Category Archives: Sustainable Economic Order

Dröhnung per Drohne: Paketzustellung im 21. Jahrhundert

Dirk Löhr

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 10. Mai mit einem Artikel von Paul Winterer berichtete (“Post stellt Pakete mit einer Drohne zu”), eifert nun auch die Deutsche Post AG dem Vorbild Amazon nach. Vor wenigen Tagen hatte das Online-Kaufhaus Amazon angekündigt, demnächst Paketbriefträger durch Mini-Drohnen zu ersetzen. Das Problem: Es wird nicht bei Amazon und der Deutschen Post AG bleiben.

Letztlich geht es um ein Problem der Raumnutzung. Dieser hat drei Dimensionen: Länge, Breite und Höhe. Wenn der Raum zu stark beansprucht wird, bedarf es Kontingentierungen. Ansonsten gibt es im Luftraum schnell die übervolle Dröhnung, Chaos inclusive. Auf irgendeine Weise müssen die Überflug- bzw. Raumnutzungsrechte zugeteilt werden. Es steht zu hoffen, dass dies nicht nach dem Vorbild des Luftverkehrs geschieht. Die – sehr knappen und darum sehr wertvollen – Start- und Landerechte werden hier auf sog. “koordinierten Flughäfen” nach den IATA-Regeln zugeteilt. Und zwar unentgeltlich, an die alteingesessenen Luftfahrtgesellschaften. Der Wert dieser Rechte kann denjenigen der Flugzeugflotte übersteigen. Newcomer haben das Nachsehen.  Wettbewerb geht anders. Im Übrigen: Abgesehen von den verschenkten Start- und Landerechten findet auch der Überflug, also die weitere Nutzung des Raums, durch die Luftfahrtgesellschaften ebenfalls im Wesentlichen kostenlos statt.

Wenn sich nun früher oder später die Drohnen-Zustellung etabliert, wäre es sinnvoll, bestimmte Routen und Flugzeiten zu definieren. Dies wäre auch im Sinne der Umwelt und des Gesundheitsschutzes wünschenswert. Diese Kontingente sollten zudem nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden. Es handelt sich wieder um eine weitere Variante der Standortrente, die in unserem Lande nur allzu gerne privatisiert wird.

 

 

Kaufprämie für Elektroautos: Lobby in Sektlaune

Dirk Löhr

Die Bundesregierung hat mittlerweile eingeräumt, dass das ursprüngliche Ziel – 1 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2020 – nicht mehr erreichbar ist. Mittlerweile hat sie daher das Ziel halbiert. Das Mittel zur Erreichung des tiefer gelegten Ziels soll nun eine Subvention sein: Eine Kaufprämie i.H.v. 4.000 Euro für Elektroautos. Die Hersteller sollen sich an der Prämie beteiligen.

Mit Marktwirtschaft hat der jüngste Einfall der Bundesregierung allerdings wenig zu tun:

  • Zunächst fördert die Bundesregierung einen ganz bestimmten Weg, die Umwelt zu entlasten. Es gibt aber noch andere, möglicherweise effektivere (weniger unnötige Autofahrten, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel etc.). Insoweit entsteht hier ein Dirigismus, wie man ihn z.B. aus dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) kennt.
  • Mit der Prämie wird letztlich eine gut organisierte Branche (die Automobilindustrie) auf Kosten der schlecht organisierten Mehrheit der Steuerzahler gefördert: Das riecht nach einer politischen Rente.  Dass die Autohersteller sich an der Prämie beteiligen sollen, ändert hieran nichts: Natürlich kalkulieren die Hersteller diese milde Beigabe in ihre Preisforderungen mit ein. Klar, dass sich die Automobilhersteller in Sektlaune befinden.
  • Zudem fordert das marktwirtschaftskonforme Verursacherprinzip, dass derjenige, der eine Schädigung verursacht, auch für diesen Schaden aufkommt. Er sollte nicht für den Fall belohnt werden, dass er die Schädigung unterlässt. Um es deutlicher zu machen: Wenn jemand beim Oktoberfest seinem Nachbarn einen Bierkrug über den Kopf ziehen will, sollte dies geahndet werden. Kaum verständlich ist es, wenn der potentielle Missetäter eine Prämie dafür erhält, wenn er seinem destruktiven Trieb nicht folgt.
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Ladestation für Elektrofahrzeuge

Genauso  sollte die Verschmutzung der Umwelt mit konventionellen Fahrzeugen durch eine höhere Abgabe auf die erzeugte Verschmutzung (z.B. durch Einbeziehung des Straßenverkehrs in den CO2-Handel, was bei einer Systemumstellung des Europäischen Emissionshandels durchaus möglich wäre) auf den Verursacher zurückgeführt werden. Dann würde umweltschonende Mobilität – auch ohne Subvention – attraktiv. Im Übrigen nutzt allein der Umstieg auf E-Mobilität der Umwelt gar nichts, wenn der Strom weiterhin dreckig produziert wird. Auch dieses Problem könnte über Verschmutzungsrechte angegangen werden – freilich müsste man man sich dabei gegen die Lobby derjenigen durchsetzen, die noch immer mit dreckiger Energie Geld verdienen (wenngleich weniger als noch vor ein paar Jahren).

Ich höre schon den Aufschrei: So etwas belastet doch v.a. den “kleinen Mann”. Das ist richtig, wenn das Geld in den Staatshaushalt fließt, wie es in den absurden Konzepten von “Ökosteuern” und “doppelten Dividenden” praktiziert wurde. Politisch ist eine solche Belastung des “kleinen Mannes” in einem demokratischen Staatswesen kaum durchsetzbar. Aber: Was wäre denn, wenn die Gelder aus der Ausgabe von Verschmutzungsrechten an die Bürger zu gleichen Teilen zurück verteilt würden? Das ist die Idee des ökologischen Grundeinkommens – nicht zu verwechseln mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Wenn ein Bürger die Umwelt verschmutzt, sei es durch ein herkömmliches Kfz, sei es durch ein E-Mobil, das dreckigen Strom tankt, zahlt er idealer Weise über den Energiepreis entsprechend viel in einen Fonds ein. Unterlässt er hingegen die Verschmutzung, weil er weniger oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, zahlt er weniger. Wird dieses Geld wieder als ökologisches Grundeinkommen an die Bürger ausgekehrt, zahlt der überdurchschnittliche Verschmutzer letztlich an den unterdurchschnittlichen Nutzer (der Atmosphäre als Deponie). Logisch und gerecht, wenn man davon ausgeht, dass die Atmosphäre allein Menschen zu gleichen Teilen gehört. Vor allem wird ein Anreiz gesetzt, die Umweltbeeinträchtigung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu vermindern.

Allerdings reicht das alleine nicht aus. Viele potenzielle Käufer werden allein wegen der fehlenden Infrastruktur (Ladestationen, Batteriewechseleinrichtungen) nicht daran denken, auf ein Elektroauto umzusteigen. Die 300 Mio. Euro, die der Bund für die Einrichtung von ca. 15.000 Ladeeinrichtungen  bis 2020 ausgeben will, sind diesbezüglich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das Finanzierungsproblem würde nicht geringer, wenn – wie oben vorgeschlagen – das Geld nicht in den Staatshaushalt fließt, sondern als ökologisches Grundeinkommen wieder an die Bürger zurückfließt. In diesem Blog wurde jedoch immer wieder betont, dass mit dem Henry George-Theorem ein effektives Finanzierungskonzept bereitsteht, von dem jedoch weder die Politik noch die Mainstream-Wirtschaftswissenschaft etwas wissen will. Danach sollen diejenigen für die Infrastruktur zahlen, die am Ende auch davon profitieren: Das sind die Grundstückseigentümer, weil sich am Ende der Erfolg der betreffenden Maßnahmen (gute Verkehrsinfrastruktur, saubere Umwelt etc.) in ihren Grundstückswerten abbildet. Statt dessen sollte die sachfremde Finanzierung über Steuern, die letztlich v.a. die Arbeitnehmer belastet, reduziert werden.

It’s a long way …

 

 

Renegade Economists: EU Declaration of Bancrupcy

Karl Fitzgerald

Karl Fitzgerald and Dirk Löhr discuss EU economic pressures with regards to Karl Fitzgeraldenvironmental taxation, the refugee crisis and a central bank ignorant of the danger asset bubbles pose. Here is the

Show 433 of Renegade Economists 

Related links:

Sustainable Public Finance: Double Neutrality Instead of Double Dividend (Journal of Environmental Protection, Vol.7 No.2, February 2016).

Naturschutz vs. Mieterschutz: Beispiel Hannover

Dirk Löhr

Im Raumordnungsprogramm ist Hannover nun als “waldarmer Naturraum” eingestuft. Konsequenz: Anstatt bislang 35 Meter, soll der Abstand von Siedlungs- zu Waldflächen nunmehr 100 Meter betragen. Dies beschneidet jedoch die Möglichkeiten für den Ausweis neuer Siedlungsflächen, die aufgrund des Siedlungsdrucks dringend benötigt werden.

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Neubaugebiet (eigenes Foto)

Können keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden, drohen höhere Mieten – das Wohnen wird auch in Hannover zunehmend unbezahlbar. S. hierzu den Artikel von Conrad von Meding aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 16.12.2015:

Region will Bauen am Wald verbieten (bitte klicken)

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Der Konflikt zwischen ökologischen und sozialen Zielen könnte entschärft werden, wenn die bestehenden Siedlungsflächen besser genutzt würden. Einen Druck auf un- und untergenutzte Flächen könnte eine bodenwertbezogene Grundsteuer entfalten – im Gegensatz zur heutigen Grundsteuer B und auch im Gegensatz zu den Modellen, die derzeit von den Länderfinanzministern diskutiert werden.  Man kann nur hoffen, dass die Länderfinanzminister endlich die betreffenden Forderungen der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” aufgreifen.

Immobilienökonomie à la Schäuble: Wer hat, dem wird gegeben

Dirk Löhr

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) reagiert. Die Flüchtlingsströme zeigen längst Auswirkungen auf die ohnehin schon angespannten Wohnungsmärkte in vielen Ballungsregionen. So plant Schäuble zeitlich begrenzte Steueranreize zur Förderung von preiswertem Wohnungsbau. Vorgesehen ist bei Baubeginn in den Jahren 2016 bis 2018 eine Sonderabschreibung von bis zu 10 Prozent jährlich, um Wohnungsknappheit schnell zu beseitigen.

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Steuervorteile bedeuten für die privaten Bauherren zunächst geringere Kosten und ein höheres verfügbares Einkommen. Dieses, so Schäubles Befürchtung, könnte durch die Bundesländer in Form höherer Grunderwerbsteuersätze abgeschöpft werden. Er fordert daher, dass die Länder bezüglich einer Erhöhung der Grunderwerbsteuersätze still halten. Die von Schäuble skizzierte Gefahr besteht tatsächlich. Erstaunlich allerdings, dass ein wesentlich näher liegender Effekt Schäuble nicht in den Sinn kommt: Geringere Kosten und höhere verfügbare Einkommen bedeuten, wenn diese nicht staatlicherseits abgeschöpft werden, zunächst einmal höhere Bodenrenten. Die steuerlichen Vorteile werden dann eben nicht von den Ländern, sondern von den privaten Grundstückseigentümern eingestrichen.  Im schlimmsten Fall, wenn sich die Steuervorteile als zusätzliche Nachfrage auf dem lokalen Wohnungsmarkt niederschlagen, können die Mieten sogar anziehen. Von wegen Entlastung. Das wäre dann schöner ein Schuss ins eigene Knie. Nun möchte Schäuble die Förderung auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten konzentrieren.  Dies wird zu einer Diffusion der Einkommensvorteile beitragen und den beschriebenen Effekt zugegebenermaßen abschwächen – allerdings nicht beseitigen. Dies vor allem deswegen, weil Schäuble ein Kernproblem überhaupt nicht angeht: Gerade in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten existieren nicht ausreichend Grundstücke. Bauen kann aber nur, wer schon im Eigentum eines Grundstückes ist.  Diese privilegierten Grundeigentümer streichen dann auch die Steuervorteile ein. Wieder kommt die bewährte Devise zum Zuge: Wer hat, dem wird gegeben. Es bleibt festzuhalten: Die beabsichtigte Subventionitis ist bezüglich ihrer allokativen Effekte bestenfalls unsicher, wirkt verteilungspolitisch aber eindeutig regressiv.

Wichtig wäre angesichts der derzeitigen Situation vor allem, unter- und ungenutzte Flächen zu mobilisieren sowie zur Nachverdichtung anzureizen. Allerdings eben nicht über Subventionen, sondern über die Grundsteuer: Wer mit seinem Grundeigentum nicht dem Gemeinwohl dient, sondern es den Wohnungsmärkten vorenthält, sollte dafür bezahlen (“Verursacherprinzip”). Dies ergäbe einen Nutzungsdruck und würde das Angebot auf den Wohnungsmärkten erhöhen. Und der Staat gäbe – wie in Schäubles Plan – kein Geld aus, um potenzielle Schädiger (“hortende” Grundstückseigentümer) von ihrem Verhalten abzubringen (“Gemeinlastprinzip”). Das Geld würde von den potenziellen Schädigern an die Gemeinschaft fließen und nicht umgekehrt. Das Mittel der Wahl wäre eine reformierte Grundsteuer, die nur den Boden in die Nutzung drängt, anstatt die dringlich benötigten Wohnungen zu belasten (wie dies die bisherige Grundsteuer macht und auch die Reformvorschläge der Finanzminister vorsehen). Eine effizientere Nutzung von Bestandsgebäuden und ungenutzten Grundstücke könnte auch dazu beitragen, den derzeit wieder ansteigenden Flächenverbrauch auf das Unvermeidliche zu begrenzen. Wir haben in diesem Blog in diesem Kontext schon verschiedene Male auf den Aufruf “Grundsteuer: Zeitgemäß!” verwiesen.

 

Life beyond tax – Steuern oder Gebühren?

Dirk Löhr

Wie sieht eine nachhaltige Steuerverfassung aus? Gar nicht – Steuern und Nachhaltigkeit schließen sich kategorisch aus. Die Kopplung von Nutzen und Kosten kann grundsätzlich nur über Gebühren hergestellt werden, mit denen bei Zahlungen an Vater Staat eine individuelle Gegenleistung verbunden ist. So wäre auch Schluss mit der gigantischen Umverteilung – von unten nach oben (und nicht etwa umgekehrt!) – für die der Steuerstaat steht. Ob schließlich die Politik gut ist oder nicht, können Wähler und Regierungsverantwortliche an einer Größe ziemlich gut ablesen: Der Höhe der Bodenrenten – als dem erzielten sozialen Überschuss.

Zu diesem Themenkomplex s. den dritten und letzten Artikel aus einer dreiteiligen Reihe, die im Postwachstumsblog erschienen ist:

Life beyond tax – Finanzierung des Kernstaates (bitte klicken)

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Das gegenwärtige Fiskalsystem ist leider weder ökologisch noch fiskalisch effektiv. Es gilt daher, das Fiskalsystem, und damit zusammenhängend auch die Eigentumsrechte an den Boden- und Naturressourcen sowie die Geldordnung nachhaltigkeitskonform auszugestalten. Mehr Informationen hierzu finden sich in der dritten, vollständig überarbeiten und vom Metropolis-Verlag übernommenen Auflage der Plünderung der Erde (bitte klicken).

 

Life beyond tax – Finanzierung des Kernstaates

Dirk Löhr

Ein ökologisches Grundeinkommen ist eine institutionelle Voraussetzung für eine Nachhaltigkeitswende. Werden die eingenommenen Umweltabgaben aber wieder an die Bürger ausgeschüttet, entsteht dem Staat insoweit eine Finanzlücke. Wie kann diese gefüllt werden? Hierzu der zweite Artikel aus einer dreiteiligen Reihe aus dem Postwachstumsblog:

Life beyond tax – Finanzierung des Kernstaates (bitte klicken)

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Das gegenwärtige Fiskalsystem ist leider weder ökologisch noch fiskalisch effektiv. Es gilt daher, das Fiskalsystem, und damit zusammenhängend auch die Eigentumsrechte an den Boden- und Naturressourcen sowie die Geldordnung nachhaltigkeitskonform auszugestalten. Mehr Informationen hierzu finden sich in der dritten, vollständig überarbeiten und vom Metropolis-Verlag übernommenen Auflage der Plünderung der Erde (bitte klicken).

 

 

Live beyond tax – ökologisches Grundeinkommen

Dirk Löhr

Ein ökologisches Grundeinkommen ist eine institutionelle Voraussetzung für eine Nachhaltigkeitswende. Hierzu der erste Artikel aus einer dreiteiligen Reihe aus dem Postwachstumsblog:

Life beyond tax – ökologisches Grundeinkommen (bitte klicken)

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Derzeit sind jedoch weder die Geldordnung, noch das Fiskalsystem oder die Eigentumsrechte hinsichtlich Boden- und Naturressourcen sind derzeit nachhaltigkeitskonform ausgestaltet. Mehr Informationen hierzu finden sich in der dritten, vollständig überarbeiten und vom Metropolis-Verlag übernommenen Auflage der Plünderung der Erde (bitte klicken).

 

 

Grund und Boden als Kreditsicherheit?

Dirk Löhr

Im Blogartikel “Geldschöpfung und kein Ende: Robinson und die Eichhörnchen” hatte ich u.a. die Kreditfinanzierung von nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern wie Grund und Boden oder Beteiligungen kritisch hinterfragt. Im Rahmen der Diskussion um diesen Beitrag gingen mir auch einige E-Mails zu, die sich um die Rolle von Grund und Boden als Kreditsicherheit drehten.

Kreditsicherheit

Um es vorweg zu nehmen: In meinen Augen stellt die Fixierung auf Grund und Boden als Sicherheit ebenfalls eine Ideologie dar.

Bei der kreditfinanzierten Bildung von realen Werten muss – das versuchte ich im o.a. Beitrag zu zeigen – immer auf schon gebildete Werte (Kapitalgüter) zurückgegriffen werden. Kredite setzen insoweit also realwirtschaftlich und volkswirtschaftlich betrachtet Ersparnisse voraus. Hinsichtlich der Sicherheiten hierfür reicht es aus, dass die Bank das besichert bekommt, was sie auch finanziert: Das sollte eben das durch Kredit gebildete Kapital sein, und eben nicht Land. So funktioniert die Kreditaufnahme z.B. von Pachtbauern, über die zwei Drittel der landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland bewirtschaftet wird. So werden auch Gebäude auf Erbbaurechten oder teilweise auch Betriebsmittelkredite bei Unternehmen gesichert. Dabei spielt das Prinzip der persönlichen Haftung übrigens eine große Rolle.

Natürlich hat diese Art der Besicherung aus Sicht des Gläubigers einen gravierenden Nachteil: Er muss sich wirklich mit dem Schuldner, dessen Situation und seinem Vorhaben beschäftigen. Bei Land als Sicherheit muss er dies nicht. Ich behaupte aber, dass gerade deswegen viele Kredite in die Hose gehen.

Zudem werden Fehlanreize gesetzt. Ein Beispiel aus Kambodscha, einem hoch dollarisierten Land (ich war dort als Consultant für die GTZ / GIZ im Landbereich tätig). Ich sprach dort im Jahre 2011 u.a. mit einem der Direktoren der größten Bank (Canadia Bank) in Phnom Penh. Es ging um Sicherheiten. Man vergab Kredite um 2008 herum nicht mehr an produktiv tätige Unternehmer, sondern bewusst bevorzugt an Grundstücksspekulanten, weil diese entsprechende Sicherheiten vorzuweisen hatten, die pro Jahr 20 bis 60 % an Wert gewannen. Hinter vorgehaltener Hand sagte er mir sinngemäß: “Und wir hofften, dass sie ihre Kredite NICHT zurückzahlen können, damit wir diese Sicherheiten übernehmen können.” Das Resultat waren gigantische Fehlallokationen zum Schaden des Landes.

Im Vorfeld der Krise 2008/2009 wurden auch in den USA auf Grundlage steigender Grundstückswerte – als Kreditsicherheiten – an Menschen Kredite gegeben, die diese besser niemals erhalten hätten. Ähnliches konnte man in Spanien beobachten.

Hans Scharpf hat in einem Artikel für die Neue Juristische Wochenschrift (“Risiken des Handels mit notleidenden Krediten”, NJW 48 / 2009, S. 3476-3480) schön beschrieben.

Eigentlich sollte die “Sicherheiten-Ideologie” also ausgedient haben. Zumal auch die im Rahmen der o.a. Diskussion immer wieder an die Oberfläche gespülten Heinsohn und Steiger nicht sorgfältig zwischen Eigentum an Land und an Kapitalgütern differenzieren, zweifle bin im Übrigen sehr daran, dass diese auf dem richtigen Weg waren. Das ist aber Stoff für einen gesonderten Blogartikel.

Award for excellence: The hidden rent-seeking capacity of corporations

Dirk Löhr

The paper “The hidden rent-seeking capacity of corporations”, published in International Journal of Social Economics has been selected by the journal’s editorial team as the Outstanding Paper in the 2015 Emerald Literati Network Awards for Excellence.

The article can be downloaded from the publisher’s website (click here).