Category Archives: Taxation

Road to Perdition: Verschärfte Regelungen für “Steuersünder”

Dirk Löhr

Ab 2015 wird es schwieriger, bei Steuervergehen mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen: Ab 25.000 Euro hinterzogenen Steuern wird nunmehr nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25.000 Euro gilt ein Aufschlag von 10 Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent fällig, ab einer Million verlangt der Staat 20 Prozent mehr. Zudem müssen reuige Steuersünder zudem für zehn Jahre reinen Tisch machen.

Der Plebs gröhlt, denn endlich geht es Hoeneß, Schwarzer & Co. an den Kragen. Doch leider wird es auch um den eigenen Hals immer enger.

Machen wir uns noch einmal klar, dass der gesamte Staat eigentlich aus den abgeschöpften ökonomischen Renten aus Land und Natur finanziert werden könnte (wir haben dies in diesem Blog an vielen Stellen im Kontext mit dem Henry George-Theorem dargestellt). Ökonomische Renten sind Zahlungsströme bzw. Erträge, denen keine Aufwendungen entgegen stehen. Wenn überhaupt jemand diese Renten kreiert hat, so war dies die Allgemeinheit mit ihren Verzichts- und Inwertsetzungsleistungen (s. D. Löhr (2014): Steuern – Diebstahl an der Allgemeinheit, in: Humane Wirtschaft 6/2013 – bitte klicken). Diese gemeinschaftlich geschaffenen Werte werden heutzutage ohne ein Wimpernzucken privatisiert. Im Gegenzug werden über die Steuern (die als Zwangsabgaben an den Staat ohne einen individuellen Anspruch auf Gegenleistung definiert sind) privat geschaffene Werte sozialisiert. Und dabei trifft es genau die Leute, die da gerade so laut Beifall klatschen – sie sind das Kleinvieh, das den steuerlichen Mist macht. Der “kleine Mann” zahlt nämlich ca. 75 Prozent der Staatsfinanzen. Der Umverteilungsmechanismus, der über die Privatisierung der ökonomischen Renten funktioniert, wird so durch einen zunehmend repressiv agierenden Steuerstaat abgesichert (s. auch unseren Blogbeitrag: “Flucht vor der Dummheit” – bitte klicken).  Wer dies nicht einsieht, wird hierzulande als “Steuersünder” kriminalisiert.

Und ebendieser Steuerstaat wird nicht nur gegenüber Hoeneß und Schwarzer zunehmend repressiv, sondern auch gegen “Ottonormalbürger”. Der Bürger wird für den Steuerstaat immer transparenter und kontrollierbarer – ein Szenario, das sich die Demonstranten gegen die Volkszählung 1987 wohl in ihren schlimmsten Albträumen nicht vorstellen konnten, ist längst unhinterfragte  Wirklichkeit geworden. Sind dies tragfähige Fundamente für einen sich als freiheitlich verstehenden Rechtsstaat? Ich habe da meine Zweifel.

Apropos: Ein gutes neues Jahr 2015.

 

 

Soli für Aufbau West?

Dirk Löhr

Länder und Kommunen bekommen vom Bund immer mehr Aufgaben zugewiesen, natürlich ohne die dafür notwendige Finanzausstattung. Zudem verrottet die Infrastruktur – auch und gerade in den westlichen Bundesländern.

Schlagloch
Marode Infrastruktur: Schlagloch

U.a. vor diesem Hintergrund stoßen angebliche Überlegungen von Bundesfinanz-minister Schäuble, den Solidaritäts-zuschlag abzuschaffen, bei den Minister-präsidenten der rot-grün regierten Bundesländer auf wenig Gegenliebe. Geht es nach ihnen, so soll der Solidaritätszuschlag in fünf Jahren nicht – wie ursprünglich geplant – ab 2019 ersatzlos wegfallen, sondern erhalten bleiben und in die Einkommen- und Körperschaftsteuer integriert werden (o.V./Sueddeutsche.de 2014). Er dann aber – anders als heute – nicht ausschließlich in die Himmelsrichtung Ost wandern, sondern grundsätzlich bedürftigen Regionen in allen Teilen der Bundesrepublik zugutekommen. So bekämen die Länder jährlich rund acht Milliarden Euro von dem Soli-Aufkommen, das insgesamt zwischen 15 und 17 Milliarden Euro im Jahr beträgt (TAZ 2014). Mit diesem Vorschlag gehen die Ministerpräsidenten der SPD und der Grünen am Donnerstag in die Sonderkonferenz aller Ministerpräsidenten in Potsdam.

Vor dem Hintergrund der Finanzmisere von Ländern und Kommunen klingt das zunächst gut und vernünftig. Das ABER: Der größte Teil so mittelbar erhöhten Einkommensteuer entfällt auf die Lohnsteuer – diese wird vor allem von kleineren und mittleren Einkommen aufgebracht. Und die damit finanzierte Infrastruktur erhöht die Bodenrenten und Bodenwerte, wovon wiederum Grundstückseigentümer, aber v.a. auch Unternehmen profitieren (Löhr 2013). Der „Solidaritätszuschlag“ stellt daher entgegen seinem Namen ein Umverteilungsprogramm von Arm nach Reich dar.

Sinnvoller und sozial gerechter als die Finanzierung der maroden Infrastruktur über einen “integrierten” Solidaritätszuschlag wäre eine Abschöpfung der ökonomischen Renten (die zugleich den Kern der Unternehmergewinne darstellt, Löhr 2013). Ginge man konsequent vor, könnte man auf diese Weise das gesamte Staatswesen finanzieren (Henry George-Theorem) – eine wesentlich effektivere, effizientere wie auch sozial gerechtere Staatsfinanzierung als heutzutage. Ein erster kleiner Schritt könnte mittels einer Umgestaltung der Grundsteuer (s. www.grundsteuerreform.net) und einer gleichzeitigen Absenkung – und nicht Erhöhung – der Lohn- und Einkommensteuer erreicht werden (“Tax Shift”; zu den weitreichenden Konsequenzen s. Löhr 2014)).

 

Literatur und mehr Information:

Löhr, D. (2013): Die bilanziellen Schatten der ökonomischen Renten, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 50. Jg., 176./177. Folge, S. 2-15. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-176-177.LOHR.pdf

Löhr, D. (2014): “Pay for what you get!” – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, 51. Jg., 182./183. Folge, S. 2-15. Online: https://bodenwertsteuer.org/wp-content/uploads/2013/06/zfsc3b6-182-183-lc3b6hr.pdf

o.V. / Sueddeutsche.de (2014): Soli auch für den Westen, in: Sueddeutsche.de vom 24.11.  Online: http://www.sueddeutsche.de/politik/forderung-von-spd-und-gruenen-soli-auch-fuer-den-westen-1.2234859

o.V. / TAZ (2014): Aufbau Ost für den Westen, in TAZ vom 24.11. Online: http://www.taz.de/!150050/

Veranstaltungshinweis: Neue Orientierungen der Geld- und Bodenrechtsreform

Die 54. Mündener Gespräche finden am 22. und 23. November wieder in der Reinhardswaldschule Fuldatal-Simmershausen bei Kassel statt.

Reinhardswaldschule bei Kassel
Reinhardswaldschule bei Kassel

Das Programm reicht vom Thema Land-Grabbing bis hin zur Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank – und stellt auch dar, was das Eine mit dem Anderen zu tun hat.

 

Das Programm und die organisatorischen Hinweise finden Sie hier:

Programm 54. Mündener Gespräche (bitte klicken)

und hier das Anmeldeformular (bitte klicken).

Die Anmeldung ist bis zum 16. November 2014 ohne “Verspätungszuschlag” möglich. In besonderen Fällen können auf Antrag Zuschüsse für Studierende  und junge Erwerbslose bis zu 80 Euro gewährt werden.

 

Luxemburg: Die Steueroase am Pranger

Dirk Löhr

Luxemburg steht wegen seiner Steuersparmodelle am Pranger. Viele Milliarden Euro seien den Nachbarstaaten durch die Luxemburgischen Steuersparmodelle durch die Lappen gegangen. Großbanken und Großunternehmen haben die betreffenden Möglichkeiten reichlich genutzt. V.a. über „geistige Eigentumsrechte“ und Zinsen wurden konzernintern Gewinne aus Hochsteuerländern nach Luxemburg verschoben. Dies hat eine Reihe investigativer Journalisten (nicht die Steuerbehörden) aufgedeckt. Nachzulesen sind die Dokumente in

Luxembourg Leaks (bitte klicken).

Nun ermittelt Jean-Claude Juncker als Präsident der EU-Kommission gegen sich selbst, da viele dieser Konstruktionen auf seine Amtszeit als luxemburgischer Regierungschef zurückgehen. Freilich bestreitet er dies und verweist auf die zuständige Kommissarin.

Luxemburg
Luxemburg

Der Bock wurde damit zum Gärtner gemacht. Dies scheint zum „Prinzip Juncker“ zu werden, wenn man sich die Auswahl von Junckers Kommissionsmitgliedern ansieht  – überraschend ist lediglich, dass sich Juncker nun selbst nahtlos zwischen seine Kommissionsmitglieder einreiht.

Doch auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dürfte nicht „amused“ sein. Schenkt man seinen Äußerungen Glauben, möchte er Gewinne dort besteuert wissen, “wo die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfindet” (Schäuble 2014). Noch empörter sind die Medien. In einem Kommentar in den Tagesthemen vom 06.11. um 22.30 redet Julia Stein (NDR) mit Blick auf die Steueroase Luxemburg von der Verletzung der „Steuergerechtigkeit“.

Nun, liebe Leute: Vielleicht tretet Ihr einmal mal einen Schritt zurück und schaut Euch das Bild genauer an:

Der Begriff „Steuergerechtigkeit“, liebe Frau Stein, beinhaltet einen immanenten Widerspruch. Dieser Begriff ist ungefähr so logisch wie ein „schwarzer Schimmel“. Denn: Der Steuerstaat macht die Rentenökonomie überhaupt erst möglich. Rentenökonomie: Dies sind „unverdiente“, weil leistungslose Einkommensströme. Ein einfaches Beispiel aus dem naheliegenden Immobilienbereich (Löhr 2013): Nehmen wir an, Hans sucht eine Mietwohnung in Hamburg oder München. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Dennoch soll Hans – im Glück – den Zuschlag erhalten. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt vielleicht das fünf- bis siebenfache der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer höhere Bodenerträge – also eine höhere „Bodenrente“ – als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierte Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer. Nur aufgrund dieser hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Hans im Glück hat einen Job, so dass von seinem Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten wird. Er kauft ein, und bei fast jedem Einkauf ist Umsatzsteuer fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zu Gute kommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte.

So sind, liebe Frau Stein, die Umverteilungswirkungen des Steuerstaates und der mit diesem verbundenen ökonomischen Renten (die vielfach in versteckter Form, also in Unternehmensgewinnen, als Zinsen oder Lizenzgebühren auftauchen, dazu unten mehr) beträchtlich. Dabei entsteht der Umverteilungseffekt in zweifacher Weise:

  • Über direkte Zahlungen an die Eigentümer von Land und ähnlichen Vermögenswerten. Um eine Größenordnung darzustellen: Diese Zahlungsströme dürften sich in Deutschland (einschließlich Subventionen) derzeit auf ca. 10 % des Volkseinkommens aufaddieren.
  • Doch auch die indirekten Zahlungen über die Steuern und Sozialversicherungen sind hinzuzuaddieren. In Deutschland beträgt die Steuerlast ca. 30 % des Volkseinkommens, mit Sozialversicherungsbeiträgen addieren sich die Abgaben auf ca. 45 % des Volkseinkommens auf. Egal ob die diversen Steuern mit dem Etikett Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer etc. belegt werden: Am Ende belasten sie entweder die Produktionsfaktoren Arbeit, Land oder Kapital. So kann z.B. auch die Umsatzsteuer als Flat-Rate-Einkommensteuer mit Ausnahme der Kapitalakkumulation interpretiert werden. Steuern werden v.a. den Beziehern von Arbeitseinkommen aufgebürdet, zumal der Faktor Arbeit anders als der Faktor Kapital schwer flüchten kann. Andererseits wird der Faktor Land in Deutschland größtenteils von der Besteuerung ausgenommen.

Und hier, Herr Schäuble, sollte doch Ihr frommer Wunsch in Erfüllung gehen können:

„Gewinne sollen dort besteuert werden, WO (Hervorhebung durch den Verf.) die zugrundeliegende unternehmerische Aktivität und die tatsächliche Wertschöpfung stattfinden“ (Schäuble 2014).

Dazu müsste man aber die ökonomischen Renten abschöpfen – allen voran die Bodenrenten. Land kann nämlich auch schwer flüchten.

Damit hätte man gleichzeitig auch das Problem der Unternehmensbesteuerung im Sack: Unternehmensgewinne sind nämlich im Kern nichts anderes als Bodenrenten (Löhr 2013; s. hierzu auch unseren Beitrag “‘Pay for what you get!’ – Henry George als Ergänzung zu Silvio Gesell“). So berichtet der Journalist Lütgert in seinem verdienstvollen Beitrag in der ARD-Sendung Panorama vom 6.11.2014

Luxemburg: Die Oase der Steuervermeider“ (bitte klicken)

vom Beispiel E.ON, das in Luxemburg ebenfalls seine Gewinne mindert. Natürlich wird nicht darüber gesprochen, dass die Gewinne von E.ON im Kern v.a. „versteckte“ Bodenrenten sind. E.ON profitiert immer noch in erheblichem Maße von Grundlastkraftwerken, hier v.a. Braunkohle (Löhr 2013). Ein Braunkohlekraftwerk kann aber nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden – und die zu einem Spottpreis erworben wurden, der nicht im entferntesten den Wert der Kohlevorkommen abbildet), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Solche Privilegien werden den großen Unternehmen heutzutage nahezu kostenlos gewährt. Wie wäre es, wenn statt dessen die Renten aus der Standortnutzung, der Nutzung der Kohleressourcen und der Nutzung der Atmosphäre abgeschöpft und vergemeinschaftet würden? Dann hätte E.ON nichts mehr nach Luxemburg abzuführen. Das Übel wäre an der Wurzel angegriffen.

Leider ist die Privatisierung der ökonomischen Renten eine heilige Kuh, die nicht nur von konservativer Seite mit Zähnen und Klauen verteidigt wird.

Lütgert bringt ebenfalls das Beispiel von Amazon. Wie wäre es, wenn sich die EU-Staaten – nicht nur bezogen auf Land, sondern auch auf das Netz – einmal auf ihre „Eminent Domain“ besinnen würden? Dass Amazon, Google, Ebay etc. deutsche Domains (www.amazon.DE, Hervorhebung d. Verf.) und Netzstrukturen kostenfrei und unkontrolliert nutzen können, fällt doch nicht vom Himmel. Märkte – auch solche im Internet – sind soziale Konstrukte. Man kann die betreffenden Nutzungsrechte an den digitalen Plattformen auch versteigern und ihre Nutzung kontrollieren (was wahrscheinlich manchen Netzromantiker irritiert).

Wir hatten in unserem Beitrag „Flucht vor der Dummheit“ schon einmal den Steuerwettbewerb zwischen Luxemburg und Deutschland mit einem Autorennen verglichen, bei dem Deutschland mit angezogener Handbremse fährt. Soll Luxemburg nun auch die Handbremse anziehen, oder sollen die anderen Staaten (allen voran Deutschland) diese nicht besser lösen? Die Frage ist rhetorisch. Ein Abschöpfen der ökonomischen Rente brächte dem Staat wesentlich mehr Geld als heute ein und wäre dabei wirtschaftlich vollkommen unschädlich. Anders als bei Steuern gäbe es keine Effizienznachteile. Immer wieder haben wir es in diesem Blog betont: Ökonomische Renten sind zwar im Volkseinkommen enthalten, aber nicht als Kostenblock, sondern als sozialer Überschuss. Dieser wird aber in Deutschland privatisiert; und umgekehrt werden die auf der Arbeit lastenden Kosten immer weiter erhöht, um die öffentlichen Ausgaben zu finanzieren. Dies, obwohl die gesamten Staatsausgaben aus den ökonomischen Renten bestritten werden könnten (dies besagt das ebenfalls in diesem Blog immer wieder diskutierte Henry George-Theorem). Steuern, um die Privatisierung der ökonomischen Renten abzusichern: Dies ist nicht nur ein ungerechtes, sondern auch ein ausgesprochen unintelligentes (um keine stärkeren Worte zu gebrauchen) System, das die Wettbewerbsfähigkeit schwächt.

Wenn Luxemburgs Premier Bettel gegen die Kritik an Luxemburg einwendet, dass er die Steuern nicht erhöhen könne, damit es seinen verschuldeten Nachbarn besser geht (vgl. Brinkmann et al. 2014), ist dies nachvollziehbar. Nicht durch die Steuerkonkurrenz Luxemburgs, sondern durch den Verzicht auf die Vereinnahmung der ökonomischen Renten entgehen dem Staat die entscheidenden Einnahmen (Löhr 2013). Das Problem ist hausgemacht. Und so geht die öffentliche Diskussion systematisch an seinem Kern vorbei.

Mein Appell geht vor diesem Hintergrund vor allem an die “vierte Gewalt” – die Medien: In ihrer Hand liegt es, die Öffentlichkeit auch einmal über Alternativen zu informieren, anstatt immer wieder die alten abgedroschenen wie nutzlosen Phrasen zu kolportieren. Ich bin mir nicht sicher, ob hier der Richtige am Pranger steht.

 

Mehr Informationen:

Brinkmann, B. / Gammelin, C. / Obermayer, B. (2014): Konzerne ertricksen sich in Luxemburg Milliarden an Steuern, in: Sueddeutsche.de vom 5.11. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/luxemburg-leaks-konzerne-ertricksen-sich-in-luxemburg-milliarden-an-steuern-1.2206997

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.amazon.de/Prinzip-Renten%C3%B6konomie-Wenn-Eigentum-Diebstahl/dp/3731610132

Schäuble, W. (2014): Bekämpfung von Steuerflucht, in: BMF vom 06.11. Online: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2014/2014-11-06-regierungserklaerung-steuerflucht-textfassung.html

Mietpreisbremse: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt …

Dirk Löhr

Und wenn man nicht mehr weiter weiß, dann macht man … ein Gesetz … in einem entsprechenden Arbeitskreis (der Großkoalitionäre).

Mietpreise

Die Wohnraumsituation v.a. in vielen Großstädten und Universitätsstädten ist zunehmend angespannt. Bei Neuvermietungen lagen die Mieterhöhungen zuletzt in Hamburg und München bei 25 Prozent, in Berlin bei 19 Prozent. Doch auch kleinere Universitätsstädte sind betroffen (Regensburg: plus 33 Prozent; Freiburg: plus 32 Prozent). Hier gab es zwar schon eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen – diese gilt aber nicht beim Abschluss neuer Mietverträge.

Vor diesem Hintergrund wurde nun umgesetzt, was bereits in den Koalitionsvereinbarungen niedergelegt war: Man einigte sich auf neue gesetzliche Regelungen, die einen besseren Schutz vor drastischen Mieterhöhungen bieten sollen. Bei Neuvermietungen in besonders begehrten Gegenden darf die Miete das ortsübliche Niveau künftig nur noch um maximal 10 Prozent übersteigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten sowie modernisierte Wohnungen. Hierdurch soll die Investitionsbereitschaft der Eigentümer aufrechterhalten bleiben. Die Ausnahme gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Die Mietpreisbremse soll jedoch nur in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ gelten und maximal fünf Jahre aufrechterhalten bleiben (Sueddeutsche.de / dpa 2014).

Ob man freilich per Gesetz die ökonomischen Gravitationskräfte aushebeln kann, ist mehr als fraglich. In einem Staat mit einer hohen Abgaben- und damit Kostenbelastung wie Deutschland leidet zuallererst die raumwirtschaftliche Peripherie. Hier können gerade die Kosten des Wirtschaftens gedeckt werden, große Gewinne und Renten (als Differenz zwischen Einkommen und Kosten des Wirtschaftens) sind – im Gegensatz zu den raumwirtschaftlichen Zentren – nicht möglich. Höhere Steuern und Abgaben (sowie andere Kostentreiber, wie z.B. die EEG-Umlage) erhöhen die Kostenbelastung. Können die Kosten des Wirtschaftens nicht mehr gedeckt werden, wird die Peripherie stranguliert. Als Folge bewegen sich v.a. die jungen, arbeitsfähigen Menschen in die raumwirtschaftlichen Zentren hinein. Aufgrund der zunehmenden Dichte kommt es hier zu einem Anstieg der Bodenrenten und damit der Mieten. Und die von der Mietpreisbremse ausgenommenen Modernisierungen werden beispielsweise gerade deswegen durchgeführt, um ein besseres Ausschöpfen der gestiegenen Bodenrenten zu ermöglichen. Gefallen solche Konsequenz nicht, kann man sie nicht einfach per Gesetz „abschaffen“ (genauso wenig wie man Arbeitslosigkeit durch ein Recht auf Vollbeschäftigung abschaffen kann), sondern man muss an den wirtschaftlichen Ursachen etwas ändern (Löhr 2013).

Dies geschieht am besten durch einen „Tax Shift“: Weg von den herkömmlichen Steuern, welche v.a. zu Lasten der raumwirtschaftlichen Peripherie gehen, und hin zu einer Abschöpfung der Bodenrente (will man radikal vorgehen, könnte man Letztere beispielsweise auch als rentenbasiertes Grundeinkommen verteilen, so dass der durchschnittliche Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen wie Wohnen garantiert ist). So wird die Peripherie entlastet und der Strom in die Zentren begrenzt (möglicherweise wird der Strom sogar umgekehrt). Ein solcher „Tax Shift“ wirkt sich auch auf den dem Wohnungsmarkt vorgelagerten Bodenmarkt aus: Er schafft einen Angebotsdruck, durch den allein – bei entsprechender Ausgestaltung der Abgabe – schon ein wesentlich höheres Wohnraumangebot mobilisiert werden könnte.

Die anstehende Grundsteuerreform wäre eine exzellente Möglichkeit, sich in diese Richtung zu bewegen (s. den Blogbeitrag „Grundsteuerreform und Aufruf ´Grundsteuer: Zeitgemäß!“). Doch so, wie es aussieht, wird diese Chance derzeit wieder einmal leichtfertig verspielt (s. hierzu den Blogbeiträge „GCN-Initiative: Wohnraumsituation in den Großstädten“).

Ähnliches wie für die Mietpreisbremse gilt für die neuen Regelungen hinsichtlich der Maklercourtage. Nach dem Willen der großen Koalition soll künftig nicht mehr automatisch der Mieter die Maklercourtage zahlen, sondern der Auftraggeber (Buchsteiner 2014). Es ist aber eine alte ökonomische Weisheit, dass derjenige, der per Gesetz eine Last tragen soll, diese möglicherweise abwälzen kann, wenn die Marktverhältnisse das zulassen. Im Klartext: Ist das Angebot an Wohnungen knapp genug, wird der Vermieter zwar die Maklercourtage zahlen, sich aber durch entsprechend hohe Mieten schadlos halten.

Die zuständigen Minister der Großen Koalition wollen sich offenbar auf dem Papier die Welt so gestalten, wie sie ihnen gefällt. Sie sollten das Gesetz vielleicht mit „Klein Mäxchen“ unterzeichnen.

 

Mehr Informationen:

Buchsteiner, R. (2014):  Mietpreisbremse kommt – nicht für Neubauten, in: NWZonline vom 24.09. Online: http://www.nwzonline.de/politik/mietpreisbremse-kommt-nicht-fuer-neubauten_a_19,0,226418439.html

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg (Metropolis).

Sueddeutsche.de / dpa (2014): Koalition nimmt Neubauten von der Mietpreisbremse aus, in: Sueddeutsche.de vom 23.09. Online: http://www.sueddeutsche.de/news/leben/wohnen-koalition-nimmt-neubauten-von-mietpreisbremse-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140923-99-00921

Volkssport Steuerhinterziehung

Dirk Löhr

Steuern: Ein Quell steter Freude. Eine Leistung des Bürgers ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung Seitens des Staates. Und das sauer verdiente Geld fließt in einen großen Topf, aus dem sich die Exekutive (ihre eigenen Interessen verfolgend) bedient. Siehe mehr hierzu in “Steuerhinterziehung – Volkssport in unterschiedlichen Spielklassen“. Aber: Es gibt Alternativen zu diesem Irrsinn – im Artikel der Zeitschrift “Humane Wirtschaft” vom 30. April (der nun frei als Downlowad verfügbar ist) sind sie beschrieben.