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Ukraine: Jazenjuks Gruselkabinett

Dirk Löhr

Dank Präsident Petro Poroschenko erhalten demnächst drei Ausländer Schlüsselpositionen in der Ukraine. So wurden im Eilverfahren drei Ausländer eingebürgt und zu Ministern ernannt.

Je röter, umso korrupter ... (Quelle: Transparency International)
Je röter, umso korrupter … (Quelle: Transparency International)

Die US-Amerikanerin Natalia Jaresko (Finanzen) sowie der Georgier Alexander Kwitaschwili (Gesundheit) und der Litauer Aivaras Abromavicius (Wirtschaft) erhielten per Präsidentendekret die Staatsbürgerschaft der Ex-Sowjetrepublik, wie das Büro von Petro Poroschenko am Dienstag in Kiew mitteilte. Delikat ist der Hintergrund der designierten Minister:

  • Natalia Jaresko (49) soll Finanzministerin werden. Die US-Amerikanerin ukrainischer Abstammung lebt seit den 90er-Jahren in der Ukraine und leitete u.a. die Wirtschaftsabteilung der US-Botschaft in Kiew. Sie ist Miteigentümerin und CEO der US-Investmentfirma „Horizon Capital“ (o.V. / Die Welt 2014). U.a. war dachte sie im Kontext des sog. „Ukrainian Investment Forum“ über Privatisierungen in der Ukraine nach.
  • Den Posten des Wirtschaftsministers soll der Litauer Aivaras Abromavicius (38) erhalten, der ebenfalls seit mehreren Jahren in der Ukraine wohnt. Er ist Seniorpartner der schwedischen Investmentfirma “East Capital” AB, die offenbar gute Beziehungen in die USA pflegen (www.eastcapital.com).
  • Als Gesundheitsminister ist der Georgier Alexander Kwitaschwili (44) vorgesehen, der bereits unter Saakashvilli (der u.a. in 2008 den Krieg in Südossetien angezettelt hatte) in Georgien Gesundheitsminister und Minister für Soziales war. Auch Kwitaschwili wird sowohl eine heftige Abneigung gegen Russland und intensive Beziehungen zum US-amerikanischen Außenministerium nachgesagt.

Offensichtlich gab es hinsichtlich der neuen Minister einen Deal zwischen dem Präsidenten und dem Ministerpräsidenten, zumal laut Verfassung der Ukraine der Präsident für Sicherheits- und Außenpolitik, der Regierungschef für die Wirtschaft verantwortlich ist (Jeglinski 2014) .

Schließlich wurde auch noch ein neues Ministerium für Informationspolitik („Wahrheitsministerium“) geschaffen, von dem befürchtet wird, es werde eine Art Propagandaministerium (Kim 2014).

Die Neubesetzungen können freundlich als frische Besen interpretiert werden, die das Land von der grassierenden Korruption säubern sollen. Im Korruptionsindex 2014, der soeben von Transparency International veröffentlicht wurde, ist die Ukraine Schlusslicht in Europa; hinter dem Kosovo, Albanien und Russland.

Weniger freundlich kann man die Neubesetzungen auch als Marionetten Washingtons deuten. Die neuen Personalien dürften die russischen Einkreisungsängste nicht gerade mindern.

Auch die Nähe der neuen Regierungsmitlieder zu klassischen Rent Grabbern (netter ausgedrückt: “Investment-Fonds”) lässt nichts Gutes erhoffen. Damit reihen sich die ausländischen Kabinettsmitglieder allerdings in den ukrainischen Ministerbestand nahtlos ein. Igor Schewtschenko zum Beispiel, Minister für Ökologie und Naturressourcen, hat in Italien Europarecht studiert und ist Rechtsanwalt und Gründer von Shevchenko Asset Management. Andrej Piwowarski hat die Fletcher School of Law and Diplomacy in Boston absolviert und war bis zu seiner Ernennung zum Infrastrukturminister Generaldirektor der Kontinium Group, einer industriellen Holding. Der neue Landwirtschaftsminister Oleksej Pawlenko hat in den Niederlanden studiert und ist Partner bei Pharus Assets Management (Kim 2014). Der Ausverkauf der Ukraine –einst mit Leuten wie wie Julia Timoschenko gestartet – dürfte somit personell abgesichert sein. Wo ökonomische Renten privatisiert werden, wird regelmäßig Tür und Tor für Korruption geöffnet. Die oben angesprochene freundliche Interpretation der Personalien – neue Besen gegen Korruption – ist also im besten Falle äußerst naiv, wenn nicht sogar schizophren.

 

Mehr Informationen

Jeglinski, N. (2014): Vom Ausländer zum Minister, in: Handelsblatt vom 4.12. Online: http://www.handelsblatt.com/politik/international/regierungsbildung-in-kiew-abgeschlossen-vom-auslaender-zum-minister-seite-all/11063544-all.html

Kim, L. (2014): Jazenjuks schräges Krisenkabinett, in: ZeitOnline vom 3.12. Online: http://www.zeit.de/politik/ausland/2014-12/ukraine-neues-kabinett-auslaender-informationsministerium

o.V. / Die Welt (2014): Drei Ausländer regieren jetzt in Kiew mit, in: Die Welt vom 4.12. Online: http://www.welt.de/politik/ausland/article134991182/Drei-Auslaender-regieren-jetzt-in-Kiew-mit.html

25 Jahre nach dem Fall der Mauer – die Dankesrede

Wie wir in unserem gestrigen Beitrag “25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Danke!” berichteten, wurde am 7. Oktober dieses Jahres im ICE Sprinter von Frankfurt/a. M. nach Berlin eine braune Collegemappe gefunden.

Dankesrede der Eliten
Dankesrede der Eliten

Darin befand sich unter anderem auch das Manuskript einer Rede. Nun liegt das geleakte Video dieser Rede vor:

25 Jahre Fall der Mauer – die Dankesrede (bitte klicken)

Darf das wirklich wahr sein?

 

25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Danke!

Am 7. Oktober dieses Jahres wurde im ICE Sprinter von Frankfurt/a. M. nach Berlin eine braune Collegemappe gefunden.

Berliner Mauer
Berliner Mauer

 

Neben Zeitungen und einigen persönlichen Gegenständen befand sich darin auch das Manuskript einer Rede.

 

Anbei der Text als Audio-Datei:

25 Jahre nach dem Fall der Mauer: Danke! (bitte klicken)

Die pdf-Version kann hier heruntergeladen werden:

25 Jahre danach (bitte klicken)

 

 

 

 

Luxemburg: Die Steueroase am Pranger

Dirk Löhr

Luxemburg steht wegen seiner Steuersparmodelle am Pranger. Viele Milliarden Euro seien den Nachbarstaaten durch die Luxemburgischen Steuersparmodelle durch die Lappen gegangen. Großbanken und Großunternehmen haben die betreffenden Möglichkeiten reichlich genutzt. V.a. über „geistige Eigentumsrechte“ und Zinsen wurden konzernintern Gewinne aus Hochsteuerländern nach Luxemburg verschoben. Dies hat eine Reihe investigativer Journalisten (nicht die Steuerbehörden) aufgedeckt. Nachzulesen sind die Dokumente in

Luxembourg Leaks (bitte klicken).

Nun ermittelt Jean-Claude Juncker als Präsident der EU-Kommission gegen sich selbst, da viele dieser Konstruktionen auf seine Amtszeit als luxemburgischer Regierungschef zurückgehen. Freilich bestreitet er dies und verweist auf die zuständige Kommissarin.

Luxemburg
Luxemburg

Der Bock wurde damit zum Gärtner gemacht. Dies scheint zum „Prinzip Juncker“ zu werden, wenn man sich die Auswahl von Junckers Kommissionsmitgliedern ansieht  – überraschend ist lediglich, dass sich Juncker nun selbst nahtlos zwischen seine Kommissionsmitglieder einreiht.

Doch auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte nicht „amused“ sein. Schenkt man seinen Äußerungen Glauben, möchte er Gewinne dort besteuert wissen, “wo die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfindet” (Schäuble 2014). Noch empörter sind die Medien. In einem Kommentar in den Tagesthemen vom 06.11. um 22.30 redet Julia Stein (NDR) mit Blick auf die Steueroase Luxemburg von der Verletzung der „Steuergerechtigkeit“.

Nun, liebe Leute: Vielleicht tretet Ihr einmal mal einen Schritt zurück und schaut Euch das Bild genauer an:

Der Begriff „Steuergerechtigkeit“, liebe Frau Stein, beinhaltet einen immanenten Widerspruch. Dieser Begriff ist ungefähr so logisch wie ein „schwarzer Schimmel“. Denn: Der Steuerstaat macht die Rentenökonomie überhaupt erst möglich. Rentenökonomie: Dies sind „unverdiente“, weil leistungslose Einkommensströme. Ein einfaches Beispiel aus dem naheliegenden Immobilienbereich (Löhr 2013): Nehmen wir an, Hans sucht eine Mietwohnung in Hamburg oder München. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Dennoch soll Hans – im Glück – den Zuschlag erhalten. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt vielleicht das fünf- bis siebenfache der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer höhere Bodenerträge – also eine höhere „Bodenrente“ – als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierte Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer. Nur aufgrund dieser hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Hans im Glück hat einen Job, so dass von seinem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird. Er kauft ein, und bei fast jedem Einkauf ist Umsatzsteuer fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zu Gute kommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte.

So sind, liebe Frau Stein, die Umverteilungswirkungen des Steuerstaates und der mit diesem verbundenen ökonomischen Renten (die vielfach in versteckter Form, also in Unternehmensgewinnen, als Zinsen oder Lizenzgebühren auftauchen, dazu unten mehr) beträchtlich. Dabei entsteht der Umverteilungseffekt in zweifacher Weise:

  • Über direkte Zahlungen an die Eigentümer von Land und ähnlichen Vermögenswerten. Um eine Größenordnung darzustellen: Diese Zahlungsströme dürften sich in Deutschland (einschließlich Subventionen) derzeit auf ca. 10 % des Volkseinkommens aufaddieren.
  • Doch auch die indirekten Zahlungen über die Steuern und Sozialversicherungen sind hinzuzuaddieren. In Deutschland beträgt die Steuerlast ca. 30 % des Volkseinkommens, mit Sozialversicherungsbeiträgen addieren sich die Abgaben auf ca. 45 % des Volkseinkommens auf. Egal ob die diversen Steuern mit dem Etikett Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. belegt werden: Am Ende belasten sie entweder die Produktionsfaktoren Arbeit, Land oder Kapital. So kann z.B. auch die Umsatzsteuer als Flat-Rate-Einkommensteuer mit Ausnahme der Kapitalakkumulation interpretiert werden. Steuern werden v.a. den Beziehern von Arbeitseinkommen aufgebürdet, zumal der Faktor Arbeit anders als der Faktor Kapital schwer flüchten kann. Andererseits wird der Faktor Land in Deutschland größtenteils von der Besteuerung ausgenommen.

Und hier, Herr Schäuble, sollte doch Ihr frommer Wunsch in Erfüllung gehen können:

„Gewinne sollen dort besteuert werden, WO (Hervorhebung durch den Verf.) die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfinden“ (Schäuble 2014).

Dazu müsste man aber die ökonomischen Renten abschöpfen – allen voran die Bodenrenten. Land kann nämlich auch schwer flüchten.

Damit hätte man gleichzeitig auch das Problem der Unternehmensbesteuerung im Sack: Unternehmensgewinne sind nämlich im Kern nichts anderes als Bodenrenten (Löhr 2013; s. hierzu auch unseren Beitrag “‘Pay for what you get!’ – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell“). So berichtet der Journalist Lütgert in seinem verdienstvollen Beitrag in der ARD-Sendung Panorama vom 6.11.2014

Luxemburg: Die Oase der Steuervermeider“ (bitte klicken)

vom Beispiel E.ON, das in Luxemburg ebenfalls seine Gewinne mindert. Natürlich wird nicht darüber gesprochen, dass die Gewinne von E.ON im Kern v.a. „versteckte“ Bodenrenten sind. E.ON profitiert immer noch in erheblichem Maße von Grundlastkraftwerken, hier v.a. Braunkohle (Löhr 2013). Ein Braunkohlekraftwerk kann aber nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden – und die zu einem Spottpreis erworben wurden, der nicht im entferntesten den Wert der Kohlevorkommen abbildet), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Solche Privilegien werden den großen Unternehmen heutzutage nahezu kostenlos gewährt. Wie wäre es, wenn statt dessen die Renten aus der Standortnutzung, der Nutzung der Kohleressourcen und der Nutzung der Atmosphäre abgeschöpft und vergemeinschaftet würden? Dann hätte E.ON nichts mehr nach Luxemburg abzuführen. Das Übel wäre an der Wurzel angegriffen.

Leider ist die Privatisierung der ökonomischen Renten eine heilige Kuh, die nicht nur von konservativer Seite mit Zähnen und Klauen verteidigt wird.

Lütgert bringt ebenfalls das Beispiel von Amazon. Wie wäre es, wenn sich die EU-Staaten – nicht nur bezogen auf Land, sondern auch auf das Netz – einmal auf ihre „Eminent Domain“ besinnen würden? Dass Amazon, Google, Ebay etc. deutsche Domains (www.amazon.DE, Hervorhebung d. Verf.) und Netzstrukturen kostenfrei und unkontrolliert nutzen können, fällt doch nicht vom Himmel. Märkte – auch solche im Internet – sind soziale Konstrukte. Man kann die betreffenden Nutzungsrechte an den digitalen Plattformen auch versteigern und ihre Nutzung kontrollieren (was wahrscheinlich manchen Netzromantiker irritiert).

Wir hatten in unserem Beitrag „Flucht vor der Dummheit“ schon einmal den Steuerwettbewerb zwischen Luxemburg und Deutschland mit einem Autorennen verglichen, bei dem Deutschland mit angezogener Handbremse fährt. Soll Luxemburg nun auch die Handbremse anziehen, oder sollen die anderen Staaten (allen voran Deutschland) diese nicht besser lösen? Die Frage ist rhetorisch. Ein Abschöpfen der ökonomischen Rente brächte dem Staat wesentlich mehr Geld als heute ein und wäre dabei wirtschaftlich vollkommen unschädlich. Anders als bei Steuern gäbe es keine Effizienznachteile. Immer wieder haben wir es in diesem Blog betont: Ökonomische Renten sind zwar im Volkseinkommen enthalten, aber nicht als Kostenblock, sondern als sozialer Überschuss. Dieser wird aber in Deutschland privatisiert; und umgekehrt werden die auf der Arbeit lastenden Kosten immer weiter erhöht, um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren. Dies, obwohl die gesamten Staatsausgaben aus den ökonomischen Renten bestritten werden könnten (dies besagt das ebenfalls in diesem Blog immer wieder diskutierte Henry George-Theorem). Steuern, um die Privatisierung der ökonomischen Renten abzusichern: Dies ist nicht nur ein ungerechtes, sondern auch ein ausgesprochen unintelligentes (um keine stärkeren Worte zu gebrauchen) System, das die Wettbewerbsfähigkeit schwächt.

Wenn Luxemburgs Premier Bettel gegen die Kritik an Luxemburg einwendet, dass er die Steuern nicht erhöhen könne, damit es seinen verschuldeten Nachbarn besser geht (vgl. Brinkmann et al. 2014), ist dies nachvollziehbar. Nicht durch die Steuerkonkurrenz Luxemburgs, sondern durch den Verzicht auf die Vereinnahmung der ökonomischen Renten entgehen dem Staat die entscheidenden Einnahmen (Löhr 2013). Das Problem ist hausgemacht. Und so geht die öffentliche Diskussion systematisch an seinem Kern vorbei.

Mein Appell geht vor diesem Hintergrund vor allem an die “vierte Gewalt” – die Medien: In ihrer Hand liegt es, die Öffentlichkeit auch einmal über Alternativen zu informieren, anstatt immer wieder die alten abgedroschenen wie nutzlosen Phrasen zu kolportieren. Ich bin mir nicht sicher, ob hier der Richtige am Pranger steht.

 

Mehr Informationen:

Brinkmann, B. / Gammelin, C. / Obermayer, B. (2014): Konzerne ertricksen sich in Luxemburg Milliarden an Steuern, in: Sueddeutsche.de vom 5.11. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/luxemburg-leaks-konzerne-ertricksen-sich-in-luxemburg-milliarden-an-steuern-1.2206997

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.amazon.de/Prinzip-Renten%C3%B6konomie-Wenn-Eigentum-Diebstahl/dp/3731610132

Schäuble, W. (2014): Bekämpfung von Steuerflucht, in: BMF vom 06.11. Online: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2014/2014-11-06-regierungserklaerung-steuerflucht-textfassung.html

Scotland votes: Fred Harrison about the Recovery of Private Rights

Fred Harrison published this article

The recovery of Private Rights

already at August, 6.

Little Britain
Little Britain

Nonetheless, the article may still serve as an amazing and timeless background music to the noise of the voting for Scotland’s independency.

This referendum is also about the control of the natural resources at the coast of Scotland. And it may encourage other European separatist movements to follow the Scottish example.

Let’s wait and see whether or not in the future Great Britain turns out to be:
Little Brittain!

 

 

Gedrosselt: Zum Staubsauger-Streich der EU

Dirk Löhr

Die EU verbietet von September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Termin dürfen nur noch solche Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.

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In den Medien wird die Frage darauf reduziert, ob die „gedrosselten“ Staubsauger noch dieselbe Leistung wie die derzeit gängigen Modelle erbringen. Doch geht es leider um mehr als den Dreck unterm Sofa. Der Staubsaugerfall steht nämlich exemplarisch für die Pervertierung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik. Es geht um den Konflikt zwischen Ordnungspolitik und Maßnahmenpolitik, wie er sich in der Vergangenheit an Beispielen wie der Abwrackprämie (in Deutschland), dem „Aus“ für die 100-Watt-Glühbirne (EU) etc. manifestierte – um nur wenige prominenteste Beispiele zu nennen.

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Ordnungspolitik (Eucken 1990) setzt einen Rahmen und überlässt den Wirtschaftsteilnehmern die wirtschaftlichen Entscheidungen. Der Staat maßt sich dabei nicht das Wissen an, wirtschaftlich vernünftigere Entscheidungen als die Marktteilnehmer treffen zu können. Der Staat verzichtet auch nicht auf den Markt als Entdeckungsmechanismus, indem er bestimmte Technologien vorgibt (Hayek 1996).

Ordnungspolitik gibt lediglich vor, welche Ziele erreicht werden sollen, aber nicht wie. Die Entdeckung der besten Wege zum Ziel bleibt den Marktteilnehmern überlassen. Maßnahmenpolitik interveniert hingegen hoheitlich und diskretionär – sowie gleichheitswidrig. Hierüber bekommt der Staat einen einen gängelnden und dirigistischen Charakter. Genau dies erodiert aber eine freiheitliche (Wirtschafts-) Ordnung von innen.

Walter Eucken
Walter Eucken

Noch mehr: Der Staat wird zum Einfallstor von mächtigen Sonderinteressen, die ihre (oft durch Patente „geschützten“) Technologien durchsetzen wollen (für einen durch Maßnahmenpolitik geschürten Lobbyismus liefert u.a. das EEG Bände von Beispielen). Die EU könnte ihr vorgebliches Ziel – den Klimaschutz – am besten durchsetzen, indem sie Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hält. Mehr ist nicht notwendig, um den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel effektiv und effizient zu steuern. Allerdings auch nicht weniger.

Konkret bedeutet dies beispielsweise:

  • In dem Augenblick, in dem CO2 in den Verkehr gebracht wird, muss dieses durch ein CO2-Zertifikat hinterlegt werden – und nicht erst dann, wenn das CO2 (überspitzt dargestellt) durch den Schornstein (weniger großer Unternehmen, deren Emissionen nur mit hohem Aufwand verwalten kann) rauscht. Und die Zertifikate sollten auch nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden.
  • Kraftwerke werden grundsätzlich auf öffentlichem Grund und Boden errichtet, nicht auf privatem. Die Erlaubnis zum Betrieb wird auf Zeit gegeben, und es findet ebenfalls eine Versteigerung des betreffenden Pacht- oder Erbbaurechtes statt. Energieressourcen, wie Wasser- und Kohlevorkommen, sollten grundsätzlich öffentliches Eigentum sein und an die Energieunternehmen zu marktgerechten Konditionen abgegeben werden – und nicht als Geschenk.
  • Mit den Standorten und Ressourcen ist dabei restriktiv umzugehen: Eine leichtfertige Verspargelung der Landschaft durch Windräder ist genauso unerträglich wie ein leichtfertiger Ausbau des Braunkohletagebaus.
  • Würden dann nicht die „umweltintensiven“ Industrien in andere Länder fliehen? Der Exodus würde dieser Industrien würde zumindest wesentlich langsamer verlaufen oder gar nicht stattfinden, wenn das Abgabensystem umgestaltet würde, hin zu einer Abschöpfung der Renten aus Land und Natur (hierzu s. den Blogeitrag „Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?“). Also: Die o.a. Versteigerungserlöse, die Bodenrenten etc. können den Staatshaushalt abdecken, wenn man die ökonomischen Renten nur konsequent abschöpft, also das sog. “Henry George-Prinzip” konsequent durchführt (s. hierzu u.a. den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat”).

Ginge der Staat wie beschrieben vor, würde Energie so teuer werden, dass die Verbraucher auch ohne entsprechende Vorschriften auf die Idee kämen, sukzessive mit energiesparenden Haushaltsgeräten nachzurüsten. Natürlich wirken steigende Energiepreise belastend und sind nicht sozial – wenn die Energierenten (also die Differenz zwischen den knappheitsbedingt gestiegenen Preisen und den Kosten der Energieerzeugung) und die Renten aus verknappten Deponien (wie die Atmosphäre für CO2 etc.) in private Taschen fließen. Würden diese aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen an die Bürger zurückverteilt, hätte jeder einzelne Bürger den gleichen Zugang zu Energie, der Atmosphäre etc. (Barnes / Pomerance 2000). Wer viel Energie verbraucht und Atmosphäre in Anspruch nimmt, zahlt – über die umweltgerecht erhöhten Preise – entsprechend mehr als derjenige, der wenig Energie und Atmosphäre verbraucht. Nach Rückverteilung sieht der Saldo für den Vielverbraucher negativ aus, der Saldo des sparsamen Verbrauchers wesentlich besser, vielleicht sogar positiv. So würde noch ein weiterer Anreiz für den sparsamen Anreiz mit Land und Natur geschaffen.

Eine Umorientierung der Politik ist also nötig. Wenn der Staat sich darauf beschränken würde, den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel zu steuern, indem er einfach Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hielte,

  • könnte er also auf Interventionen in den Wirtschaftsprozess verzichten. Er müsste allerdings dafür sorgen, dass die knappheitsbedingt erhöhten Preise für Anfang und Ende der Wertkette allen Bürgern zu Gute kämmen – über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (Löhr 2013).
  • könnte er die Renten aus Land und Natur konsequent abschöpfen, die kein Mensch geschaffen hat. So könnte er auf die entmutigende Steuerbelastung von Arbeit, der unternehmerischen Disposition und der unternehmerischen Übernahme von Risiken verzichten (Löhr 2013).
  • könnte er sich auch auf seine Kernfunktionen beschränken und darauf verzichten, wie eine Krake sich immer stärker in die wirtschaftlichen Abläufe einzumischen. Ein starker (also über den Sonderinteressen stehender), sich selbst beschränkender Staat – das war auch die Vision eines Wilhelm von Humboldt (2006).

Anfang und Ende der Wertkette: Das ist Land und Natur. Nicht von ungefähr waren wichtige Väter der Marktwirtschaft, wie z.B. L. Walras, J. H. Gossen, J. St. Mill oder der junge J.M. Allais dem privaten Eigentum an Land und Natur gegenüber skeptisch eingestellt. Verzichtet der Staat auf das Eigentum am Anfang und am Ende der Wertkette, so muss er eben, wie die EU dies derzeit tut, innerhalb der Wertketten selber im Detail herumfummeln und herumdirigieren. So werden wirtschaftliche Freiheit und Wettbewerb sukzessive unterminiert, sowie die Tür für Lobbyismus weit geöffnet. Privateigentum an Land und Natur verträgt sich nicht mit einer freiheitlichen Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Selbstverständlich ist eine radikale Wende derzeit nicht möglich. Allerdings sollten die politischen Entscheidungsträger zumindest einmal den Kompass adjustieren und sich auf den Weg in die richtige Richtung machen. Von diesem führt der Staubsauger-Streich der EU mit Sicherheit ab.

 

Literatur

Barnes / R. Pomerance (2000): Pie in the Sky – The Battle for Atmospheric Rent, Washington.

Eucken (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

A. von Hayek (1996): Die Anmaßung von Wissen, Tübingen.

W. von Humboldt (2006): Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Stuttgart.

M. Kröger (2014): Neue Ökodesign-Richtlinie: Wie schlimm ist der EU-Staubsauger-Plan wirklich? Spiegel Online vom 28.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oekodesign-richtlinie-fuer-staubsauger-der-eu-harmlose-begrenzung-a-988419.html

Löhr (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Gabriel droht: Google an die Leine?

Dirk Löhr

Sie ist die unumschränkte Herrscherin im Netz. 91,2 % Marktanteil (Statista 2014). An der Suchmaschine von Google kommt keiner vorbei. Eigentlich sollte die Diskussion, ob Google eine marktbeherrschende Stellung hat, damit beendet sein. Es ließ aufhorchen, als letzten Monat ausgerechnet vom Vorstand der mächtigen Axel Springer AG ein öffentlicher Hilferuf gesendet wurde (Döpfner 2014). Nun setzte Bundeswirtschaftsminister Gabriel diese Woche einen drauf, als er ein Einschreiten gegen die Marktmacht von Google forderte – offenbar angespornt durch das Vorgehen der EU-Kommission gegen Google (Sueddeutsche.de 2014; SpiegelOnline 2014).

Umstritten ist, worauf sich die Macht von Google eigentlich begründet. Manche Ökonomen sprechen von einer „wesentlichen Einrichtung“, die den Zugang zur Netzinfrastruktur als „Türsteher“ kontrolliere. Andere charakterisieren Google als ein „natürliches Monopol“, das vorliegt, wenn ein einziger Anbieter den Markt kostengünstiger als eine Vielzahl von Anbietern versorgen kann. Begründet wird das Zustandekommen u.a. mit „indirekten Netzeffekten“, wonach – untechnisch gesprochen – ein Internetangebot umso attraktiver wird, je mehr andere Nutzer dieses ebenfalls wahrnehmen (vgl. Haucap / Kehder 2013). Allerdings: Bis ins letzte verstanden ist die Macht von Google noch nicht, gegen jedes Argument existieren gute Gegenargumente. Auch dies erschwert das konkrete Vorgehen gegen die Macht von Google.

Die traditionelle Vorgehensweise bei natürlichen Monopolen ist die Verstaatlichung. Sie wurde schon ernsthaft in Erwägung gezogen (Howard 2012). Bei einer dynamischen Industrie wie dem Internet wird dies allerdings von den meisten Ökonomen nicht ernsthaft in Betracht gezogen.

Weniger drastisch ist die Zerschlagung – als Vorbild dient die Trennung von Netz und Betrieb bei anderen netzgebundenen Infrastrukturen. Demnach dürfte ein Anbieter wie Google eigene Internetangebote in seiner Suchmaschine nicht bevorzugt behandeln und müsste diese organisatorisch auch von seinem Netz abtrennen. Diese Maßnahme gilt als weitreichend. Und auch hierüber denkt Gabriel nach. Doch trifft sie wirklich auch den Kern des Problems?

Ökonomen, Politiker und Kartellwächter tun sich also mit dem Phänomen Google schwer. Die Kostenstruktur gleicht der eines natürlichen Monopols, gleichzeitig ist die Suchmaschine eine Infrastruktureinrichtung. Man kann sie, wie Callas (2011), sogar als eine Einrichtung der Grundversorgung ansehen. Andererseits bereitet die Verstaatlichung einer solch hochdynamischen Industrie Bauchschmerzen. Der Mittelweg, eine Regulierung, erscheint wie ein Durchwurschteln ohne wirkliches Konzept.

Was tun? M.E. bietet der Fall Google auch die Chance, sich auf bewährte Konzepte zu besinnen. Das Internet gehorcht nicht vollkommen neuen ökonomischen Gesetzen. Daher sollte aus dem Faktum eines 91,2 %-igen Marktanteils endlich die Konsequenz gezogen werden: Man kann diesen Anteil ohne großen Schaden für den Wettbewerb auf 100 % erweitern. Allerdings nicht in privater Hand. Es geht andererseits auch nicht um die Verstaatlichung des Internet als solchem (Steinhau 2014). Sinnvoll wäre jedoch eine einzige kommerzielle Suchmaschine für Deutschland. Der Schlüssel hierfür ist eine exklusive Domain für eine deutsche Internet-Suchmaschine in staatlicher Hand (vgl. Wittkewitz 2010). Nun ist jedoch wie gesagt Vater Staat nicht derjenige, in dessen Schoß man das Vorantreiben von technischen Innovationen gerne legen will (Schmitt-Raiser 2011). Andererseits ist Wettbewerb im Markt nicht möglich. Machbar ist aber ein Wettbewerb UM den Markt. Dies kann mittels einer Ausschreibung geschehen. Hierbei haben AOL, Bing, Yahoo oder t-Online dieselben Chancen wie Google. Der Gewinner wird als Agent des Staates für den Betrieb der öffentlichen Infrastruktureinrichtung tätig. Zumal Monopolisten mit der Zeit träge werden, würde eine solche Regelung den Wettbewerb und die Innovation auf Dauer stützen und nicht hemmen. Zudem können über die Ausschreibung die ökonomischen Renten abgeschöpft werden, die an dem Monopol hängen – so leisten auch Google & Co. ihren Beitrag zum Gemeinwesen (hingegen üben sie sich derzeit meisterlich in der Kunst der legalen Steuervermeidung).

Anders als heute muss sich der Gewinner der Ausschreibung jedoch einer strengen staatlichen Aufsicht unterziehen, insbesondere, was die Nutzung der gewonnenen Daten und den Suchalgorithmus angeht. Letzterer ist vom Gewinner der Ausschreibung einem öffentlichen Kontrollausschuss offenzulegen, der auch die Neutralität der Suchmaschine überwacht.

Netz und Betrieb werden dabei organisatorisch und rechtlich radikal getrennt – bei Abmahnungen aufgrund von Bevorzugungen eigener Produkte und Dienste wird der Anbieter bei der nächsten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen. Die Ausschreibungsrunden könnten alle drei bis vier Jahre erneut stattfinden.

Mit seinen Programmen AdWords und AdSense kreiert Google heutzutage hauptsächlich Werbeumsätze. Dabei werden von den Unternehmenskunden „Lagerenten“ kassiert: Wer an exponierter Stelle stehen will, zahlt entsprechend mehr. Diese „Lagerenten“ könnten über die Ausschreibung weitgehend abgeschöpft werden.

Heutzutage ist der Nutzer der Suchmaschine nicht Kunde, sondern das Produkt. Seine Daten sind die Ware, die Google an die Unternehmen verkauft. Letztere sind die eigentlichen Kunden. Daher sollte – anders als heute – der Nutzer der Suchmaschine die Wahl haben, statt mit seinen Daten mit Geld für die Nutzung der Suchmaschine zu bezahlen. Diejenigen Nutzer, die ihre Daten gegen kostenlosen Zugang zu den Suchmaschinen weiterhin zur Verfügung stellen wollen, können weiterhin mit persönlichen Daten bezahlen. Diejenigen Nutzer, die ihre Daten  nicht zur Verfügung stellen wollen, bezahlen für die Nutzung mit Cash – so wird auch der Wert der Daten transparent.

Nicht kommerzielle Suchmaschinen dürfen weiterhin frei betrieben werden, aber unter permanenter Missbrauchsaufsicht.

Was für Google angemessen ist, gilt noch lange nicht für andere Problemkandidaten. Zu Amazon, eBay etc. s. den Blogbeitrag “Wer schreit noch vor Glück? Über das Ama-Zoning unserer Innenstädte”). Die Facebook-Problematik ist ebenfalls ernst zu nehmen (vgl. Metzeler 2012; Howard 2012) – allerdings ist sie m.E. von minder schwerer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft als Google.

Märkte – auch im Internet – fallen nicht vom Himmel. Sie sind soziale Konstrukte. Eine sinnvolle Konstruktion liegt allein bei uns.

 

Literatur und Informationen

Callas, J. (2011): Google, Facebook und der Staat. ZeitOnline vom 1.10. Online: http://www.zeit.de/2011/40/Jon-Callas-ueber-Facebook

Döpfner, M. (2014): Warum wir Google fürchten. FAZ.net vom 16.4. Online: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/mathias-doepfner-warum-wir-google-fuerchten-12897463.html

Haucap, J. / Kehder, C. (2013): Suchmaschinen zwischen Wettbewerb und Monopol: Der Fall Google, Working Paper, DICE Ordnungspolitische Perspektiven, No. 44, Juni.

Howard, P.N. (2012): Let’s Nationalize Facebook, Future Tense vom 16.8. Online: http://www.slate.com/articles/technology/future_tense/2012/08/facebook_should_be_nationalized_to_protect_user_rights_.single.html

Metzeler, C. (2012): Verstaatlicht Facebook & Google! In: Verantwortung vom 12.12. Online: http://www.verantwortung.org/2012/12/verstaatlicht-facebook-google.html

Schmitt-Raiser, R. (2011): Google verstaatlichen? In: Main Post vom 02.02. Online: http://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/Google-verstaatlichen;art9517,5959286

Steinhau, H. (2014): Verstaatlichung des Netzes? Wohl kaum, aber … iRights info vom 21.03. Online: http://irights.info/2014/03/21/kommentar-verstaatlichung-des-netzes-wohl-kaum-aber/22192

Sueddeutsche.de (2014): Gabriel will Macht von Google brechen, 15.05. Online: http://www.sueddeutsche.de/digital/nach-eugh-urteil-gabriel-will-macht-von-google-brechen-1.1966016

Spiegel Online (2014): Streit um Marktmacht: Gabriel erwägt Schritte gegen Googles Monopolstellung, 16.5. Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/monopol-von-google-sigmar-gabriel-fordert-staerkere-regulierung-a-969733.html

Wittkewitz, J. (2010): Innenminister: Domain-Registrierung verstaatlichen, in: Netzpiloten.de vom 04.05. Online: http://www.netzpiloten.de/innenminister-will-domain-registrierungstellen-verstaatlichen/

Ireland: Breeding a Failed State

Fred Harrison

Ireland is a breeding factory. It exists to export cattle and people, to feed the culinary and commercial needs of other nations. To brand the Republic a failed state is to be courteous. The truth is ugly to behold, and painful to the sensibilities of decent people on that island.

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Officially, religion was downgraded during the making of the modern nation-state because science was supposed to provide a superior approach to public policy. This shift in the mind-set concealed the evil motive: the quest to create the psychological space for an ideology of corruption. For the general theory, see my Theses #1 and #2. For a documented overview of how whole populations became the collateral damage, Ireland symbolises the statecraft of greed.

Over the past four centuries, the Celts of Ireland were mentally and institutionally reshaped to serve as an adjunct to the acquisitive materialism of Britain’s landed aristocracy. Colonialism formally ended in the 1920s, but independence is an ironic application of the word to describe the new Republic. Her leaders retained the values, laws and institutions of the UK. So the people did not recover from the trauma of their land-loss. That is why its gift to new-born babies is cruel: “You will be educated at home, and then expelled to London, Boston or Sydney to find jobs and mates”.

Emigration as a survival strategy goes back to the “famine” of the 1840s. People starved to death while English landlords exported boatloads of food. Migration became the way of life. During the hallucination of the Celtic Tiger years, migration went into reverse. People came home. It was a mirage. Out-migration has resumed with a vengeance.

Catalogue of Cultural Crimes

To brand the Republic as little more than a breeding ground is an appalling charge. It implicates a creative people whose contributions to science, the arts and civil service around the world has been second to none. So what is wrong with the communities from which the youth are expelled?

For a courageous critique, turn to the fine journalism in Ireland’sSunday Independent. In two issues, on February 23 and March 2, 2014, reporters and columnists surveyed “How Our Institutions Have Let Us Down” under the banner headline: Bishop, Banker, Boardroom, Spy. Here, in readable format, is documented the catalogue of cultural crimes that disgraces this nation. From….

– The state which fails to enforce its laws: trust is so low among citizens because those guilty of wrongdoing are getting off scot-free

– The Catholic Church: evades its responsibilities for child abuse and the exploitation of indigent girls

– A police force: represses whistle-blowers

– The financial sector: escaped the accountability of a public enquiry

– Politicians: taking back-handers from businessmen

– Rural communities: the appropriate metaphor is raped, with villages losing their souls as they haemorrhage their inhabitants and public properties – from post offices to police stations – sold to pay off international creditors

The list goes on; and on. The public in general does not escape censure: people demand unlimited social services without accepting the corresponding responsibilities.

Other countries are similarly victimised by the statecraft of greed that was implanted by colonialism. I have yet to see a comparable, comprehensive soul-searching examination by the media in those other countries.

Who or What must we Blame?

The Sunday Independent does not identify the structural roots of Ireland’s tragedy. Fingers are pointed at individuals like the cowboy builder and felon Tom McFeely: he threatened to slash a female reporter’s face with a shard of glass. But all the evidence constitutes an indictment of a culture that breeds the incentives that corrupt people who seek to serve their communities. Economists are failing to inform the public debate.

Colm McCarthy lectures in economics at University College Dublin. He contribution to the Sunday Independent claimed that the charge of corruption could not be levelled against Irish capitalism. He then added:

“There is just one area in which corruption has been shown to be widespread and that is local government planning and zoning. This could be termed designer corruption…and the recent prosecutions will prove an inadequate response unless the incentives are changed. Planning corruption is common in many countries which otherwise have low tolerance for abuse of public office.”

McCarthy fails to understand how the flow of rents out of the land market pollutes the whole fabric of society. When social rents are privatised, people abandon morality in the scramble to grab a slice of that unearned income. McCarthy was supposed to be blinkered: neo-classical economics blindfolds its practitioners.

Ireland’s Prime Minister, Enda Kenny, reveals that in the boom years 80,000 to 100,000 houses were built annually when the need was for 30,000. What were the developers after? Not a competitive return on bricks and mortar. They were after the rent that made many of them rich – and then crushed everybody in the crash.

Lessons have not been learnt by those who administer Ireland – from its law-makers to the civil servants and religious leaders. So a vast under-populated land continues to haemorrhage its children, a society crucified to preserve the statecraft of greed.

More information

See the Fred Harrison blog: http://www.sharetherents.org/

Ressourcenbasiertes Grundeinkommen oder Single Tax?

Dirk Löhr

Zumindest die Anhänger von Henry George (und mit weniger Nachdruck auch diejenigen von Silvio Gesell) sind sich darüber einig, dass die ökonomischen Renten aus „Land“ in einem weiten Sinne zugunsten der Gemeinschaft abgeschöpft werden sollten. Im Sinne vieler klassischer Ökonomen und von Henry George gehört dabei zu „Land“ alles, was ökonomisch genutzt werden kann, aber nicht vom Menschen hergestellt wurde –  wie z.B. Grund und Boden, Wasser, die Atmosphäre, die biogenetischen Ressourcen, das elektromagnetische Spektrum, Ölquellen etc.(viele Kritiker fügen noch geistige Eigentumsrechte hinzu – die dem Privateigentum an Land „nachgeäfft“ sind und per Gesetz monopolartige Positionen im Wirtschaftsleben ermöglichen).

Dieses breite Verständnis von „Land“ hat allerdings auch einen Nachteil: Während man sich einig darüber ist, dass die ökonomischen Renten der Gemeinschaft zustehen und abgeschöpft werden müssen („share the rents!“), besteht doch eine gewisse Uneinigkeit dahingehend, wie die (Boden-) Renten verwendet werden sollen. Holzschnittartig gegenübergestellt, stehen folgende Positionen gegeneinander:

– Auf der einen Seite gibt es (in der Tradition der Physiokraten und von Henry George) die „Single Taxer“, welche die gesamten Einnahmen aus Renten in den Staatshaushalt fließen lassen und dafür alle anderen Steuern abschaffen wollen. Nach dem Henry George-Theorem ist dies unter bestimmten Umständen möglich (s. unten mehr). Öffentliche Güter und Dienstleistungen sollen dementsprechend nur noch zu Gebühren erbracht werden, welche die unmittelbar entstehenden Kosten der Leistungserstellung (Grenzkosten). Dies würde beispielsweise BahnCard 50-Preise für alle bedeuten. Im Zentrum dieser im georgistischen Spektrum dominierenden Ansicht steht der „Leitwert“ (Bossel 1998) der Effizienz.

– Auf der anderen Seite gibt es die Befürworter eines ressourcenbasierten Grundeinkommens. Ihr Argument: Das „Land“ i.w.S. und deren Erträge stehen allen Menschen zu gleichen Teilen zu, da niemand das Land und seine Bodenschätze gemacht hat (Mill). Es geht also v.a. um Verteilungsgerechtigkeit im Sinne gleicher Zugangschancen zu „Land“ i.w.S. Diese soll hergestellt werden, indem die ökonomischen Renten nicht in den Staatshaushalt fließen, sondern zu gleichen Teilen auf die Bürger zurückverteilt werden. Jemand, der eine Ressource in überdurchschnittlichem Ausmaß in Anspruch nimmt, zahlt damit mehr Renten an die Gemeinschaft, als er von dieser zurück bekommt – also eine Art „Miete“ an die Gemeinschaft. International bekannt geworden ist v.a. der Vorschlag von Barnes / Pomerance (2000), CO2-Zertifikate meistbietend zu versteigern und die Erlöse hieraus nach der Zahl der Köpfe (an die Staaten) zurück zu verteilen. Im deutschen Sprachraum hat sich u.a. Fritz Andres (o.J.) und Alwine Schreiber-Martens (2007) für ein ressourcenbasiertes Grundeinkommen stark gemacht. Auch Gedanken wie der Öko-Bonus gehen in dieselbe Richtung. Die Erlöse müssen dabei nicht unbedingt aus der Versteigerung von Verschmutzungszertifikaten resultieren, sondern können auch aus „Öko-Steuern“ kommen, mit denen externe Kosten auf den Verursacher zurückgeführt werden sollen.

In der Wissenschaft wird die Umverteilungslösung gemischt beurteilt. Als Maßstab dienen dabei v.a. Verwendungsalternativen wie die Investition in Umweltgüter oder die Senkung von Lohnnebenkosten. Insbesondere die letztgenannte Variante ist hinsichtlich der Effizienz der Umverteilungslösung überlegen, wirkt aber verteilungspolitisch regressiver (Baur / Himmel 2012). Dieser Rahmen der Möglichkeiten klammert allerdings eine wichtige Option vollkommen aus. Diese ist imstande, Effizienz und Verteilung zu versöhnen, wird jedoch offenbar von der herrschenden Ökonomie als „no go“ betrachtet. Hierbei handelt es sich um die Vergemeinschaftung der ökonomischen Renten. Über diesen Weg könnte – entsprechend dem Henry George-Theorem – auf die üblichen Steuern verzichtet werden. Die Lohnnebenkosten ließen sich so absenken.

Hinsichtlich der Frage „Ausschüttung der Renten als ressourcenbasiertes Grundeinkommen oder Einbehaltung zur Abdeckung der staatlichen Aufgaben“ sollte m.E. zwischen hoheitlichen und sonstigen Aufgaben des Staates unterschieden werden. Dies ist eng verbunden mit der Frage der eingeforderten Gebühren für die öffentlichen Güter:

–  Für hoheitliche Aufgaben des Staates wie Justiz, Polizei etc. ergeben Gebühren auf der Basis von Grenzkosten keinen Sinn, wohl aber ein staatliches Monopol. Dementsprechend sollten ausreichende Teile der Renten einbehalten werden, um diese Kosten abdecken zu können.

–  Andere Aufgaben hingegen (insbesondere solche, die auch von Privaten entweder selbstständig oder als Agenten des Staates erbracht werden können) sollten zu Grenzkostenpreisen an die Bürger abgegeben werden. Dies betrifft Schulen, Kindergärten, Gesundheitsleistungen etc. Hierbei können durchaus private Akteure in Ergänzung staatlicher Akteure oder im Auftrag des Staates tätig werden. Grenzkostenpreise sind (bei entsprechendem Kostenverlauf) durchaus in der Lage, sowohl fixe wie auch variable Kosten der Anbieter abzudecken.

–  Nur am Rande (ohne dies hier theoretisch vertiefen zu wollen) sei erwähnt, dass komplett kostendeckende Grenzkostenpreise – anders als es die neoklassische Theorie suggeriert –selbst für natürliche Monopole möglich sind (v.a. die Netzinfrastruktur). Dennoch sollten natürliche Monopole in der Hand des Staates bleiben. Bei unzureichenden Möglichkeiten der Preisgestaltung könnten eventuelle Defizite auch hier über Bodenrenten abgedeckt werden.

Ein ressourcenbasiertes Grundeinkommen würde jedem Bürger gleiche Zugangschancen zu den natürlichen Ressourcen und den öffentlichen Gütern ermöglichen, wenn diese zu Grenzkosten bepreist werden. Hinsichtlich der Frage: „Grundeinkommen oder Einbehaltung der Bodenrenten zum Zwecke der Staatsfinanzierung?“ ist also nicht ein entweder-oder sachgerecht, sondern ein sowohl als auch. Über die Einbehaltung von Teilen der ökonomischen Renten zum Zwecke der Finanzierung des Kernstaates könnten die Steuern im Idealfall bis gegen Null reduziert werden – mit entsprechenden Folgen für Lohnnebenkosten und die Effizienz der Volkswirtschaft. Dennoch bliebe noch ausreichend Finanzmasse übrig, um dieses als Grundeinkommen auszuschütten.

Würden die öffentlichen Güter im Wettbewerb angeboten, entschieden dann die Bürger, und nicht die Politiker darüber, in welcher Form und Quantität diese in Anspruch genommen würden. Was den Zugang zu Ressourcen angeht, finden sich Ansätze eines solchen ressourcenbasierten Grundeinkommens schon heute beispielsweise im Alaska Permanent Fund. Die Möglichkeiten der Umverteilung gehen jedoch weit über dieses praktizierte Beispiel hinaus. (Ob und wie weit sich ein ressourcenbezogenes Grundeinkommen von Land zu Land unterscheidet, hängt davon ab, ob man die betreffenden Ressourcen als nationales oder übernationales Gemeinschaftseigentum betrachtet).

Im Gegensatz zu bedingungslosen Grundeinkommenskonzepten (wie v.a. von Götz Werner, 2008, propagiert) wäre ein solches ressourcenbasiertes Grundeinkommen aber bewusst nicht existenzsichernd ausgestaltet. Zudem würde es bewusst den Zusammenhang von Nutzen (aus dem Grundeinkommen) und Kosten (Finanzierung des Grundeinkommens aus den Früchten der Erwerbsarbeit Dritter) nicht aufheben, sondern im Gegenteil stärken. Neue Renten und neues Rent-Seeking soll nicht geschaffen werden. Die Entkopplung von Nutzen und Kosten (privater Bereich) bzw. Einnahmen und Ausgaben (im Rahmen der Steuerfinanzierung des Gemeinwesens) ist nämlich gerade das Prinzip der heutigen Rentenökonomie, das überwunden werden muss. Kopplung von Nutzen und Kosten bedeutet: Wenn die Gemeinschaft mit ihrer Agglomeration und ihren Infrastrukturleistungen die Bodenrente erzeugt, so steht diese auch der Gemeinschaft zu. Und wenn die natürlichen Ressourcen allen Menschen zu gleichen Teilen gehören, so stehen ihnen auch deren Erträge zu.

Erst der Steuerstaat ermöglicht heutzutage über die Entkopplung von Erträgen und Kosten auch die Privatisierung der ökonomischen Renten. Egal, wie die Steuern im Einzelfall heißen: Am Ende belasten sie entweder Arbeit, Boden oder Kapital. In der heutigen Rentenökonomie wird aber Land mit seinen Erträgen aus der Besteuerung weitgehend ausgeklammert. Kapital kann fliehen und wird daher privilegiert besteuert (daher die duale Einkommensteuer). Die volle Last der Besteuerung trifft hingegen die Arbeit. Diese finanziert somit die Infrastruktur, die die v.a. die städtischen Bodenrenten am Ende ermöglicht. Die hohen Arbeitskosten drücken zudem die Nachfrage nach Arbeit. Die schwerwiegendsten Folgen der Arbeitslosigkeit sollen wiederum durch ein soziales Netz aufgefangen werden, das abermals durch den Faktor Arbeit finanziert ist und diesen belastet. So entsteht ein Teufelskreis, der durch das Konzept von Götz Werner nicht durchbrochen, sondern noch weiter verschärft würde. Im Buch „Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird“ (2013) und in diesem Blog wurden noch weitere Beispiele für die Entkopplung von Nutzen und Kosten in der Rentenökonomie gegeben. Ein bedingungsloses, existenzsicherndes und steuerfinanziertes Grundeinkommen festigt diese ungute Entwicklung und geht somit in eine falsche Richtung.

Um einen Einwand auszuräumen: Die Forderung nach Kopplung von Nutzen und Kosten, Einnahmen und Ausgaben spricht nicht gegen sozialpolitische Sicherheitsnetze in besonderen Lebenslagen, und sie spricht auch nicht gegen die sachgerechte Entkopplung in anderen Bereichen, wie z.B. der Kultur.

Ansonsten bewegt man sich – wie es heutzutage der Fall ist – auf eine Entkopplung im Wirtschaftsbereich zu (Rentenökonomie);  gleichzeitig wird eine zunehmende Kopplung von Nutzen und Kosten in anderen Lebensbereichen hergestellt. Letzteres bedeutet aber nichts anderes als eine sachfremde Durchökonomisierung des sozialen Bereichs und der Kultur.

Literatur:

Andres, F. (o.J.): Wem gehört die Erde, wem die Atmosphäre? INWO-Standpunkte, online: http://www.inwo.de/uploads/media/Boden_und_Klima.pdf

Barnes, P. / Pomerance, R. (2000): Pie in the sky? Online: http://community-wealth.org/content/pie-sky-battle-atmospheric-scarcity-rent

Baur, M. / Himmel, M. (2012): Ökologische Steuerreform: Pläne des Bundesrates für eine zweite Phase der Energiestrategie 2050, in: Die Volkswirtschaft, online: http://www.efv.admin.ch/d/downloads/finanzpolitik_grundlagen/els/06_Baur_d.pdf

Bossel, H. (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München: Droemer Knaur.

Homepage von Fred Harrison: http://www.sharetherents.org/

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg (Metropolis), online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Schreiber-Martens, A. (2007): Ein Grundeinkommen für alle aus Abgaben für die Nutzung der Naturressourcen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, S. 27-32, online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-154_Schreiber-M.pdf

Werner, G. (2008): Einkommen für alle, Köln.