Category Archives: Taxation

Cap für die Grundsteuer: Hessische FDP auf Abwegen

Dirk Löhr

Die FDP hält sich für die Partei, die die ökonomische Kompetenz gefressen hat. Die hessische FDP hat nun einen ganz besonderen Plan: Die Grundsteuer soll begrenzt werden. Diesen Plan möchte sie zusammen mit dem Bund der Steuerzahler verfolgen.

FDP fordert Grenzen für die Grundsteuer (bitte klicken)

Natürlich, die derzeitige Grundsteuer in Deutschland ist ein Ärgernis. Wirtschaftlich vernünftig wäre es jedoch, nicht die Grundsteuer heutigen Typs zu begrenzen, sondern diese radikal umzugestalten: Raus mit dem Gebäude aus der Bemessungsgrundlage, und statt dessen nur den immobilen Faktor Boden belasten. Dies würde dazu beitragen, dass die Bodenwerte gerade in Ballungsräumen absinken und geringfügig genutzte Flächen dem Markt zugeführt werden. Eine Kappung der Grundsteuer bewirkt das Gegenteil. Nach dem Tax Freeze 2004 stiegen beispielsweise in Dänemark die Bodenpreise stark an. Die Lösung einer Bodenwertsteuer favorisiert z.B. auch das IW Köln oder Clemens Fuest vom Ifo-Institut.

Wirtschaftlich vernünftig wäre es zudem, eine umgestaltete Grundsteuer nicht zu kappen, sondern sogar auszuweiten – und dafür “schädliche” Steuern wie die Lohnsteuer (die speziell den Faktor Arbeit verteuert), die Gewerbesteuer oder die Umsatzsteuer zurückzuführen.   Ein Lied, das ebenfalls viele Ökonomen singen. Grund und Boden kann nicht nach Luxemburg fliehen, wenn er belastet wird. Kapital wird hingegen nicht neu gebildet, wenn die Besteuerung zu hoch wird. Und neue Arbeitskräfte werden dann nicht eingestellt. Eine Bodenwertsteuer ist dagegen die einzige mit unserer Verfassung vereinbare Steuer, welche die nötigen Mittel für die Staatsfinanzierung abschöpfen kann, ohne die Wirtschaft durch Zusatzlasten zu schädigen.

fdp-hessen

 

 

 

 

FDP: Die Partei der Marktwirtschaft? Marktwirtschaft bedeutet: Wer den Nutzen hat, soll auch die Kosten tragen. Den Nutzen von öffentlichen Maßnahmen (Infrastruktur, Sicherheit, Agglomeration von Fachkräften etc.) kommt dem Bodeneigentümer zugute. Kein Bodeneigentümer hat den Wert seines Grundstücks selbst gemacht. Es wäre nur fair, wenn er ein wenig davon der Gemeinschaft zurückgeben würde. Statt dessen favorisiert die FDP offenbar Modelle, welche die öffentlich geschaffenen Werte (Bodenwert) privatisieren, und die privat geschaffenen Werte über das Steuerunwesen sozialisieren – was v.a. die Mittelschicht trifft. Das gefällt offensichtlich auch dem Bund der Steuerzahler.

Was für eine seltsame Partei. Bund der Steuerzahler: Was für eine seltsame Organisation.

 

Anmerkung: Für eine Umgestaltung der Grundsteuer zu einer reinen Bodensteuer tritt die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” ein.

 

 

Grundsteuerreform: Strangulierung des ländlichen Raums

Dirk Löhr

Mit der Reform des Bewertungsgesetzes, das als erste Stufe der Grundsteuerreform am 23.9. in den Bundesrat eingebracht wurde, vertut der Gesetzgeber wieder eine Chance. Tragisch ist insbesondere, dass die geplanten Bewertungsgrundlagen geeignet sind, speziell ländliche Räume zu strangulieren. S. hierzu den Beitrag

Grundsteuerreform: Eine Chance wird vertan (bitte klicken)

der in der Zeitschrift “Ländlicher Raum” (03/2016) erschienen ist.

Geplante Grundsteuerreform: Verfassungswidrig!

Dirk Löhr

Letzte Woche fand ein Fachgespräch zur Grundsteuerreform im hessischen Finanzministerium statt (ich nahm ebenfalls teil). Man “zieht es nun durch”, obwohl es Kritik Seitens der Verbände hagelte. Die Länder Hessen und Niedersachsen werden voraussichtlich noch im September eine Bundesratsinitiative einbringen. Wie im im Betriebsberater (35/2016): “Zum neuen Grundsteuer-Reformmodell der Länderfinanzminister – gerecht und verlässlich?” dargestellt, halte ich das Reformvorhaben für verfassungswidrig. Über den folgenden Link können Sie den Artikel einsehen und ggfs. herunterladen:

Zum neuen Grundsteuer-Reformmodell der Lnderfinanzminister – gerecht und verlsslich? (bitte klicken)

Die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (http://www.grundsteuerreform.net) ist für jeden zusätzlichen Unterstützer dankbar, der dazu beiträgt, diesen Unsinn zu verhindern.

TAZ: Der Ruf nach Bodenständigkeit

Dirk Löhr

In der Tat: Offensichtlich wollen die Länderfinanzministerien nun die Grundsteuerreform durchziehen. Dies auch nach einem Fachgespräch im hessischen Finanzministerium am 25.8. in Wiesbaden, in dem es an Kritik aus den Verbänden nur so hagelte (ich nahm am Gespräch teil).

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Die TAZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 24.08. hierüber (Artikel von Jonas Achorner):

 

Der Ruf nach Bodenständigkeit (bitte klicken)

Ich bin nicht ganz so pessimistisch, wie es in dem Artikel zum Ausdruck kommt:

  • Es wird noch 10 Jahre dauern, bis der gegenwärtige verfassungsmäßige Zustand durch das Reformvorhaben abgelöst wird, das voraussichtlich selbst wieder verfassungswidrig ist. Wenn das Bundesverfassungsgericht, das demnächst über die gegenwärtige Grundsteuer entscheidet, diesen langen Zeitraum nicht akzeptiert, wird man sich umorientieren müssen.
  • Selbst wenn von Seiten des Bundesverfassungsgerichts kein diesbezüglicher Fingerzeig kommt: Bayern und Hamburg stimmten gegen das Reformvorhaben. Bayern ist mit der CSU in der Regierung vertreten, und ohne die Stimmen der CSU könnte es im Bundestag für das Reformvorhaben eng werden.
  • Selbst, wenn das Reformvorhaben Gesetz wird: Sie wird durch die Instanzen geklagt und früher oder später ebenfalls für verfassungswidrig erklärt.

 

Globalisierung gestalten! Eine geoklassische Perspektive

Dirk Löhr

Globalisierung und Freihandel – hieran scheiden sich die Geister.

Auf der einen Seite stehen die Ökonomen, deren Lehrbücher eine Vermehrung des Wohlstandes durch Freihandel versprechen. Bei der Begründung fehlt zumeist nicht der Name “David Ricardo”, der mit seinem Theorem komparativer Kostenvorteile die theoretischen Grundlagen für den Freihandel legte. Knapp formuliert, macht danach sogar der Austausch zwischen Ländern Sinn, bei denen ein Partner überall kostengünstiger als der andere produziert. Er bekommt durch den Handel nämlich den Rücken frei, um sich auf das zu spezialisieren, was er am besten kann. Das „Mehr“ kann zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Auf welche Weise dies geschieht, ist freilich in der Theorie Ricardos nicht bestimmt. Problematisch ist u.a. auch, dass die Theorie Ricardos nur unter bestimmten Bedingungen die gewünschten Ergebnisse hervorbringt, darunter die Abwesenheit von Arbeitslosigkeit.

Auf der anderen Seite stehen globalisierungskritische Bewegungen wie z.B. ATTAC. Freilich bekommt der Beobachter oft den Eindruck, dass dies oft eher aus dem Bauch als aus einer fundierten Analyse heraus geschieht. Andererseits gibt es auch fundierte Kritik, wie z.B. durch den Ökonomiepreisträger Joseph E. Stiglitz, der sich zu dem Thema am 20. August im Handelsblatt äußerte.

Joseph E. Stiglitz (source: Wikipedia)
Joseph E. Stiglitz (© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Stiglitz argumentiert, dass es großen Bevölkerungssegmenten in den hochentwickelten Ländern eben nicht gut geht. So leiden in den USA die unteren 90 Prozent – und das ist die Mehrheit – unter stagnierenden Einkommen. Dieser Prozess hält schon seit über 30 Jahren an.  Das mittlere Einkommen vollzeitbeschäftigter männlicher Arbeitnehmer liegt inflationsbereinigt niedriger als vor 42 Jahren. Am unteren Rand sind die Reallöhne mit dem Niveau von vor 60 Jahren vergleichbar. In Europa dürfte es im Trend nicht viel besser aussehen (s. für Deutschland auch Abbildung 2 unten). Das ist die Saat, auf der dann auch die rechte Agitation gedeiht.

Stiglitz betont einen wichtigen Aspekt, der in der herkömmlichen ökonomischen Theorie gemeinhin zu wenig Aufmerksamkeit findet: Der internationale Austausch von Waren und Dienstleistungen ist ein Ersatz für Migration. Es steht zwar nicht der chinesische Arbeiter in der chinesischen Fabrik in Deutschland und konkurriert unmittelbar die Löhne des deutschen Kollegen herunter. Aber der Preisdruck, den das importierte chinesische Produkt auf die deutsche Konkurrenz ausübt, kann eine ähnliche Wirkung erzeugen. Dies betrifft vor allem die Kosten ungelernter Arbeit bzw. von Tätigkeiten, in denen die alten Industrieländer über geringere (Produktivitäts-) Vorteile verfügen. Die Kosten des hochmobilen Faktors Kapital werden ohnehin zunehmend international bestimmt.

Das nachfolgend dargestellte Modell illustriert die Problematik aus einer geoklassischen Perspektive für den Faktor Arbeit (der Faktor Kapital wird aus didaktischen Gründen nicht berücksichtigt): Es knüpft an die Erkenntnis von Thünens an, dass im raumwirtschaftlichen Zentrum höherwertige Güter und Dienstleistungen (pro Kopf) produziert werden als in der raumwirtschaftlichen Peripherie. Das (Pro-Kopf-) Einkommen im Zentrum ist dementsprechend höher. Das Zentrum-Peripherie-Schema ist ubiquitär; es kann auf Ortschaften, Regionen, Länder, Kontinente und weltweit angewendet werden. Aus den erzielten Einkommen werden die Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bezahlt. Neben den mobilen Faktoren Arbeit und Kapital gibt es einen immobilen Produktionsfaktor: Dies ist Land, wobei dieser Begriff sehr weit zu fassen ist – beispielsweise gehören mit gewissen Einschränkungen auch Assets mit ähnlichen Eigenschaften wie Grund und Boden dazu (wie z.B. Patente). Nachdem aus dem Einkommen die Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bezahlt wurden, ergibt sich das Entgelt des Produktionsfaktors Land als Residuum.

Vor Einsetzen der Globalisierung wurde der Lohn für ungelernte Arbeit in den westlichen Industriestaaten im Grenzland X* bestimmt – also in den peripheren Gebieten, wo gerade noch kostendeckend gewirtschaftet werden konnte. Dies führte zum Grenzlohn für ungelernte Arbeit L*. Das Residuum Bodenrente war dabei überschaubar; es wird in Abbildung 1 durch das relativ kleine Dreieck zwischen dem Einkommen und L* dargestellt.

Globalisierung und Freihandel bewirken nun, das relevante Grenzland nicht mehr in den westlichen Industriestaaten zu verorten ist, sondern in China oder in vergleichbaren Staaten. Es verschiebt sich in offenen Volkswirtschaften von X* hin zu X**. Damit wird auch der Lohn für ungelernte Arbeit von L* in Richtung L** gedrückt. Dies wiederum bedeutet in den westlichen Industrieländern v.a. einen Lohndruck für ungelernte Arbeitskräfte. Parallel dazu sanken im Übrigen auch noch weltweit die Zinssätze, also die Einkünfte für Kapital, ab. Die Kosten der mobilen Produktionsfaktoren gleichen sich – soweit sie homogen sind – also im Zuge der Globalisierung über den Raum hinweg aus.

Abbildung 1: Die geoklassische Perspektive auf die Globalisierung

Globalisierung

Wenn nun aber die Entgelte für die mobilen Produktionsfaktoren bei immer weiter steigenden Einkommen stagnieren oder gar sinken, so heißt der Gewinner „Land“. Im Ausgangsfall (geringe Globalisierung) ist die Bodenrente durch die Differenz zwischen dem Einkommen und L* bestimmt, im Zuge der Globalisierung erhöht sich die Bodenrente auf die Differenz zwischen dem Einkommen und L**.

Konkret zeigt sich die angestiegene Bodenrente (die in den letzten Jahren durch die Niedrigzinsphase noch einmal einen Schub erhalten hat) beispielsweise in steigenden Mieten in den Agglomerationen – bei gleichzeitig stagnierenden Realeinkommen der Lohnabhängigen. Die augenblicklichen Probleme auf den Wohnungsmärkten reflektieren insoweit die gegenwärtige Schieflage in der Einkommensverteilung. Am Rande bemerkt: Vor diesem Hintergrund gehen die von der Politik ergriffenen Mittel zielsicher an den Notwendigkeiten vorbei: Den arbeitenden Menschen wird noch mehr Geld aus der Tasche gezogen, um dieses dann in Form von Subventionen an Bauinvestoren auszuschütten. Die dadurch erhöhte Nachfrage nach Bauland trifft aber auf ein sehr beschränktes Angebot – die Folgen sind einmal weiter steigende Bodenrenten und Bodenpreise und eine entsprechende Umverteilung zugunsten des Faktors Boden.

In einem anderen Blogbeitrag (Einkommensverteilung: Bodenlose Geisterdiskussion) habe ich versucht, näherungsweise die Konsequenzen der oben beschriebenen Mechanismen für die Einkommensverteilung in Deutschland zu illustrieren:

Abbildung 2: Verschiebung der Einkommensverteilung in Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

In der Neoklassik kommt nun der Faktor Land nicht vor; er wurde mit dem Faktor Kapital vermischt, und danach wurde kräftig umgerührt. Die Neoklassik kann daher die Problematik, welche von Globalisierung und Freihandel auf den Wohlstand ausgeht, konzeptionell gar nicht erfassen. Aus diesem Grunde werden von den neoklassischen Ökonomen mantraartig nur die positiven Wirkungen hervorgehoben – die Ökonomie als Wissenschaft verliert auch so immer mehr Relevanz für die Lebenswirklichkeit der Menschen.

Was kann die Politik tun? Die Grenzen zu schließen – also Protektionismus – kann die Lösung nicht sein. Erstens gibt es tatsächlich wohlstandsfördernde Effekte des Freihandels, zweitens wird dort, wo gehandelt wird, nicht geschossen und drittens bietet der Freihandel auch den aufstrebenden Staaten Chancen, die man ihnen nicht nehmen sollte. Es geht vielmehr – wie auch Stiglitz immer wieder angemerkt hat – darum, die Globalisierung zu gestalten.

Dies bedeutet jedoch nicht die Manipulation der Entgelte für die mobilen Produktionsfaktoren gegen die Marktkräfte. Höhere Mindestlöhne würden beispielsweise bedeuten, dass das Lohnniveau für gering Qualifizierte über L** hinaus erhöht würde. Eine solche Strategie kann nur insoweit erfolgreich sein, wie die oben diskutierten Ausgleichsprozesse durch Marktunvollkommenheiten beschränkt werden. Marktunvollkommenheiten werden im Zeitverlauf aber eher abgebaut; sie stellen daher ein schwaches Fundament für eine Gestaltungsstrategie dar (wie „erfolgreich“ preisliche Interventionen in den Markt sind, zeigt sich derzeit einmal wieder bei der Mietpreisbremse). Höhere Mindestlöhne werden vor diesem Hintergrund zu mehr Arbeitslosigkeit bzw. – in einer Boomphase – zu geringeren Beschäftigungsgewinnen und zu verstärkter Auslagerung der Produktion führen. Die strukturelle Arbeitslosigkeit, die Deutschland ebenfalls seit ca. 30 Jahren plagt, hat insoweit auch noch andere als die immer wieder diskutierten Gründe (Hysterese etc.).

M.E. geht also kein Weg daran vorbei, sich bei dem Lohn für gering qualifizierte Arbeitskräfte an L** zu orientieren. Andererseits besteht kein Grund dafür, warum die – im Zuge der Globalisierung zwangsweise steigenden Bodenrenten in den raumwirtschaftlichen Zentren – privaten Landeigentümern zufallen sollen, wie dies in der Vergangenheit geschah. Bodenrenten sind v.a. das Resultat von Anstrengungen der Öffentlichkeit (Infrastruktur etc.) – die privaten Bodeneigentümer haben sie nicht gemacht. Diese Renten könnten – im Übrigen ohne Schaden für die Wirtschaft – abgeschöpft und ein Teil davon zugunsten der Verlierer der Globalisierung umverteilt werden. Dies betrifft konkret die  Differenz zwischen L* und L**. Ein probates Mittel zur Abschöpfung wäre die am meisten unterschätzte aller Steuern, nämlich die Grundsteuer. Die Umverteilung kann auf mehrere Arten vor sich gehen, wie z.B. durch einen allgemeinen staatlichen Lohnzuschuss – aber dies wäre einen eigenen Artikel wert.

Eine Abschöpfung und Umverteilung der ökonomischen Renten könnte zudem noch unterstützt werden durch Maßnahmen, die schon heute durchgeführt werden. Zu nennen sind  Qualifikationsmaßnahmen und weitere Anstrengungen, um die Produktivität der hiesigen Arbeitskräfte zu erhöhen und auf dem Markt „Zuschläge“ auf L** zu „rechtfertigen“. Ebenso können solche Maßnahmen dazu dienen, freigesetzte Arbeitskräfte schnell wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Doch auch hier hat die Vergangenheit gezeigt, dass allein dies nicht ausreicht. Die letztgenannten Maßnahmen sind insbesondere dann bei weitem überfordert, wenn man ihnen allein die Kompensation der negativen Auswirkungen der Globalisierung aufbürden möchte.

Im Übrigen kann die restliche Bodenrente dazu verwendet werden,  die Fixkosten des Staates zu decken: Nach dem Henry George-Theorem ist dies bei geeigneter Organisation des Staatswesens hundertprozentig möglich; auf Steuern im heutigen Sinne könnte vollkommen verzichtet werden. Heutzutage sind hingegen die Arbeitnehmer – und hier v.a. der arbeitende Mittelstand – die Melkkühe der Nation. Beim Tax Wedge, also dem Unterschied zwischen brutto und netto, nimmt Deutschland auf der OECD-Rangliste einen Spitzenplatz ein (Platz 3; hinzu kommt die Belastung mit Umsatzsteuern etc., die faktisch auch vornehmlich von Arbeitnehmern getragen werden). Eine Umschichtung der Abgaben auf die ökonomischen Renten könnte also dazu beitragen,

  • bislang ungehobene Abgabenpotentiale zu nutzen;
  • aufgrund der dann sinkenden Lohnzusatzkosten auch die inländische Wettbewerbsfähigkeit und die Nachfrage nach Arbeit erhöhen;
  • und gleichzeitig Spielraum für Lohnerhöhungen zu schaffen – relevant für die oben beschriebenen Ausgleichsprozesse ist ja der Bruttolohn.

Es muss nicht betont werden, dass sich die Wirtschafts“wissenschaft“ aufgrund ihrer Ausklammerung des Faktors Boden bislang mit derartigen Möglichkeiten noch nicht beschäftigt hat. Dabei könnte die derzeit diskutierte Grundsteuerreform auch im Kontext der Gestaltung der Globalisierung verhandelt werden. Würde sie als Bodenwertsteuer ausgestaltet, könnten die Bodenrenten abgeschöpft werden. Gleichzeitig sollte ein Tax Shift durchgeführt werden, also eine Erhöhung der Grundsteuer zu Lasten anderer, schädlichen Steuern. Ebenso eine Änderung der Umverteilungsmechanismen.

Derzeit wird im Zuge der Grundsteuerreform freilich etwas anderes diskutiert: Der Schwerpunkt auch einer reformierten Grundsteuer soll nach dem Willen der Länderfinanzminister das aufstehende Gebäude (= Besteuerung von Kapital) bleiben, und nicht der Bodenwert. Zudem soll sich die Reform an Aufkommensneutralität orientieren. Keine Rede also von „Tax Shift“. Generell wird das Thema „Grundsteuerreform“ in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion nicht in Zusammenhang mit der Gestaltung der Globalisierung gebracht.

Eigentum als Waffe – Wolfgang Zeidler zum Gedächtnis

Dirk Löhr

In einem Gespräch in DER SPIEGEL (Nr. 50 / 1984) äußerte sich der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Wolfgang Zeidler (02.09.1924 – 31.12.1987), über die Besteuerung des Grundvermögens wie folgt*:

“Der Staat hat in den letzten Jahrzehnten einige hundert Milliarden dadurch verschenkt, dass er darauf verzichtet hat, die ungeheuren Vermögen, die im Grundeigentum stecken, in einer auch nur annähernd angemessenen Weise zu besteuern … Da gibt es nicht nur fast unerschöpfliche Goldadern, die sich erschließen ließen, wenn die Politik nicht einer bestimmten Klientel gefällig wäre … Das jetzige Recht bewirkt eine ungeheure Bevorzugung teils des Grundeigentums, aber auch der Gewinne, die aus dem Handel mit Grundstücken fließen … In den letzten Jahrzehnten sind in den deutschen Ballungsgebieten … die Grundstücke, die günstig lagen, enorm im Wert gestiegen. Kein Mensch ist je ernsthaft darum bemüht gewesen, diese gewaltigen Wertzuwächse steuerlich anzuzapfen.”

Prof-Dr-Zeidler-Praesident-des-Bundesverfassungsgerichts
Prof. Dr. Wolfgang Zeidler

Bis auf den letzten Satz müsste Wolfgang Zeidler, wenn er noch lebte, kein Wort zurück nehmen.  Das Gegenteil ist der Fall: Von den Verteilungsverlusten des Faktors Kapital im Zuge der gegenwärtig niedrigen Zinsen profitiert nicht  der Faktor Arbeit, sondern der Faktor Land. Zeidlers weitere Ausführungen sind vor diesem Hintergrund aktueller denn je: “So hat sich die Rechtsordnung bisweilen dahin ausgewirkt, daß Eigentum in der Hand eines Reichen und Mächtigen auch wirken konnte wie eine gegen die Mitmenschen gerichtete Waffe … Auch hier hat der allgemeine Realitätsverlust die Erkenntnis verdrängt, welche Einbußen an Chancengleichheit die unumschränkte Herrschaft eines Besitzstandsdenkens bewirkt. Und völlig vergessen wird: Wo die Möglichkeit zur Reform fehlt, wird Revolution legitim …” Allerdings heben die “potentiellen Revolutionäre”, die heutzutage im Übrigen eher von rechts kommen, diesbezüglich ebenfalls kein Alternativkonzept. Schon allein deswegen sollte man wohl lieber weiter auf dem langen und steinigen Reformwege voranschreiten.

*Die Passagen wurden in der Zeitschrift für Sozialökonomie 76/1988 abgedruckt.

Grüne Steuervorschläge: Bodenlos

Dirk Löhr

Am 8. Juli hat die Koordinierungsgruppe Finanz- und Steuerpolitik von Bündnis 90/Die Grünen ihren Abschlussbericht fertiggestellt, der hier heruntergeladen werden kann.

Grüne

Vieles gäbe es kritisch hierzu zu anzumerken. Wir wollen uns einstweilen aber auf einen Punkt beschränken, nämlich die Grundsteuer. Zitat aus dem Abschlussbericht: “Die Grundsteuer wird aktuell nicht nach realistischen Werten und der realen Leistungsfähigkeit erhoben und ist damit verfassungsrechtlich problematisch. Wir wollen eine verfassungsfeste, gerechte Besteuerung, die stärker an den realen Verkehrswerten orientiert ist. Die bundesweit einheitliche Festlegung der Bemessungsgrundlage soll keine Erhöhung des Aufkommens zum Ziel haben. Die Höhe der Besteuerung obliegt weiterhin den Kommunen durch die Festlegung der Hebesätze. Dabei müssen ökologische Fehlanreize vermieden
werden.”

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Man bleibt also im Vagen und legt sich auf keines der gegenwärtig diskutierten Reformmodelle fest. Auffällig ist allerdings, dass die Grundsteuerreform im Kapital “Vermögen angemessen besteuern” behandelt wird – dies verfestigt den Eindruck, dass auch bei den Grünen die Grundsteuerreform als ein “Einstieg” in eine neue Vermögensteuer betrachtet wird.

Eine Vermögensteuer ist jedoch eine Subjektsteuer; sie stellt auf die subjektive Leistungsfähigkeit ab und belastet sämtliche Vermögensarten – also Boden, Kapital und Gebrauchsvermögen. Die Grundsteuer ist hingegen eine Objektsteuer; sie belastet also nur die objektive Leistungsfähigkeit – soweit sie also durch die Immobilie vermittelt wird.

Wird dabei nur der Boden besteuert (wie bei der Bodenwertsteuer), wird sie am besten auch gar nicht durch das Leistungsfähigkeitsprinzip begründet, sondern durch das Äquivalenzprinzip: Anders als bei Kapital schafft nicht der Grundstückseigentümer den Wert des Bodens, sondern die Allgemeinheit (z.B. mit Infrastrukturinvestitionen, der Herstellung von Sicherheit etc.). Über die Bodenwertsteuer gibt der Bodeneigentümer der Gemeinschaft ein klein wenig von dem zurück, was diese für ihn getan hat. Normalerweise sind Steuern eine Zwangsleistung an den Staat ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung; aufgrund des Äquivalenzprinzips würde die Bodenwertsteuer diesbezüglich eine Ausnahme darstellen. Man könnte die Bodenwertsteuer auch anders interpretieren: Als Einstieg in eine Finanzverfassung, die auf dem Prinzip Leistung – Gegenleistung zwischen dem Staat und seinen Bürgern beruht.

Auch bleiben die Grünen am Postulat der Aufkommensneutralität kleben. Die in der jüngsten Vergangenheit kritisch geführte Diskussion um die Ursachen der auseinanderklaffenden Schere bei Vermögen und Einkommen – nämlich dem mit den sinkenden Zinsen einhergehenden Anstieg von Bodenerträgen und Bodenwerten – wurde augenscheinlich nicht zur Kenntnis genommen.

Genauso wenig wie der sogar von OECD und EU geforderte Tax Shift weg von konventionellen Steuern hin zur Grundsteuer. Statt dessen wird Aufkommensneutralität gefordert. Dabei ist die Bodenwertsteuer die effizienteste aller denkbaren Steuern. Effizienz: Das heißt, mit möglichst wenig Zutaten (= Ressourcenschonung) einen möglichst großen Kuchen backen. Eigentlich sollte dies ein Anliegen der Grünen sein.

Und genauso wenig wie die Tatsache, dass auch die großen Umwelt- und Naturschutzverbände (NABU, BUND) eine bodenbezogene Steuer v.a. aus siedlungspolitischen Gründen (Eindämmung der Flächenneuinanspruchnahme und Compliance mit Blick auf die Bauleitplanung) klar favorisieren, indem sie die Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” unterstützen.

Liebe Grüne: Besser spät aufwachen als gar nicht – dann seid Ihr als Partei nämlich irgendwann tot.

 

Zusätzliche Wohnungsbauförderung: Themaverfehlung

Dirk Löhr

Derzeit bereitet Bundesbauministerin Hendricks ein weiteres Wohnungsbauprogramm vor. Es soll über 500 Millionen Euro schwer sein. Mit den Geldern aus dem geplanten neuen Wohnungsbauprogramm soll in städtischen Regionen mit erheblichen Wohnungsmarktengpässen der Wohnungsneubau im preisgünstigen Segment gefördert werden. Die Mittel dafür sind im Bundeshaushalt 2017 reserviert. Was zunächst gut aussieht, verliert bei näherem Blick seinen Glanz: Der zentrale Engpass- und Kostenfaktor für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in städtischen Wachstumsregionen sind verfügbare Flächen. Trifft noch mehr – nunmehr staatlich subventionierte – Nachfrage auf diese beschränkten Flächen, dürfte dies die Preise (und mittelbar auch die Mieten) noch weiter antreiben.

Dies wird beispielsweise vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. (DV)  ebenso gesehen. Er fordert daher, die Mittel teilweise für die Mobilisierung und Bereitstellung von Grundstücken in den Städten zu verwenden. Doch auch dies wird sich in steigenden Grundstückspreisen niederschlagen – wenn nicht Maßnahmen (städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen) ergriffen werden, die tief in die Eigentumsrechteeingreifen.

Somit stellt sich die Frage, warum nicht endlich Wege beschritten werden, die wesentlich eigentumsschonender wirken und außerdem dem Staat Geld bringen, anstatt hohe Kosten zu verursachen. Der Königsweg wäre eine boden(wert-) basierte Grundsteuer, wie sie die Initiative „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ fordert. Wer sein Grundstück nicht den planerischen Vorgaben gemäß nutzt oder der Nutzung zuführt, muss hierbei genauso viel bezahlen wie jemand, der dies so macht. Dies ist – anders als die angedachten Subventionen – auch mit marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbar: Ohne Not sollte niemand durch Zahlungen dafür belohnt werden, dass er die Schädigung anderer (durch Grundstücksspekulation etc.) unterlässt. Stattdessen sollte derjenige bezahlen,  der die Bauleitplanung durch sein (Nicht-) Handeln durchkreuzt und dadurch der Gemeinschaft einen Schaden zufügt. (Grund-) Eigentum verpflichtet.

Die Grundsteuer als Bodensteuer ausgestalten: Ein bundesweiter Aufruf

Ulrich Kriese*

… in “Wohnungswirtschaft und Mietrecht” 5/2016 mit einer Analyse des neuen Beschlussmodells der Länderfinanzminister zum download.

In diesem Artikel ist das Anfang Juni beschlossene Modell der Länderfinanzminister noch nicht berücksichtigt. Hierzu siehe die Seite “Aktuelles” der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!

*Dr. Ulrich Kriese Kriese
ist siedlungspolitischer Sprecher des NABU und in dieser Funktion ein maßgeblicher Initiator der Initiative
Grundsteuer: Zeitgemäß!

Auf dem Holzweg: Finanzminister fördern Bauspekulation und bestrafen Bauinvestitionen

Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!”

Die Finanzminister der Länder haben sich nun offenbar auf ein Modell zur Grundsteuerreform geeinigt. Leider auf kein besonders Ziel führendes Modell, was allerdings nicht wirklich überrascht.

Mehr hierzu in der
Rubrik “Aktuelles” auf der WebSite der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!”