Category Archives: Sustainable Economic Order

A holy shit moment for global warming

Dirk Löhr

Es ist vollbracht: Mit Treibhausgasemissionen, der Übersäuerung der Meere, einer nicht nachhaltigen Landnutzungspolitik etc. hat man endlich den westarktischen Eisschild unwiderruflich destabilisiert gebracht.

Riiser-Larsen-Eisschelf
Riiser-Larsen-Schelfeis

S. hierzu den Beitrag von Stefan Rahmstorf “Westantarktis überschreitet den Kipppunkt” (bitte klicken).

Die Folge wird ein Anstieg des Meeresspiegels um mehrere Meter und der Untergang vieler Küstenstädte und Inseln sein.  Die Spezies Mensch läuft sehend in die Katastrophe.

Ein funktionierendes globales Klimaschutzabkommen ist solange nicht in Sicht, wie v.a. die westlichen Industriestaaten auf ihren Privilegien beharren. Sie haben die Atmosphäre als Deponie im Laufe der Wirtschaftsgeschichte beschlagnahmt und wollen weiterhin den Löwenanteil an Emissionsrechten für sich beanspruchen. Dies ist das “Großvaterprinzip” von Kyoto, und dies ist auch der Grund dafür, dass sich die Entwicklungs- und Schwellenländer nicht mit allen Rechten und v.a. Pflichten in ein weltweites Klimaschutzregime einbinden lassen.

Und alleine vorpreschen? Dann begibt man sich der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Wie diese dennoch bei einem nationalen Alleingang erhalten bleiben könnte, haben wir in unserem Blogbeitrag “Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?” beschrieben.

 

 

 

 

 

Freier Strand für freie Bürger?

Dirk Löhr

An den Stränden in Niedersachsen sind Zäune keine Seltenheit. Wer baden will, muss zahlen.

Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)
Badende am Nordseestrand, 1910 (Rudolf Yelin d. Ä., 1864–1940)

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hat die Klage von Bürgern gegen den Strandeintritt in der Gemeinde Wangerland als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Freien Zugang zum Strand wird es also auch in Zukunft nicht geben (o.V. 2014; NDR 2014). Ist das, was Verwaltungsleute sich ausgedacht haben und nunmehr von einem Gericht bestätigt wurde, aber auch ökonomisch vernünftig?

Bei einem öffentlich zugänglichen Strand handelt es sich um ein “unreines öffentliches Gut” (Löhr 2013). Es können Ballungskosten und die Gefahr der Übernutzung entstehen. Daher ist die Möglichkeit, Personen von der Nutzung auszuschließen, grundsätzlich vernünftig. Wenn die Leute anfangen, am Strand schon übereinander zu liegen, ist es durchaus sinnvoll, eine Gebühr für die Nutzung des Strandes zu erheben. Nicht aber an lauen Tagen oder zu wenig frequentierten Tageszeiten. Die Existenz des Strandes an sich kostet nämlich kein Geld. Daher sollte bei Abwesenheit von Ballungskosten oder einer Übernutzungsgefahr (Grenzkosten) die Nutzung auch unentgeltlich erfolgen können.

Soweit öffentliche Leistungen wie Duschen etc. bereitgestellt werden, ist eine Nutzung derselben gegen Erhebung einer Grenzkostengebühr legitim – unabhängig von der Anzahl der badenden Besucher. Ein schöner Strand mit modernen und sauberen Duschen hebt auch die Bodenrenten einer Stadt (mehr Besucher kommen) – schöpft man diese von den Bodeneigentümern ab, kann man die Duschen auch bezahlen.

Das Leitmotiv für die Beantwortung der gestellten Frage lautet also: Entstehen durch die Nutzung der öffentlichen Güter und Dienstleistungen Grenz- bzw. Grenzballungskosten? Wenn ja, ist eine Gebühr in entsprechender Höhe in Ordnung, wenn nein, dann nicht.

Werden aber ohne Weiteres Gebühren erhoben, bekommen allerdings die Reichen den Vortritt zum Strand. Wie in diesem Blog schon häufiger dargestellt, könnte aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (das aus eben diesen und anderen Gebühren finanziert wird und nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln ist) der gleichmäßige Zugang zu derartigen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen sichergestellt werden – unabhängig vom individuellen (Markt-) Einkommen. Die Einführung von sinnvollen Gebühren würde unter dieser Bedingung auf wesentlich mehr Akzeptanz bei den Bürgern stoßen.

Wer hat also im Streitfall der Strände Recht?
Keiner oder beide: Es kommt drauf an.

 

Mehr Informationen:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013 (http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do)

o.V. (2014): Zoff an der Nordsee: Gericht lehnt Klage gegen Strandgebühr ab, in: Spiegel Online vom 23.09. Online: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/strandgebuehr-an-der-nordsee-gericht-lehnt-klage-ab-a-993248.html

NDR (2014): NDR Aktuell vom 23.09. Online: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/ndr_aktuell/NDR-aktuell-2145,ndraktuell23084.html

Gemeinwohlökonomie: Robespierre lässt grüßen

Dirk Löhr

Gemeinwohlökonomie – diese von Christian Felber (2012) begründete Richtung man kann wohl eine neue Bewegung nennen.

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Die Gemeinwohlökonomie will zu einer ethischen Marktwirtschaft aufbrechen. Diese Idee ist allerdings nicht neu. Sie wurde schon vor längerer Zeit einmal von einem gewissen Adam Smith verfolgt (1846): “Es kann sicherlich eine Gesellschaft nicht blühend und glücklich sein, deren meiste Glieder arm und elend sind.” Sein Werkzeug war die „unsichtbare Hand“, die das eigennützige Streben der wirtschaftenden Menschen zur Erhöhung des Gemeinwohls beitragen lässt. “Nicht von dem Wohlwollen des Fleischers, Brauers oder Bäckers erwarten wir unsere Mahlzeit, sondern von ihrer Bedachtnahme auf ihr eigenes Interesse.”  (Smith 1846).

Doch die Gemeinwohlökonomie geht einen anderen, bürokratischen Weg. Das Herzstück ist die Gemeinwohl-Bilanz bzw. der Gemeinwohlbericht. Hier sollen die Unternehmen  erklären, wie sie die Umsetzung der Gemeinwohlwerte vornehmen. Natürlich könnte man einwenden, dass KiK & Co. dies doch schon heute mit ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung tun, wo sich jeder Interessent von der hohen ethischen Qualifikation dieser Unternehmen überzeugen kann.

Doch die Gemeinwohlökonomie möchte diese Berichte – anders als heute – nicht ohne Konsequenzen belassen. Die Berichterstattung soll ausgeweitet werden. Und: Es soll auch eine Bewertung vorgenommen werden. Und aufgrund dieser Bewertung sollen Privilegien, z.B. bei öffentlichen Aufträgen und Krediten vergeben werden.

Ist dies „marktwirtschaftlich“? Dies ist auf jeden Fall nicht die Art von Marktwirtschaft, wie sie Adam Smith vorschwebte.

Adam Smith
Adam Smith

Nach dem liberalen Konzept sollte eine Marktwirtschaft eigentlich frei von Privilegien sein. In der Gemeinwohlökonomie werden Privilegien statt dessen ausdrücklich zugestanden. Sie werden aber nicht etwa an den besten Wirt vergeben, sondern an denjenigen mit der zur Schau getragenen aufrechten Gesinnung. Damit wird zugleich politisch festgelegt, was und wie produziert werden soll. An dieser Stelle besteht aber eine kulturelle Gefahr: Nämlich das Hineinrutschen in einen neuen, grünen Totalitarismus (die Felber’schen Konvente klingen nicht von ungefähr wie Anleihen an die jakobinischen Wohlfahrtsausschüsse, Amon 2012). Liberal ist dies – auch wenn sich die Gemeinwohlökonomie so gibt (https://www.ecogood.org/allgemeine-infos/idee/vision-der-gemeinwohl-oekonomie) – ganz und gar nicht.

Adam Smith wollte eine Allokation über den Preis; die Marktwirtschaft sollte eigentlich gesinnungsneutral sein. Spätestens seit Pigou wissen wir, dass der Preis in einer Marktwirtschaft auch die Schäden abbilden sollte, die ein Produzent den Mitmenschen und der Gesellschaft zufügt. Erst dann kann die Allokation der Resssourcen zuverlässig über den Markt stattfinden – unabhängig von der (über Gemeinwohlberichte) zur Schau getragenen Gesinnung. Der Markt an sich ist natürlich ein soziales Konstrukt. Und nur dann, wenn in diesem Konstrukt die Externalisierung von Umwelt- oder Sozialkosten nicht zugelassen wird, ist eine effektive und effiziente Allokation ausschließlich anhand des Preises möglich – als des eines einzigen Bewertungskriteriums. Ein genialer Mechanismus, den die Gemeinwohlökonomie aber verzweifelt torpediert. Erfüllt der Preis die genannten Voraussetzungen, braucht man aber keinen Gemeinwohlbericht. Bürokratische Bewertungsorgien durch wie auch immer qualifizierte Auditoren, die die unternehmerischen Dispositionen auf Gesinnungskonformität überprüfen, sind dann überflüssig. Ist der Ordnungsrahmen richtig gesetzt, macht das Unternehmen nämlich aus eigenem Interesse, was dem Gemeinwohl zuträglich ist. Dann nämlich sind seine Kosten tief, andernfalls sind sie hoch.

Warum bringt unsere „Demokratie“ die richtigen Preise aber nicht über einen entsprechenden Ordnungsrahmen zu Wege? Warum sind augenscheinlich die Preise „falsch“?  Ein wichtiger Grund liegt im politischen Unwillen, der dem Einfluss starker Interessengruppen geschuldet ist. Diese suchen nach „ökonomischen Renten“ und nehmen den Staat für ihre Interessen „gefangen“ (Rent Seeking und State Capture, Löhr 2013). Dieser zentrale Fehler, der in existenten Privilegien liegt, wird von der Gemeinwohlökonomie aber nicht gesehen. Stattdessen sollen weitere Privilegien hinzugesetzt und der marktwirtschaftliche Mechanismus in weiten Teilen außer Kraft gesetzt werden.

Zwar wird das Privateigentum an Natur (einschließlich Land) von der Gemeinwohlökonomie infrage gestellt. Das wiederum ist positiv. Allerdings hat die Volksrepublik China dasselbe getan – trotzdem wird dort auf Kosten von Mensch und Natur spekuliert auf Teufel komm raus, und die Immobilienblase liegt wie eine dunkle Wolke über der chinesischen Wirtschaft. Dies, weil eben – trotz staatlichen Eigentums an Land und Natur – die ökonomischen Renten (und damit die ökonomischen Werte) zu einem erheblichen Teil in private Taschen fließen. Doch daran will augenscheinlich auch die Gemeinwohlökonomie hierzulande nichts ändern. Stattdessen will sie in ihrer Bilanz Minuspunkte vergeben, wenn die Akteure den Verlockungen der Rentenökonomie folgen. So macht Felber sich die Welt, wie sie ihm gefällt.

Ein anderes Beispiel: Die Patente. Das Patentwesen (das im Prinzip nichts anderes als Privateigentum an „virtuellem Land“ ist) wird von der Gemeinwohlökonomie offenbar grundsätzlich nicht infrage gestellt. Statt dessen wird es als individuelles Fehlverhalten qualifiziert, wenn die herzliche Einladung des Patentsystems zu sozial schädlichem Verhalten angenommen wird. Nehmen wir an, ich halte als Unternehmen sozial schädliche Sperrpatente in meinem Patentportfolio. Möglicherweise bekomme ich dann einen Abzug in der Haltungsnote, da dies in N 2.2. der Gemeinwohlbilanz „Sperrpatente“ als Negativmerkmal gelistet ist … wenn es mir nicht gelingt, die Sache schön zu färben etwa in dem Sinne, dass ich ja nur darauf warte, “zum Vorteil der Gemeinschaft” tauschen zu können. Können die Auditoren wirklich die Motive und Folgen der einzelnen unternehmerischen Handlungen umfassend und qualifiziert beurteilen (zumal bei den Discountpreisen, die in der Homepage für Audits gelistet sind)? Die Frage muss daher erlaubt sein: Warum setzt sich die Gemeinwohlökonomie nicht gleich für eine Abschaffung des Patentwesens in der heutigen Form ein (und statt dessen für die Einführung von Patentpools, Forschungsgutscheinen, Ausschreibungen oder dergleichen)?

Wir haben hier nur einen kleinen Ausschnitt der Gemeinwohlökonomie beleuchtet. Dennoch wird vielleicht schon hieran deutlich, wie abstrus das Konzept ist. Umso faszinierender ist es, wie eine solche Schnapsidee derartige Wellen schlagen konnte. Aus diesem Grunde werden wir an diesem Thema dranbleiben, wenngleich widerwillig: Denn jede Beschäftigung hiermit stellt eine Verschwendung intellektueller Ressourcen dar.

 

Literatur und Informationen

Amon, M. (2012): Wie man sich ein Weltbild richtig zurecht biegt, in: Die Presse.com vom 24.1. Online: http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/726261/Wie-man-sich-ein-Weltbild-richtig-zurechtbiegt

Felber, C. (2011): Die Gemeinwohlökonomie – Eine demokratische Alternative wächst. Online: http://www.christian-felber.at/schaetze/gemeinwohl.pdf

Felber, C.  (2012): Die Gemeinwohl-Ökonomie: Aktualisierte und erweiterte Neuausgabe
Deuticke.

Homepage Gemeinwohlökonomie: https://www.ecogood.org/was-ist-die-gemeinwohl-oekonomie

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Smith, A. (1846): Untersuchungen über das Wesen und die Ursachen des Nationalreichthums. Deutsch von Max Stirner. Erster Band. Leipzig ( S. 26).

 

Gedrosselt: Zum Staubsauger-Streich der EU

Dirk Löhr

Die EU verbietet von September 2014 an stromfressende Staubsauger. Ab diesem Termin dürfen nur noch solche Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen – und damit weniger Strom verbrauchen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.

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In den Medien wird die Frage darauf reduziert, ob die „gedrosselten“ Staubsauger noch dieselbe Leistung wie die derzeit gängigen Modelle erbringen. Doch geht es leider um mehr als den Dreck unterm Sofa. Der Staubsaugerfall steht nämlich exemplarisch für die Pervertierung der europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik. Es geht um den Konflikt zwischen Ordnungspolitik und Maßnahmenpolitik, wie er sich in der Vergangenheit an Beispielen wie der Abwrackprämie (in Deutschland), dem „Aus“ für die 100-Watt-Glühbirne (EU) etc. manifestierte – um nur wenige prominenteste Beispiele zu nennen.

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Ordnungspolitik (Eucken 1990) setzt einen Rahmen und überlässt den Wirtschaftsteilnehmern die wirtschaftlichen Entscheidungen. Der Staat maßt sich dabei nicht das Wissen an, wirtschaftlich vernünftigere Entscheidungen als die Marktteilnehmer treffen zu können. Der Staat verzichtet auch nicht auf den Markt als Entdeckungsmechanismus, indem er bestimmte Technologien vorgibt (Hayek 1996).

Ordnungspolitik gibt lediglich vor, welche Ziele erreicht werden sollen, aber nicht wie. Die Entdeckung der besten Wege zum Ziel bleibt den Marktteilnehmern überlassen. Maßnahmenpolitik interveniert hingegen hoheitlich und diskretionär – sowie gleichheitswidrig. Hierüber bekommt der Staat einen einen gängelnden und dirigistischen Charakter. Genau dies erodiert aber eine freiheitliche (Wirtschafts-) Ordnung von innen.

Walter Eucken
Walter Eucken

Noch mehr: Der Staat wird zum Einfallstor von mächtigen Sonderinteressen, die ihre (oft durch Patente „geschützten“) Technologien durchsetzen wollen (für einen durch Maßnahmenpolitik geschürten Lobbyismus liefert u.a. das EEG Bände von Beispielen). Die EU könnte ihr vorgebliches Ziel – den Klimaschutz – am besten durchsetzen, indem sie Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hält. Mehr ist nicht notwendig, um den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel effektiv und effizient zu steuern. Allerdings auch nicht weniger.

Konkret bedeutet dies beispielsweise:

  • In dem Augenblick, in dem CO2 in den Verkehr gebracht wird, muss dieses durch ein CO2-Zertifikat hinterlegt werden – und nicht erst dann, wenn das CO2 (überspitzt dargestellt) durch den Schornstein (weniger großer Unternehmen, deren Emissionen nur mit hohem Aufwand verwalten kann) rauscht. Und die Zertifikate sollten auch nicht verschenkt, sondern meistbietend versteigert werden.
  • Kraftwerke werden grundsätzlich auf öffentlichem Grund und Boden errichtet, nicht auf privatem. Die Erlaubnis zum Betrieb wird auf Zeit gegeben, und es findet ebenfalls eine Versteigerung des betreffenden Pacht- oder Erbbaurechtes statt. Energieressourcen, wie Wasser- und Kohlevorkommen, sollten grundsätzlich öffentliches Eigentum sein und an die Energieunternehmen zu marktgerechten Konditionen abgegeben werden – und nicht als Geschenk.
  • Mit den Standorten und Ressourcen ist dabei restriktiv umzugehen: Eine leichtfertige Verspargelung der Landschaft durch Windräder ist genauso unerträglich wie ein leichtfertiger Ausbau des Braunkohletagebaus.
  • Würden dann nicht die „umweltintensiven“ Industrien in andere Länder fliehen? Der Exodus würde dieser Industrien würde zumindest wesentlich langsamer verlaufen oder gar nicht stattfinden, wenn das Abgabensystem umgestaltet würde, hin zu einer Abschöpfung der Renten aus Land und Natur (hierzu s. den Blogeitrag „Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?“). Also: Die o.a. Versteigerungserlöse, die Bodenrenten etc. können den Staatshaushalt abdecken, wenn man die ökonomischen Renten nur konsequent abschöpft, also das sog. “Henry George-Prinzip” konsequent durchführt (s. hierzu u.a. den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat”).

Ginge der Staat wie beschrieben vor, würde Energie so teuer werden, dass die Verbraucher auch ohne entsprechende Vorschriften auf die Idee kämen, sukzessive mit energiesparenden Haushaltsgeräten nachzurüsten. Natürlich wirken steigende Energiepreise belastend und sind nicht sozial – wenn die Energierenten (also die Differenz zwischen den knappheitsbedingt gestiegenen Preisen und den Kosten der Energieerzeugung) und die Renten aus verknappten Deponien (wie die Atmosphäre für CO2 etc.) in private Taschen fließen. Würden diese aber über ein rentenbasiertes Grundeinkommen an die Bürger zurückverteilt, hätte jeder einzelne Bürger den gleichen Zugang zu Energie, der Atmosphäre etc. (Barnes / Pomerance 2000). Wer viel Energie verbraucht und Atmosphäre in Anspruch nimmt, zahlt – über die umweltgerecht erhöhten Preise – entsprechend mehr als derjenige, der wenig Energie und Atmosphäre verbraucht. Nach Rückverteilung sieht der Saldo für den Vielverbraucher negativ aus, der Saldo des sparsamen Verbrauchers wesentlich besser, vielleicht sogar positiv. So würde noch ein weiterer Anreiz für den sparsamen Anreiz mit Land und Natur geschaffen.

Eine Umorientierung der Politik ist also nötig. Wenn der Staat sich darauf beschränken würde, den volkswirtschaftlichen Stoffwechsel zu steuern, indem er einfach Anfang und Ende der Wertkette fest in der Hand hielte,

  • könnte er also auf Interventionen in den Wirtschaftsprozess verzichten. Er müsste allerdings dafür sorgen, dass die knappheitsbedingt erhöhten Preise für Anfang und Ende der Wertkette allen Bürgern zu Gute kämmen – über ein rentenbasiertes Grundeinkommen (Löhr 2013).
  • könnte er die Renten aus Land und Natur konsequent abschöpfen, die kein Mensch geschaffen hat. So könnte er auf die entmutigende Steuerbelastung von Arbeit, der unternehmerischen Disposition und der unternehmerischen Übernahme von Risiken verzichten (Löhr 2013).
  • könnte er sich auch auf seine Kernfunktionen beschränken und darauf verzichten, wie eine Krake sich immer stärker in die wirtschaftlichen Abläufe einzumischen. Ein starker (also über den Sonderinteressen stehender), sich selbst beschränkender Staat – das war auch die Vision eines Wilhelm von Humboldt (2006).

Anfang und Ende der Wertkette: Das ist Land und Natur. Nicht von ungefähr waren wichtige Väter der Marktwirtschaft, wie z.B. L. Walras, J. H. Gossen, J. St. Mill oder der junge J.M. Allais dem privaten Eigentum an Land und Natur gegenüber skeptisch eingestellt. Verzichtet der Staat auf das Eigentum am Anfang und am Ende der Wertkette, so muss er eben, wie die EU dies derzeit tut, innerhalb der Wertketten selber im Detail herumfummeln und herumdirigieren. So werden wirtschaftliche Freiheit und Wettbewerb sukzessive unterminiert, sowie die Tür für Lobbyismus weit geöffnet. Privateigentum an Land und Natur verträgt sich nicht mit einer freiheitlichen Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Selbstverständlich ist eine radikale Wende derzeit nicht möglich. Allerdings sollten die politischen Entscheidungsträger zumindest einmal den Kompass adjustieren und sich auf den Weg in die richtige Richtung machen. Von diesem führt der Staubsauger-Streich der EU mit Sicherheit ab.

 

Literatur

Barnes / R. Pomerance (2000): Pie in the Sky – The Battle for Atmospheric Rent, Washington.

Eucken (1990): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, 6. Aufl., Tübingen.

A. von Hayek (1996): Die Anmaßung von Wissen, Tübingen.

W. von Humboldt (2006): Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Stuttgart.

M. Kröger (2014): Neue Ökodesign-Richtlinie: Wie schlimm ist der EU-Staubsauger-Plan wirklich? Spiegel Online vom 28.08. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/oekodesign-richtlinie-fuer-staubsauger-der-eu-harmlose-begrenzung-a-988419.html

Löhr (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?

Dirk Löhr

Der vorliegende Blogbeitrag wurde durch einen Vortrag angeregt, den Prof. Dr. Heiner Flassbeck am 23.6.2013 am Umwelt-Campus Birkenfeld zum Thema „Der globale Klimawandel und die deutsche Energiewende. Wer kann die Welt retten?“ hielt (http://www.flassbeck-economics.de/veranstaltungshinweis-7/?output=pdf).

 

Ausgangssituation: Aussichtslos?

Die von Flassbeck geschilderte Ausgangssituation lautet, kurz mit eigenen Worten umrissen:

Die internationale Umweltpolitik ist bankrott – gefangen in Rationalitätenfallen. Eine Umweltkonferenz seit der anderen verstreicht, ohne dass signifikante Fortschritte bei der Begrenzung der Inanspruchnahme der Umwelt zu verzeichnen wären. Der eigentliche Grund hierfür sind Rationalitätenfallen: Selbst wenn man sehenden Auges langfristig in die Katastrophe schlittert, ist „business as usual“ die für die jeweiligen Staaten individuell rationale Strategie. Letztlich geht es darum, dass man im Wettbewerb der Volkswirtschaften am besten besteht, wenn ein erheblicher Teil der Kosten auf die Umwelt abgeladen, also externalisiert werden kann. Von Zeit zu Zeit werden solche Rationalitätenfallen aufgelöst – leider zumeist durch Katastrophen (wie in Fukushima). Die Anzahl der zu koordinierenden, in ihren Egoismen gefangenen Nationalstaaten erscheint als zu hoch, als dass die Rationalitätenfallen wirklich durch Koordination aufgelöst werden könnten.

Hinzu kommt, dass multinationale Organisationen in letzter Zeit zunehmend über bilaterale Vereinbarungen geschwächt werden – die theoretische Chance, beispielsweise im Rahmen der Welthandelsorganisation auch umwelt- und sozialpolitische Fragestellungen auf die handelspolitische Agenda zu bringen, sinkt zunehmend ab.

Nationale Alleingänge auf umweltpolitischem Gebiet nutzen ebenfalls wenig, solange andere Staaten nicht zum Nachahmen gezwungen sind. Wie schon H.-W. Sinn (2008) herausstellte, würde ein – durch eine vorbildliche nationale Umweltpolitik erreichter – sinkender Preis für fossile Brennstoffe dann eben andere Länder zu verstärktem Verbrauch anregen.

M.E. ist die resignative Schlussfolgerung von Flassbeck, dass die Freiheitsgrade für die internationale Umweltpolitik sehr gering sind und nationale Politiken allein auch nicht wirksam werden können, dennoch nicht zu teilen. Allerdings ist ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel erforderlich: Anstatt den Wettbewerb durch von vornherein aussichtslose kartellartige Absprachen zwischen den Staaten zu vermeiden, sollte gerade ein Wettbewerb zwischen diesen Staaten um „good governance“ in Gang gesetzt werden. Ich behaupte, dass sich ein volkswirtschaftlich effizientes System mit guter wirtschaftlicher Regierungsführung durchaus im Wettbewerb der Volkswirtschaften durchsetzen und sogar andere Länder zum Nachahmen zwingen kann. Wie aber soll das funktionieren?

 

Umdenken erforderlich

„Volkswirtschaftliche Effizienz“ wird hier im Sinne einer konsequenten Kopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben verstanden – also als Vermeidung von Externalisierungen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei der Steuerstaat – denn gerade er ist eine zentrale Quelle für Externalisierungen. Um diese Aussage zu verstehen, benötigt man einen archimedischen Punkt, ein Referenzszenario. Wie würde ein Fiskalsystem aussehen, in dem Nutzen (bzw. Einnahmen) und Kosten (bzw. Ausgaben) konsequent gekoppelt sind? Die Antwort ergibt sich aus einem erweitert verstandenen Henry George-Theorem (auch bekannt als George-Hotelling-Vickrey-Theorem).

Hiernach könnten unter idealen Bedingungen (optimal Bevölkerungsgröße, Siedlungsstruktur etc.) alle öffentlichen Leistungen allein aus der (Boden-) Rente – als sozialem Überschuss – finanziert werden (Arnott and Stiglitz, 1979; Atkinson and Stiglitz, 1987), ohne dass auf Steuern zurückgegriffen werden müsste. Die fiskalischen Möglichkeiten werden dabei wesentlich erhöht, wenn man neben den städtischen Bodenrenten auch noch die Renten aus natürlichen Ressourcen betrachtet werden.

Das Henry George-Theorem kann aber auch anders herum gelesen werden: Danach werden (Boden-) Renten erst durch öffentliche Güter und Dienstleistungen geschaffen. Die (Boden-) Renten entstehen aufgrund ökonomischer Vorteile von Agglomerationen und der Arbeitsteilung, den Opportunitätskosten der Nutzung knapper Standorte, und nicht zuletzt durch die Infrastruktur, die durch die Öffentlichkeit geplant und finanziert wird. Ohne öffentliche Infrastruktur könnten die Vorteile von Agglomerationen nicht genutzt werden. Diese macht erst die Produktion von privaten Gütern und Dienstleistungen möglich. Alfred Marshall erkannte schon den Zusammenhang zwischen Bodenrenten und öffentlichen Leistungen und beschrieb die Bodenrenten als “the annual public value of the land” (Marshall 1961). Dementsprechend kann der Staat als eine „rentengenerierende Institution“ („rent creating institution“) gesehen werden (Harrison, 2006) – es ist die öffentliche Hand, welche die rententragenden Vermögensgegenstände in Wert setzt. Dies mündet in die Erkenntnis von Adam Smith, dass – zumal Bodenrenten durch eine „gute Regierung“ erzeugt werden – dieselbe Regierung auch diese Bodenrenten zum Zwecke der Finanzierung der öffentlichen Güter einsammeln sollte (Smith 1776-1784).

Volkseinkommen

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen <=> Löhne (Arbeit)
Zinsen (Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen <=> Renten (Land im weiten Sinne)

Abbildung 1: Henry George-Theorem (vereinfachte Version, eigene Darstellung)

Würden die Kosten für die Finanzierung der öffentlichen Leistungen aus den Bodenrenten finanziert, ließe sich also eine natürliche Kopplung zwischen Nutzen und Kosten herstellen.

Wenn stattdessen – was heutzutage regelmäßig in den allermeisten Staaten der Fall ist – die Bodenrenten privatisiert werden (durch private Grundbesitzer und Unternehmen), können sie nicht für die Finanzierung öffentlicher Leistungen verwendet werden. Als Konsequenz müssen die Produktionskosten der öffentlichen Leistungen auf die Steuerzahler abgewälzt werden – mit der Folge der Entkopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben im Steuerstaat (Löhr 2013; s. auch den Blogbeitrag “Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat“). Alternativ wird das Angebot an öffentlichen Leistungen zurückgeschraubt (mit der Folge von Unterrichtsausfällen, Notstand in den Pflegeheimen, Schlaglöchern in den Straßen etc.) oder die Kosten über Verschuldung auf künftige Generationen abgewälzt (Schuldendienst).

Steuern sind mit weiteren Effekten verbunden, von denen hier lediglich einer herausgestellt werden soll: Sie schmälern den sozialen Überschuss. Diese Aussage macht man sich am besten anhand des ricardianischen Verteilungsmodells klar (Harrison 2006):

Die raumwirtschaftlichen Strukturen sind seit jeher durch zentrale und periphere Lagen geprägt. In den zentralen Lagen werden die höchsten Einkommen erzielt. Dies gilt in regionaler, nationaler, aber auch in supranationaler Hinsicht. Entsprechend der ricardianischen Sichtweise werden aber die Löhne (für einfache, unqualifizierte Arbeit) an den Rändern des Wirtschaftsraumes bestimmt (dies ist mit der marginalistischen, neoklassisch geprägten Theorie vereinbar, zumal dort die Grenzerlöse gerade noch die Grenzkosten abdecken). In den zentraleren Lagen werden Aufschläge auf diesen „Grundlohn“ bezahlt, um die (wegen der Agglomeration von Fachkräften) hier besonders benötigten besseren Qualifikationen vor dem Hintergrund der hier ebenfalls höheren Lebenshaltungskosten binden zu können. In der untenstehenden Abbildung 2 sind diese Zuschläge aus Vereinfachungsgründen nicht eingezeichnet. Aufgrund von Faktorarbitrageprozessen ergibt sich somit für den Grundlohn und für Kapital ein Ausgleich der Kosten zwischen Zentrum und Peripherie (realiter laufen diese Ausgleichsprozesse beim Faktor Arbeit aufgrund von Immobilitäten wesentlich zäher als beim Faktor Kapital ab). Der Vereinfachung zuliebe wurden vorliegend Einkommen aus Arbeit und Kapital zusammengefasst. Die Differenz zwischen dem totalen Einkommen und dem Lohn (zuzüglich Kapitaleinkommen) stellt die Bodenrente dar. Die Bodenrente ist somit als sozialer Überschuss zu interpretieren. Die Preise von Gütern und Dienstleistungen umfassen in der Gesamtsicht Löhne, Zinsen und Renten – allerdings werden davon nur Löhne und Zinsen als Kostenfaktoren abgebildet.

Abbildung 2: Das ricardianische Verteilungsmodell (Basisversion) – bitte klicken

Die Grenzen des Wirtschaftens werden nun durch das Grenzland in der Peripherie bestimmt. Hier können die Produzenten von Gütern und Dienstleistungen gerade noch auf ihre Kosten kommen, aber keinen Überschuss mehr erwirtschaften. In den Abbildungen ist – im Sinne der klassischen Ökonomen – der Begriff „Land“ weit zu verstehen, so dass er auch die Naturgüter beinhaltet. Die Verfügung über die Atmosphäre (als Deponie) oder über Kohlevorkommen (als Ressource) ist – um nur zwei Beispiele zu nennen – ausdrücklich auch Land in diesem Sinne.

Vor diesem Hintergrund sei die Wirkung von Steuern betrachtet, wobei wir uns auf das Mason Gaffney (2009) entwickelte ATCOR-Prinzip (ATCOR: „all taxes comes out of rent“) anlehnen. Von der Diskussion des EBCOR-Prinzips („excess burden comes out of rent“) wollen wir vorliegend absehen – es würde unsere Argumentation jedoch noch weiter unterstützen. Das ATCOR-Prinzip besagt nun, dass jedwede Steuer die Bodenrente als Residuum schmälert (Abgaben auf den Bodenwert und die Bodenrente wären wegen der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung dabei eigentlich nicht als Steuern, sondern als Gebühren zu betrachten). Diese Schmälerung der Bodenrente kann entweder direkt (z.B. über die Lohnsteuer) oder indirekt geschehen (so wirkt z.B. die 19 %-ige Umsatzsteuer wie eine 19 %–ige „flat-rate“-Einkommensteuer ohne Grundfreibetrag und unter Ausnahme der Ersparnisbildung sowie der Einkommen von ausländischen Investoren; hierzu s. Mathews 1984). Entsprechendes gilt auch für Sozialabgaben (als Lohnnebenkosten), die im Referenzszenario der Kopplung von Nutzen  / Einnahmen und Kosten / Ausgaben über die Bodenrente finanziert werden könnten (ohne den sozialen Überschuss zuvor als Kostenbestandteil zu schmälern und die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Volkswirtschaft zu beeinträchtigen). Steuern und Sozialabgaben erhöhen so letztlich die Faktorkosten von Arbeit und Kapital. Da Kapital flüchten kann oder nicht reproduziert werden muss, ist letztlich der Faktor Arbeit der hauptsächliche Lastenträger der öffentlichen Haushalte.

Abbildung 3: Das ATCOR-Prinzip im ricardianischen Verteilungsmodell – bitte klicken

Als Folge einer fiskalisch motivierten Steuer erhöhen sich die Kosten für Kapital und v.a. für Arbeit. Gleichzeitig verschiebt sich das Grenzland nach innen, d.h. die wirtschaftlichen Aktivitäten in der Peripherie werden abgewürgt, weil die Steuern nicht mehr erwirtschaftet werden können. Dabei unterscheiden fiskalisch motivierte Steuern und Sozialabgaben nicht zwischen der Eindämmung von Wirtschaftsaktivitäten, die ökologisch schädlich oder unschädlich sind – alles wird in gleicher Weise „platt gemacht“.

Vor diesem Hintergrund sind auch die Effekte theoretisch denkbarer zusätzlicher ökologischer Begrenzungen absehbar. Diese können über ökologisch zielgerichtete preis- oder mengenpolitische Instrumente erfolgen. Nachfolgend wird dabei nur der Fall einer Lenkungsabgabe („Ökosteuer“) beschrieben. Im technischen Sinne wollen wir Lenkungsabgaben aber nicht als Steuer qualifizieren, sofern eine Beziehung von Leistung (Inanspruchnahme der Umwelt) und Gegenleistung (Zahlung) besteht. Derartige Lenkungsabgaben führen aber auch dazu, dass – diesmal beabsichtigt und in ökologisch effektiver Weise – das Grenzland (verstanden im weiten Sinne der klassischen Ökonomen) noch weiter nach innen rückt:

Abbildung 4: Zusätzliche Belastung durch Lenkungsabgaben – bitte klicken

Dies bedeutet, dass die Kosten für Güter und Dienstleistungen noch weiter steigen, die Wettbewerbsfähigkeit im Gegenzug weiter sinkt und die wirtschaftliche Tätigkeit in der Peripherie noch weiter stranguliert wird (gleichzeitig sinkt der soziale Überschuss noch weiter ab, was sich u.a. an der Entwicklung der Bodenpreise ablesen lässt). Mit anderen Worten: Ein im internationalen Wettbewerb stehender Steuerstaat kann sich eine weitere – ökologisch motivierte – Begrenzung umso weniger leisten, je stärker die Entkopplung von Nutzen / Einnahmen und Kosten / Ausgaben ausgeprägt ist (s. oben). Der wettbewerbspolitische Spielraum für die eigentlich notwendige Umweltpolitik wird so im Steuerstaat eingeschränkt. Und gerade dieser mangelnde Spielraum dürfte ein wesentlicher Grund für die Unwilligkeit der Nationalstaaten darstellen, ökologisch eigentlich notwendige Begrenzungen vorzunehmen.

 

Spielräume schaffen durch die Vergemeinschaftung des sozialen Überschusses

Heißt es also resignieren – ist eine internationale Umweltpolitik unmöglich? Nein. Es bestehen Spielräume. Diese ergeben sich selbst für einen einzelnen Staat, wenn er nur Kosten / Ausgaben und Nutzen / Einnahmen konsequent koppelt – auch und gerade bei der Staatsfinanzierung. Schöpft ein Staat konsequent die ökonomische Rente ab und verzichtet er auf Steuerfinanzierung, so entfällt der durch die Fiskalsteuern und Sozialabgaben entstehende internationale Wettbewerbsnachteil. Denn das ATCOR-Prinzip besagt auch, dass bei einer Steuerentlastung der Bevölkerung die Steuer nicht verloren ist, sondern sich in höheren Bodenrenten und Bodenwerten niederschlägt (Land i.w.S.). Dort sollten die Bodenrenten über geeignete Maßnahmen (Bodenwertabgabe, Erbbaurecht etc.) abgeschöpft und für die Allgemeinheit verfügbar gemacht werden (Staatshaushalt, Sozialversicherung). Wichtig dabei ist: Die Abschöpfung der Bodenrente setzt in volkswirtschaftlicher Sicht an einem Residuum (sozialer Überschuss) an und verteilt dieses lediglich um (nämlich in die Hände der Gemeinschaft) – ohne aber einen volkswirtschaftlichen Kostenfaktor darzustellen! Der soziale Überschuss ist dabei zugleich eine wesentlich auskömmlichere Finanzierungsquelle als die Steuern (aus ATCOR ergibt sich nämlich auch, dass die Summe der Steuern immer kleiner als der soziale Überschuss – also die Rente – ist).

Zwar gehen auch bei einer geänderten Staatsfinanzierung die Lenkungsabgaben zum Zwecke der ökologisch notwendigen Begrenzungen immer noch auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit. Das sollen sie allerdings auch, da ansonsten der durch den “tax shift” erzielte Wettbewerbsvorteil zu einem inakzeptablen Außenhandelsungleichgewicht führen könnte – schließlich würden Lohnnebenkosten, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer etc. entfallen. Erhöhte Lenkungsabgaben sind insoweit sogar eine notwendige Begleitmaßnahme des “tax shift” (bezieht man in die Betrachtung auch noch den Wegfall steuerlicher Zusatzlasten ein, sind aus demselben Grunde Lohnerhöhungen nicht nur zu erwarten, sondern auch wünschenswert; der Wegfall des EBCOR-Effektes wurde vorliegend jedoch nicht betrachtet). Bei alldem finden bei Lenkungsabgaben die angestrebten Begrenzungen der Wirtschaftstätigkeit gezielt und strukturiert statt: Über die “Öko-Abgaben” werden lediglich die ökologisch schädlichen wirtschaftlichen Betätigungen eingeschränkt, nicht die nützlichen. So kann ein Umbau der Wirtschaft herbeigeführt und gleichzeitig nicht nur kurz-, sondern auch  langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt werden.

Abbildung 5: Umbau des Abgabensystems – bitte klicken

So könnte ein Staat den Löwenanteil seiner Einnahmen aus der Abschöpfung der ökonomischen Renten generieren. Steuern im klassischen Sinne könnten im Gegenzug entfallen. Gleichzeitig könnte die öffentliche Hand – wie Flassbeck es als eine Option diskutierte – den Preis für das Einführen von CO2 in die Wirtschaft (durch fossile Energieträger) sukzessive und langfristig geplant über entsprechende Lenkungsabgaben erhöhen.

In diesem Sinne propagiert auch Joseph E. Stiglitz in seinem Paper „Reforming Taxation to Promote Growth and Equity“ (2014) neben einer Finanztransaktionssteuer

  • ein verallgemeinertes Henry George-Prinzip, wonach die Boden- und Ressourcenrenten so weit wie möglich abgeschöpft werden sollten
    und
  • ein verallgemeinertes Verursacherprinzip, über das externe Kosten über die Besteuerung den Verursachern angelastet werden

als allgemeine Prinzipien für die Erhebung von Abgaben (s. den Blogbeitrag „Steuerreform: Vorschläge von Joseph E. Stiglitz“).

Auch, wenn die oben beschriebenen Prinzipien nicht in Reinform und sofort verwirklicht werden: Jeder (kleine) Schritt hin zu einer stärkeren Realisierung des Henry George-Prinzips schafft die für die ökologisch notwendigen Begrenzungen erforderlichen Spielräume. Man kann die Abgaben zur Begrenzung externer Effekte sogar als unabdingbare Komplementärmaßnahme betrachten, um zu große Handelsungleichgewichte als Folge des “tax shift” zu vermeiden. So kann auch im internationalen Wettbewerb auf nationalstaatlicher oder europäischer Ebene ein verallgemeinertes Verursacherprinzip durchgesetzt werden.

Ergo: Die Voraussetzungen für die ökologisch notwendige Begrenzung wird im internationalen Wettbewerb erst dadurch geschaffen, dass die Finanzierung des Staates aus den herkömmlichen Steuern und Sozialabgaben beseitigt und durch eine Finanzierung aus ökonomischen Renten ersetzt wird. Dann entfallen wesentliche Kostenfaktoren, die auch im Interesse des internationalen Handelsgleichgewichtes für eine stärkere Durchsetzung des Verursacherprinzips genutzt werden sollten. Eine einseitige Vorreiterrolle würde die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes kurz- wie langfristig stärken und auch andere Länder zum Nachahmen zwingen, damit sie nicht ins Hintertreffen geraten.

Das Hindernis besteht – neben der mangelhaften intellektuellen Durchdringung der Materie (die dargestellten theoretischen Grundlagen sind selbst den meisten Finanzwissenschaftlern in Deutschland kaum bekannt) – freilich in Partikularinteressen (Rent Seeking), die den Staat gekapert haben (State Capture) und mit allen Mitteln versuchen werden, die dargestellte Umstellung der Staatsfinanzierung zu verhindern.

 

Literatur:

Arnott, R. J. und Stiglitz, J. E. (1979), Aggregate Land Rents, Expenditure on Public Goods, and Optimal City Size. In: Quarterly Journal of Economics 93, S. 471-500.

Atkinson, A. B., Stiglitz, J. E. (1987): Lectures on Public Economics, London, S. 523-525.

Gaffney, M. (2009): The Hidden Taxable Capacity of Land: Enough and to Spare, in: International Journal of Social Economics 36 (4), S. 328-411.

Harrison, F. (2006): Wheels of Fortune – Self-funding Infrastructure and the Free Market Case for a Land Tax, London.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Marshall, A. (1961): Principles of Economics, ninth variorum edition edited by C W Guilleband,  Macmillan, London.

Mathews, R. (1984): The Case for Indirect Taxation, Australian Taxation Forum, Vol 1, S. 54-82.

Sinn, H.-W. (2008): Das grüne Paradoxon. Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik, 2. Auflage, Berlin

Smith, A. (1776): An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, London: Methuen & Co. Ltd., online: http://www.econlib.org/library/Smith/smWN.html

Stiglitz, J.E. (2014): Reforming Taxation to Promote Growth and Equity, Roosevelt Institute, May 14.

Gabriel droht: Google an die Leine?

Aus einer Mail von Prof. Dr. Johann Walter (Westfälische Hochschule, Gelsenkirchen); die Erlaubnis der Veröffentlichung wurde eingeholt:
“…. hier eine kurze Kommentierung per mail, bzw. einige Fragen zur Idee eines
“Wettbewerbs um den Markt” per Ausschreibung:
1. welcher Markt ist gemeint? (Nur der “Suchmaschinenmarkt” oder mehr?)
2. wie oft soll ausgeschrieben werden bzw. wie lange soll der
Gewinner der Ausschreibung den Markt für sich haben?
3. was passiert mit den alten Infos bzw. Verlinkungen, wenn der Markt nach
einer Ausschreibung in andere Hände fällt?

Da scheinen mir noch einige Fragen zu klären zu sein – insbesondere
im so stark dynamischen Umfeld des betrachteten Marktes! …”
Aus der Antwort an Prof. Walter: “… So viel vorab:
– Ich meinte den Markt für Suchmaschinen. Dies ist m.E. die Basis für die Machtposition von Google.
– Ausschreibungsperiode: Man müsste einen Kompromiss finden (zu lange Perioden bringen Kontrollverlust und machen träge), zu kurze Perioden verunmöglichen Lerneffekte. Ich denke an vielleicht fünf Jahre.
– Sofern die User zahlen, dürfen die Daten vom Gewinner nicht weiter genutzt werden. Sofern sie nicht zahlen, sind sie wie heute Eigentum des Gewinners der Ausschreibung und dürfen wie heute verwertet werden.
Heikler sind aber m.E. die Lerneffekte, die bei einem Wechsel des Agenten verloren gehen (z.B. Yahoo statt Google). Allerdings meine ich, dass – nach allem, was ich bisher gelesen habe – der Algorithmus von Yahoo etc. dem von Google nicht wesentlich unterlegen ist. Die Wettbewerber können sich nur nicht die indirekten Netz- bzw. Skaleneffekte im selben Ausmaße wie Google zu Nutze machen. …”

rentgrabbing's avatarNo Rent Grabbing!

Dirk Löhr

Sie ist die unumschränkte Herrscherin im Netz. 91,2 % Marktanteil (Statista 2014). An der Suchmaschine von Google kommt keiner vorbei. Eigentlich sollte die Diskussion, ob Google eine marktbeherrschende Stellung hat, damit beendet sein. Es ließ aufhorchen, als letzten Monat ausgerechnet vom Vorstand der mächtigen Axel Springer AG ein öffentlicher Hilferuf gesendet wurde (Döpfner 2014). Nun setzte Bundeswirtschaftsminister Gabriel diese Woche einen drauf, als er ein Einschreiten gegen die Marktmacht von Google forderte – offenbar angespornt durch das Vorgehen der EU-Kommission gegen Google (Sueddeutsche.de 2014; SpiegelOnline 2014).

Umstritten ist, worauf sich die Macht von Google eigentlich begründet. Manche Ökonomen sprechen von einer „wesentlichen Einrichtung“, die den Zugang zur Netzinfrastruktur als „Türsteher“ kontrolliere. Andere charakterisieren Google als ein „natürliches Monopol“, das vorliegt, wenn ein einziger Anbieter den Markt kostengünstiger als eine Vielzahl von Anbietern versorgen kann. Begründet wird das Zustandekommen u.a. mit „indirekten Netzeffekten“, wonach – untechnisch gesprochen…

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Öffentlich-rechtliche Stiftung für Kernkraft: Ein Kuckucksei

Dirk Löhr

Atomausstieg: Bald haben die Meiler ausgedient. Die großen Stromkonzerne wissen das. Nun kommen nur noch Kosten: Abriss, Entsorgung, “Endlagerung”. In der Vergangenheit scherte man sich nicht darum. Ein positiver Kalkulationszins gab das investitionsrechnerische Signal, einzelwirtschaftliche Erträge gleich zu realisieren, und die Kosten auf kommende Generationen abzuwälzen. Der Barwert der zukünftigen Ausgaben wog in der Vergangenheit so gering, dass sich die Investition dennoch lohnte. Auf die derzeit amtierenden Vorstände der Energiekonzerne kommen allerdings die Kosten des Aufräumens, die ihre Vorgänger ihnen überlassen haben, mit vollem Gewicht zu. So besinnt man sich nun auf ein alt bewährtes Muster: Privatisierung der Gewinne – Sozialisierung der Kosten, damit alles schön balanciert ist. Vorwand ist eine milde Gabe: Das Atomgeschäft soll nach Informationen des Spiegel in eine öffentlich-rechtliche Stiftung eingebracht werden, zusammen mit den bislang gebildeten Rückstellungen. Auf einmal wird der Staat als Unternehmer überraschender Weise also wieder interessant. Dies klingt für den Unbedarften vielleicht erst einmal großzügig, ist aber ein Kuckucksei:

Die Stiftung soll das Atomgeschäft bis zum endgültigen Ausstieg im Jahr 2022 weiterführen. Die Konzerne wissen wohl, dass die Rückstellungen (ca. 35,8 Mrd. Euro) hinten und vorne nicht ausreichen, um die Kosten und Risiken abzudecken, die mit der endgültigen Abschaltung verbunden sind (mindestens 44 Mrd. Euro). Nun handelt es sich bei den verantwortlichen Politikern und Beamten auch nicht um Vollidioten – diese haben das Spiel durchschaut. Ihre Begeisterung hält sich in engsten Grenzen. Allerdings bestehen erhebliche Schadensersatzforderungen der Konzerne gegenüber der Bundesregierung (aufgrund des Atomausstiegs). Diese scheinen die Verhandlungsmasse zu sein, über die Druck auf die Regierung gemacht werden, den Vorschlag dennoch zu akzeptieren. Dennoch: Selbst dann, wenn die Energiekonzerne auf ganzer Linie mit der Durchsetzung ihrer Forderungen erfolgreich wären, sollte der Staat nicht auf die Erpressungsversuche eingehen.

Die “Drückerkolonne” besteht dabei aus EnBW, RWE und E.On. Vattenfall betreibt separat Klagen, darunter auch im Rahmen eines internationalen Investitionsschutzabkommens vor einem rechtsstaatlich zweifelhaften Parallelgericht (s. hierzu den Blogbeitrag “Das Investorenschutzabkommen im Europäischen Parlament: Die rote Garde vor Mammons Thron“). Hierbei geht es um 3,5 Mrd. Euro.

In der Vergangenheit hat man im Zusammenhang mit den auszumusternden Dinosauriertechnologien das Entstehen von Großunternehmen tolieriert, die mittlerweile als “to big to fail” eingestuft werden. Was wir im Finanzsektor erlebten (bad banks, “Rettungsaktionen”), kann sich nun auch im Energiesektor wiederholen. Aber: In einer funktionierenden Marktwirtschaft dürften solche Mammutgebilde gar nicht erst toleriert werden. Und in einer Marktwirtschaft sollte derjenige, der die Erträge vereinnahmt, auch für die Kosten gerade stehen – sowie für die Risiken. Warum also nicht die Energie”versorger” notfalls pleitegehen lassen und die Energielandschaft aus der Konkursmasse mit dezentral aufgestellten Unternehmen neu ordnen? Mir erscheint diese Vision alles andere als schrecklich – und der Staat hätte seinerseits ein Druckmittel gegenüber den großen Energie”versorgern” in der Hand.

Wir fassen zusammen: Bei den Kernkraftwerken handelt es sich um eine in der Vergangenheit mit Milliardensummen geförderte Technologie (ca. 204 Mrd. Euro in der Vergangenheit), die zudem über viele Jahre hinweg für die Energie”versorger” als Cash Cow hohe ökonomische Renten abwarf. Einen großen Teil der Risiken und Kosten trug dabei immer die Öffentlichkeit. Und nun will man sich der Kosten der Beendigung der Veranstaltung endgültig zu Lasten der Gemeinschaft entledigen. Unverschämter geht es nicht: Die Fratze des Rent Grabbing zeigt sich hier ganz ohne Schleier.

Mehr Informationen:

FAZ.net vom 12.05.2014: Staat soll für Abriss von Atommeilern zahlen. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energieversorger-wollen-gesamtes-atomgeschaeft-verstaatlichen-12933933.html

Spiegel Online  vom 11.05.2014: Plan der Energie-Konzerne: Bund soll Abriss von Atom-Meilern finanzieren. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/atomkraftwerke-energiekonzerne-fordern-bad-bank-vom-bund-a-968719.html

Böse Mine, gutes Geld

… und dieses stammt aus den Ressourcenrenten, die üblicherweise privatisiert werden. Gleichzeitig werden die Kosten auf schwach organisierte Gruppen abgewälzt. So füllen die Konsumenten in Deutschland und die Gesundheits- und Umweltschäden in den Kohleabbauländern die Kassen der Konzerne. Sehenswerte ZDF-Dokumentation:

Online: http://www.zdf.de/zdfzoom/boese-mine-gutes-geld-30680618.html

Sonderabgabe für Autofahrer: Torsten Albigs faules Osterei

Dirk Löhr

Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig, brütete über Ostern ein ganz besonderes Ei aus: Eine Sonderabgabe für den Unterhalt von Straßen, die in einen Sonderfonds “Reparatur Deutschland” fließen soll. Der Autofahrer soll mit einem Betrag in der Größenordnung von 100 Euro jährlich belastet werden. Ob Albig von anderen Großkoalitionären „vorgeschickt“ wurde, um mit seinem Vorschlag die Stimmung zu sondieren, ist Spekulation. Wenig spekulativ, sondern eindeutig zu beurteilen sind hingegen die Wirkungen der Abgabe:

Wenngleich sich viele Autofahrer als Melkkühe der Nation betrachten, ist der motorisierte Individualverkehr de facto erheblich subventioniert. Selbstverständlich sollten Autofahrer daher stärker belastet werden, als sie es heute sind. Insoweit hat Albig österliche Eier gezeigt. Eine höhere Belastung muss jedoch in einer Ziel führenden Weise geschehen – und zwar in Höhe der Grenzkosten, die der einzelne Autofahrer mit seinen Bewegungen verursacht. Adäquate Mechanismen wären beispielsweise eine Erhöhung der Mineralölsteuer (bei gleichzeitiger Abschaffung der derzeitigen, fahrleistungsunabhängigen Kfz-Steuer) oder eine Maut, die einsetzt, wenn sich die Fahrzeuge in Hochzeiten stauen. Auf diese Weise könnte man die durch die Autofahrer ausgelösten Transport und Ballungskosten erfassen; zudem könnten externe – also auf andere Bürger abgewälzte Kosten – reduziert werden. So könnte eine effizientere Nutzung des Autos angeregt und Staus reduziert werden, die ansonsten durch Fahrer mit weniger dringlichen Verrichtungen verschärft werden. Die Flatrate von Albig lädt hingegen noch zu weiterem Gebrause mit dem Auto zu Unzeiten ein – auf Kosten von Umwelt und anderen Verkehrsteilnehmern.

Schließlich lässt Albigs Vorschlag eine ganz zentrale Überlegung vermissen: Eine instand gehaltene Infrastruktur kommt nicht nur den Autofahrern, sondern auch den Grundstückseigentümern zugute. Wir haben in diesem Blog wiederholt auf das sog. Henry George-Theorem hingewiesen, wonach man die Infrastruktur bequem aus den finanziellen Erträgen des Bodens (der Bodenrente) finanzieren könnte (im Übrigen würde diese auch dadurch ansteigen, wenn – wie oben vorgeschlagen – die Grenzballungs- und Transportkosten erhöht werden). Das Henry George-Theorem ist allerdings Albig offenbar genauso wenig bekannt wie den anderen Großkoalitionären (Infrastrukturminister Dobrindt und Finanzminister Schäuble eingeschlossen).

Wie bei jeder Abgabenerhöhung wird auch durch Albigs Vorschlag am Ende einer der drei Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital betroffen: Im Vorschlag Albigs wird dabei jedoch der fixe Faktor Boden vollkommen verschont – und damit ausgerechnet der Produktionsfaktor, der ohne negative Auswirkungen für die Wirtschaft belastet werden könnte. Die Bürde zu tragen haben stattdessen v.a. Kapital und Arbeit. Die Neubildung von Kapital (und damit von Arbeitsplätzen) wird durch eine solche Abgabe erschwert, der Faktor Arbeit noch stärker als ohnehin schon belastet. Auf lange Sicht sitzt dabei der Faktor Arbeit am kürzesten Hebel.

Faktisch handelt es sich um eine Umverteilung zu Lasten von Kapital und v.a. von Arbeit zugunsten der Bodeneigentümer und der Bodenrente. Also: Ökologisch ohne Lenkungswirkung, ökonomisch belastend, sozial regressiv: Ein weiteres faules Ei, das im Nest der orientierungslosen zeitgenössischen Sozialdemokratie ausgebrütet wurde. Herzlichen Glückwunsch, Herr Albig!