Fred Harrison started to launch 10 theses about rent grabbing. The first is about the dynamics of the statecraft of greed. Share his insights!
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Public Private Partnerships – ein El Dorado für Rent Grabbing
Dirk Löhr
„Neudeutsch“ klingt immer modern, weltoffen, aufgeschlossen – wenngleich nicht jeder weiß, was sich dahinter so alles verbirgt. Wenn man interessierten Anwälten folgt, sind Public Private Partnerships (kurz: „PPPs“) DIE Lösung v.a. für die finanziellen Probleme der öffentlichen Hand. Wir erlauben uns jedoch, ein wenig Wasser in den Wein zu gießen. PPPs stellen oft ein El Dorado für Rent Grabbing-Aktivitäten dar. Um richtig verstanden zu werden: Uns geht es vorliegend nicht darum, PPPs pauschal zu verdammen. Dies ist allein schon deswegen schlecht möglich, weil es keine allgemeinverbindliche Definition von PPPs gibt. Einige Autoren gehen von einem PPP aus, wenn sich mindestens zwei der nachstehend genannten Elemente in der Hand eines der beiden Partner (privat oder öffentlich) befinden: Planung, Erstellung, Finanzierung, Betrieb oder das sog. „wirtschaftliche Eigentum“ an dem Projekt. Würde also z.B. eine Schule von einem Privaten erstellt und finanziert, würde man danach bereits von einem PPP sprechen. Wenn es hier auch nicht um eine pauschale Ablehnung von PPPs geht, so sind problematische Konstellationen leider eher der Regel- als der Ausnahmefall.
Der wichtigste Geburtshelfer von PPPs ist wie gesagt die finanzielle Not der öffentlichen Hand. Diese ist aber eine unmittelbare Folge der in diesem Blog problematisierten Privatisierung der ökonomischen Renten. Dies kann mittels des Henry George-Theorems („Golden Rule of Local Public Finance“) illustriert werden, das nachfolgend in vereinfachter und verallgemeinerter Form dargestellt ist. Formalisiert wurde es u.a. durch den Nobelpreisträger und früheren Weltbank-Chefökonomen Joseph Stiglitz – zuerst für die kommunale Ebene, mittlerweile wird es verallgemeinert.
Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung) |
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Zusammensetzung | Verteilung | |
Private Güter und Dienstleistungen | <=> | Löhne (Produktionsfaktor Arbeit) |
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital) | ||
Öffentliche Güter und Dienstleistungen | <=> | Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.) |
Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)
Nach dem Henry George-Theorem könnten die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen) unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden. Werden aber – wie in den meisten westlichen Staaten üblich – die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen (der eine Vergemeinschaftung der Renten impliziert), muss die Inwertsetzung der öffentlichen Güter durch Steuern auf Kapital und Arbeit finanziert werden. Das Gegenstück zur Privatisierung öffentlicher Werte (Renten) ist also die Konfiskation privater Werte.
Betroffen ist dabei v.a. der Faktor Arbeit, über die Lohnsteuer, da dieser – anders als das Kapital – kaum flüchten kann. In vielen Staaten wird der Zahltag über die Aufnahme von Schulden in die Zukunft verschoben und damit auf künftige Generationen abgewälzt. Will man dies vermeiden, heißt es „sparen“: Die öffentlichen Güter werden dann nur unzureichend zur Verfügung gestellt, was z.B. weniger Schulen und Polizei oder Schlaglöcher in den Straßen bedeutet. Eine nachhaltige Finanzierung der öffentlichen Güter ist dann nicht mehr gewährleistet. Das Angebot des „vierten Produktionsfaktors“, nämlich der Infrastruktur, ist dem entsprechend dürftig.
Sicher: Auch die Steuerfinanzierung der Infrastruktur ist kein Königsweg – zumal damit regelmäßig auch ein Entmutigungseffekt einhergeht (in Gestalt steuerlicher Zusatzlasten). Doch selbst unter Einrechnung der steuerlichen Zusatzlasten sind PPPs kein finanzieller Gesundbrunnen.
Allerdings scheinen PPPs DIE Lösung zu sein, wenn man die „heilige Kuh“ nicht antasten, d.h. die ökonomische Rente nicht abschöpfen will. Den privaten Partnern stehen nicht selten die Euro-Zeichen in den Augen geschrieben, verspricht man sich doch oft eine weitgehend konkurrenzfreie Beteiligung an den ökonomischen Renten, welche die zu finanzierende Infrastruktur abwirft. Beispiele sind Infrastrukturmonopole (wie die Erhebung von Straßennutzungsgebühren durch private Betreiber) oder die private Entwicklung von Baugebieten – finanziert über die private Abschöpfung von Bodenrenten und Bodenwerten („Value Capture“). Der durch die Privatisierung der Bodenrente finanziell geschwächte Staat gibt z.B. einem privaten Developer einen Freibrief zur Abschöpfung der durch die Entwicklungsmaßnahmen kreierten Bodenrente in die Hand. Da sich diese jedoch nicht nur aus den (direkt zurechenbaren) Anstrengungen des privaten Developers, sondern auch aus (nicht direkt zurechenbaren) Gemeinschaftsleistungen (z.B. Angebot an Kindergartenplätzen, Attraktivität des gesamten Umfeldes) speist, zieht der private Entwickler in den meisten Fällen wesentlich mehr durch „Value Capture“ (Vereinnahmung des Bodenwertzuwachses) heraus, als er in die Entwicklung eines Areals investierte. Dies geschieht zudem regelmäßig in einer ziemlich intransparenten Weise. Zu fordern wäre, dass der Staat sich der Bodenrente bemächtigt und hieraus den Developer auf Grundlage von transparenten, öffentlich zugänglichen und kontrollierbaren Verträgen bezahlt („Cost Covering“ statt „Value Capture“).
PPPs sind aber – insbesondere dann, wenn ökonomische Renten angezapft werden – regelmäßig intransparent. Sie werden – sofern es sich um „institutionelle PPPs“ handelt – im Rahmen privater Rechtsformen vollzogen. Hierdurch und durch Geheimhaltungsklauseln zieht man den Informationsfreiheitsgesetzen, die ja eigentlich Einsicht für die Bürger bringen sollten, die Zähne. Oft werden unter diesem Schleier versteckt Risiken auf die öffentliche Hand bzw. auf intransparente Weise finanzielle Lasten auf schwach organisierte Gruppen (Steuerzahler) verlagert bzw. auf Kosten nachfolgender Generationen über intransparente Schattenhaushalte in die Zukunft verschoben.
Das Argument angeblich höherer Effizienz der Privaten zieht dabei zur Rechtfertigung von PPPs in den seltensten Fällen: Private haben regelmäßig wesentlich höhere Kapitalkostenforderungen als die öffentliche Hand, welche normalerweise die Effizienzvorteile (wenn sie denn bestehen) mehr als aufwiegen. Dies betrifft v.a. die geforderten Eigenkapitalrenditen. Die Kritik der Rechnungshöfe an bestehenden PPPs füllt mittlerweile Bibliotheken.
Auf der anderen Seite hat sich jedoch auch manch ein privater Partner schon heftig verkalkuliert – wenn nämlich die durch seine Investitionen geschaffenen Renten in andere private Taschen fließen. Das Henry George-Theorem kann nämlich auch von links nach rechts gelesen werden: Sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen generieren Bodenrenten und Bodenwerte. Der private Partner kann sich die Renten aber nur zunutze machen, wenn er das Eigentum am betroffenen „Land“ i.w.S. hat und somit nicht ein Anderer die Sahne der Bodenrente abschöpfen kann – eine wesentliche Bedingung für das Gelingen des Geschäftskonzepts, das an den zeitgenössischen Kaderschmieden des Managements aber nicht gelehrt wird.
„Institutionelle PPPs“ – bei denen sich also ein erwerbswirtschaftlich orientiertes Unternehmen mit der öffentlichen Hand unter dem Dach einer Gesellschaft zusammentut – sind zudem auch aufgrund der oftmals unterschiedlichen Orientierung der „Partner“ problematisch. Anders als bei einer Ehe (die im doppelten Sinne zwecklos) ist, sollten die Anteilseigner einer Gesellschaft nämlich einen gemeinsamen Zweck verfolgen. In der Mehrzahl der Fälle geht es der öffentlichen Hand dabei um die Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen (Leitwert: Versorgung), dem privaten Partner aber (legitimer Weise) um Gewinne. Dass sich dies „beißen“ muss, können wohl sehr viele PPP-Praktiker bestätigen. Zudem soll der Staat – in seiner Rolle als Hüter des Gemeinwohls unterschiedliche Interessen in neutraler Weise ausgleichen. Zudem ist es problematisch, wenn sich der Staat von bestimmten Sonderinteressen vereinnahmen lässt. Es ist z.B. ein Unding, wenn der private Partner – motiviert durch einzelwirtschaftliche Rentabilitätsinteressen – im Rahmen von Projektentwicklungen wesentlich das öffentliche Gut „Planung“ mitbestimmt (vgl. §§ 11, 12 BauGB). Die Planung verliert dann ihre Fähigkeit, widerstreitende Interessen von Anspruchsgruppen in neutraler Weise ausgleichen zu können.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Der Staat hat andere Aufgaben, als selber Lastwagen zu fahren. Soweit keine hoheitlichen Aufgaben betroffen sind, kann und soll sich der Staat der Hilfe privater Unternehmer bedienen, allerdings nur auf der Grundlage transparenter und kontrollierbarer Kostenübernahmevereinbarungen – das private „Value Capture“ ist hingegen zu einem großen Teil Diebstahl an der Allgemeinheit. Um dabei bestehende Interessengegensätze zwischen Privatwirtschaft und Allgemeinheit offen und transparent zu gestalten, bietet das Schuldrecht (und nicht das Gesellschaftsrecht) gute Möglichkeiten. Gesellschaftsrechtliche Lösungen sind hier nicht Ziel führend.
Es verwundert wenig, dass nach einigen Jahren der Euphorie mittlerweile auch viele PPPs wieder hart auf dem Boden der Realität gelandet sind. Die Versprechen vieler Berater (die sich inzwischen finanziell gesund gestoßen haben) an die Kommunen, erwiesen sich als Schall und Rauch. Die blauäugige Jungfrau hatte sich mit dem Schurken ins Bett gelegt und musste beim Aufwachen erkennen, dass sie während des Tiefschlafs missbraucht wurde. Berater und Anwälte verfolgten ihre eigenen Geschäftsinteressen und traten keineswegs als neutrale Sachwalter auf. Die Verträge verteilen Lasten und Risiken oft sehr einseitig zuungunsten der Öffentlichen Hand. Aus diesem Grunde versuchen viele Kommunen mittlerweile einen Ausstieg aus PPP-Arrangements – „Rekommunalisierung“ ist hier das Stichwort. Ein solcher Ausstieg kann aber zuweilen teuer kommen.
Somit bleibt die Frage: Warum verzichtet der Staat auf die ökonomischen Renten und überlässt diese Privaten? Die Basis für die staatliche Finanzierung ist in den ökonomischen Renten, die durch sinnvolle Infrastrukturmaßnahmen generiert wird, durchaus vorhanden. Es gilt allerdings, diese konsequent abzuschöpfen.
Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do
Die toxische Wirkung von Subventionen
Dirk Löhr
Im Beitrag „Koalitionsverhandlungen: Der Streit um den zukünftigen Kurs in der Steuerpolitik“ (Oktober 2013) wurde dargestellt, dass die Basisfinanzierung der staatlichen Aufgaben allein über die ökonomischen Renten geschehen könnte. Steuern, wie wir sie heute kennen, wären hierfür eigentlich nicht notwendig.
Diesen Zusammenhang beschreibt das sog. „Henry George-Theorem“ („Golden Rule of Local Public Finance“), das u.a. vom Nobelpreisträger und früheren Weltbank-Chefökonomen Joseph Stiglitz formalisiert wurde.
Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung) | ||
Zusammensetzung | Verteilung | |
Private Güter und Dienstleistungen | <=> | Löhne (Produktionsfaktor Arbeit) |
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital) | ||
Öffentliche Güter und Dienstleistungen | <=> | Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.) |
Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)
Das Henry George-Theorem kann von links nach rechts und umgekehrt interpretiert werden: Die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheitseinrichtungen) können unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden, wobei „Boden“ in einem sehr weiten Sinne verstanden wird (als alles, was der Mensch nicht geschaffen hat, und sogar – wie bei geistigen Eigentumsrechten – noch darüber hinaus). Umgekehrt werden die Bodenrenten erst durch die öffentlichen Leistungen erzeugt; der Staat ist also eine „rent creating institution“.
Werden nun aber die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen, muss die Inwertsetzung der öffentlichen Güter durch Steuern auf Kapital und Arbeit finanziert werden. Dementsprechend ist es der Steuerstaat, der einerseits die Privatisierung der ökonomischen Rente und andererseits die Auflösung des Finanzierungszusammenhangs zwischen öffentlichem Gut und ökonomischer Rente absichert. Spiegelbildlich hierzu geschieht eine Entkopplung von Nutzen und Lasten der Staatsfinanzierung. Steuern sind per definitionem Zahlungen des Bürgers ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung; diese fließen also in einen großen Topf und können für alles Mögliche verwendet werden (Nonaffektationsprinzip). Die Administration gibt dann Geld aus, das keiner besonderen Zweckbindung unterliegt – und dabei handelt es sich auch noch um das Geld anderer Leute – nämlich der Steuerzahler. Dies alles führt a) zu Steuervermeidung Seitens der Bürger (die keine Gegenleistung sehen) und b) zu Fehlallokation und Verschwendung Seitens der Administration (die mit dem Geld der Bürger eigene Ziele verfolgt; man denke an das Drohnendebakel der Bundeswehr, an Stuttgart 21 oder die “Bankenrettungen”). Über die Entkopplung von Nutzen und Lasten ist der Steuerstaat zudem ein wesentliches Element der heutigen Umverteilung von unten nach oben.
Das Gegenstück zur Steuer sind die Subventionen. Folgt man dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung (S. 19, Übersicht 5), so wurden 2012 in Deutschland rd. 44 Mrd. Euro an Subventionen gewährt. Um ein Missverständnis von vornherein auszuräumen: Die den Subventionen immanente Entkopplung von Leistung und Gegenleistung kann jenseits der erwerbswirtschaftlichen Sphäre durchaus sinnvoll sein, so z.B. im kulturellen Bereich.
Im erwerbswirtschaftlichen Bereich haben Subventionen allerdings eine toxische Wirkung. Es kommt zu einer Entkopplung von Leistung und Gegenleistung, von Nutzen und Lasten. Nur fließt das Geld in die entgegengesetzte Richtung wie bei Steuern. Genau wie Lenkungsnormen im Steuerrecht ist auch das “Gegenstück” der Subvention selektiv, diskriminierend, gleichheitswidrig und daher ein Einfallstor für Rent Seeking und State Capture. Subventionen setzen zudem den Preismechanismus außer Kraft und wirken allokativ verzerrend – eine klare Abgrenzung zwischen Subventionen und Dumping ist kaum darstellbar. Subventionen kommen übrigens am Ende wiederum hauptsächlich den Eigentümern von Land i.w.S. zugute – also dem Produktionsfaktor mit der geringsten Angebotselastizität. Ein Beispiel ist die EEG-Förderung für „Bioenergie“: Aufgrund dieser können „Energiebauern“ wesentlich höhere Erträge als konventionell oder gar ökologisch wirtschaftende Bauern erzielen. Bodenwerte und –pachten, die sich am „highest and best use“ orientieren, stiegen vielfach rasant an und setzten gerade konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern massiv unter Druck. Weitere Folgen sind u.a. Bodendegradation und Grundwasserprobleme (Stichwort: „Vermaisung“ der Landschaft) sowie ein Rückgang der Biodiversität. So ergeben sich eine Vielzahl von Folgeproblemen, die die Urheber der Subventionen gar nicht im Auge hatten. Sie sind die „gute Kraft, die Böses schafft.“
Heißt dies aber im Umkehrschluss, dass der Staat kein Geld mehr für die Herstellung von öffentlichen Güter in die Hand nehmen darf? Es gehört nun einmal zu seinen Aufgaben des Staates, für die Bereitstellung öffentlicher Güter zu sorgen. Es ist allerdings weder notwendig noch zweckmäßig, dass der Staat alles selbst in die Hand nimmt (im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte das sogar vermieden werden). Im Sinne Wilhelm von Humboldts sollte sich der Staat vielmehr selbst beschränken und sich selbst Grenzen setzen. D.h., der Staat kann und soll sich durchaus für die Erstellung öffentlicher Güter privater Erfüllungsgehilfen bedienen. Dies sollte allerdings auf Basis des Prinzips Leistung – Gegenleistung geschehen. Der Grundsatz ist also durchaus einfach: „Gegenseitigkeit“ (Proudhon) bzw. „Pay for what you get“ (Fred Harrison).
Konkret bedeutet dies z.B., dass an Landwirte keine flächenbezogenen Prämien gegeben werden, sondern diese für konkret zu beschreibende und nachzuweisende Leistungen im Natur- und Landschaftsschutz (entsprechend gut) zu bezahlen sind. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Budget ist zwar rückläufig, allerdings mit 44 Prozent (ca. 57 Milliarden Euro in 2012) immer noch der zweitgrößte Topf in den EU-Haushalten. Der größte Teil hiervon fließt als Direktzahlungen, die unabhängig von der produzierten Menge gewährt werden. Diese flächenbezogenen Prämien können leicht 350 Euro / ha betragen. Wenngleich die Prämien zunehmend unter Umweltschutzauflagen („Cross Compliance“) gezahlt werden, handelt es sich primär um eine Maßnahme zur Stützung der agrarischen Bodenrente, von der v.a. größere Betriebe und sogar Großunternehmen profitieren.
Will man den Bauern als Natur- und Landschaftsschützer, so soll er für entsprechend definierte Aufgaben – gut und einheitlich pro Leistungseinheit – bezahlt werden, und zwar im Rahmen entsprechender zivilrechtlich ausgestalteter und im Erfolg kontrollierbarer Verträge (analog zu den „Grünstromzertifikaten“ bei der quotenorientierten Reform des EEG; s. den Blogbeitrag „Die ´grünen Renten´ – der Streit um die Reform des EEG“, Oktober 2013). Diese Verträge können durchaus langfristigen Charakter haben. Vor allem muss das Einkommen der Bauern aber aus anständigen Preisen für ihre Produkte resultieren (analog zu der Marktvergütung für Strom bei der quotenorientierten Reform des EEG; s. den Blogbeitrag „Die ´grünen Renten´ – der Streit um die Reform des EEG“, Oktober 2013).
Beim „Einkauf“ der öffentlichen Güter ist der Staat (wie schon heute durch das Vergaberecht) an Regeln zu binden, die Diskriminierung einzelner Produkte und Anbieter verhindern und den Wettbewerb nicht außer Kraft setzen. Bei einem einheitlichen Preis für die Erstellung öffentlicher Güter haben beispielsweise verschiedene Landwirte aufgrund unterschiedlicher Lage und Bodengüte unterschiedlich hohe (Grenz-) Kosten. Die Renten, die den begünstigten Landwirten hieraus entstehen, müssen wiederum beim Produktionsfaktor mit der geringsten Angebotselastizität – dem Boden – abgeschöpft werden. Wieder ist die Logik dieselbe wie im Blogbeitrag „Die ´grünen Renten´ – der Streit um die Reform des EEG“ (Oktober 2013) bereits beschrieben.
Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do
Koalitionsverhandlungen: Der Streit um den zukünftigen Kurs in der Steuerpolitik
Dirk Löhr
Angela Merkel hat die Bundestagswahl gewonnen. Freilich, ein Triumph sieht anders aus. Alles steuert auf eine große Koalition zu, und hier ist Frau Merkel auf einen potentiellen Partner angewiesen, der sich Steuererhöhungen in sein Wahlprogramm geschrieben hat.
Der Staat, so SPD und Grüne, sei unterfinanziert. Hier haben sie ohne Zweifel Recht. Aber, so merkwürdig es klingt – das Problem ließe sich auch ohne Steuererhöhungen lösen, ja wahrscheinlich zum allergrößten Teil vollkommen ohne die Steuern, wie wir sie heutzutage kennen. Rund die Hälfte der Steuereinnahmen resultiert aus der Lohn- und der Mehrwertsteuer – und diese treffen durchaus nicht die Reichen. Dabei wird die Wirtschaftstätigkeit auch noch entmutigt: Wer bei Aufnahme eines Nebenjobs z.B. 30 oder 40 % Steuern auf die zusätzlichen Einkünfte zahlen muss, überlegt sich das dreimal.
Dabei ginge es auch anders. Die staatlichen Leistungen könnten auch über die ökonomischen Renten finanziert werden. Dabei handelt es sich grob gesagt um Extragewinne, die von den Anbietern eigentlich gar nicht benötigt werden, um die Leistung hervorzubringen. Der Prototyp der ökonomischen Rente ist die Bodenrente. Seit Ricardo (1817) wird sie vor allem als „Differentialrente“ verstanden, d.h. als Kosten- oder Ertragsvorteil einer Scholle gegenüber dem Boden, der gerade noch kostendeckend bewirtschaftet werden kann („Grenzboden“). Mit den ökonomischen Klassikern kann man dabei „Land“ in einem sehr weiten Sinne verstehen – als alles, was der Mensch nicht geschaffen hat. Dies sind z.B. Wasser, die Atmosphäre, Rohstoffquellen – doch auch „virtuelles Land“ kann man hierzu zählen (v.a. Patente), als Rechte, die dem Prototyp Boden in vielerlei Hinsicht nachgebildet sind (Claims, Renten, Blockademöglichkeiten etc.; s. unten mehr).
Heutzutage werden die ökonomischen Renten weitgehend privatisiert. Die Bodenrenten landen in den Taschen der privaten Bodeneigentümer, die Wasserrenten u.a. bei Nestlé & Co., die Ölrenten bei den großen Mineralölkonzernen etc.
Man mag den Reichen ihren Reichtum ja gönnen. Allerdings stehen den ökonomischen Renten auch Kosten gegenüber, nämlich Kosten des Verzichts und der Inwertsetzung, die von der Öffentlichkeit getragen werden. Die Problematik kann über das sog. „Henry George-Theorem“ („Golden Rule of Local Public Finance“) illustriert werden, das nachfolgend in vereinfachter und verallgemeinerter Form dargestellt ist. Formalisiert wurde es u.a. durch Joseph Stiglitz – zuerst für die kommunale Ebene, mittlerweile wird es verallgemeinert.
Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung) |
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Zusammensetzung | Verteilung | |
Private Güter und Dienstleistungen | <=> | Löhne (Produktionsfaktor Arbeit) |
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital) | ||
Öffentliche Güter und Dienstleistungen | <=> | Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.) |
Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)
Nach dem Henry George-Theorem können die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheitseinrichtungen) unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden. Das Theorem kann aber auch umgekehrt gelesen werden: Danach werden die Bodenrenten erst durch die öffentlichen Leistungen erzeugt. Der Staat kann insoweit als „rent creating institution“ verstanden werden.
Werden nun aber die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen (der eine Vergemeinschaftung der Renten impliziert), entstehen Verzichtskosten: Die Inwertsetzung der öffentlichen Güter muss dann durch Steuern aus Kapital und Arbeit finanziert werden.
Betroffen ist v.a. der Faktor Arbeit, über die Lohnsteuer, da dieser – anders als das Kapital – kaum flüchten kann. In vielen Staaten wird der Zahltag über die Aufnahme von Schulden in die Zukunft verschoben und damit auf künftige Generationen abgewälzt. Will man dies vermeiden, heißt es „sparen“: Die öffentlichen Güter werden dann nur unzureichend zur Verfügung gestellt, was z.B. weniger Schulen und Polizei oder Schlaglöcher in den Straßen bedeutet. Eine nachhaltige Finanzierung der öffentlichen Güter ist dann nicht mehr gewährleistet. Das Angebot des „vierten Produktionsfaktors“, nämlich der Infrastruktur, ist dem entsprechend dürftig.
Konkret, an einem Beispiel illustriert: Nehmen wir an, Hans sucht eine Mietwohnung in Hamburg oder München. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Doch nehmen wir an, Hans im Glück bekommt den Zuschlag. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt vielleicht das fünf- bis siebenfache der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer eine höhere Bodenrente als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierten Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer. Nur aufgrund dieser hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Hans im Glück hat einen Job, so dass von seinem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird. Er kauft ein, und bei fast jedem Einkauf ist Umsatzsteuer fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat. Nutznießer ist in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte.
Das Beispiel illustriert, wie der Steuerstaat über die Privatisierung der ökonomischen Rente die Auflösung des Finanzierungszusammenhangs zwischen öffentlichem Gut und ökonomischer Rente absichert. Die Folge ist eine Entkopplung von Nutzen und Lasten der Staatsfinanzierung. Steuern sind per definitionem Zahlungen des Bürgers ohne Anspruch auf konkrete Gegenleistung; diese fließen also in einen großen Topf und können für alles Mögliche verwendet werden (Nonaffektationsprinzip). Die Administration gibt dann Geld aus, das keiner besonderen Zweckbindung unterliegt – und dabei handelt es sich auch noch um das Geld anderer Leute – nämlich der Steuerzahler. Dies alles führt a) zu Steuervermeidung Seitens der Bürger (die keine Gegenleistung sehen) und b) zu Verschwendung Seitens der Administration (die mit dem Geld der Bürger eigene Ziele verfolgt; man denke an das Drohnendebakel der Bundeswehr, an Stuttgart 21 oder die “Bankenrettungen”). Über die Entkopplung von Nutzen und Lasten ist der Steuerstaat also ein wesentliches Element der heutigen Umverteilung von unten nach oben. Der Steuerstaat konstituiert sich also über diese Entkopplung von Nutzen und Lasten.
Sind Sozialdemokraten und Grüne also wirklich auf Kurs, wenn sie diese Schieflage auch noch ausbauen wollen? Die Kopplung von Nutzen und Lasten wie Einnahmen und Ausgaben mittels Abschöpfung und Vergemeinschaftung der ökonomischen Renten könnte einen Weg darstellen, der Markt und Gerechtigkeit versöhnt.
Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do
Monopoly
Den Erfindern des Spiels “Monopoly” ging es um eine Kritik am Kapitalismus. S. den lesenswerten Beitrag von Benedikt Sarreiter in der SZ (online):