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Italy: High Finance Incubates Mobsterism

Fred Harrison

THE financial ligaments of the statecraft of greed are most visibly displayed in Italy. The man who symbolises the culture of corruption is Silvio Berlusconi, a convicted tax fraudster and Italy’s longest-serving post-war prime minister. To reassert his power, he has now forced the government to abandon a tax on the flow of income that is at the heart of the depletion of Italian culture.Berlusconi’s appeal against a 4-year gaol sentence was rejected on August 1, 2013. His many other court appearances failed to lead to convictions; in part, because of what the Financial Times described in an editorial (August 3, 2013) as “the tycoon’s shameless tendency to change the law to slow down his trials”. He has declared war on the judicial system (Dinmore 2013). He is appealing against his conviction for paying for sex with an underage prostitute. And his political party now insists that he should be exempt from the law which bans convicts from Parliament.The shameful nature of Italian democracy was cruelly exposed in the February 2013 election. The tragi-comic nature of politics was exhibited by Beppe Grillo, the stand-up comic who created a political party. One of his jokes: he would invite al Qaeda to blow up Parliament. “We’ll give them the co-ordinates,” he said. His party garnered 25% of the vote.But if we wish to understand why Western democracies have lost control of the destiny of their nations, it is important to understand that Berlusconi and Grillo are not aberrations. Italy demonstrates how culture in general itself is responsible for incubating corrupt behaviour. And at the heart of that corruption is the misalignment of national finances.

Corrupt Power

To secure votes in the 2013 election, Berlusconi resorted to the time-honoured method of bribing voters. He promised that if he formed the next government he would abolish the property tax and return €4bn which had been levied on owners’ homes. People voted for him in droves. The government has now decided that, to avoid another political crisis, the property tax would be abolished and the revenue raised, instead, through a local “service tax”. And that, as the Financial Times noted (August 30), would further degrade the fiscal system, for “A property tax is harder to avoid and has the added benefit of not weighing on economic activity”.

Italian politics may resemble a pantomime, but the failure of the Italian state renders people vulnerable to organised criminality. That failure is directly related to the contest for control over the nation’s rents.

Italy is bedevilled by networks of self-serving clients. Those networks include politicians at the federal, provincial and local levels; the judiciary, business and corporate officials; civil servants; and speculators, including get-rich investment operators in the banking, finance and property sectors. Their name: “clientelismo.” Clientelismo is the culture of looking after your friends and family by excluding outsiders. Thus, it is unlikely that an unemployed person can secure a job without the right personal contacts. You need to know politicians or have the support of an amiglia importante (important family).

Generally speaking, Italians believe that no-one and no political party can be trusted to deliver a plan for social justice and sound development. To what may we attribute this tragic state of affairs, and what can be done about it?

The Roots of Violence

People are imbued with a cynicism that allows the elites to behave appallingly. Berlusconi, for example, felt no embarrassment about intervening in the court case against the under-aged girl with whom he was accused of having sex. He requested that the case against her for robbery be dropped. People shrug their shoulders in resignation. Tobias Jones (2005: 32) notes that bad behaviour escapes censure because “It is not that mud does not stick (but) that there is so much of it, that it does not matter if it does”. An Italian proverb states: the law is made and then ways are found to get around it.

Italy is bedevilled by an unrelenting quest for power through the use of money. The appearances of this culture may change over time, but the impact on people’s welfare is ultimately the same.

  • Fascism originated early in the 20th century to address widespread unemployment and discontent, but become the tool for a new kind of tyranny.
  • The attempt to eradicate the Mafia in the inter-war years was nullified when the US Army re-activated the Mafia bosses to help in the fight against the Nazi occupation.

Such episodes flag up the fundamental flaws in the foundations of society, but how deep do the roots of the flaws go? The unification of Italy in the 1860s is cited as the event which saw the emergence of the Mafia, but that diagnosis is based on a superficial understanding of the financial architecture that underpins the statecraft of greed.

The Mafia as Rent-seekers

With the collapse of the Roman Empire, people fled the cities to work on the land and seek the protection of local Strong Men. Plantation owners hired stewards to look after their estates. Some poorly paid stewards helped themselves to part of the rents that they were supposed to collect and deliver to the feudal lords of the land. Those rents supplemented the wages of family members. The “mafia” family was born. It survived through the centuries as a domestic network that coalesced around the household economy. The self-help ethos eventually mutated into organised criminal networks that retained the language and ethos of the family. The way to secure protection and preferment was to be a member of such a family. Today, those families prey on the rents of society either directly, or by capturing contracts from the public sector on privileged terms.

The important point is this: criminality flourishes when society fails to ring-fence its rents for the benefit of the common good. When rents are privatised, they are fair game for whoever can apply the fiercest force (Harrison 2010). The privatisation of socially-created rents occurs through the legalised ownership of land, through corporate rent-seeking in its many forms and the activities of extra-state fraternities that extract rents by “offering” protection services (and charging pizzo).

Thus, privatised rents are the root incentive for socially significant forms of pathological behaviour. Individuals or firms (or “families”) that seek privileged access to power and money do so by seeking a share of rents, either directly (land owners) or indirectly (politicians, bureaucrats, corporate executives, and so on). The objective is to create links to people with decision-making powers over society’s net income – rent.

The Pathology of Cheating

Can a corruption-free society be constructed? What would such a society look like? It is easy to list features of such an ideal system:

  1. Political elites must be transformed into public servants.
  2. The state must be disciplined by an authentic democracy.
  3. The integrity of communal life must be restored.

But such a list is so much verbiage, if the pre-condition for a justice-based system is not enforced.

The pathologies that afflict modern society are the consequence of legalised and institutionalised “cheating”. That cheating is driven by a misaligned financial system that socialises people’s private incomes (through taxation) and privatises people’s social income (through the failure of governance to fund public services out of rents).

The breakthrough to systemic transformation is contingent on people drawing – and enforcing – the distinction between what is mine, what is yours, and what is ours.

So in economics, if Italians want full employment they would need to enforce the principle in the public sector which they abide by in the private sector: “paying for benefits received”. Enforcing this principle would automatically result in socially-created rents being paid into the public purse. Rent generated by the services of nature and society would be democratised. This would have a transformational effect on social psychology, for the payment of rent would be recognised as
(a) voluntary: not fixed by politicians or civil servants, but freely negotiated by the prospective users of the services provided by nature and society; and
(b) transparent: all transactions would be logged on cadastral records that were accessible to citizens. This results in accountability over how the revenue is collected and spent.

Once the rents were measured and tracked through the budgetary system, Italy’s clientelismo culture would atrophy. Corruption would wither. Thus, the precondition for reforming (for example) the corrupt banking sector is not ever-more complex regulations and bureaucratic enforcement agencies, but the democratisation of the public’s finances. The integrity of public institutions would be automatically enhanced, as the structural violence (Gilligan 2000) ebbed away.
Outcomes would be both moral and sociological.

  • Ethical sensibilities reawakened: people empowered through access to resources which hitherto funded narcissistic lifestyles of the elites.
  • Politics responds to people’s needs. Funding, tailored to the preferences of people who paid rent (that’s everyone), would discipline politicians to serve the common good.
  • Institutions adapt to people-centred preferences, rather than the logic of the predator culture.

This is a pragmatic scenario that requires the renegotiation of the social contract. Marx misplaced his faith in the “dictatorship of the proletariat”. We actually need an inclusive democracy that embraces everyone. This can only be achieved by terminating the legalised cheating that blights people’s lives.

References:

Dinmore, Guy (2013), “Berlusconi appeal thrown out”, Financial Times, August 2.

Gilligan, James (2000), Violence: Reflections on Our Deadliest Epidemic, London: Jessica Kingsley Publishers.

Harrison, Fred (2010), The Predator Culture: The Roots and Intent of Organised Violence, London: Shepheard-Walwyn.
Jones, Tobias (2005), The Dark Heart of Italy, London: Faber & Faber.

Mit freundlicher Erlaubnis von Fred Harrison (see: http://fredharrison.com/articles/italy-high-finance-incubates-mobsterism/)

Die toxische Wirkung von Subventionen

Dirk Löhr

Im Beitrag „Koalitionsverhandlungen: Der Streit um den zukünftigen Kurs in der Steuerpolitik“ (Oktober 2013) wurde dargestellt, dass die Basisfinanzierung der staatlichen Aufgaben allein über die ökonomischen Renten geschehen könnte. Steuern, wie wir sie heute kennen, wären hierfür eigentlich nicht notwendig.

Diesen Zusammenhang beschreibt das sog. „Henry George-Theorem“ („Golden Rule of Local Public Finance“), das u.a. vom Nobelpreisträger und früheren Weltbank-Chefökonomen Joseph Stiglitz formalisiert wurde.

Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung)
Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen  <=> Löhne (Produktionsfaktor Arbeit)
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen  <=> Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.)

Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)

Das Henry George-Theorem kann von links nach rechts und umgekehrt interpretiert werden: Die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheitseinrichtungen) können unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden, wobei „Boden“ in einem sehr weiten Sinne verstanden wird (als alles, was der Mensch nicht geschaffen hat, und sogar – wie bei geistigen Eigentumsrechten – noch darüber hinaus). Umgekehrt werden die Bodenrenten erst durch die öffentlichen Leistungen erzeugt; der Staat ist also eine „rent creating institution“.

Werden nun aber die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen, muss die Inwertsetzung der öffentlichen Güter durch Steuern auf Kapital und Arbeit finanziert werden. Dementsprechend ist es der Steuerstaat, der einerseits die Privatisierung der ökonomischen Rente und andererseits die Auflösung des Finanzierungszusammenhangs zwischen öffentlichem Gut und ökonomischer Rente absichert. Spiegelbildlich hierzu geschieht eine Entkopplung von Nutzen und Lasten der Staatsfinanzierung. Steuern sind per definitionem Zahlungen des Bürgers ohne Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung; diese fließen also in einen großen Topf und können für alles Mögliche verwendet werden (Nonaffektationsprinzip). Die Administration gibt dann Geld aus, das keiner besonderen Zweckbindung unterliegt – und dabei handelt es sich auch noch um das Geld anderer Leute – nämlich der Steuerzahler. Dies alles führt a) zu Steuervermeidung Seitens der Bürger (die keine Gegenleistung sehen) und b) zu Fehlallokation und Verschwendung Seitens der Administration (die mit dem Geld der Bürger eigene Ziele verfolgt; man denke an das Drohnendebakel der Bundeswehr, an Stuttgart 21 oder die “Bankenrettungen”). Über die Entkopplung von Nutzen und Lasten ist der Steuerstaat zudem  ein wesentliches Element der heutigen Umverteilung von unten nach oben.

Das Gegenstück zur Steuer sind die Subventionen. Folgt man dem 29. Subventionsbericht der Bundesregierung (S. 19, Übersicht 5), so wurden 2012 in Deutschland rd. 44 Mrd. Euro an Subventionen gewährt. Um ein Missverständnis von vornherein auszuräumen: Die den Subventionen immanente Entkopplung von Leistung und Gegenleistung kann jenseits der erwerbswirtschaftlichen Sphäre durchaus sinnvoll sein, so z.B. im kulturellen Bereich.

Im erwerbswirtschaftlichen Bereich haben Subventionen allerdings eine toxische Wirkung. Es kommt zu einer Entkopplung von Leistung und Gegenleistung, von Nutzen und Lasten. Nur fließt das Geld in die entgegengesetzte Richtung wie bei Steuern. Genau wie Lenkungsnormen im Steuerrecht ist auch das “Gegenstück” der Subvention selektiv, diskriminierend, gleichheitswidrig und daher ein Einfallstor für Rent Seeking und State Capture. Subventionen setzen zudem den Preismechanismus außer Kraft und wirken allokativ verzerrend – eine klare Abgrenzung zwischen Subventionen und Dumping ist kaum darstellbar. Subventionen kommen übrigens am Ende wiederum hauptsächlich den Eigentümern von Land i.w.S. zugute – also dem Produktionsfaktor mit der geringsten Angebotselastizität. Ein Beispiel ist die EEG-Förderung für „Bioenergie“: Aufgrund dieser können „Energiebauern“ wesentlich höhere Erträge als konventionell oder gar ökologisch wirtschaftende Bauern erzielen. Bodenwerte und –pachten, die sich am „highest and best use“ orientieren, stiegen vielfach rasant an und setzten gerade konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern massiv unter Druck. Weitere Folgen sind u.a. Bodendegradation und Grundwasserprobleme (Stichwort: „Vermaisung“ der Landschaft) sowie ein Rückgang der Biodiversität. So ergeben sich eine Vielzahl von Folgeproblemen, die die Urheber der Subventionen gar nicht im Auge hatten. Sie sind die „gute Kraft, die Böses schafft.“

Heißt dies aber im Umkehrschluss, dass der Staat kein Geld mehr für die Herstellung von öffentlichen Güter in die Hand nehmen darf? Es gehört nun einmal zu seinen Aufgaben des Staates, für die Bereitstellung öffentlicher Güter zu sorgen. Es ist allerdings weder notwendig noch zweckmäßig, dass der Staat alles selbst in die Hand nimmt (im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sollte das sogar vermieden werden). Im Sinne Wilhelm von Humboldts sollte sich der Staat vielmehr selbst beschränken und sich selbst Grenzen setzen. D.h., der Staat kann und soll sich durchaus für die Erstellung öffentlicher Güter privater Erfüllungsgehilfen bedienen. Dies sollte allerdings auf Basis des Prinzips Leistung – Gegenleistung geschehen. Der Grundsatz ist also durchaus einfach: „Gegenseitigkeit“ (Proudhon) bzw. „Pay for what you get“ (Fred Harrison).

Konkret bedeutet dies z.B., dass an Landwirte keine flächenbezogenen Prämien gegeben werden, sondern diese für konkret zu beschreibende und nachzuweisende Leistungen im Natur- und Landschaftsschutz (entsprechend gut) zu bezahlen sind. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Budget ist zwar rückläufig, allerdings mit 44 Prozent (ca. 57 Milliarden Euro in 2012) immer noch der zweitgrößte Topf in den EU-Haushalten. Der größte Teil hiervon fließt als Direktzahlungen, die unabhängig von der produzierten Menge gewährt werden. Diese flächenbezogenen Prämien können leicht 350 Euro / ha betragen. Wenngleich die Prämien zunehmend unter Umweltschutzauflagen („Cross Compliance“) gezahlt werden, handelt es sich primär um eine Maßnahme zur Stützung der agrarischen Bodenrente, von der v.a. größere Betriebe und sogar Großunternehmen profitieren.

Will man den Bauern als Natur- und Landschaftsschützer, so soll er für entsprechend definierte Aufgaben – gut und einheitlich pro Leistungseinheit – bezahlt werden, und zwar im Rahmen entsprechender zivilrechtlich ausgestalteter und im Erfolg kontrollierbarer Verträge (analog zu den „Grünstromzertifikaten“ bei der quotenorientierten Reform des EEG; s. den Blogbeitrag „Die ´grünen Renten´ – der Streit um die Reform des EEG“, Oktober 2013). Diese Verträge können durchaus langfristigen Charakter haben. Vor allem muss das Einkommen der Bauern aber aus anständigen Preisen für ihre Produkte resultieren (analog zu der Marktvergütung für Strom bei der quotenorientierten Reform des EEG; s. den Blogbeitrag „Die ´grünen Renten´ – der Streit um die Reform des EEG“, Oktober 2013).

Beim „Einkauf“ der öffentlichen Güter ist der Staat (wie schon heute durch das Vergaberecht) an Regeln zu binden, die Diskriminierung einzelner Produkte und Anbieter verhindern und den Wettbewerb nicht außer Kraft setzen. Bei einem einheitlichen Preis für die Erstellung öffentlicher Güter haben beispielsweise verschiedene Landwirte aufgrund unterschiedlicher Lage und Bodengüte unterschiedlich hohe (Grenz-) Kosten. Die Renten, die den begünstigten Landwirten hieraus entstehen, müssen wiederum beim Produktionsfaktor mit der geringsten Angebotselastizität – dem Boden – abgeschöpft werden. Wieder ist die Logik dieselbe wie im Blogbeitrag „Die ´grünen Renten´ – der Streit um die Reform des EEG“ (Oktober 2013) bereits beschrieben.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Koalitionsverhandlungen: Der Streit um den zukünftigen Kurs in der Steuerpolitik

Dirk Löhr

Angela Merkel hat die Bundestagswahl gewonnen. Freilich, ein Triumph sieht anders aus. Alles steuert auf eine große Koalition zu, und hier ist Frau Merkel auf einen potentiellen Partner angewiesen, der sich Steuererhöhungen in sein Wahlprogramm geschrieben hat.

Der Staat, so SPD und Grüne, sei unterfinanziert. Hier haben sie ohne Zweifel Recht. Aber, so merkwürdig es klingt – das Problem ließe sich auch ohne Steuererhöhungen lösen, ja wahrscheinlich zum allergrößten Teil vollkommen ohne die Steuern, wie wir sie heutzutage kennen. Rund die Hälfte der Steuereinnahmen resultiert aus der Lohn- und der Mehrwertsteuer – und diese treffen durchaus nicht die Reichen. Dabei wird die Wirtschaftstätigkeit auch noch entmutigt: Wer bei Aufnahme eines Nebenjobs z.B. 30 oder 40 % Steuern auf die zusätzlichen Einkünfte zahlen muss, überlegt sich das dreimal.

Dabei ginge es auch anders. Die staatlichen Leistungen könnten auch über die ökonomischen Renten finanziert werden. Dabei handelt es sich grob gesagt um Extragewinne, die von den Anbietern eigentlich gar nicht benötigt werden, um die Leistung hervorzubringen. Der Prototyp der ökonomischen Rente ist die Bodenrente. Seit Ricardo (1817) wird sie vor allem als „Differentialrente“ verstanden, d.h. als Kosten- oder Ertragsvorteil einer Scholle gegenüber dem Boden, der gerade noch kostendeckend bewirtschaftet werden kann („Grenzboden“). Mit den ökonomischen Klassikern kann man dabei „Land“ in einem sehr weiten Sinne verstehen – als alles, was der Mensch nicht geschaffen hat. Dies sind z.B. Wasser, die Atmosphäre, Rohstoffquellen – doch auch „virtuelles Land“ kann man hierzu zählen (v.a. Patente), als Rechte, die dem Prototyp Boden in vielerlei Hinsicht nachgebildet sind (Claims, Renten, Blockademöglichkeiten etc.; s. unten mehr).

Heutzutage werden die ökonomischen Renten weitgehend privatisiert. Die Bodenrenten landen in den Taschen der privaten Bodeneigentümer, die Wasserrenten u.a. bei Nestlé & Co., die Ölrenten bei den großen Mineralölkonzernen etc.

Man mag den Reichen ihren Reichtum ja gönnen. Allerdings stehen den ökonomischen Renten auch Kosten gegenüber, nämlich Kosten des Verzichts und der Inwertsetzung, die von der Öffentlichkeit getragen werden. Die Problematik kann über das sog. „Henry George-Theorem“ („Golden Rule of Local Public Finance“) illustriert werden, das nachfolgend in vereinfachter und verallgemeinerter Form dargestellt ist. Formalisiert wurde es u.a. durch Joseph Stiglitz – zuerst für die kommunale Ebene, mittlerweile wird es verallgemeinert.

Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung)

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen  <=> Löhne (Produktionsfaktor Arbeit)
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen  <=> Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.)

Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)

Nach dem Henry George-Theorem können die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheitseinrichtungen) unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden. Das Theorem kann aber auch umgekehrt gelesen werden: Danach werden die Bodenrenten erst durch die öffentlichen Leistungen erzeugt. Der Staat kann insoweit als „rent creating institution“ verstanden werden.

Werden nun aber die (Boden-) Renten privatisiert und damit der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen (der eine Vergemeinschaftung der Renten impliziert), entstehen Verzichtskosten: Die Inwertsetzung der öffentlichen Güter muss dann durch Steuern aus Kapital und Arbeit finanziert werden.

Betroffen ist v.a. der Faktor Arbeit, über die Lohnsteuer, da dieser – anders als das Kapital – kaum flüchten kann. In vielen Staaten wird der Zahltag über die Aufnahme von Schulden in die Zukunft verschoben und damit auf künftige Generationen abgewälzt. Will man dies vermeiden, heißt es „sparen“: Die öffentlichen Güter werden dann nur unzureichend zur Verfügung gestellt, was z.B. weniger Schulen und Polizei oder Schlaglöcher in den Straßen bedeutet. Eine nachhaltige Finanzierung der öffentlichen Güter ist dann nicht mehr gewährleistet. Das Angebot des „vierten Produktionsfaktors“, nämlich der Infrastruktur, ist dem entsprechend dürftig.

Konkret, an einem Beispiel illustriert: Nehmen wir an, Hans sucht eine Mietwohnung in Hamburg oder München. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Doch nehmen wir an, Hans im Glück bekommt den Zuschlag. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt vielleicht das fünf- bis siebenfache der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer eine höhere Bodenrente als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierten Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer. Nur aufgrund dieser hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Hans im Glück hat einen Job, so dass von seinem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird. Er kauft ein, und bei fast jedem Einkauf ist Umsatzsteuer fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat. Nutznießer ist in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte.

Das Beispiel illustriert, wie der Steuerstaat über die Privatisierung der ökonomischen Rente die Auflösung des Finanzierungszusammenhangs zwischen öffentlichem Gut und ökonomischer Rente absichert. Die Folge ist eine Entkopplung von Nutzen und Lasten der Staatsfinanzierung. Steuern sind per definitionem Zahlungen des Bürgers ohne Anspruch auf konkrete Gegenleistung; diese fließen also in einen großen Topf und können für alles Mögliche verwendet werden (Nonaffektationsprinzip). Die Administration gibt dann Geld aus, das keiner besonderen Zweckbindung unterliegt – und dabei handelt es sich auch noch um das Geld anderer Leute – nämlich der Steuerzahler. Dies alles führt a) zu Steuervermeidung Seitens der Bürger (die keine Gegenleistung sehen) und b) zu Verschwendung Seitens der Administration (die mit dem Geld der Bürger eigene Ziele verfolgt; man denke an das Drohnendebakel der Bundeswehr, an Stuttgart 21 oder die “Bankenrettungen”). Über die Entkopplung von Nutzen und Lasten ist der Steuerstaat also ein wesentliches Element der heutigen Umverteilung von unten nach oben. Der Steuerstaat konstituiert sich also über diese Entkopplung von Nutzen und Lasten.

Sind Sozialdemokraten und Grüne also wirklich auf Kurs, wenn sie diese Schieflage auch noch ausbauen wollen? Die Kopplung von Nutzen und Lasten wie Einnahmen und Ausgaben mittels Abschöpfung und Vergemeinschaftung der ökonomischen Renten könnte einen Weg darstellen, der Markt und Gerechtigkeit versöhnt.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Grundübel unseres Staats(un-)wesens: Rent Seeking und State Capture

Grundübel unseres Staats(un-)wesens: Rent Seeking und State Capture 

Rent Seeking, also das Streben nach ökonomischen Sondervorteilen auf Kosten der Allgemeinheit, und State Capture, also die Veinnahmung des Staates durch mächtige und gut organisierte Interessengruppen sind allfällige Erscheinungen nicht nur in unserem Staats(un-)wesen. Egal, ob Energiewirtschaft, Banken, Landwirtschaft – immer gleichen sich die Muster: Die (Monopol-) Gewinne und sonstigen Vorteile fallen relativ konzentriert bei gut organisierten und einflussreichen  Gruppen an, wogegen die Kosten sehr diffus der Allgemeinheit oder schwach organisierten Gruppen aufgebürdet werden. Mit der Organisationsfähigkeit wirtschaftlich starker Gruppen geht also nicht nur ökonomische, sondern auch politische Macht einher. Die Beschränkung von Macht war aber nicht nur ein zentrales Anliegen von Gesell (dieser sprach von „Akratie“, also einer machtfreien Gesellschaft), sondern auch der Ordoliberalen. Macht ist sozusagen die „Schwester der Gewalt”. Obwohl der kulturelle und zivilisatorische Fortschritt dahin geführt hat, Gewalt aus Wirtschaft und Gesellschaft zu verbannen und das Gewaltmonopol an den Staat zu geben, wird Macht von weiten Teilen der Gesellschaft als legitim angesehen. Gerade das macht sie aber gefährlich. Nach Eucken sollte einerseits Wirtschaft und Gesellschaft von Macht und andererseits der Staat von privaten Interessen frei gehalten werden. Nur dann ist das Recht in der Lage, eine freiheitliche Ordnung zu garantieren.

Macht (bitte anklicken!)

 Abbildung: Macht und Rechtsstaatlichkeit

Die Gefangennahme des Staates durch private Interessen (z.B. in Gestalt von durch die Industrie bezahlten „Leihbeamten“, die an Gesetzen mitwirken, „weißer Korruption“ trägt dazu bei, den Staat zu schwächen. Der heutige Staat ist durch Partikularinteressen systematisch infiltriert (Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften etc.). Schon der Begriff „Parteien“ weist darauf hin, dass in der Gesetzgebung Partikularinteressen ohne Rücksicht auf das Gemeinwohl wirken. Die Gesetzgebung ist das Ergebnis eines Aufeinanderprallens dieser Partikularinteressen, wobei der „Clinch“ der Kontrahenten oftmals nur im Wege „fauler“, sachfremder Kompromisse aufgelöst werden kann. Es bedarf daher politisch-institutioneller Arrangements, die nicht nur eine Unabhängigkeit der Gerichte, sondern auch der Gesetzgebung und der Regierung von Partikularinteressen gewährleistet – eine virtuelle „Bannmeile“ um Gesetzgebung und Regierung sollte errichtet werden. Entsprechende Überlegungen wurden – in Weiterführung von Überlegungen zu einem Zweikammersystem von Montesquieu – v.a. von v. Hayek entwickelt. Diese laufen u.a. auf längere Amtszeiten, Nicht-Wiederwählbarkeit etc. hinaus. Nur über eine größere Unabhängigkeit der drei Gewalten kann auch der Charakter des Staates geändert werden: Es geht um die Wandlung des heutigen Staates, der Renten (Grundrente, Monopolrenten, u.a. aus Patenten) sichert hin zu einem Staat, der die rechtlichen Grundlagen für einen Leistungswettbewerb legt und sich als Hüter des Gemeinwohls versteht.