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HIV – und die Jagd nach Ressourcenrenten

Dirk Löhr

HIV und die Jagd nach Ressourcenrenten – was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Wieder eine neue Verschwörungstheorie?

Keineswegs. Der HIV-Virus ist nicht erst seit den 1980er Jahren eine Plage der Menschheit, sondern schon seit mehr als 100 Jahren. Er brach höchst wahrscheinlich in Französisch-Äquatorialafrika aus, also während der Kolonialzeit. Von dort aus kam er dann irgendwie in die belgische Kolonie des Kongo. Die Region war und ist reich – sowohl die ehemals französische wie auch die ehemals belgische Kolonie. Wie Belgien war auch Frankreich vor allem an den Rohstoffen im Kongo interessiert. Dabei spielte Naturkautschuk angesichts der aufkommenden Motorisierung eine hervorragende Rolle. Frankreich wollte jedoch nicht in die Infrastruktur investieren, um die Rohstoffe auch bis an die Küste verfrachten zu können. Statt dessen vergab es Ausbeutungsrechte an private Gesellschaften. Diese versklavten praktisch die einheimische Bevölkerung , die als Lastenträger die fehlende Infrastruktur ersetzten (während die Gräuel des belgischen Kolonialismus im Kongo bekannt sind, wurden die französischen Grausamkeiten sorgsam gehütet – insgesamt dürften allein während dieser Zeit zwischen 5 bis 8 Mio. Menschen ihr Leben gelassen haben).

Kongo: Versklavte Bevölkerung (Quelle: ARTE)
Kongo: Versklavte Bevölkerung (Quelle: ARTE)

Der HIV-Virus, der in Französisch-Äquatorialafrika wahrscheinlich von Wildtieren (höchstwahrscheinlich Affen) auf den Menschen übersprang, breitete sich so schon vor ca. 100 Jahren entlang der Transportrouten der Rohstoffe bis nach  Kinshasa in den belgischen Teil des Kongo unaufhörlich aus. Die schlimmen sozialen Zustände für die Menschen entpuppten sich als Paradies für die Viren. Verschärft wurde die Situation noch durch Impfaktionen gegen aufkommende Krankheiten (allen voran die Schlafkrankheit), welche mit unzureichend gereinigten Nadeln durchgeführt wurden. Mitte des letzten Jahrhunderts kam es so schon zu den ersten größeren HIV-Epidemien, wie sich anhand von konservierten Gewebeproben nachweisen lässt.

Bis heute hat sich offenbar an dem skizzierten Muster nicht allzu viel geändert. Auch das postkoloniale Kongo ist immer noch ein wichtiger Rohstofflieferant für seine ehemaligen Kolonialherren. Die Transporte werden nicht mehr durch Sklaven, aber durch Arbeitskräfte durchgeführt, die unter erbärmlichen Bedingungen ihr Dasein fristen. Während die Rohstoffrenten zwischen westlichen Konzernen und einer einheimischen Elite aufgeteilt werden, geht kein Geld an die Förderstätten zurück. Dort ist man nach wie vor auf den Verzehr von Wildtieren angewiesen, dort springen nachgewiesenermaßen immer wieder neue Viren auf den Menschen über und verbreiten sich. Die nächste Epidemie ist vorprogrammiert. Übrigens: Auch Ebola dürfte sich auf diesen Pfaden ausgebreitet haben.

Es ist vor allem ein Erbe des belgischen Mediziners Dirk Teuwen, den Ursprung von HIV bis in die Vergangenheit recherchiert zu haben. Siehe hierzu mehr im äußerst sehenswerten Beitrag von ARTE:

“AIDS – Erbe der Kolonialzeit” (bitte klicken)

 

Mehr Informationen (zu den geschichtlichen Hintergründen):

Bahar, A. (2010): Die Aufteilung des “schwarzen Kontinents”, in: Telepolis vom 25.2. Online: http://www.heise.de/tp/artikel/32/32142/1.html

 

 

Umstrukturierung bei E.ON: Geburt einer “Energy-Bad Bank”?

Dirk Löhr

Deutschlands größtes Energieversorgungsunternehmen E.ON wird radikal umstrukturiert. Der schwer angeschlagene und hoch verschuldete Energiegigant E.ON reagiert vor allem damit auf den Preissturz bei Großhandelspreisen für Strom seit Anfang 2013 (o.V. / n-tv 2014). Eine wichtige Ursache hierfür sind die Überkapazitäten an Kraftwerken und der Ausbau der erneuerbaren Energien („Merit Order-Effekt“).

Die Kernmarke von E.ON wird sich künftig auf die Sparten erneuerbare Energien, Energienetze und Kundenlösungen konzentrieren. Die konventionelle Energieerzeugung, der globale Energiehandel sowie Exploration und Produktion werden in eine neue, eigenständige Gesellschaft überführt. Diese soll 2016 mehrheitlich abgespalten und danach an die Börse gebracht werden. Zunächst will E.ON an der neuen Gesellschaft noch eine Minderheitsbeteiligung halten, die mittelfristig aber gewinnbringend veräußert werden soll (E.ON 2014).

Damit werden sowohl das Upstream-Geschäft (Exploration und Förderung fossiler Energien) sowie die Grundlasttechnologien (v.a. die sieben Atommeiler sowie die Kohlekraftwerke) ausgelagert. Mit diesen Feldern sind erhebliche und längerfristig wachsende wirtschaftliche und politische Risiken verbunden. Entgegen den Äußerungen des E.ON-Vorstandsvorsitzenden Teyssen dürften die 14,5 Milliarden Rückstellungen nämlich kaum ausreichen, um die Risiken des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Endlagerung des Atommülls zu bewältigen. Und auch über den noch einigermaßen einträglichen – weil abgeschriebenen – älteren Kohlemeilern schwebt das Damoklesschwert einer stringenteren Klimapolitik: Würden die CO2-Verschmutzungsrechte so beschränkt, wie dies für das Erreichen des 2-Grad-Zieles notwendig wäre, würde dies wohl den meisten Kohlekraftwerken den Hals brechen. So dürfte die Umstrukturierung v.a. risikopolitisch motiviert sein: Man schafft so etwas wie eine “Energy-Bad Bank”, über die die größten Risiken ausgelagert werden. Das Kalkül der Eigentümer und zukünftigen Anleger dürfte freilich ein wenig anders aussehen als bei den Vorbildern aus der Finanzwelt: Solange die angesprochenen Risiken noch nicht schlagend werden, kassiert E.ON noch fleissig mit. Auf lange Sicht, so das Kalkül, sind die tradierten Geschäftsfelder aber nicht mehr zu halten. Die Übergabe der Anteile erfolgt daher zeitig und zu einem akzeptablen Preis an Zocker, die darauf wetten, dass es der Lobby des neuen Unternehmens gelingt, die Folgelasten der Kernkraft auf die Allgemeinheit abzuwälzen und erfolgreich die Maßnahmen gegen den Klimawandel bis auf Weiteres zu torpedieren. Ansonsten würde ein Investment in die neue Gesellschaft wenig Sinn ergeben. Die neue Gesellschaft wird also erhebliche Kapazitäten auf ein Lobbying zu Gunsten der fossilen Technologien verwenden müssen – nach der Abtrennung kann es dies aber tun, ohne die Marke E.ON reputationsmäßig zu beschmutzen. Das Spiel heißt somit „good guy, bad guy“.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßte die Umstrukturierung ebenso wie die Aktienmärkte – man hat von beiden eigentlich nichts anderes erwartet (o.V. / ZeitOnline 2014). Ob E.ON allerdings als Vorbild für die anderen großen „Energieversorger“ dient, bleibt abzuwarten. RWE erklärte bereits, einen anderen Weg gehen zu wollen und den Konzern fortan „weiterhin entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf(zu)stellen”.

Mehr Informationen:

E.ON (2014): Empowering customers. Shaping markets, Stellungnahme vom 01.12. Online: http://www.eon.com/content/dam/eon-com/Investoren/2014_11_30_EON_Investor_Relations_Charts.pdf

o.V. / n-tv (2014): Eine „neue Welt“ spaltet Energieriesen Eon, n-tv vom 01.12. Online: http://www.n-tv.de/wirtschaft/Eine-neue-Welt-spaltet-Energieriesen-Eon-article14069336.html

o.V. / ZeitOnline (2014): E.on will sich „radikal“ verändern, Zeit Online vom 01.12. Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2014-12/eon-energiekonzern-umbauplaene-energiewende

Video: Pay for what you get!

Anbei der Vortrag von Dirk Löhr im Rahmen der 54. Mündener Gespräche in der Reinhardswaldschule bei Kassel am 22. November 2014 (Video, 1:05 Std.):

“Pay for what you get!” – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell (bitte klicken)

Die schriftliche Fassung kann hier heruntergeladen werden

“Pay for what you get!” – Zeitschrift für Sozialökonomie (bitte klicken)

Flüchtlingspolitik: Abschiebung in Gewerbegebiete und Außenbereiche

Dirk Löhr

Die Erkenntnis ist nicht neu: International brennt es. Auch auf Deutschland rollt eine Flüchtlingswelle zu, wobei Deutschlands Beitrag zur Bewältigung der Misere im internationalen Maßstab gesehen klein ist. Diese Welle kündigte sich schon seit mindestens drei Jahren an, und sie droht zum Tsunami auszuwachsen (allein in Syrien ist die Hälfte des Landes auf der Flucht).

Hungerstreik von Flüchtlingen in Berlin (2013)
Hungerstreik von Flüchtlingen in Berlin (2013)

Nun reagieren die Bundesländer: Im Rahmen einer Bundesratsinitiative soll das Baugesetz-buch und die Baunutzungs-verordnung so geändert werden, dass künftig Flüchtlingsunter-künfte auch in Gewerbegebieten und Außenbereichen gebaut werden dürfen (Deutscher Bundesrat, BR Drs. 419/14 vom 12.09.2014).

Erfahrungsgemäß werden aber viele Flüchtlinge nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft bleiben. Insbesondere bei hochqualifizierten und jungen Menschen aus Bürgerkriegsregionen kann dies für das alternde Deutschland mit seiner schrumpfenden Bevölkerung  je durchaus von Vorteil sein – wenn man die Menschen frühzeitig integriert und ihnen (auch über die Erteilung einer Arbeitserlaubnis) die Chance gibt, ihrem Gastland etwas zurück zu geben.

Die Ghettoisierung von Flüchtlingen in den Außenbereichen und in Gewerbegebieten trägt gerade nicht dazu bei.  In Deutschland stehen nun fast 800.000 Wohnungen leer – und zwar ziemlich verstreut. Es stellt sich die Frage, warum nicht zuerst dieses Potenzial ausgeschöpft wird. Durch eine gleichmäßigere Verteilung der Flüchtlinge könnten auch Ängste von einheimischer  Seite genommen werden, die bei der Einrichtung von Massenunterkünften ansonsten gerne aufkommen. Die Integration der Flüchtlinge wäre bei einer Unterbringung in den vorhandenen Leerständen wesentlich einfacher möglich. Und die Eigentümer leerstehender Wohnungen könnten sich wieder über einen Einnahmenstrom freuen, eventuell würde die Bleibe sogar aufgewertet. Klar, viele hätten Bedenken. Aber Eigentum verpflichtet – zumindest steht dies so im Grundgesetz geschrieben. Unabhängig davon benötigen Länder und Kommunen auch bei der Nutzung von Leerständen wesentlich mehr finanzielle Unterstützung vom Bund als bisher – und dies in einer nachhaltigeren Weise.

So bleibt zu hoffen, dass Deutschland mit seiner Flüchtlingspolitik noch umsteuert. Die Flüchtlingswellen der Zukunft werden vielleicht sogar zum Umdenken zwingen.

Übrigens: Wo bleibt die “vierte Gewalt” – wo bleiben die Medien bei diesem Thema?

 

Mehr Informationen:

Deutscher Bundestag (Drucksache 18/2752, vom 8.10.2014): Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Gesetzentwurf des Bundesrates). Online: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/027/1802752.pdf

Bundesrat (Drucksache 419/14, vom 12.09.2014): Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Gesetzesantrag der freien und Hansestadt Hamburg). Online: http://www.innenministerkonferenz.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0401-0500/419-14.pdf;jsessionid=1CCD41BFEB5336F16F23B41C955BE081.2_cid365?__blob=publicationFile&v=2

Deutsches Institut für Menschenrechte (BT-Drucksache 18/2752, Änderungsantrag 18(16)121, 03.11.2014): Anhörung zum Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der
Unterbringung von Flüchtlingen. Online: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/Hendrik_Cremer_Stellungnahme_Anhoerung_Umweltausschuss_Bauplanungsrecht_BT_03.11.2014.pdf

Scotland: Land Reform after the Referendum

Fred Harrison

… spent the last two Wednesdays in Glasgow, helping to organise a new coalition of interests around the concept of rent as public revenue.

Fred Harrison
Fred Harrison

They decided to call themselves the Scottish Land Revenue Group. If land and tax reform is to progress in the UK, it will probably begin in Scotland. Here’s why:

Land Reform after the Referendum (click)

 

Soli für Aufbau West?

Dirk Löhr

Länder und Kommunen bekommen vom Bund immer mehr Aufgaben zugewiesen, natürlich ohne die dafür notwendige Finanzausstattung. Zudem verrottet die Infrastruktur – auch und gerade in den westlichen Bundesländern.

Schlagloch
Marode Infrastruktur: Schlagloch

U.a. vor diesem Hintergrund stoßen angebliche Überlegungen von Bundesfinanz-minister Schäuble, den Solidaritäts-zuschlag abzuschaffen, bei den Minister-präsidenten der rot-grün regierten Bundesländer auf wenig Gegenliebe. Geht es nach ihnen, so soll der Solidaritätszuschlag in fünf Jahren nicht – wie ursprünglich geplant – ab 2019 ersatzlos wegfallen, sondern erhalten bleiben und in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert werden (o.V./Sueddeutsche.de 2014). Er dann aber – anders als heute – nicht ausschließlich in die Himmelsrichtung Ost wandern, sondern grundsätzlich bedürftigen Regionen in allen Teilen der Bundesrepublik zugutekommen. So bekämen die Länder jährlich rund acht Milliarden Euro von dem Soli-Aufkommen, das insgesamt zwischen 15 und 17 Milliarden Euro im Jahr beträgt (TAZ 2014). Mit diesem Vorschlag gehen die Ministerpräsidenten der SPD und der Grünen am Donnerstag in die Sonderkonferenz aller Ministerpräsidenten in Potsdam.

Vor dem Hintergrund der Finanzmisere von Ländern und Kommunen klingt das zunächst gut und vernünftig. Das ABER: Der größte Teil so mittelbar erhöhten Einkommensteuer entfällt auf die Lohnsteuer – diese wird vor allem von kleineren und mittleren Einkommen aufgebracht. Und die damit finanzierte Infrastruktur erhöht die Bodenrenten und Bodenwerte, wovon wiederum Grundstückseigentümer, aber v.a. auch Unternehmen profitieren (Löhr 2013). Der „Solidaritätszuschlag“ stellt daher entgegen seinem Namen ein Umverteilungsprogramm von Arm nach Reich dar.

Sinnvoller und sozial gerechter als die Finanzierung der maroden Infrastruktur über einen “integrierten” Solidaritätszuschlag wäre eine Abschöpfung der ökonomischen Renten (die zugleich den Kern der Unternehmergewinne darstellt, Löhr 2013). Ginge man konsequent vor, könnte man auf diese Weise das gesamte Staatswesen finanzieren (Henry George-Theorem) – eine wesentlich effektivere, effizientere wie auch sozial gerechtere Staatsfinanzierung als heutzutage. Ein erster kleiner Schritt könnte mittels einer Umgestaltung der Grundsteuer (s. www.grundsteuerreform.net) und einer gleichzeitigen Absenkung – und nicht Erhöhung – der Lohn- und Einkommensteuer erreicht werden (“Tax Shift”; zu den weitreichenden Konsequenzen s. Löhr 2014)).

 

Literatur und mehr Information:

Löhr, D. (2013): Die bilanziellen Schatten der ökonomischen Renten, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 50. Jg., 176./177. Folge, S. 2-15. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-176-177.LOHR.pdf

Löhr, D. (2014): “Pay for what you get!” – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 51. Jg., 182./183. Folge, S. 2-15. Online: https://bodenwertsteuer.org/wp-content/uploads/2013/06/zfsc3b6-182-183-lc3b6hr.pdf

o.V. / Sueddeutsche.de (2014): Soli auch für den Westen, in: Sueddeutsche.de vom 24.11.  Online: http://www.sueddeutsche.de/politik/forderung-von-spd-und-gruenen-soli-auch-fuer-den-westen-1.2234859

o.V. / TAZ (2014): Aufbau Ost für den Westen, in TAZ vom 24.11. Online: http://www.taz.de/!150050/

Der „grüne Klimafonds“: Zu kurz gesprungen

Dirk Löhr

Anlässlich der Erstauffüllung des “Grünen Klimafonds” (Green Climate Fund / GCF) fand am 20. November in Berlin eine Geberkonferenz statt, zu der Interessierte aus Industrie- und Schwellenländern geladen waren.  Der GCF gilt als wichtiges Instrument der künftigen Klimafinanzierung und soll Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung anspruchsvoller Klimaschutzaktivitäten unterstützen. Diese Aktivitäten sind dringend nötig. Erst am Mittwoch wurde ein neuer Emissions Gap Report des Uno-Umweltprogramms UNEP  veröffentlicht. Dieser legt dar, dass die Welt nur noch eine Billion Tonnen Kohlendioxid ausstoßen darf, wenn sie potenziell katastrophale Folgen des Klimawandels verhindern will. Geht der CO2-Ausstoß darüber hinaus, wird die globale Temperatur im Vergleich zur Zeit vor der Industrialisierung um mehr als zwei Grad steigen. Mögliche Folge wären extreme Fluten, massenhafte Dürren und schmelzende Polarkappen. Zudem würden die Meeresspiegel steigen und Hunderte Millionen Menschenleben gefährden (o.V. / SpiegelOnline; o.V. / FAZ.net 2014).

Nicht anpassungsfähig und ausgestorben
Nicht anpassungsfähig und ausgestorben

Die Rettung der Welt darf man sich freilich auch von der Geberkonferenz in Berlin nicht erhoffen. Bereits in der Geberkonferenz in Bali 2007  hatte man einen Anpassungsfonds vereinbart, der mit jährlich 300 bis 500 Millionen US Dollar dotiert war. Diese Summe stellte angesichts der anstehenden Aufgaben aber nur einen Tropfen auf den heißen Stein dar. In Berlin waren die Ambitionen höher: Die jetzt beschlossene Anschubfinanzierung soll ein erster Schritt darstellen, um die Zusagen der Klimakonferenz von Kopenhagen 2009 umzusetzen. Hier hatten die Industriestaaten zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für den Kampf gegen den Klimawandel und seine Folgen bereitzustellen. Der GCF soll den Großteil dieses Geldes verwalten.

Positiv an der Geberkonferenz in Berlin ist nun zu bewerten, dass neben Großbritannien, Frankreich und Japan auch die USA als einer der größten Treibhaus-Emittenten mit am Tisch saßen. Diese leisten mit bis zu drei Milliarden Dollar auch den höchsten Beitrag. Deutschland sagt Zuschüsse in Höhe von 750 Millionen Euro zu. Großbritannien ist definitiv mit 1,2 Milliarden US-Dollar dabei. Neue Kredite und Zuschüsse wurden u.a. von Panama, Finnland, Neuseeland, die Mongolei und Spanien angekündigt. So brachten rund 20 Staaten Finanzierungszusagen für den GCF von rund 9,3 Milliarden Dollar zusammen.

Klingt zunächst nach viel Geld. Allerdings wurde damit die ursprüngliche Zielmarke von zehn Milliarden Dollar verfehlt, wenn auch nur knapp. Bedenklich ist auch, dass sogar diese zehn Milliarden Dollar von den in Kopenhagen in 2009 angepeilten 100 Milliarden Dollar ein gutes Stück entfernt sind.  Woher das Geld langfristig genau kommen soll, ist unklar.

Interessant ist ebenfalls, dass Russland in Berlin zwar teilnahm, aber keine Finanzierungszusagen machte. China und Indien hatten erst gar keine Vertreter zu der Konferenz geschickt. Verwundern tut’s nicht. Zwar ist China (2013) absolut gesehen mit einem jährlichen Ausstoß von 9.977 Megatonnen der größte Klimasünder dieser Erde (gefolgt von den USA 5.233 Megatonnen). Der Durchschnittschinese nimmt die Atmosphäre allerdings „nur“ mit 7,2 t CO2 pro Jahr in Anspruch, der Durchschnittsamerikaner mit 16 t CO2 pro Jahr okkupiert nahezu das Doppelte  (o.V. / ZeitOnline 2014). Das in seinem Selbstbewusstsein erstarkte China sieht nicht ein, warum es sich durch Restriktionen bei der CO2-Ablagerung in die Atmosphäre in seiner wirtschaftlichen Entwicklung beschneiden lassen soll, während die USA dies offenbar nicht tun.

Das Schlüsselwort, an dem bislang alle Klimaverhandlungen scheiterten, heißt somit „Klimagerechtigkeit“. Jeder Mensch sollte dieselben Rechte an der Atmosphäre haben. Egal, ob im Rahmen von Kyoto oder dem Europäischen Emissionshandel: Die Emissionsrechte sollten nicht mehr wie bisher den größten Verschmutzern aus der Vergangenheit zugestanden werden. Auf diesem besitzstandswahrenden „Grandfathering-System“ sind sowohl das Kyoto-System wie auch der Europäische Emissionshandel gebaut (in Europa bewegt man sich langsam hiervon weg). Chinesen und Inder, die in der Vergangenheit eben einen sehr geringen CO2-Ausstoß pro Kopf hatten, würden bei vollständiger Einbindung in ein Klimaschutzregime, das nach der Grandfathering-Logik funktioniert, ziemlich schlecht wegkommen. Sie müssten sich von den Industrieländern – die den Klima-Schlamassel verursachten – das Recht zur Entwicklung erkaufen. Die Finanzströme würden von Arm nach Reich gehen. Chinesen und Inder wollen dies nicht mit machen und verweigerten sich daher der vollständigen Integration – wie in Kyoto. Allerdings sind gerade diese sich schnell entwickelnden Staaten mit großer Bevölkerungszahl klimapolitisch besonders kritisch. Aus diesem Grunde wurden die betreffenden Länder an der Oberfläche des Kyoto-Abkommens im sog. „Clean Development Mechanism“ eingebunden, das durchaus kritisch gesehen wird (http://carbonmarketwatch.org/).

Wie können v.a. die großen und wirtschaftlich dynamischen Entwicklungs- und Schwellenländer eingebunden werden? Und wie kann man die nötigen Mittel für die Reduktion der CO2-Emissionen aufbringen? Der Forderung nach gleichen Rechten an der Atmosphäre, nach Teilhabe an diesem gemeinschaftlichen Gut, entspricht man am besten mit der Vergemeinschaftung der atmosphärischen Rente. Hierzu sollten zunächst die Verschmutzungsrechte versteigert werden. Die Erlöse könnten in einen Treuhandfonds fließen, der von der UN verwaltet wird (Simonis 2007). Der Einwand hiergegen liegt auf der Hand: Die reichen Staaten würden den Löwenanteil der Verschmutzungsrechte bekommen. Das würde stimmen, wenn man die Auktion nicht mit einem Rückverteilungsmechanismus flankiert (Haas / Barnes 2009). Die Erträge aus der Auktion könnten an die Bürger der teilnehmenden Mitgliedstaaten (ersatzweise an die Staaten selbst) zu gleichen Teilen zurückverteilt werden. Die jeweilige Verteilungsposition hängt vom Ausmaß der Nutzung der Atmosphäre ab: Je höher die Beanspruchung, umso mehr muss ein Land oder ein Wirtschaftsteilnehmer in den Fonds einzahlen und umgekehrt. Mit der Rückverteilung tritt so ein interessanter Anreiz ein:

  • Solche Akteure, die die Atmosphäre in überdurchschnittlichem Ausmaß nutzen (wie die USA, gemessen am Ausstoß pro Kopf der Bevölkerung), zahlen mehr in den Klimafonds als der durchschnittliche Nutzer ein. Andererseits werden sie nur eine durchschnittliche Rückerstattung erhalten. Ihr Zahlungssaldo ist also negativ.
  • Akteure, die die Atmosphäre unterdurchschnittlich nutzen (wie die Volksrepublik China), bekommen demgegenüber mehr zurück, als sie in den Treuhandfonds einzahlen.
  • Ein Staat, der die Atmosphäre durchschnittlich belastet, bekommt so viel zurück wie er in den Treuhandfonds leistet. Für ihn ergeben sich durch die Existenz des betreffenden Regimes keine finanziellen Auswirkungen.

Jeder Staat hätte einen Anreiz, in eine Nettoempfängerposition zu gelangen. Damit ist gleichzeitig ein Anreiz gesetzt, mit dem Gemeinschaftsgut Atmosphäre effizient umzugehen (und nicht mehr zu beanspruchen, als man unbedingt benötigt). Würde das rückverteilte Geld an die einzelnen Bürger fließen, hätte zudem jeder Bürger auf dieser Welt die finanzielle Möglichkeit, zu gleichen Teilen an der Atmosphäre zu partizipieren. Sollte der Preis der Nutzungsrechte in der Auktion ansteigen (aufgrund einer gestiegenen Nachfrage oder einer Reduktion der ausgegebenen Nutzungsrechte), würden auch die Redistributionszahlungen steigen. Damit könnten auch eine stärkere – klimapolitisch notwendige – Kontingentierung bei der Nutzung der Atmosphäre leichter politisch durchgesetzt werden.

Allerdings werden sich die westlichen Staaten gegen ein solches Redistributionsregime sträuben, denn das Ergebnis wäre ein massiver Finanztransfer von Reich nach Arm. Den westlichen Industriestaaten muss aber klar sein: Business as Usual ist keine Alternative. Es wird in Zukunft auf jeden Fall teurer. Werden die Zahlungen nicht in den Klimafonds geleistet, fallen sie trotzdem an – nämlich in Gestalt höherer Ausgaben zur Bewältigung der Folgekosten des Klimawandels (Stern 2006). Bei den politischen Entscheidern ist dies leider bislang noch nicht angekommen.

Der grüne Klimafonds ist somit sicher ein Schritt in die richtige Richtung. Man muss aber kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass die in Kopenhagen 2009 angepeilte finanzielle Ausstattung für den Klimaschutz so nicht zustande kommen wird. Und das Schlüsselproblem der Klimadebatten – die fehlende Klimagerechtigkeit – wird durch die Vereinbarung gar nicht erst angegangen.

 

Literatur:

Haas, J. / Barnes, P. (2009): Die Atmosphäre als Gemeingut – Zukunft des Europäischen Emissionshandels, in: Helfrich, S. 7 Heinrich-Böll-Stiftung (Hrsg.): Wem gehört die Welt – Zur Wiederentdeckung der Gemeingüter, München. Online: https://commonsblog.files.wordpress.com/2008/08/netzausgabe_wem_gehrt_die_welt_2.pdf

o.V. / FAZ.net (2014): Fast 10 Milliarden Dollar für den Klimaschutz, in: FAZ.net vom 20.11.2014. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gruener-klimafonds-gcf-steht-geberlaender-stellen-9-4-milliarden-bereit-13276936.html

o.V. / SpiegelOnline (2014): Geld für arme Länder: Uno-Klimafonds startet mit Finanzlücke, in: SpiegelOnline vom 20.11.2014. Online: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/gruener-klimafonds-geberkonferenz-verfehlt-10-milliarden-dollar-marke-a-1004077.html

o.V. / ZeitOnline (2014): Die größten Klimasünder, in: ZeitOnline vom 23.09. Online: http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-09/klimawandel-klimaschutz-china-usa

Simonis, U. E.  (2007): Strukturmängel und Reformbedarf der Umweltpolitik der Vereinten Nationen, Zeitschrift für Sozialökonomie 44, S. 17-24.

Stern-Review (2006): The Economics of Climate Change. Online: http://mudancasclimaticas.cptec.inpe.br/~rmclima/pdfs/destaques/sternreview_report_complete.pdf

Hinweis: Die Gier nach Ackerland

Dirk Löhr

Knut Krohn hat in der Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014 einen sehr guten, komprimierenden Artikel über das Thema Land Grabbing veröffentlicht:

Die Gier nach Ackerland (bitte klicken)

Land Grabbing (Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014)
Land Grabbing (Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 17.11.2014)

 

 

 

 

 

 

 

Krohn thematisiert allerdings nicht ausdrücklich, dass Land Grabbing eben auch zu einem erheblichen Teil Rent Grabbing ist: Es geht den Investoren nicht zuletzt um die Erträge, die man aus dem Boden ziehen kann (“Bodenrenten”).  Dieser Aspekt durchzieht jedoch den Artikel von Charlotte Theile (in derselben Ausgabe) “Land Grabbing bei Schweizer Banken”.