Gabriel droht: Google an die Leine?

Dirk Löhr

Sie ist die unumschränkte Herrscherin im Netz. 91,2 % Marktanteil (Statista 2014). An der Suchmaschine von Google kommt keiner vorbei. Eigentlich sollte die Diskussion, ob Google eine marktbeherrschende Stellung hat, damit beendet sein. Es ließ aufhorchen, als letzten Monat ausgerechnet vom Vorstand der mächtigen Axel Springer AG ein öffentlicher Hilferuf gesendet wurde (Döpfner 2014). Nun setzte Bundeswirtschaftsminister Gabriel diese Woche einen drauf, als er ein Einschreiten gegen die Marktmacht von Google forderte – offenbar angespornt durch das Vorgehen der EU-Kommission gegen Google (Sueddeutsche.de 2014; SpiegelOnline 2014).

Umstritten ist, worauf sich die Macht von Google eigentlich begründet. Manche Ökonomen sprechen von einer „wesentlichen Einrichtung“, die den Zugang zur Netzinfrastruktur als „Türsteher“ kontrolliere. Andere charakterisieren Google als ein „natürliches Monopol“, das vorliegt, wenn ein einziger Anbieter den Markt kostengünstiger als eine Vielzahl von Anbietern versorgen kann. Begründet wird das Zustandekommen u.a. mit „indirekten Netzeffekten“, wonach – untechnisch gesprochen – ein Internetangebot umso attraktiver wird, je mehr andere Nutzer dieses ebenfalls wahrnehmen (vgl. Haucap / Kehder 2013). Allerdings: Bis ins letzte verstanden ist die Macht von Google noch nicht, gegen jedes Argument existieren gute Gegenargumente. Auch dies erschwert das konkrete Vorgehen gegen die Macht von Google.

Die traditionelle Vorgehensweise bei natürlichen Monopolen ist die Verstaatlichung. Sie wurde schon ernsthaft in Erwägung gezogen (Howard 2012). Bei einer dynamischen Industrie wie dem Internet wird dies allerdings von den meisten Ökonomen nicht ernsthaft in Betracht gezogen.

Weniger drastisch ist die Zerschlagung – als Vorbild dient die Trennung von Netz und Betrieb bei anderen netzgebundenen Infrastrukturen. Demnach dürfte ein Anbieter wie Google eigene Internetangebote in seiner Suchmaschine nicht bevorzugt behandeln und müsste diese organisatorisch auch von seinem Netz abtrennen. Diese Maßnahme gilt als weitreichend. Und auch hierüber denkt Gabriel nach. Doch trifft sie wirklich auch den Kern des Problems?

Ökonomen, Politiker und Kartellwächter tun sich also mit dem Phänomen Google schwer. Die Kostenstruktur gleicht der eines natürlichen Monopols, gleichzeitig ist die Suchmaschine eine Infrastruktureinrichtung. Man kann sie, wie Callas (2011), sogar als eine Einrichtung der Grundversorgung ansehen. Andererseits bereitet die Verstaatlichung einer solch hochdynamischen Industrie Bauchschmerzen. Der Mittelweg, eine Regulierung, erscheint wie ein Durchwurschteln ohne wirkliches Konzept.

Was tun? M.E. bietet der Fall Google auch die Chance, sich auf bewährte Konzepte zu besinnen. Das Internet gehorcht nicht vollkommen neuen ökonomischen Gesetzen. Daher sollte aus dem Faktum eines 91,2 %-igen Marktanteils endlich die Konsequenz gezogen werden: Man kann diesen Anteil ohne großen Schaden für den Wettbewerb auf 100 % erweitern. Allerdings nicht in privater Hand. Es geht andererseits auch nicht um die Verstaatlichung des Internet als solchem (Steinhau 2014). Sinnvoll wäre jedoch eine einzige kommerzielle Suchmaschine für Deutschland. Der Schlüssel hierfür ist eine exklusive Domain für eine deutsche Internet-Suchmaschine in staatlicher Hand (vgl. Wittkewitz 2010). Nun ist jedoch wie gesagt Vater Staat nicht derjenige, in dessen Schoß man das Vorantreiben von technischen Innovationen gerne legen will (Schmitt-Raiser 2011). Andererseits ist Wettbewerb im Markt nicht möglich. Machbar ist aber ein Wettbewerb UM den Markt. Dies kann mittels einer Ausschreibung geschehen. Hierbei haben AOL, Bing, Yahoo oder t-Online dieselben Chancen wie Google. Der Gewinner wird als Agent des Staates für den Betrieb der öffentlichen Infrastruktureinrichtung tätig. Zumal Monopolisten mit der Zeit träge werden, würde eine solche Regelung den Wettbewerb und die Innovation auf Dauer stützen und nicht hemmen. Zudem können über die Ausschreibung die ökonomischen Renten abgeschöpft werden, die an dem Monopol hängen – so leisten auch Google & Co. ihren Beitrag zum Gemeinwesen (hingegen üben sie sich derzeit meisterlich in der Kunst der legalen Steuervermeidung).

Anders als heute muss sich der Gewinner der Ausschreibung jedoch einer strengen staatlichen Aufsicht unterziehen, insbesondere, was die Nutzung der gewonnenen Daten und den Suchalgorithmus angeht. Letzterer ist vom Gewinner der Ausschreibung einem öffentlichen Kontrollausschuss offenzulegen, der auch die Neutralität der Suchmaschine überwacht.

Netz und Betrieb werden dabei organisatorisch und rechtlich radikal getrennt – bei Abmahnungen aufgrund von Bevorzugungen eigener Produkte und Dienste wird der Anbieter bei der nächsten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen. Die Ausschreibungsrunden könnten alle drei bis vier Jahre erneut stattfinden.

Mit seinen Programmen AdWords und AdSense kreiert Google heutzutage hauptsächlich Werbeumsätze. Dabei werden von den Unternehmenskunden „Lagerenten“ kassiert: Wer an exponierter Stelle stehen will, zahlt entsprechend mehr. Diese „Lagerenten“ könnten über die Ausschreibung weitgehend abgeschöpft werden.

Heutzutage ist der Nutzer der Suchmaschine nicht Kunde, sondern das Produkt. Seine Daten sind die Ware, die Google an die Unternehmen verkauft. Letztere sind die eigentlichen Kunden. Daher sollte – anders als heute – der Nutzer der Suchmaschine die Wahl haben, statt mit seinen Daten mit Geld für die Nutzung der Suchmaschine zu bezahlen. Diejenigen Nutzer, die ihre Daten gegen kostenlosen Zugang zu den Suchmaschinen weiterhin zur Verfügung stellen wollen, können weiterhin mit persönlichen Daten bezahlen. Diejenigen Nutzer, die ihre Daten  nicht zur Verfügung stellen wollen, bezahlen für die Nutzung mit Cash – so wird auch der Wert der Daten transparent.

Nicht kommerzielle Suchmaschinen dürfen weiterhin frei betrieben werden, aber unter permanenter Missbrauchsaufsicht.

Was für Google angemessen ist, gilt noch lange nicht für andere Problemkandidaten. Zu Amazon, eBay etc. s. den Blogbeitrag “Wer schreit noch vor Glück? Über das Ama-Zoning unserer Innenstädte”). Die Facebook-Problematik ist ebenfalls ernst zu nehmen (vgl. Metzeler 2012; Howard 2012) – allerdings ist sie m.E. von minder schwerer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft als Google.

Märkte – auch im Internet – fallen nicht vom Himmel. Sie sind soziale Konstrukte. Eine sinnvolle Konstruktion liegt allein bei uns.

 

Literatur und Informationen

Callas, J. (2011): Google, Facebook und der Staat. ZeitOnline vom 1.10. Online: http://www.zeit.de/2011/40/Jon-Callas-ueber-Facebook

Döpfner, M. (2014): Warum wir Google fürchten. FAZ.net vom 16.4. Online: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/mathias-doepfner-warum-wir-google-fuerchten-12897463.html

Haucap, J. / Kehder, C. (2013): Suchmaschinen zwischen Wettbewerb und Monopol: Der Fall Google, Working Paper, DICE Ordnungspolitische Perspektiven, No. 44, Juni.

Howard, P.N. (2012): Let’s Nationalize Facebook, Future Tense vom 16.8. Online: http://www.slate.com/articles/technology/future_tense/2012/08/facebook_should_be_nationalized_to_protect_user_rights_.single.html

Metzeler, C. (2012): Verstaatlicht Facebook & Google! In: Verantwortung vom 12.12. Online: http://www.verantwortung.org/2012/12/verstaatlicht-facebook-google.html

Schmitt-Raiser, R. (2011): Google verstaatlichen? In: Main Post vom 02.02. Online: http://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/Google-verstaatlichen;art9517,5959286

Steinhau, H. (2014): Verstaatlichung des Netzes? Wohl kaum, aber … iRights info vom 21.03. Online: http://irights.info/2014/03/21/kommentar-verstaatlichung-des-netzes-wohl-kaum-aber/22192

Sueddeutsche.de (2014): Gabriel will Macht von Google brechen, 15.05. Online: http://www.sueddeutsche.de/digital/nach-eugh-urteil-gabriel-will-macht-von-google-brechen-1.1966016

Spiegel Online (2014): Streit um Marktmacht: Gabriel erwägt Schritte gegen Googles Monopolstellung, 16.5. Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/monopol-von-google-sigmar-gabriel-fordert-staerkere-regulierung-a-969733.html

Wittkewitz, J. (2010): Innenminister: Domain-Registrierung verstaatlichen, in: Netzpiloten.de vom 04.05. Online: http://www.netzpiloten.de/innenminister-will-domain-registrierungstellen-verstaatlichen/

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