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Auseinander reißen, was zusammen gehört: Das bedingungslose Grundeinkommen

Dirk Löhr

Die Schweiz stimmt am 5. Juni über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (bGE) ab.

BGE-Logo Schweiz

Die Initiative verfolgt dabei den „humanistischen Ansatz“, nach dem das bedingungslose Grundeinkommen so hoch bemessen sein soll, dass es ein lebenswürdiges Leben erlaubt. Nicht verfolgt wird die „neoliberale Variante“, die das bedingungslose Grundeinkommen mit einem sozialpolitischen Kahlschlag verbindet. Entsprechende Initiativen gibt es mittlerweile in vielen europäischen Ländern.

Europ. GE

Das bedingungslose Grundeinkommen möchte Arbeit und Einkommen entkoppeln. Das ist allerdings nichts grundsätzlich Neues: Wir haben es schon bei den Beziehern von ökonomischen Renten und Zinsen einerseits und den Empfängern von Sozialtransfers andererseits. Zwei Seiten derselben Medaille, die man mit „Kapitalismus“ umschreiben darf (s. unten mehr). Nachfolgend wird erläutert, warum die durch das bGE fortgeführte Logik der Entkopplung nicht die Lösung, sondern das eigentliche Problem in unserer Wirtschaftsordnung darstellt.

 

Entkopplung von Bedarf und Nachfrage

Begründet wird das bGE unter anderem mit dem technischen Fortschritt, der nach Ansicht der Befürworter des bGE immer mehr Menschen in die Arbeitlosigkeit getrieben hat und treiben wird. Dies ist indessen eine uralte Befürchtung, die schon einmal in der Maschinenstürmerei gipfelte. Die Freisetzung von Arbeitskräften im Zuge des technischen Fortschritts ist aber ein fortlaufender und ganz normaler Prozess, wenngleich dieser natürlich für das Individuum mit Härten verbunden ist. Wichtig ist daher, dass die freigesetzten Arbeitskräfte schnell an anderer Stelle in der Wirtschaft wieder aufgenommen werden. Und dies passiert gegenwärtig unzureichend – obwohl genug Bedarf in der Gesellschaft vorhanden ist, z.B. nach erneuerter Infrastruktur, neuen Formen der Energieerzeugung, nach vielerlei Dienstleistungen wie Sozial- und Pflegediensten etc. etc. Allein es fehlt das Geld, also die Nachfrage. Diese ist zwar vorhanden, allerdings sind Vermögen und Einkommen sehr ungleich verteilt. Auch der Staat hat kein Geld. Also: Bedarf ohne Nachfrage einerseits, Nachfrage ohne Bedarf andererseits. Eine Entkopplung. Maßnahmen wie die Einführung einer Umlaufsicherungsgebühr, die das Geld ohne zusätzliche öffentliche Verschuldung in die Wirtschaft treiben und die Konjunktur stimulieren könnte, werden zu wenig diskutiert. Stattdessen sprechen wir über das bGE. Kann dieses Nachfrage und Bedarf wirklich zusammenbringen, also eine Kopplung herstellen?

 

Entkopplungen im Steuerstaat: Privatisierung gemeinschaftlicher und Sozialisierung privater Leistungen

Das bGE stellt auch den existierenden Steuerstaat im Grundsatz nicht infrage. Der Steuerstaat ist aber der Inbegriff der Entkopplung von Leistung und Gegenleistung: Steuern sind schon als eine Zwangsleistung an den Staat ohne einen konkreten Anspruch auf Gegenleistung definiert (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung). Die Steuern fließen ohne eine Zweckbindung in einen großen Topf („Nonaffektationsprinzip“), aus denen Politiker sich nach eigennützigen Motiven bedienen. Wieder eine Entkopplung. Die Folge dieser doppelten Entkopplung: Einerseits Akrobatik in der Steuervermeidung und die repressive Antwort des Staates darauf. Andererseits öffentliche Verschwendung, wovon u.a. die Berichte der Rechnungshöfe oder das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes Bände füllen. Oder: Erhebliche Teile der Steuern werden nicht dort eingesetzt, wo sie entstehen (Finanzausgleich). Folge dieser Entkopplung ist, dass die öffentliche pro-Kopf-Verschuldung ausgerechnet in den großen kreisfreien Städten – wo das Steuersubstrat am größten ist – regelrecht überläuft.

Der Steuerstaat ist zudem das Fundament für die Entkopplung von Einkommen (Nutzen) und Kosten (Arbeit). Ohne den Steuerstaat also keine ökonomischen Renten. Beispiel Standortrenten: Nehmen wir an, Hans möchte sich mit seiner Familie in einer deutschen Großstadt – sagen wir Hamburg oder München – niederlassen. Nehmen wir ebenfalls an, Hans hat eine Wohnung im Auge, die ihm zusagt. Zuerst muss sich Hans in eine unglaublich lange Schlange von Wohnungssuchenden einreihen. Hans ist aber im Glück und bekommt den Zuschlag. Nun darf er eine Wuchermiete an den Eigentümer der Immobilie abdrücken. Diese beträgt ein Vielfaches der Miete in Gelsenkirchen oder Salzgitter. Wofür aber zahlt Hans diese hohe Miete? Sind die Häuser in Hamburg oder München stabiler und besser gebaut oder haben sie eine bessere Ausstattung? Mitnichten. Sind die Ziegelsteine, der Mörtel, die Stahlträger oder die Bauarbeiter in München und Hamburg so viel teurer als in Gelsenkirchen oder Salzgitter? Wäre dies der Fall, würde man sich beim Bau des Hauses das entsprechende Material und die Arbeitskraft eben aus Gelsenkirchen oder Salzgitter besorgen. Hans zahlt einzig und allein für den Standort, dessen Eigentümer eine höhere Bodenrente als in Gelsenkirchen oder Salzgitter einfordern. Aber wer macht die Bodenrente? Die besagten Eigentümer der Grundstücke? Hamburg hat einen wunderbaren Blick auf ein Gewässer – noch schöner ist vielleicht der Blick auf das Meer an der Küste Somalias. München bietet einen wunderbaren Blick auf die Berge, noch besser ist aber der Blick auf den Hindukusch. Dennoch sind Bodenrenten und Bodenwerte in Hamburg und München offensichtlich wesentlich höher als an der Küste Somalias oder am Hindukusch. In Hamburg und München wird nämlich öffentliche Sicherheit großgeschrieben, es gibt ein funktionierendes Gesundheitssystem, es existiert eine erstklassige Infrastruktur, und zudem ballen sich Industrie, Gewerbe sowie hoch spezialisierten Dienstleistungen. Diese und andere Vorteile entstehen durch öffentliche und gemeinschaftliche Anstrengungen, nicht durch besondere Leistungen der Bodeneigentümer – die aber die mitunter hohen Bodenrenten privat einstreichen. Also: Einerseits hat Hans die hohen Bodenrenten zu bezahlen – und zwar an den privaten Bodeneigentümer. Zudem behält Hans‘ Arbeitgeber Lohnsteuer ein. Hans kauft auch in München bzw. Hamburg ein, und bei fast jedem Einkauf sind Umsatzsteuer und andere Verbrauchsteuern fällig. Aber wie werden die Steuereinnahmen verwendet? Zu einem hohen Teil für öffentliche Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheit – kurz, für alles, was am Ende das Grundstück seines Vermieters in Wert setzt. Hans darf damit doppelt zahlen: Die Bodenrente in der Miete direkt an seinen Vermieter, und die Kosten der Inwertsetzung für das Grundstück an den Staat – was dem Vermieter indirekt zugutekommt. Nutznießer ist also in beiden Fällen der Grundstückseigentümer, ohne dass dieser einen Finger gekrümmt hätte. Dank der Steuern werden somit gemeinschaftliche Leistungen privatisiert, und die Früchte privater Anstrengungen sozialisiert. Der Steuerstaat schafft durch die ihm eigenen Entkopplungen erst die Voraussetzung für die Privatisierung der ökonomischen Renten.

Trotz des sinkenden Zinsniveaus der letzten Jahre ist der Anteil der Einkommen aus Arbeit am Volkseinkommen nicht gestiegen. Auch der Anteil der Kapitaleinkommen sank ab; die Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit konnte das sinkende Zinsniveau bei Weitem nicht kompensieren. Dies illustriert Abbildung 1:

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen

Was stieg, waren die Bodenrenten – als die Urform der ökonomischen Rente: Dies machte sich u.a. in steigenden Mieten und Bodenpreisen in den Ballungsräumen bemerkbar. Im angloamerikanischen Raum wurde auf diese Phänomene u.a. von Stiglitz und Rognlie aufmerksam gemacht. Doch auch in Deutschland profitierten in den letzten Jahre neben Großunternehmen v.a. die Eigentümer von privilegierten Lagen (öffentlich diskutiert wurde dies indessen kaum). Ändert das bGE hieran irgendetwas? Ist das bGE vor diesem Hintergrund wirklich ein Weg, um Bedarf und Nachfrage in Deckung zu bringen? Im Übrigen erhält unser exemplarischer Hans dasselbe bGE wie ein Bewohner im Hunsrück, wo der Quadratmeter Wohnung für 4 Euro anstatt für 14 anzumieten ist. Ist die Qualität des bGE wirklich dieselbe, wenn die Kosten der Miete in der Peripherie 10 Prozent, im Zentrum aber um die 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen?

Der Steuerstaat begründet im Übrigen nicht nur eine verteilungspolitische Schieflage – er ist auch bei Weitem nicht in der Lage, das öffentliche Finanzierungspotential auszuschöpfen. Steuern erzeugen „Zusatzlasten“, weil die Wirtschaftsteilnehmer „Umwege“ nehmen oder sich entmutigt fühlen. Raumwirtschaftlich gesehen strangulieren sie die Wirtschaftstätigkeit speziell in der Peripherie. Dies illustriert Abbildung 2 unten:

Quelle: Eigene Darstellung
Quelle: Eigene Darstellung

Das Einkommen im Zentrum ist am höchsten, in der Peripherie am geringsten. Aus dem erwirtschafteten Einkommen werden zunächst die Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bezahlt. Der Rest ist die Standort- oder Bodenrente. Umsatzsteuern schmälern das effektiv zur Verfügung stehende Einkommen, Kostensteuern (wie die Lohnsteuer oder die Einkommensteuer auf die Risikoprämien in Gewinnen) erhöhen die Kosten der mobilen Produktionsfaktoren. Abbildung 2 zeigt, dass als Konsequenz einer steigenden Umsatz- oder Einkommensteuer die Wirtschaftstätigkeit in der Peripherie besonders stark beeinträchtigt wird – das Grenzland, auf dem gerade noch kostendeckend gewirtschaftet werden kann, verschiebt sich in der Folge in Richtung Zentrum. Dabei ist aus verschiedenen Gründen die Umsatzsteuer noch schädlicher als die Einkommensteuer (soweit diese die Kosten des Wirtschaftens noch weiter erhöht).

Über ein öffentliches Finanzsystem, das sich am Henry George-Theorem orientiert, könnte die Finanzierung des Staates in wesentlich effektiverer Weise und ohne derartige Einbussen durch die Abschöpfung ökonomischer Renten vonstatten gehen.

 

BGE und Steuerstaat

Die Bodenrenten als öffentliches Finanzierungspotential werden aber im Kontext der bGE-Vorschläge so gut wie nicht angetastet. Das Repressionsregime der herkömmlichen Steuern bleibt auch im bGE erhalten, ja wird sogar weiter ausgebaut. In einem anderen Beitrag hatte ich berechnet, dass dem Staat schon durch das gegenwärtige Steuersystem ein Finanzierungspotential von ca. einem Bundeshaushalt pro Jahr entgeht – wenn man es mit dem Betrag vergleicht der im Rahmen eines Abgabensystems à la Henry George durch die konsequente Abschöpfung der ökonomischen Renten ausgeschöpft werden könnte. Das Ergebnis ist öffentliche Armut. Kinderbetreuung, Pflege- und Sozialdienste etc. werden unzureichend bereitgestellt. Die Infrastruktur verkommt bzw. wird – wie bei Elektromobilität oder Breitband – gar nicht erst richtig ausgebaut. Die Bezahlung insbesondere der öffentlich Bediensteten ist mager. Dies gilt insbesondere für dringend benötigte Berufe, wie in der Pflege oder Kinderbetreuung.

Aber auch in der Privatwirtschaft leiden die Angestellten und Arbeiter unter der hohen Kluft zwischen Brutto- und Netto: Deutschland liegt hier an Platz 3 in der OECD. Gelänge es, über bessere eine Abschöpfung der ökonomischen Renten die Abgabenbelastung zu senken und den gewonnenen Spielraum auch nur teilweise für Lohnerhöhungen zu nutzen („tax shift“), könnte ein menschenwürdiges Dasein durch Arbeit bequem gesichert werden – ganz ohne bgE. Zudem würde (unabhängig von anderen Maßnahmen wie z.B. einer Umlaufsicherung des Geldes) bei geringeren Lohnnebenkosten auch die Nachfrage nach Arbeit steigen.

Stattdessen möchte ein Teil der Befürworter des bGE dieses durch eine weitere Belastung der Einkommen finanzieren. Selbst dann, wenn Sozialabgaben reduziert würden, erhöhte sich der Keil zwischen Brutto und Netto noch ein weiteres Mal. Problematisch ist dies v.a. beim Mittelstand, der in weiten Teilen per Saldo draufzahlen dürfte. Schon heute wird v.a. der Mittelstand steuerlich geschröpft; für Hochverdiener ist Deutschland hingegen ein Steuerparadies. Diese Schieflage dürfte sich über die Finanzierung des bGE aus der Einkommensteuer noch weiter verstärken. Es würde also genau der Mittelstand geschröpft, bei dem die Kopplung zwischen Arbeit und Einkommen noch einigermaßen gegeben ist (die Oberschicht lebt immer stärker von Boden- und Kapitalrenten, die Unterschicht von Sozialtransfers). Die sozialen Folgen einer noch stärkeren Erosion der schon heute bröckelnden Mittelschicht sind indessen nicht zu übersehen – sie wurden ja noch nicht einmal thematisiert. Im Übrigen wäre eine derartige Finanzierungsform auch arbeitsmarktpolitisch schädlich, wenn die Kosten des Faktors Arbeit weiter ansteigen. Auch hierdurch werden Bedarf und Nachfrage nicht zusammengebracht.

Die v.a. von Götz Werner vertretene Alternative, nämlich die Finanzierung des bGE aus der Umsatzsteuer, ist ebenfalls nicht besser – eher im Gegenteil. Noch stärker als die Einkommensteuer „schießt die Umsatzsteuer auf alles, was sich bewegt.“ Der Beschäftigung generierende Kapitalumschlag wird „bestraft“. Im Übrigen hat die Umsatzsteuer ähnliche Wirkungen wie eine Flat-Rate-Einkommensteuer unter Ausschluss der Ersparnis. Wer so viel verdient, dass er nur einen geringen Teil davon ausgeben kann, profitiert. Die Umverteilung von unten nach oben wird weiter angeheizt. Weil die raumwirtschaftliche Peripherie stranguliert wird (s. oben), steigen die ohnehin schon hohen Preise und Renten für Wohnraum in den Zentren noch ein weiter an. Auch dies führt Bedarf und Nachfrage nicht zusammen. Götz Werner propagiert die Umsatzsteuer sogar als „single tax“ – alle anderen Steuern sollen abgeschafft werden. Dies würde einen Umsatzsteuersatz von weit über 50 % bedeuten. Einem Single-Tax-Vorschlag kann man ja grundsätzlich zustimmen – diesbezüglich gab es jedoch von den Physiokraten bis hin zu Henry George weitaus durchdachtere Vorschläge (die eben auf der Abschöpfung der ökonomischen Renten basierten), die von der zeitgenössischen Grundeinkommensbewegung offenbar noch nicht einmal zur Kenntnis genommen wurden.

Es gibt unterschiedliche Definitionen von „Kapitalismus“. Wenn man diesen Begriff überhaupt für Ziel führend hält, gefällt mir die Auffassung am besten, welche die kapitalistische Wirtschaft über die Entkopplung von Einkommen und Arbeit definiert (Kapitalismus ist demnach kein neuzeitliches Phänomen). Kapitalismus manifestiert sich danach v.a. in den Zins- und Renteneinkommen, wobei die ökonomischen Renten im Zuge der Niedrigzinsphase relativ und absolut an Bedeutung gewonnen haben. Hierin liegt auch das Auseinanderfallen von Bedarf und Nachfrage wesentlich begründet.

Das Problem der bGE-Befürworter ist, dass sie gedanklich nicht aus der Entkopplungslogik des kapitalistischen Systems ausbrechen: Den Probleme der Entkopplung von Arbeit und Einkommen, Nutzen und Kosten, Einnahmen und Ausgaben (Staat), soll statt dessen durch eine weitere Entkopplung entgegengetreten werden.

Wo Entkopplungen aber bestehen, kommt es zu Rent Seeking und State Capture, zu Staats- oder Marktversagen. Und: Zu arbeitslosem Einkommen. Einerseits in Gestalt von Kapital- und Renteneinkommen, andererseits als Sozialtransfers. Das bGE will Letztere unbedingt machen. Das bGE fügt sich damit nahtlos in die Logik des kapitalistischen Wirtschaftssystems ein, es ist keinesfalls dessen Überwindung. Die systematischen Entkopplungen sind das Problem in unserer Wirtschaft, nicht die Lösung. Die Protagonisten des bGE sind insoweit die gute Kraft, die Schlechtes schafft.

Selbstverständlich: Solidarität ist notwendig – mit Menschen, die sich in besonders belastenden Lebenslagen befinden. Die generelle Entkopplung von Arbeit und Einkommen ist aber nicht Ausdruck von Solidarität, sondern von gesellschaftlicher Korruption. Die breite Diskussion um das bGE ist insoweit auch ein moralisches Problem.

Man verstehe mich nicht falsch. Die Idee des Grundeinkommens ist gut – aber nicht konzipiert als bedingungsloses, existenzsicherndes Grundeinkommen. Sehr viel Sinn ergibt stattdessen ein ökologisches Grundeinkommen – bei dem Ökoabgaben nicht in den Haushalt fließen, sondern an die Bürger zurück verteilt werden. Wer mit der natürlichen Umwelt nicht sorgsam umgeht, zahlt in den Preisen an Umweltabgaben mehr, als er zurückerhält. Wer dies nicht tut, hat über die Rückverteilung der Öko-Abgaben einen positiven Zahlungssaldo. Ein positiver Zahlungssaldo ist also an die Verzichtsleistung hinsichtlich des natürlichen Menschheitserbes zugunsten anderer Teilhaber gekoppelt – und hat damit eine Bedingung. Voraussetzung ist natürlich, dass die Preise die „Wahrheit“ der ökologischen Kosten abbilden. Bei einem ökologischen Grundeinkommen wird jeder Mensch als gleichberechtigter Teilhaber an der natürlichen Umwelt betrachtet. Das ökologische Grundeinkommen ist im Übrigen nicht existenzsichernd. Während heute Umweltschutz die „kleinen Leute“ in Relation zu ihrem Einkommen stärker als die Reichen belastet, können aber die Verteilungswirkungen des ökologischen Grundeinkommens dazu beitragen, dass sich die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auf demokratischem Wege durchsetzen lässt.

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Wiederkehr eines Untoten?

Dirk Löhr

Die neue Landesregierung in Baden-Württemberg macht Ernst. Vor dem Hintergrund des knappen und zunehmend unbezahlbaren Wohnraums, der Zurückhaltung von Bauland und dem Erfordernis der Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft will die neue Regierung nun den Kommunen ein neues Instrument in die Hand geben: Eine flexiblere Grundsteuer. So möchte sie es den Kommunen leichter machen, an ungenutzte innerörtliche Grundstücke zu kommen – notfalls mit Druck. Städte und Gemeinden sollen Brachflächen höher besteuern können, um Eigentümer zu bewegen, diese als Bauplätze zur Verfügung zu stellen. „Kommunen sollen selbst Anreize zur Innenentwicklung setzen können“, heißt es im grün-schwarzen Koalitionsvertrag (Stuttgarter Zeitung vom 20. Mai). Für eine entsprechende Reform möchte sich die Landesregierung im Bund einsetzen.

Viel sagt der Koalitionsvertrag indessen über die Details des Vorhabens nicht aus. Sollte die flexiblere Grundsteuer tatsächlich v.a. auf Brachen zielen, droht die Wiederkehr eines Zombies: Der Baulandsteuer. Diese “Grundsteuer C” wurde bereits in den Jahren 1961 und 1962 erhoben, aber schnell wieder abgeschafft. Sie war äußerst umstritten.

Auch beim neuen Vorhaben der schwarz-grünen Regierung drohen ähnliche Probleme: Wann ist ein Grundstück überhaupt ungenutzt? Was ist mit der Gerätehütte oder der Zwischennutzung? Eine derartige Grundsteuer kann auch nicht gering genutzte Häuser oder Wohnungen in eine effizientere Nutzung treiben. Schließlich werden Investitionsentscheidungen verzerrt.

Immerhin: Nur den Boden zu besteuern und auf die Besteuerung der aufstehenden Gebäude zu verzichten, ist ein konzeptioneller Fortschritt. So wird die effiziente Nutzung der Grundstücke wenigstens nicht bestraft. Vorzugswürdig wäre allerdings eine Steuer, welche die Bodeneigentümer unabhängig davon belastet, wie das Grundstück genutzt wird, und zwar in Abhängigkeit vom maximal erzielbaren Bodenertrag (Sollertrag). Dies kann eine Bodenwertsteuer leisten, wie sie (neben einer anderen Variante) von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (http://www.grundsteuerreform.net) propagiert wird. Es ist unverständlich und wahrscheinlich dem Unverständnis der Materie geschuldet, dass sich die Politik hiermit so schwer tut.

Kaufprämie für Elektroautos: Lobby in Sektlaune

Dirk Löhr

Die Bundesregierung hat mittlerweile eingeräumt, dass das ursprüngliche Ziel – 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020 – nicht mehr erreichbar ist. Mittlerweile hat sie daher das Ziel halbiert. Das Mittel zur Erreichung des tiefer gelegten Ziels soll nun eine Subvention sein: Eine Kaufprämie i.H.v. 4.000 Euro für Elektroautos. Die Hersteller sollen sich an der Prämie beteiligen.

Mit Marktwirtschaft hat der jüngste Einfall der Bundesregierung allerdings wenig zu tun:

  • Zunächst fördert die Bundesregierung einen ganz bestimmten Weg, die Umwelt zu entlasten. Es gibt aber noch andere, möglicherweise effektivere (weniger unnötige Autofahrten, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel etc.). Insoweit entsteht hier ein Dirigismus, wie man ihn z.B. aus dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) kennt.
  • Mit der Prämie wird letztlich eine gut organisierte Branche (die Automobilindustrie) auf Kosten der schlecht organisierten Mehrheit der Steuerzahler gefördert: Das riecht nach einer politischen Rente.  Dass die Autohersteller sich an der Prämie beteiligen sollen, ändert hieran nichts: Natürlich kalkulieren die Hersteller diese milde Beigabe in ihre Preisforderungen mit ein. Klar, dass sich die Automobilhersteller in Sektlaune befinden.
  • Zudem fordert das marktwirtschaftskonforme Verursacherprinzip, dass derjenige, der eine Schädigung verursacht, auch für diesen Schaden aufkommt. Er sollte nicht für den Fall belohnt werden, dass er die Schädigung unterlässt. Um es deutlicher zu machen: Wenn jemand beim Oktoberfest seinem Nachbarn einen Bierkrug über den Kopf ziehen will, sollte dies geahndet werden. Kaum verständlich ist es, wenn der potentielle Missetäter eine Prämie dafür erhält, wenn er seinem destruktiven Trieb nicht folgt.
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Ladestation für Elektrofahrzeuge

Genauso  sollte die Verschmutzung der Umwelt mit konventionellen Fahrzeugen durch eine höhere Abgabe auf die erzeugte Verschmutzung (z.B. durch Einbeziehung des Straßenverkehrs in den CO2-Handel, was bei einer Systemumstellung des Europäischen Emissionshandels durchaus möglich wäre) auf den Verursacher zurückgeführt werden. Dann würde umweltschonende Mobilität – auch ohne Subvention – attraktiv. Im Übrigen nutzt allein der Umstieg auf E-Mobilität der Umwelt gar nichts, wenn der Strom weiterhin dreckig produziert wird. Auch dieses Problem könnte über Verschmutzungsrechte angegangen werden – freilich müsste man man sich dabei gegen die Lobby derjenigen durchsetzen, die noch immer mit dreckiger Energie Geld verdienen (wenngleich weniger als noch vor ein paar Jahren).

Ich höre schon den Aufschrei: So etwas belastet doch v.a. den “kleinen Mann”. Das ist richtig, wenn das Geld in den Staatshaushalt fließt, wie es in den absurden Konzepten von “Ökosteuern” und “doppelten Dividenden” praktiziert wurde. Politisch ist eine solche Belastung des “kleinen Mannes” in einem demokratischen Staatswesen kaum durchsetzbar. Aber: Was wäre denn, wenn die Gelder aus der Ausgabe von Verschmutzungsrechten an die Bürger zu gleichen Teilen zurück verteilt würden? Das ist die Idee des ökologischen Grundeinkommens – nicht zu verwechseln mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Wenn ein Bürger die Umwelt verschmutzt, sei es durch ein herkömmliches Kfz, sei es durch ein E-Mobil, das dreckigen Strom tankt, zahlt er idealer Weise über den Energiepreis entsprechend viel in einen Fonds ein. Unterlässt er hingegen die Verschmutzung, weil er weniger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, zahlt er weniger. Wird dieses Geld wieder als ökologisches Grundeinkommen an die Bürger ausgekehrt, zahlt der überdurchschnittliche Verschmutzer letztlich an den unterdurchschnittlichen Nutzer (der Atmosphäre als Deponie). Logisch und gerecht, wenn man davon ausgeht, dass die Atmosphäre allein Menschen zu gleichen Teilen gehört. Vor allem wird ein Anreiz gesetzt, die Umweltbeeinträchtigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vermindern.

Allerdings reicht das alleine nicht aus. Viele potenzielle Käufer werden allein wegen der fehlenden Infrastruktur (Ladestationen, Batteriewechseleinrichtungen) nicht daran denken, auf ein Elektroauto umzusteigen. Die 300 Mio. Euro, die der Bund für die Einrichtung von ca. 15.000 Ladeeinrichtungen  bis 2020 ausgeben will, sind diesbezüglich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Finanzierungsproblem würde nicht geringer, wenn – wie oben vorgeschlagen – das Geld nicht in den Staatshaushalt fließt, sondern als ökologisches Grundeinkommen wieder an die Bürger zurückfließt. In diesem Blog wurde jedoch immer wieder betont, dass mit dem Henry George-Theorem ein effektives Finanzierungskonzept bereitsteht, von dem jedoch weder die Politik noch die Mainstream-Wirtschaftswissenschaft etwas wissen will. Danach sollen diejenigen für die Infrastruktur zahlen, die am Ende auch davon profitieren: Das sind die Grundstückseigentümer, weil sich am Ende der Erfolg der betreffenden Maßnahmen (gute Verkehrsinfrastruktur, saubere Umwelt etc.) in ihren Grundstückswerten abbildet. Statt dessen sollte die sachfremde Finanzierung über Steuern, die letztlich v.a. die Arbeitnehmer belastet, reduziert werden.

It’s a long way …

 

 

Renegade Economists: EU Declaration of Bancrupcy

Karl Fitzgerald

Karl Fitzgerald and Dirk Löhr discuss EU economic pressures with regards to Karl Fitzgeraldenvironmental taxation, the refugee crisis and a central bank ignorant of the danger asset bubbles pose. Here is the

Show 433 of Renegade Economists 

Related links:

Sustainable Public Finance: Double Neutrality Instead of Double Dividend (Journal of Environmental Protection, Vol.7 No.2, February 2016).

Spritsteuer zur Finanzierung der Flüchtlingswelle: Goldener Vollpfosten mit Schleifchen für Wolfgang Schäuble

Dirk Löhr

In dem schönen Andenstaat, in dem ich derzeit weile, kann ich meine deutsche Herkunft nicht verbergen. Das liegt weniger an der Hautfarbe und den sehr ausbaufähigen Spanischkenntnissen, als vielmehr an dem Kainsmal, das ich seit vorgestern auf der Stirn trage – in Form einer Hand. Meiner Hand, um genau zu sein. Der Reflex, der diese kürzlich bei der Zeitungslektüre in Zuckungen versetzte, war nicht mehr beherrschbar.

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Schäubles Haus wartete mit einem neuen Vorschlag auf. Der deutsche Staat braucht Geld, um die Flüchtlingsfrage zu bewältigen. So weit richtig. Andere Staaten auch. Auch richtig. V.a. geht es um die Finanzierung der Sicherung der europäischen Außengrenzen, aber das ist bei weitem nicht alles. Und die Spritpreise sind derzeit billig. Warum also nicht die Ausgaben, die aufgrund der Flüchtlingswelle entstehen, durch einen steuerlichen Aufschlag auf den Benzinpreis finanzieren – am besten europaweit?

Die Flüchtlingswelle wird – zumindest, was die Folgeunterbringung angeht – voraussichtlich weniger auf das flache Land gespült. Dort gibt es zwar Leerstände, aber weder Infrastruktur,  noch ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, noch die notwendige Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung. Ein großer Teil der Flüchtlinge wird dort landen, wo es schon viele Menschen gibt – das sind die Agglomerationen. Die Bevölkerungsdichte wird dort noch weiter steigen, ebenfalls die Konkurrenz um den Wohnraum. Die Folge werden weiter steigende Bodenrenten sein – und in der Folge steigende Mieten. Die Profiteure sind die Grundstückseigentümer in den Agglomerationen. Bezahlbares Wohnen wird in Zukunft nicht einfacher darzustellen sein.

Wer Solidarität bei der Finanzierung der Flüchtlingswelle bemühen möchte, müsste hier ansetzen: Die steigenden Bodenerträge sollten eben nicht in die privaten Kassen der Grundstückseigentümer fließen – und damit auch die Flüchtlingswelle nicht nur durch Steuern v.a. der abhängig Beschäftigten und Konsumenten finanziert werden. Das Mittel der Wahl auch für die Finanzierung der Flüchtlingswelle wäre daher eine Bodenwertabgabe, die wir in diesem Blog wie ein Ceterum Censeo fordern (Grundsteuer: Zeitgemäß!).

Stattdessen möchte das Finanzministerium den Sprit steuerlich verteuern. Dies erhöht die Transportkosten und die Kosten des Pendelns. Die urbanen Bodenrenten hängen aber v.a. von drei Faktoren ab: Dem Radius der Agglomarationen (derzeit wird wieder verstärkt Bauland ausgewiesen, auch als Folge der Flüchtlingswelle), der Bevölkerungsdichte (diese steigt aufgrund der Migrationswelle) und den Transportkosten – die Schäuble nun künstlich, über die Erhöhung der Steuer auf Sprit, erhöhen möchte.

Also: Nicht nur, dass Schäuble nichts gegen die migrationsbedingte Bereicherung der Grundstückseigentümer in den Zentren und der damit einhergehenden Umverteilung von Vermögen und Einkommen unternimmt. Mit der angedachten Spritsteuer möchte er sogar noch einen Wirkungsverstärker einbauen. Was die Akzeptanz der Migranten angeht, könnte sich dieser dann als Brandbeschleuniger erweisen.

Man verstehe mich nicht falsch: Die Erhöhung der Steuer auf Sprit ist durchaus bedenkenswert – aus ökologischen Gründen. Eine solche Steuer wirkt aber regressiv – sie trifft die Einkommensschwachen und die ländlichen Regionen vergleichsweise härter als die Einkommensstarken und die raumwirtschaftlichen Zentren. Aus diesem Grunde haben wir in diesem Blog auch immer für eine Rückverteilung derartiger Abgaben im Rahmen eines ökologischen Grundeinkommens plädiert, um sie überhaupt politisch durchsetzbar zu machen.

Mittlerweile schrillen aber genau aus diesen verteilungspolitischen Gründen auch in der CDU-Parteizentrale die Alarmglocken. Die Kakophonie ist im vollen Gange; es scheint, dass Schäuble wieder zurückgepfiffen wird. Julia Klöckner beispielsweise vertritt auch Pendler aus dem strukturschwachen Rheinland-Pfalz, denen der Schäuble-Vorschlag gar nicht schmecken dürfte. Und bald möchte sie dort Wahlen gewinnen.

Gratulation, Herr Schäuble. Ihr Vorschlag ist zwar einstweilen auf Eis gelegt, würde sich aber durchaus sehr gut in den Reigen der vielen steuerpolitischen Schwachsinningkeiten in Deutschland einreihen. Mich würde es daher gar nicht wundern, wenn dieser Zombie demnächst wieder aufersteht. Darum geht der Goldene Vollpfosten mit Schleifchen an Sie. Sie haben ihn sich redlich verdient.

Naturschutz vs. Mieterschutz: Beispiel Hannover

Dirk Löhr

Im Raumordnungsprogramm ist Hannover nun als “waldarmer Naturraum” eingestuft. Konsequenz: Anstatt bislang 35 Meter, soll der Abstand von Siedlungs- zu Waldflächen nunmehr 100 Meter betragen. Dies beschneidet jedoch die Möglichkeiten für den Ausweis neuer Siedlungsflächen, die aufgrund des Siedlungsdrucks dringend benötigt werden.

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Neubaugebiet (eigenes Foto)

Können keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden, drohen höhere Mieten – das Wohnen wird auch in Hannover zunehmend unbezahlbar. S. hierzu den Artikel von Conrad von Meding aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 16.12.2015:

Region will Bauen am Wald verbieten (bitte klicken)

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Der Konflikt zwischen ökologischen und sozialen Zielen könnte entschärft werden, wenn die bestehenden Siedlungsflächen besser genutzt würden. Einen Druck auf un- und untergenutzte Flächen könnte eine bodenwertbezogene Grundsteuer entfalten – im Gegensatz zur heutigen Grundsteuer B und auch im Gegensatz zu den Modellen, die derzeit von den Länderfinanzministern diskutiert werden.  Man kann nur hoffen, dass die Länderfinanzminister endlich die betreffenden Forderungen der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” aufgreifen.

Immobilienökonomie à la Schäuble: Wer hat, dem wird gegeben

Dirk Löhr

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) reagiert. Die Flüchtlingsströme zeigen längst Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannten Wohnungsmärkte in vielen Ballungsregionen. So plant Schäuble zeitlich begrenzte Steueranreize zur Förderung von preiswertem Wohnungsbau. Vorgesehen ist bei Baubeginn in den Jahren 2016 bis 2018 eine Sonderabschreibung von bis zu 10 Prozent jährlich, um Wohnungsknappheit schnell zu beseitigen.

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Steuervorteile bedeuten für die privaten Bauherren zunächst geringere Kosten und ein höheres verfügbares Einkommen. Dieses, so Schäubles Befürchtung, könnte durch die Bundesländer in Form höherer Grunderwerbsteuersätze abgeschöpft werden. Er fordert daher, dass die Länder bezüglich einer Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze still halten. Die von Schäuble skizzierte Gefahr besteht tatsächlich. Erstaunlich allerdings, dass ein wesentlich näher liegender Effekt Schäuble nicht in den Sinn kommt: Geringere Kosten und höhere verfügbare Einkommen bedeuten, wenn diese nicht staatlicherseits abgeschöpft werden, zunächst einmal höhere Bodenrenten. Die steuerlichen Vorteile werden dann eben nicht von den Ländern, sondern von den privaten Grundstückseigentümern eingestrichen.  Im schlimmsten Fall, wenn sich die Steuervorteile als zusätzliche Nachfrage auf dem lokalen Wohnungsmarkt niederschlagen, können die Mieten sogar anziehen. Von wegen Entlastung. Das wäre dann schöner ein Schuss ins eigene Knie. Nun möchte Schäuble die Förderung auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten konzentrieren.  Dies wird zu einer Diffusion der Einkommensvorteile beitragen und den beschriebenen Effekt zugegebenermaßen abschwächen – allerdings nicht beseitigen. Dies vor allem deswegen, weil Schäuble ein Kernproblem überhaupt nicht angeht: Gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten existieren nicht ausreichend Grundstücke. Bauen kann aber nur, wer schon im Eigentum eines Grundstückes ist.  Diese privilegierten Grundeigentümer streichen dann auch die Steuervorteile ein. Wieder kommt die bewährte Devise zum Zuge: Wer hat, dem wird gegeben. Es bleibt festzuhalten: Die beabsichtigte Subventionitis ist bezüglich ihrer allokativen Effekte bestenfalls unsicher, wirkt verteilungspolitisch aber eindeutig regressiv.

Wichtig wäre angesichts der derzeitigen Situation vor allem, unter- und ungenutzte Flächen zu mobilisieren sowie zur Nachverdichtung anzureizen. Allerdings eben nicht über Subventionen, sondern über die Grundsteuer: Wer mit seinem Grundeigentum nicht dem Gemeinwohl dient, sondern es den Wohnungsmärkten vorenthält, sollte dafür bezahlen (“Verursacherprinzip”). Dies ergäbe einen Nutzungsdruck und würde das Angebot auf den Wohnungsmärkten erhöhen. Und der Staat gäbe – wie in Schäubles Plan – kein Geld aus, um potenzielle Schädiger (“hortende” Grundstückseigentümer) von ihrem Verhalten abzubringen (“Gemeinlastprinzip”). Das Geld würde von den potenziellen Schädigern an die Gemeinschaft fließen und nicht umgekehrt. Das Mittel der Wahl wäre eine reformierte Grundsteuer, die nur den Boden in die Nutzung drängt, anstatt die dringlich benötigten Wohnungen zu belasten (wie dies die bisherige Grundsteuer macht und auch die Reformvorschläge der Finanzminister vorsehen). Eine effizientere Nutzung von Bestandsgebäuden und ungenutzten Grundstücke könnte auch dazu beitragen, den derzeit wieder ansteigenden Flächenverbrauch auf das Unvermeidliche zu begrenzen. Wir haben in diesem Blog in diesem Kontext schon verschiedene Male auf den Aufruf “Grundsteuer: Zeitgemäß!” verwiesen.

 

Grundsteuerreform: Mieterbund und NABU fordern Bodensteuer

Dirk Löhr

Wohnraum wird knapper und knapper. V.a. in den Ballungsgebieten ist das zu spüren – die Flüchtlingsströme verschärfen das Problem noch. Andererseits existieren in vielen Innenstädten Baulücken, Gewerbebrachen oder es stehen Gebäude leer – oftmals wird der Raum über Jahre oder gar Jahrzehnte ungenutzt gelassen und dem Markt vorenthalten.

NABU und MB

Die gegenwärtige Grundsteuer leistet keinen Anreiz, solche Grundstücke zu mobilisieren. Ebensowenig wird Druck ausgeübt, auf ungenutzten oder untergenutzten Grundstücken zu investieren. Da das Gebäude mit in die Bemessungsgrundlage aufgenommen wird, bestraft man sogar die effiziente Nutzung der Fläche.  Im Zuge der anstehenden Grundsteuerreform kreisen die Reformvorschläge der Finanzminister jedoch derzeit nur um “verbundene Bemessungsgrundlagen” (also Grund und Boden plus Gebäude). Unter diesem Vorzeichen ist keine Änderung der bestehenden Fehlanreize zu erwarten.

Mieterbund und NABU fordern daher bei den Finanzministern ein Umdenken. Sie propagieren eine Grundsteuer, die den Wert des Bodens (Grundstücks) zum Maßstab macht. Das Zurückhalten von Immobilien und ihre ineffiziente Nutzung muss teurer werden. So könnte ein Nutzungsdruck entfaltet und Bewegung in den Grundstücksmarkt gebracht werden. Es entstünde ein breitenwirksamer Investitionsanreiz, der zur Deckung des hohen Bedarfs an neuem Wohnraum beitragen könnte.

Die gemeinsame Presseerklärung der Präsidenten von Mieterbund und NABU Dr. Rips und Tschimpke kann hier heruntergeladen werden:

Pressemitteilung vom 27.11.2015 (bitte klicken)

Der NABU ist Erstunterzeichner, der Mieterbund Unterstützer der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” (bitte klicken).  Auf der Website der Initiative sind noch viele weitere Argumente dargestellt, die für eine bodenbezogene Grundsteuer sprechen.

Lufthansa-Streik: UFO auf Kollisionskurs (Telepolis)

Dirk Löhr

Der Rekordstreik bei der Lufthansa ist zu Ende. Doch nach dem Streik ist vor dem Streik.

Lufthansa

Die Lufthansa muss die Personalkosten senken, um angesichts der Konkurrenzdrucks durch die Golf-Airlines ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht vollkommen zu verlieren.  Generell betragen die Lohnnebenkosten in Deutschland rd. 85 % der Nettolöhne. Trotz einer Lohnquote von fast 70 Prozent finden sich daher nur 35 bis 35 Prozent des Volkseinkommens in ihrem Geldbeutel wieder. Deutschland befindet sich bei der Belastung der Arbeitnehmer in der Weltspitze, während es für hohe Einkommen – die zumeist aus ökonomischen Renten und Kapitaleinkommen stammen – ein Steuerwohlfühlland darstellt. Doch die hohen Lohnnebenkosten drücken nicht nur auf das Netto der Arbeitnehmer, sie stellen auch für die Unternehmen einen Kostenfaktor und damit einen Nachteil im internationalen Wettbewerb dar. Im Telepolis-Artikel vom 18.11.2015

Lufthansa-Streik: UFO auf Kollisionskurs (bitte klicken)

wird ein Weg jenseits der Tarifauseinandersetzungen gewiesen: Weg mit den hohen Lohnnebenkosten. Statt dessen eine Entlastung der Unternehmen sowie eine Nutzung der verteilungspolitischen Spielräume durch Lohnerhöhungen. Doch wie sollen Staat und Sozialversicherung dann finanziert werden? Ganz einfach: Über die Bodenrenten, die bei einer Reduzierung der Steuern und Sozialabgaben dramatisch ansteigen würden. Das ist nichts anderes als das in Deutschland so gut wie unbekannte Henry George-Prinzip. Denn warum sollen die Bodenrenten in privater Hand bleiben? Nicht der Grundstückseigentümer hat die Bodenrenten “gemacht”, sondern die Gemeinschaft. Die Luftfahrt am Golf ist nicht wegen des Öls so erfolgreich, sondern weil sie dieses Prinzip schon teilweise umsetzt. Insofern ist nicht das diesbezüglich oft gescholtene Dubai eine “Rentenökonomie”, sondern das angeblich so aufgeklärte und marktwirtschaftlich verfasste  Deutschland. Wie aufgeklärt man hierzulande wirklich ist, zeigt die Fülle von – sehr freundlich ausgedrückt – unverständigen Kommentaren zum Artikel.

Letztlich können daher die Tarifparteien den Tarifkonflikt in der Lufthansa somit nicht lösen. Das liegt in der Hand der Politik.

 

Telepolis: Wer hat, dem wird gegeben?

Dirk Löhr

Bodenwertsteuer: Da freuen sich die Reichen, oder? Die Mieten steigen, und die Konzerne wie ihre Anteilseigner kommen ungeschoren davon. Wenn schon der IW Köln und Winston Churchill diesen Vorschlag unterstützen, kann da doch nicht viel Gutes bei herauskommen.

Mietpreise

So und ähnlich war der Tenor vieler Kommentare zum Telepolis-Beitrag “Die beste von allen schlechten Steuern” . In einem Folgebeitrag in Telepolis vom 3.11. werden ein paar Gründe dafür gebracht, warum diese und ähnliche Einwände ins Leere laufen:

Wer hat, dem wird gegeben?” (bitte klicken)