte man einen Anpassungsfonds vereinbart, der mit jährlich 300 bis 500 Millionen US Dollar dotiert war. Diese Summe stellte angesichts der anstehenden Aufgaben aber nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. In Berlin waren die Ambitionen höher: Die jetzt beschlossene Anschubfinanzierung soll ein erster Schritt darstellen, um die Zusagen der Klimakonferenz von Kopenhagen 2009 umzusetzen. Hier hatten die Industriestaaten zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für den Kampf gegen den Klimawandel und seine Folgen bereitzustellen. Der GCF soll den Großteil dieses Geldes verwalten.

Positiv an der Geberkonferenz in Berlin ist nun zu bewerten, dass neben Großbritannien, Frankreich und Japan auch die USA als einer der größten Treibhaus-Emittenten mit am Tisch saßen. Diese leisten mit bis zu drei Milliarden Dollar auch den höchsten Beitrag. Deutschland sagt Zuschüsse in Höhe von 750 Millionen Euro zu. Großbritannien ist definitiv mit 1,2 Milliarden US-Dollar dabei. Neue Kredite und Zuschüsse wurden u.a. von Panama, Finnland, Neuseeland, die Mongolei und Spanien angekündigt. So brachten rund 20 Staaten Finanzierungszusagen für den GCF von rund 9,3 Milliarden Dollar zusammen.

Klingt zunächst nach viel Geld. Allerdings wurde damit die ursprüngliche Zielmarke von zehn Milliarden Dollar verfehlt, wenn auch nur knapp. Bedenklich ist auch, dass sogar diese zehn Milliarden Dollar von den in Kopenhagen in 2009 angepeilten 100 Milliarden Dollar ein gutes Stück entfernt sind.  Woher das Geld langfristig genau kommen soll, ist unklar.

Interessant ist ebenfalls, dass Russland in Berlin zwar teilnahm, aber keine Finanzierungszusagen machte. China und Indien hatten erst gar keine Vertreter zu der Konferenz geschickt. Verwundern tut’s nicht. Zwar ist China (2013) absolut gesehen mit einem jährlichen Ausstoß von 9.977 Megatonnen der größte Klimasünder dieser Erde (gefolgt von den USA 5.233 Megatonnen). Der Durchschnittschinese nimmt die Atmosphäre allerdings „nur“ mit 7,2 t CO2 pro Jahr in Anspruch, der Durchschnittsamerikaner mit 16 t CO2 pro Jahr okkupiert nahezu das Doppelte  (o.V. / ZeitOnline 2014). Das in seinem Selbstbewusstsein erstarkte China sieht nicht ein, warum es sich durch Restriktionen bei der CO2-Ablagerung in die Atmosphäre in seiner wirtschaftlichen Entwicklung beschneiden lassen soll, während die USA dies offenbar nicht tun.

Das Schlüsselwort, an dem bislang alle Klimaverhandlungen scheiterten, heißt somit „Klimagerechtigkeit“. Jeder Mensch sollte dieselben Rechte an der Atmosphäre haben. Egal, ob im Rahmen von Kyoto oder dem Europäischen Emissionshandel: Die Emissionsrechte sollten nicht mehr wie bisher den größten Verschmutzern aus der Vergangenheit zugestanden werden. Auf diesem besitzstandswahrenden „Grandfathering-System“ sind sowohl das Kyoto-System wie auch der Europäische Emissionshandel gebaut (in Europa bewegt man sich langsam hiervon weg). Chinesen und Inder, die in der Vergangenheit eben einen sehr geringen CO2-Ausstoß pro Kopf hatten, würden bei vollständiger Einbindung in ein Klimaschutzregime, das nach der Grandfathering-Logik funktioniert, ziemlich schlecht wegkommen. Sie müssten sich von den Industrieländern – die den Klima-Schlamassel verursachten – das Recht zur Entwicklung erkaufen. Die Finanzströme würden von Arm nach Reich gehen. Chinesen und Inder wollen dies nicht mit machen und verweigerten sich daher der vollständigen Integration – wie in Kyoto. Allerdings sind gerade diese sich schnell entwickelnden Staaten mit großer Bevölkerungszahl klimapolitisch besonders kritisch. Aus diesem Grunde wurden die betreffenden Länder an der Oberfläche des Kyoto-Abkommens im sog. „Clean Development Mechanism“ eingebunden, das durchaus kritisch gesehen wird (http://carbonmarketwatch.org/).

Wie können v.a. die großen und wirtschaftlich dynamischen Entwicklungs- und Schwellenländer eingebunden werden? Und wie kann man die nötigen Mittel für die Reduktion der CO2-Emissionen aufbringen? Der Forderung nach gleichen Rechten an der Atmosphäre, nach Teilhabe an diesem gemeinschaftlichen Gut, entspricht man am besten mit der Vergemeinschaftung der atmosphärischen Rente. Hierzu sollten zunächst die Verschmutzungsrechte versteigert werden. Die Erlöse könnten in einen Treuhandfonds fließen, der von der UN verwaltet wird (Simonis 2007). Der Einwand hiergegen liegt auf der Hand: Die reichen Staaten würden den Löwenanteil der Verschmutzungsrechte bekommen. Das würde stimmen, wenn man die Auktion nicht mit einem Rückverteilungsmechanismus flankiert (Haas / Barnes 2009). Die Erträge aus der Auktion könnten an die Bürger der teilnehmenden Mitgliedstaaten (ersatzweise an die Staaten selbst) zu gleichen Teilen zurückverteilt werden. Die jeweilige Verteilungsposition hängt vom Ausmaß der Nutzung der Atmosphäre ab: Je höher die Beanspruchung, umso mehr muss ein Land oder ein Wirtschaftsteilnehmer in den Fonds einzahlen und umgekehrt. Mit der Rückverteilung tritt so ein interessanter Anreiz ein:

  • Solche Akteure, die die Atmosphäre in überdurchschnittlichem Ausmaß nutzen (wie die USA, gemessen am Ausstoß pro Kopf der Bevölkerung), zahlen mehr in den Klimafonds als der durchschnittliche Nutzer ein. Andererseits werden sie nur eine durchschnittliche Rückerstattung erhalten. Ihr Zahlungssaldo ist also negativ.
  • Akteure, die die Atmosphäre unterdurchschnittlich nutzen (wie die Volksrepublik China), bekommen demgegenüber mehr zurück, als sie in den Treuhandfonds einzahlen.
  • Ein Staat, der die Atmosphäre durchschnittlich belastet, bekommt so viel zurück wie er in den Treuhandfonds leistet. Für ihn ergeben sich durch die Existenz des betreffenden Regimes keine finanziellen Auswirkungen.

Jeder Staat hätte einen Anreiz, in eine Nettoempfängerposition zu gelangen. Damit ist gleichzeitig ein Anreiz gesetzt, mit dem Gemeinschaftsgut Atmosphäre effizient umzugehen (und nicht mehr zu beanspruchen, als man unbedingt benötigt). Würde das rückverteilte Geld an die einzelnen Bürger fließen, hätte zudem jeder Bürger auf dieser Welt die finanzielle Möglichkeit, zu gleichen Teilen an der Atmosphäre zu partizipieren. Sollte der Preis der Nutzungsrechte in der Auktion ansteigen (aufgrund einer gestiegenen Nachfrage oder einer Reduktion der ausgegebenen Nutzungsrechte), würden auch die Redistributionszahlungen steigen. Damit könnten auch eine stärkere – klimapolitisch notwendige – Kontingentierung bei der Nutzung der Atmosphäre leichter politisch durchgesetzt werden.

Allerdings werden sich die westlichen Staaten gegen ein solches Redistributionsregime sträuben, denn das Ergebnis wäre ein massiver Finanztransfer von Reich nach Arm. Den westlichen Industriestaaten muss aber klar sein: Business as Usual ist keine Alternative. Es wird in Zukunft auf jeden Fall teurer. Werden die Zahlungen nicht in den Klimafonds geleistet, fallen sie trotzdem an – nämlich in Gestalt höherer Ausgaben zur Bewältigung der Folgekosten des Klimawandels (Stern 2006). Bei den politischen Entscheidern ist dies leider bislang noch nicht angekommen.

Der grüne Klimafonds ist somit sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Man muss aber kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die in Kopenhagen 2009 angepeilte finanzielle Ausstattung für den Klimaschutz so nicht zustande kommen wird. Und das Schlüsselproblem der Klimadebatten – die fehlende Klimagerechtigkeit – wird durch die Vereinbarung gar nicht erst angegangen.

 

Literatur:

Haas, J. / Barnes, P. (2009): Die Atmosphäre als Gemeingut – Zukunft des Europäischen Emissionshandels, in: Helfrich, S. 7 Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Wem gehört die Welt – Zur Wiederentdeckung der Gemeingüter, München. Online: https://commonsblog.files.wordpress.com/2008/08/netzausgabe_wem_gehrt_die_welt_2.pdf

o.V. / FAZ.net (2014): Fast 10 Milliarden Dollar für den Klimaschutz, in: FAZ.net vom 20.11.2014. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gruener-klimafonds-gcf-steht-geberlaender-stellen-9-4-milliarden-bereit-13276936.html

o.V. / SpiegelOnline (2014): Geld für arme Länder: Uno-Klimafonds startet mit Finanzlücke, in: SpiegelOnline vom 20.11.2014. Online: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/gruener-klimafonds-geberkonferenz-verfehlt-10-milliarden-dollar-marke-a-1004077.html

o.V. / ZeitOnline (2014): Die größten Klimasünder, in: ZeitOnline vom 23.09. Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-09/klimawandel-klimaschutz-china-usa

Simonis, U. E.  (2007): Strukturmängel und Reformbedarf der Umweltpolitik der Vereinten Nationen, Zeitschrift für Sozialökonomie 44, S. 17-24.

Stern-Review (2006): The Economics of Climate Change. Online: http://mudancasclimaticas.cptec.inpe.br/~rmclima/pdfs/destaques/sternreview_report_complete.pdf

Hinweis: Die Gier nach Ackerland

Dirk Löhr

Knut Krohn hat in der Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014 einen sehr guten, komprimierenden Artikel über das Thema Land Grabbing veröffentlicht:

Die Gier nach Ackerland (bitte klicken)

Land Grabbing (Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014)
Land Grabbing (Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014)

 

 

 

 

 

 

 

Krohn thematisiert allerdings nicht ausdrücklich, dass Land Grabbing eben auch zu einem erheblichen Teil Rent Grabbing ist: Es geht den Investoren nicht zuletzt um die Erträge, die man aus dem Boden ziehen kann (“Bodenrenten”).  Dieser Aspekt durchzieht jedoch den Artikel von Charlotte Theile (in derselben Ausgabe) “Land Grabbing bei Schweizer Banken”.

Filmhinweis: Hunger und Durst (ZDF-Dokumentation)

Dirk Löhr

Angela Andersen und Claus Kleber beschreiben in ihrer Doku (erstmalige Ausstrahlung am 6. und 11.11.2014 im ZDF) den beschämenden Umstand, dass jeweils fast eine Milliarde Menschen auf unserem Planeten immer noch Hunger und Durst erleiden müssen. Jeden Tag sterben tausende von Kindern.

Claus Kleber in der Doku "Hunger"
Claus Kleber in der Doku “Hunger”

Für Jean Ziegler, den früheren UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, ist dies nichts anderes als Mord (Jean Ziegler: “Wir lassen sie verhungern“) – wobei der Westen gleichgültig wegschaut. Denn eigentlich müsste heutzutage kein Mensch verhungern oder verdursten. Die beiden Filme beschreiben die Situation gut und eindrücklich, sie dokumentieren. Doch anders, als der einführende Text auf der

Homepage zum Film (bitte klicken)

verspricht, geben die Filme leider keine Antworten. So zeigt beispielsweise der Film “Hunger” das Phänomen des Land Grabbing auf, sagt aber nicht, dass Land Grabbing eben zu einem erheblichen Teil auch Rent Grabbing ist und wie dieses eingestellt werden kann. Der Film weist auch auf die zerstörerischen Wirkungen von Biopatenten hin, sagt aber nicht, dass Biopatente dem Eigentum an Grund und Boden nachgebildet sind, um ebenfalls (temporäre) Monopolrenten erzielen zu können. Eine Änderung der Ordnung bei den “geistigen Eigentumsrechten” wird dementsprechend nicht diskutiert. Ähnliches gilt für den Film “Durst”: Privatisierte “Wasser- und Infrastrukturrenten” sind kein Thema. Dennoch sind die Filme

Hunger (bitte klicken)

und

Durst (bitte klicken)

dokumentarische Glanzlichter und unbedingt sehenswert.

Gabriels Energiewende: Wird die Republik verkohlt?

Dirk Löhr

Die Gewinne der großen Energieversorgungsunternehmen (RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW) aus Kohlekraftwerken: In unserem Beitrag „Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion“ haben wir gezeigt, dass es sich hierbei im Kern um ökonomische Renten handelt – also um Erträge, denen keine einzelwirtschaftlichen Aufwendungen gegenüberstehen. Diese ökonomischen Renten sind – aufgrund der geringen Grenzkosten – bei den Grundlastkraftwerken am höchsten: Nach Abschaltung der Atomkraftwerke glänzen hier vor allem die Braunkohlemeiler. Gerade bei den alten, schon abgeschriebenen Kraftwerken gehen die sog. „Produzentenrenten“ nahezu voll in den Gewinn – es handelt sich um die „Cash Cows“ der Energiekonzerne.

Kohlekraftwerk (Quelle: ARD Tagesschau)
Kohlekraftwerk (Quelle: ARD Tagesschau)

Wenn auch den ökonomischen Renten keine einzelwirtschaftlichen Aufwendungen gegenüberstehen, so gilt dies nicht für die Volkswirtschaft als Ganzes: So nimmt beispielsweise die Braunkohleproduktion die wenigen infragekommenden Standorte samt Kohlevorkommen sowie die Atmosphäre als CO2-Deponie zu einem lächerlich niedrigen Tarif in Anspruch, der die Allgemeinheit auch nicht annähernd für den verursachten Verlust an Ressourcen und Umwelt entschädigt. Die diesbezüglichen Kosten werden also auf die Allgemeinheit abgewälzt.

Speziell zu den zuletzt genannten Kosten gehören auch die Folgen des Klimawandels, die allerdings bisher größtenteils in anderen Ländern anfallen. Im Beitrag „… und die Kohle fällt nach oben: Deutschland verfehlt das Klimaziel“ hatten wir dargestellt, dass Deutschland im allerbesten Falle statt der bis 2020 angepeilten 40-prozentigen CO2-Reduktion allenfalls 33 Prozent realisieren kann. Dieser für die Ökologie beste Fall tritt allerdings nur ein, wenn Wachstumsschwäche und Wirtschaftskrise nachhelfen (vgl. Knuf 2014). Das 40-Prozent-Ziel geht übrigens auf Gabriel zurück; es wurde 2007 von der großen Koalition vereinbart, in der Gabriel das Amt des Umweltministers innehatte.

Allerdings verstehen sich in Deutschland Ministerien offenbar als verlängerter Arm der einschlägigen Interessengruppen – anstatt als Sachwalter des Gemeinwohls. So hält Gabriel in seiner derzeitigen Rolle Wirtschaftsminister nunmehr in einem jüngst veröffentlichten Positionspapier zur Energiepolitik ausdrücklich an der Kohle fest (s. hierzu den Beitrag in der Tagesschau (ARD) vom 11.11. „Positionspapier zur Energiepolitik: Gabriel will mittelfristig an Kohle festhalten“  – bitte klicken). Zustimmung erfährt er dabei nicht nur von den großen vier Energieversorgern, sondern auch von der Gewerkschaft IG BCE. Diese hatte zuvor vor Jobverlusten in Kohlemeilern gewarnt. Ihr Chef Michael Vassiliadis lobte prompt Gabriels Positionierung.

Die Frage, welche Kraftwerke am Netz bleiben und welche stillgelegt werden, “sollten die Unternehmen entscheiden und nicht der Staat”, betonte Gabriel im besagten Positionspapier. Wer neben dem schrittweisen Atomausstieg bis 2022 auch noch aus der Kohleverstromung aussteigen wolle, sorge für explodierende Stromkosten, die Abwanderung großer Teile der Industrie und Versorgungsunsicherheit in Deutschland (o.V. / ZeitOnline 2014).  Kohle- und Gasverstromung werde auf längere Sicht noch als „Rückendeckung der Energiewende“ für Zeiten benötigt, in denen es nicht genug Wind- oder Solarstrom gebe (o.V. / FAZnet 2014).

Gabriel hat sicherlich insoweit Recht, dass die Stilllegung deutscher Kohlekraftwerke in Europa nicht zu einer einzigen Tonne an Einsparungen bei den CO2-Emissionen führen würde. Dadurch freiwerdende Verschmutzungsrechte würden nämlich im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems zu anderen Kraftwerken abwandern, die entsprechend mehr Treibhausgase ausstießen (o.V. / Handelsblatt 2014). Statt einer Abschaltung der alten Meiler plädiert Gabriel für eine weitere Verknappung der Emissionsrechte; viele Kohlekraftwerke würden von ihren Betreibern freiwillig vom Netz genommen, wenn man die Emissionsrechte so verknappen würde, wie es für die Erfüllung des 2-Grad-Zieles erforderlich ist. Dieser Weg ist allerdings nicht der eines klimapolitischen Vorreiters. Zudem kann Gabriel mit dieser Position natürlich hervorragend Verantwortung auf die EU abschieben, das für die Kontingentierung im Rahmen des Europäischen Emissionshandels verantwortlich ist. Und er kann sichergehen, dass andere – allen voran Polen – die Drecksarbeit in Sachen Lobbyismus zugunsten der Kohle übernehmen werden – soweit er dies nicht schon selber tut.

Gabriel geht mit seiner Politik auch auf Konfrontationskurs mit Parteifreundin und Umweltministerin Barbara Hendricks. Diese will – ebenso wie die Grünen und die führenden Umweltschutzverbände – in einem ersten Schritt die alten Kohlemeiler einmotten, um das deutsche Ziel doch noch zu schaffen (o.V. / Sueddeutsche.de 2014). Vor allem die alten Braunkohlekraftwerke sind nämlich die schlimmsten Dreckschleudern. Ein Ausstieg aus der Kohle sollte hier – und zwar bei den alten Kohlekraftwerken – beginnen.  Angesichts der Überkapazitäten des deutschen Kraftwerkspark sehen die Protagonisten der sukzessiven Abschaltung der alten Kohlemeiler die Versorgungssicherheit in Deutschland nicht gefährdet. Allerdings bringen – wie oben erwähnt – gerade die alten Meiler die höchsten Gewinne für die großen Betreiber. Die Lobby wird also alles in Bewegung setzen, um deren Abschaltung zu verhindern.

Nach Meinung vieler Experten kann aber außer durch neue Anreize für energetische Gebäudesanierungen das Klimaziel nur mit weniger Emissionen im Energiesektor noch geschafft werden. Am 3. Dezember sollte das Kabinett ein von Hendricks erarbeitetes Klima-Aktionsprogramm beschließen, um die bestehende Lücke noch zu schließen. Gelingt ihr dies, würde Deutschland eine Vorreiterrolle einnehmen. Man kann gespannt sein, ob Hendricks sich gegen Gabriel durchsetzen wird – oder nicht viel mehr ein Ergebnis herauskommt, das den großen Energiewirtschaftskonzernen nicht weh tut.

 

Mehr Informationen:

o.V./FAZnet (2014): Gabriel hält Kohlestrom für unverzichtbar, in: FAZnet vom 14.11. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiewende-gabriel-haelt-kohlestrom-fuer-unverzichtbar-13259527.html

o.V./Handelsblatt (2014): Kohle ist „Rückendeckung der Energiewende“, in: Handelsblatt (online) vom 11.11. Online: http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sigmar-gabriel-kohle-ist-rueckendeckung-der-energiewende/10962976.html

Knuf, T. (2014): Deutschland droht Kimaziele zu verfehlen, FR online vom 22.7. Online: http://www.fr-online.de/energie/co2-ausstoss-deutschland-droht-klimaziele-zu-verfehlen,1473634,27915136.html

o.V./Sueddeutsche.de (2014): Gabriel hält an Kohlekraftwerken fest, in: Sueddeutsche.de vom 11.11. Online: http://www.sueddeutsche.de/news/politik/bundesregierung-gabriel-haelt-an-kohlekraftwerken-fest-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-141111-99-04510

o.V./ZeitOnline (2014): Gabriel will keine Kohlekraftwerke schließen, in: ZeitOnline vom 11.11. Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-11/gabriel-kohle-hendricks

 

Rohstoffabbau: Mondlandschaft in der Vulkaneifel

Dirk Löhr

Rent Grabbing: Kleine, gut organisierte Interessengruppen jagen nach ökonomischen Renten, also leistungslosen Einkünften. Die Kosten werden auf schlecht organisierte Gruppen abgewälzt. So das Grundmuster. Der Klassiker ist die Jagd nach Rohstoffrenten. Diese findet auch in Deutschland statt, wie der Beitrag von Frontal 21 (ZDF) vom 11.11.

„Vulkaneifel: Umstrittener Rohstoffabbau“ (bitte klicken)

illustriert.

Mondlandschaft in der Eifel (aus: Frontal 21)
Mondlandschaft in der Eifel (aus: Frontal 21)

Die Schürfrechte für Basalt und Lava befinden sich in den Händen einer Hand voll „Lavabaronen“, welche fleißig einen Vulkanberg nach dem anderen abtragen. Sogar der Naturpark Vulkaneifel ist im Visier des Rohstoffabbaus – werden wirtschaftliche Gründe vorgetragen, macht das Bergrecht den Abbau selbst hier möglich. Die abgetragenen Vulkanberge sollen z.T. durch Deponieberge „ersetzt“ werden, wie beispielsweise im Eifeldorf Strohn.

Es ist davon auszugehen, dass die „Lavabarone“ beim Rohstoffabbau nur einen geringen Bruchteil der erbeuteten Rohstoffrenten als Konzessionsabgabe der Gemeinschaft zurückgeben – von einer Kompensation mit Blick auf die erzeugten Umweltschäden ganz zu schweigen. Wenige Rohstoffkonzessionäre (die de facto mit zuvor öffentlichem Eigentum beschenkt wurden) ziehen unter Zuarbeit von 350 Mitarbeitern die Rohstoffrenten ein, wogegen v.a. der Tourismus und die Gastronomie als Branche mit über 4.000 Mitarbeitern immer stärker bedroht ist.

Im Mittelpunkt der Kritik steht dabei die Regionale Planungsgemeinschaft Region Trier. Eigentlich sollte die Landnutzungsplanung die Interessen der verschiedenen Stakeholder im Sinne des Allgemeinwohls gegeneinander abwägen. Doch wo ökonomische Renten mit gut organisierten Interessenvertretern im Spiel sind, hat „Planungsneutralität“ keine Chance mehr. Der Staat wird “gefangen genommen”. So beklagt die Reportage in Frontal 21, dass zwar in der Planungsgemeinschaft Industrielobbyisten gut vertreten sind (s. § 3 der Satzung der Planungsgemeinschaft Region Trier) , nicht aber Vertreter des Naturschutzes und des Tourismus. Soll Planung neutral vorgenommen werden, haben aber weder die einen noch die anderen etwas in der Planungsbehörde zu suchen. Ansonsten besteht immer die Gefahr, dass auf Kosten dritter, nicht vertretener Interessen Abmachungen getroffen werden. Will man planerische Schieflagen zugunsten bestimmter Sonderinteressen vermeiden, sollten die Pläne zwar in Kenntnis der Interessen der diversen Stakeholder, aber nicht unter ihrem Einfluss vorgenommen werden.

Mit den vorhandenen Schieflagen werden aber die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass weiterer Reichtum der gut organisierten “Lavabarone” mit einer Verarmung der Bevölkerung in der Vulkaneifel und der Zerstörung eines landschaftlichen und kulturellen Erbes erkauft wird.

 

Mehr Information:

BUND (2010): Lavaabbau in der Eifel. Online: http://www.bund-rlp.de/themen_projekte/flaechenverbrauch_bodenschutz/steinbrueche/lavaabbau_in_der_eifel/

NABU (2011): Die braunen Flecken auf der Karte des LGB. Online: http://www.nabu-daun.de/archiv-meldungen-region-daun/11-03-13/

o.V. (2012): Lavaabbau: Ein heißes Thema, in: Volksfreund.de vom 31.1. Online: http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/daun/aktuell/Heute-in-der-Dauner-Zeitung-Lavaabbau-Ein-heisses-Thema;art751,3047707

 

Veranstaltungshinweis: Neue Orientierungen der Geld- und Bodenrechtsreform

Die 54. Mündener Gespräche finden am 22. und 23. November wieder in der Reinhardswaldschule Fuldatal-Simmershausen bei Kassel statt.

Reinhardswaldschule bei Kassel
Reinhardswaldschule bei Kassel

Das Programm reicht vom Thema Land-Grabbing bis hin zur Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank – und stellt auch dar, was das Eine mit dem Anderen zu tun hat.

 

Das Programm und die organisatorischen Hinweise finden Sie hier:

Programm 54. Mündener Gespräche (bitte klicken)

und hier das Anmeldeformular (bitte klicken).

Die Anmeldung ist bis zum 16. November 2014 ohne “Verspätungszuschlag” möglich. In besonderen Fällen können auf Antrag Zuschüsse für Studierende  und junge Erwerbslose bis zu 80 Euro gewährt werden.

 

25 Jahre nach dem Fall der Mauer – die Dankesrede

Wie wir in unserem gestrigen Beitrag “25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Danke!” berichteten, wurde am 7. Oktober dieses Jahres im ICE Sprinter von Frankfurt/a. M. nach Berlin eine braune Collegemappe gefunden.

Dankesrede der Eliten
Dankesrede der Eliten

Darin befand sich unter anderem auch das Manuskript einer Rede. Nun liegt das geleakte Video dieser Rede vor:

25 Jahre Fall der Mauer – die Dankesrede (bitte klicken)

Darf das wirklich wahr sein?

 

25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Danke!

Am 7. Oktober dieses Jahres wurde im ICE Sprinter von Frankfurt/a. M. nach Berlin eine braune Collegemappe gefunden.

Berliner Mauer
Berliner Mauer

 

Neben Zeitungen und einigen persönlichen Gegenständen befand sich darin auch das Manuskript einer Rede.

 

Anbei der Text als Audio-Datei:

25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Danke! (bitte klicken)

Die pdf-Version kann hier heruntergeladen werden:

25 Jahre danach (bitte klicken)

 

 

 

 

Life below zero? Ein Nachwort zur Rede von Benoît Cœuré

Dirk Löhr

In unserem Beitrag „Life below zero? Negativzinsen und Assetpreisinflation“ sind wir bereits am 23.9. auf die – vielleicht historische Rede des Direktoriumsmitglieds der Europäischen Zentralbank (EZB) Benoît Cœuré am 9.9.2014 in Frankfurt mit dem Titel „Life below zero: Learning about negative interest rates“ eingegangen. Hat die EZB damit ein Tabu gebrochen? Fast sieht es so aus.

Benoît Cœuré
Benoît Cœuré

Wiederholt bezieht sich Cœuré in seiner Rede auf Silvio Gesell, ohne ihn dabei hochmütig abzukanzeln, wie es lange Zeit der Stil von Wissenschaft und Politik war.

Dabei ist Cœuré nicht irgendein durchgeknallter Spinner, sondern Mitglied des Zentralbankrates der EZB. Seine Rede ist die eines Zentralbankers, der nachdenklich geworden und neue Wege zu beschreiten bereit ist.

Am 5. Juni diesen Jahres reduzierte die EZB ihren Refinanzierungssatz für Banken auf 0,15 % und den Einlagesatz für Banken auf minus 0,1 %. Am 4. September schließlich legte die EZB noch einmal drauf: Die Sätze wurden noch einmal auf 0,05 % bzw. auf – 0,20 % gesenkt. Die EZB war dabei darauf bedacht, den Einlagesatz geringer als den Refinanzierungssatz zu halten, damit der Interbankenmarkt nicht ins Stocken kommt.

Vor diesem Hintergrund hat die Rede von Cœuré bei manch kritischem Betrachter des heutigen Geldwesens neue Hoffnungen erweckt; Hoffnungen, dass die EZB nun auf den Kurs von Gesell (1919 / 1949) einschwenken könnte.

Bei näherem Hinsehen wird allerdings deutlich, dass derzeit noch kein Grund für ungebändigte Freude besteht: Zunächst wird eine Belastung des umlaufenden Bargeldes durch Cœuré überhaupt nicht thematisiert; er hält das Problem offenbar allein deswegen schon für gelöst, weil beim Zahlungsverkehr Transaktionskosten anfallen. Cœuré übersieht jedoch dabei, dass die von Gesell (1919 / 1949) und Keynes (1936 / 1983) thematisierten Durchhaltekosten (im Kontext mit der Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes) einen anderen Charakter haben als die von Cœuré angeführten Transaktionskosten (die im Kontext mit der Tausch- und Zahlungsmittelfunktion entstehen).

Ebenso wenig werden die privaten Einlagen mit Geldcharakter erwähnt, die – zumindest beim derzeitigen Einlagensatz von minus 0,20% – noch so gut wie überhaupt keine Weiterbelastung erfahren. Von einem Negativzins auf Giralgeld sind wir also ebenfalls noch weit entfernt – das gilt umso mehr wenn man die positiven Liquiditätsprämien betrachtet, die selbst im ertragslosen Zustand (wie auch bei Bargeld) noch zu einem deutlich positiven Eigenzinssatz (Keynes) führen.

Die Niedrigzinspolitik findet derzeit am kurzen Ende des Geld- und Kapitalmarktes statt. Am langen Ende sind die Zinsen durchaus noch deutlich sichtbar (und können nicht nur durch Arbeits- und Risikokosten der Kreditinstitute begründet werden, wie dies Cœuré macht). Selbst, wenn die Zentralbank dazu übergeht, auch mit dem Refinanzierungssatz in einen deutlich negativen Bereich zu gehen, ändert sich hieran nichts. Der Grund hierfür: Die Liquiditätsprämie des Geldes verschwindet ja nicht durch die großzügige Emissionspolitik der Zentralbank – sie kommt im Geldverkehr zwischen Privaten wieder zum Vorschein.

Im Übrigen vermisst man in der Rede von Cœuré Gedanken über das Zusammenspiel zwischen Geldumlaufsicherungsgebühr bzw. “Negativzins” und der Eigentumsordnung, wie sie für Gesell (1919 / 1949) und auch für Keynes (1936 / 1983) eine hohe Bedeutung hatten:

  • Ist ein “Negativzins” bei einem positiven Eigenzinssatz (Keynes 1936 / 1983) von Land und Natur (im Privateigentum) überhaupt möglich? Oder stehen Arbitrageprozesse dagegen, die das Geld v.a. in Immobilien und Aktien schwappen lassen? Auch Maurice Allais teilte diese Befürchtung.
  • Der Bodenwert ergibt sich näherungsweise aus der Bodenrente, dividiert durch den (Real-) Zinssatz; der Unternehmenswert aus der ökonomischen Rente des Unternehmens, dividiert durch den (Real-) Zinssatz. Welches sind die Auswirkungen einer “Negativzinspolitik” auf Assetpreisinflationen, v.a. auf den Immobilien- und Aktienmärkten? Kommt es zu einer Vermögenspreisexplosion, die z.B. Wohnen unerschwinglich werden lässt?

An dieser Stelle wäre es schön gewesen, von Cœuré ein Wort darüber zu hören, dass die Niedrigzinspolitik der EZB durch eine Politik der Abschöpfung der ökonomischen Renten im Euroraum begleitet werden sollte (hierzu: Löhr / Harrison 2013).

Es bleibt also festzuhalten: Die Rede von Cœuré ist ein gewaltiger gedanklicher Sprung und könnte der Vorbote eines Paradigmenwechsels der EZB sein. Die derzeitige Politik der EZB ist allerdings noch weit weg von der Blaupause, die Silvio Gesell vorschwebte. Warten wir also ab, was da noch folgt.

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt voraussichtlich demnächst in einem mit Felix Fuders zusammen geschriebenen Artikel in der Zeitschrift „Fairconomy“.

 

Literatur:

Gesell, S. (1919 / 1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg 1949.

Cœuré, B. (2014): Life below zero: Learning about negative interest rates (Presentation at the annual dinner of the ECB’s Money Market Contact Group, Frankfurt am Main, 9 September 2014). Online: http://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2014/html/sp140909.en.html. Accessed 29 September 2014.

Keynes, J. M. (1936 / 1983): Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 6. Aufl., Berlin.

Löhr, D. / Harrison, F. (2013). Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, in: Wirtschaftsdienst 10, S. 702-709. Online: http://link.springer.com/article/10.1007%2Fs10273-013-1586-1