Category Archives: Energy

Droht der Blackout? Zur Debatte um “Kapazitätsmärkte”

Dirk Löhr

Es geht um einen Masterplan: Über den zukunftsfähigen Umbau des Strommarktes, die Abschaltung alter, fossiler Grundlastkraftwerke, und die Integration erneuerbarer Energien.  In Europa stehen überflüssige Kraftwerkskapazitäten herum, die der Leistung von 100 mittleren Atomkraftwerken entsprechen. Diese überflüssigen Kapazitäten müssen in den kommenden zehn Jahren bereinigt werden. Einen ersten Schritt in diese Richtung macht die Regierung mit ihrem „Grünbuch“, das mittlerweile offenbar im Entwurf vorliegt  (Schultz 2014a). Im Grünbuch offengelassen wird die Frage, ob die Stromversorgung in der Zukunft durch Angebot und Nachfrage (Energy Only Markt) gesichert werden kann, oder ob einige Kraftwerke künftig einen „Bereitschaftsdienst“ vorhalten müssen („Kapazitätsmarkt“). Die ökonomische Begründung hierfür: Ein erheblicher Teil des Stroms aus erneuerbaren Energien ist sehr volatil, und entsprechende Speichertechnologien sind noch nicht vorhanden. Also benötigt man Kraftwerke, die sich leicht hinauf- und herunterregeln lassen und so in sonnen- und windarmen Stunden mit hoher Nachfrage einspringen können. Solche Kraftwerke rechnen sich aber in einem freien Markt kaum, es handele sich um klassische „Grenzanbieter“.

Trianel Gaskraftwerk (Hamm-Üntrop)
Trianel Gaskraftwerk (Hamm-Üntrop)

Die Lust, in solche Kraftwerke zu investieren, ist somit bei den großen vor Energiekonzernen E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW gering. Also benötige man eine Subvention für das Vorhalten derartiger Kraftwerkskapazitäten. Ja nach Modell würden die Konzerne hierbei bis zu sechs Milliarden Euro einnehmen. Die Lasten würden – über die Stromrechnung – auf den Verbraucher abgewälzt.

Andererseits wurden in diesem Jahr dem Bundeswirtschaftsministerium Gutachten (erstellt durch die Forschungsinstitute Consentec, Frontier Economics, Formaet und r2b Energy Consultig) vorgelegt, von denen zwei das Vorhalten solcher “Kapazitätsmärkte” für überflüssig halten. Die Gründe:

  • So könnte sehr schnell eine Infrastruktur geschaffen werden, über die sich der Verbrauch großer Stromkonsumenten (z.B. Fabriken) an das gerade verfügbare Stromangebot anpassen lässt;
  • Durch Stromimporte und –exporte könnte ein Ausgleich zwischen Deutschland und seinen Europäischen Nachbarländern hergestellt werden;
  • Lieferanten können sich derzeit schon über verschiedene Mechanismen (Regelenergie, Intraday-Markt, Reserveverträge etc.) absichern.

Auch der Kronberger Kreis (2014) lehnt die Einrichtung eines Kapazitätsmechanismus aus verschiedenen Gründen ab. U.a. sind derzeit – wie gesagt – schon reichlich Überkapazitäten vorhanden. Besser als Kapazitätsmärkte sind daher einige leicht zu implementierende Maßnahmen, um sich gegen erzeugungsseitig bedingte Stromausfälle abzusichern. Beispielsweise könnte die zulässige Preisobergrenze angehoben werden, so dass auch für Spitzenlastkraftwerke ein leichteres Abdecken der Fixkosten möglich wird. Wenn die Knappheiten durch den Preis angemessen  abgebildet werden, hätten auch die industriellen Nachfrager in Knappheitssituationen einen Anreiz, Last abzuwerfen. Regionale Versorgungsengpässe in Süddeutschland könnten am besten durch einen entsprechenden Ausbau der Übertragungsnetze und eine Umgestaltung der Netzentgelte behoben werden. “Kapazitätsmärkte” sind demnach die letzte Option – und denkt man wirklich über diese Option nach, so sollte es in europäischem Maßstab geschehen, und nicht auf nationaler Ebene.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Ruf nach einem “Kapazitätsmarkt” als Rent Seeking (Löhr 2013): Der feuchte Traum der großen Energiekonzerne, deren Marktmacht mit der Grundlast langsam aber sicher zerbröckelt, stellt eine durch die Stromverbraucher bezahlte und risikolose ökonomische Rente dar. Bislang hat sich das Bundeswirtschaftsministerium auch noch nicht entschieden. So bleibt die Hoffnung, dass die Entscheidung nicht zugunsten starker, gut organisierter Interessengruppen und zu Lasten der Allgemeinheit ausfallen wird.

 

Literatur und mehr Information

Schultz, S. (2014a): “Grünbuch”: Deutschland startet Komplettumbau des Strommarkts, in: Spiegel Online vom 28.10. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/strommarkt-bundesregierung-sammelt-in-gruenbuch-vorschlaege-fuer-umbau-a-999820.html

Schultz, S. (2014b): Gutachten für Regierung: Experten warnen Gabriel vor Kapazitätsmarkt, in: Spiegel Online vom 17.07. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/energiewende-gutachten-warnen-gabriel-vor-kraftwerk-kapazitaetsmaerkten-a-981653.html

Kronberger Kreis (2014): Neustart in der Energiepolitik jetzt, Berlin.

Löhr, D. (2014): Prinzip Rentenökonomie – wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Ölpreis: Abschwung oder Komplott?

Dirk Löhr

Innerhalb weniger Wochen ist der Ölpreis mehr als 20 Prozent gefallen. Die einen sehen hierin Vorboten eines drohenden Abschwungs, der die EU, China und die USA zeitgleich erfassen könnte.

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Die anderen mutmaßen, dass dieser Abschwung politisch gar nicht ungelegen kommt – bringt er doch v.a. Russland und Venezuela (die politisch und wirtschaftlich eng zusammen arbeiten) sowie den Iran in die Bredouille.

Die Saudis, Oman und Kuwait hingegen kommen mit einem niedrigen Ölpreis gut klar – sie können möglicherweise sogar ihren Marktanteil ausweiten. So drosseln die Saudis trotz der sinkenden Marktpreise ihre Förderung nicht. Der Sprecher der staatlichen Ölgesellschaft Rosneft, Michail Leontjew, spricht von einer politischen Manipulation der Preise. Dass die Saudis mit ihrer Schutzmacht USA eng kooperieren, ist kein Geheimnis. Unplausibel wäre eine Preismanipulation also nicht, sondern vielmehr die immerwährende Wiederkehr des Gleichen: Geostrategie und Ressourcen als Treiber politischer Konflikte.

Dagegen spricht einzig, dass auch die Fracking-Industrie in den USA durch die tiefen Ölpreise Schaden nimmt. Die kommenden Verhandlungsrunden innerhalb der OPEC werden möglicherweise mehr Licht ins Dunkel bringen.

 

Mehr Information:

Hackhausen, J. (2014): Kalter Krieg ums Öl? in: Handelsblatt online vom 16.10. Online: http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/rohstoffe/verschwoerung-oder-preiskampf-kalter-krieg-ums-oel-seite-all/10845812-all.html

Frontal 21 (ZDF): Braunkohleboom in Brandenburg

Dirk Löhr

Energiewende pervers – und die Rolle der kohleaffinen (das kann man ruhig im doppelten Wortsinne verstehen) SPD hierbei.

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Darüber berichtete das ZDF-Magazin Frontal 21 am 9.9. um 21.00. Sehenswert!

Link zur Sendung (bitte klicken)

Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich auch in unserem Blogbeitrag “Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion“.

 

Landwirte unter Druck – Äcker werden knapp und teuer

Dirk Löhr

Die landwirtschaftlichen Flächen werden immer knapper. Ein Grund: Es gibt keine kompaktere Energieform als Öl. Energiewende heißt aber: Was wir uns in der Vergangenheit in dieser kompakten Form aus der Erde geholt haben, werden wir fortan mit den Erneuerbaren Energien verstärkt über der Erde machen müssen, und zwar relativ extensiv.

Maize_field_in_Bavaria_in_Summer_2013

Die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen für die Energiegewinnung steigt daher. Gleichzeitig wird das Angebot an landwirtschaftlichen Flächen verknappt, z.B. durch das Vordringen von Siedlungs- und Verkehrsflächen (zwischen 80-90 ha pro Tag in Deutschland), ökologischen Ausgleichsflächen oder Flächen zum Hochwasserschutz. Die grün-rote Landesregierung in Rheinland-Pfalz hat dabei noch das traditionelle Ausgleichsventil geschlossen, mit dem die Landwirte in der Vergangenheit den Flächenverlust ausglichen: Den Grünlandumbruch, der mit enormen CO2-Emissionen verbunden ist.

Allein schon die Verknappung der landwirtschaftlichen Flächen führt zu höheren Bodenrenten und Pachten (über diese fließen die Bodenrenten in die Taschen der Bodeneigentümer).  Aufgrund der Verknappung der Flächen treten auch die schon von David Ricardo (1772-1823) gefundenen Marktgesetze in Reinform zu Tage: Dementsprechend sickern alle Subventionen in Gestalt höherer Bodenrenten zu den Bodeneigentümern durch. Dies sind nicht nur die Landwirtschaftssubventionen der EU, die immer noch zum allergrößten Teil nach Flächen bezahlt werden.  Auch die EEG-Förderungen haben eine ähnliche Wirkung. Wo Biogasanlagen stehen, steht auch viel Mais (für die Biogasanlagen), und dort steigen die Pacht- und Bodenpreise.

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Konventionell wirtschaftende oder gar Biobauern können das nicht mehr bezahlen. Sie unterliegen der Konkurrenz durch die Energiebauern, ihre Existenzgrundlage wird entzogen. Ähnliches gilt für Schäfer. Was sie an Förderungen erhalten, fließt an die Eigentümer der Flächen ab.

Einen interessanten Beitrag hierzu liefert mit Bezug auf Rheinland-Pfalz der Podcast von SWR 1 (“Thema heute”) vom 21.8.2014 “Landwirte unter Druck – Äcker werden knapp und teuer”:
http://www.swr.de/swr1/rp/programm/landwirte-unter-druck-aecker-werden-knapp-und-teuer/-/id=446640/did=14031150/nid=446640/5dwtqd/index.html

Was wäre zu tun? Zunächst einmal ginge es darum, planerisch Schutzräume für konventionell und ökologisch wirtschaftende Bauern auszuweisen. Wäre auf den betreffenden Flächen nichts anderes als konventionelle oder ökologische Landwirtschaft erlaubt, würden dort die Pachten und Bodenwerte auch sinken.

Die Subventionierung durch die EU und auch im Rahmen der Energiewende muss überdacht werden. Am Ende wird der Bodeneigentümer subventioniert, nicht der Bauer, bei dem die Subvention eigentlich ankommen soll. Man kennt das Phänomen aus anderen Bereichen, wenn sich beispielsweise private Bodeneigentümer eine goldene Nase verdienen, die ihre Flächen an einen durch das EEG subventionierte Windkraftanlagenbetreiber verpachten – zumal am Ende der Eigentümer der Fläche eine hohe Pacht abzieht, wirft die Anlage für ihren Betreiber oft nur eine magere Rendite ab.

Knappe Flächen sollten eigentlich bessere Preise für die Landwirte bedeuten. Diese stoßen allerdings auf eine Nachfragemacht, die durch wenige Einzelhandelsriesen um Aldi & Co. gebildet wird und die die Bauern bis ins Unerträgliche in den Preisen drücken. Diese Nachfragemacht ist – wie wir in diesem Blog schon herausgestellt haben (s. den Blogbeitrag: “Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was?”) nicht zuletzt durch die großzügige Politik der untereinander konkurrierenden Kommunen zugunsten von Aldi & Co. zustande gekommen. Die Fehler der Vergangenheit sind schwer zu korrigieren, man sollte aber den Versuch nicht unterlassen.

 

 

… und die Kohle fällt nach oben: Deutschland verfehlt das Klimaziel

Dirk Löhr

Deutschland hat sich viel vorgenommen. Bis zum Jahr 2020 soll der Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid um 40 Prozent gesenkt werden – gemessen am Niveau von 1990. Dieses Ziel – das muss nun auch die Bundesregierung kleinlaut einräumen – ist leider nur ein frommer Wunsch. Im besten Falle wird eine Reduktion von 33 Prozentpunkten erreicht werden, so dass eine Lücke von 7 Prozent besteht. Im besten Fall, wenn Wachstumsschwäche und Wirtschaftskrise nachhelfen (vgl. Knuf 2014).

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Warum diese Zielverfehlung? Seit dem Ausstieg aus der Kernenergie brummen die Kohlekraftwerke umso mehr. Von den zehn europäischen Kohlekraftwerken mit dem höchsten CO2-Ausstoß befinden sich sechs in Deutschland. Wir haben das System „Kohle“ im Blogbeitrag „Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion“ eingehend dargestellt. So erzielen Braunkohlekraftwerke (als Grundlastkraftwerke) die höchsten ökonomischen Renten von allen Kraftwerken – die im Kern aber nichts anderes als Bodenrenten sind: Braunkohlekraftwerke können nämlich nicht irgendwo und überall betrieben werden, sondern nur an bestimmten Standorten, die diese für die Kraftwerksbetreiber besonders wertvoll machen: Man benötigt u.a. Nähe zu Verbrauchsschwerpunkten, man braucht Schienen, Übertragungsnetze, am besten noch schiffbare Flüsse, und last but not least Braunkohlevorkommen – die Standorte mit der Kombination dieser Eigenschaften werden den Kraftwerksbetreibern von der Allgemeinheit für eine lächerliche Gegenleistung zur Verfügung gestellt. Das gleiche gilt für die Atmosphäre, die von den Kraftwerksbetreibern als Deponie genutzt wird – die Preise der CO2-Zertifikate sind derzeit viel zu gering, um das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Die Lobby stellte sich immer wieder erfolgreich gegen eine Reduzierung der Zertifikate im Europäischen Verschmutzungsrechtehandel – doch nur eine solche Reduzierung könnte die klimapolitisch erforderliche Preiserhöhung bewirken. Denn bei einer – mit Blick auf das 2-Grad-Ziel – adäquaten Bepreisung der Verschmutzungsrechte würde sich wohl kaum mehr ein Braunkohlekraftwerk am Netz befinden – Kohlekraftwerke würden unrentabel (Löhr 2013). Wegen der vielen Kohlekraftwerke gehen die Gaskraftwerke (als Spitzenlastkraftwerke), die mit wesentlich höheren Grenzkosten produzieren, kaum mehr ans Netz und können daher nicht rentabel betrieben werden (o.V. 2014). Doch gerade die flexibel regelbaren Gaskraftwerke wären in einer Übergangsphase für die breite Einführung der Erneuerbarer Energien wichtig. Bislang stehen die Speichertechnologien nämlich noch nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung, um die Schwankungen bei der Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern (v.a. Wind und Sonne) auffangen zu können. Zumal die Kohlekraftwerke nicht flexibel herunter geregelt werden können, exportiert man derzeit den überschüssigen Strom.

Die Energiewende ist nicht mit dem Atomausstieg beendet (Weiß 2014). Deutschland benötigt vielmehr auch einen Kohleausstieg – hiervon ist aber weit und breit noch nichts zu sehen. Bei gutem Willen könnten zwar auch auf nationaler Ebene entsprechende Instrumente (zusätzliche Abgaben, Ordnungsrecht) angewendet werden (Deutsche Umwelthilfe / BUND 2013). In unserem Blogbeitrag „Internationale Umweltpolitik in der Sackgasse?“ haben wir allerdings beschrieben, dass solche Alleingänge im internationalen Wettbewerb nur bei einem Umbau des Abgabensystems möglich und durchzuhalten sind.

Auch der Netzausbau wird ein einer Weise vorangetrieben, die weniger die Erneuerbaren Energien, dafür aber umso mehr die Renaissance der Kohle unterstützt – natürlich tragen die Verbraucher auch hierbei die Lasten (des Netzausbaus).

Energiewende pervers. Und die Kohle fällt nach oben:

Die ökonomischen Renten aus der Kohlestromproduktion werden von starken Gruppen – nämlich den Kraftwerksbetreibern – privatisiert, die ökologischen und sozialen Kosten hingegen auf die Allgemeinheit abgewälzt. Doch es sind nicht „nur“ die Umweltkosten: Weil die Standortrenten nicht abgeschöpft und die Verschmutzungsrechte nicht sachgerecht verknappt und versteigert werden, entgehen dem Staat enorme Einnahmen – die dafür den Eigentümern der Kraftwerksbetreiber zufließen. Der finanzielle Lückenbüßer ist der Steuerzahler (Löhr 2013). Möglich machen dies u.a. die zuständigen Minister Hendricks und Gabriel, deren sozialdemokratische Partei mit der Kohlelobby traditionell auf’s Engste verbandelt ist. Kein Wunder, dass gerade die SPD immer besonders laut nach Steuererhöhungen schreit – ermöglichen diese doch erst die Geschenke an die Industrie-Klientel. Unsere Kanzlerin sollte es eigentlich – aus ihrer Zeit als Umweltministerin – besser wissen. Doch auch sie hört auf das Gezeter der Lobby. Dennoch tut unsere Regierung am Ende auch den Unternehmen nichts Gutes: Wenn man zu lange an der Droge der staatlich garantierten ökonomischen Rente hängt, wird man abhängig. Die unternehmerische Performance geht dann auf kurz oder lang flöten. So geriet RWE u.a. deswegen ins Straucheln, weil es an überreifen rententragenden Dinosauriertechnologien zwanghaft fest hielt und eine Umorientierung der Unternehmenspolitik viel zu spät einleitete.

 

Mehr Informationen

Deutsche Umwelthilfe / BUND (2013): Rechtliche Instrumente zur Verhinderung neuer Kohlekraftwerke und Braunkohletagebaue in Deutschland, Berlin. Download: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/130514_bund_klima_energie_rechtsgutachten_kohlekraftwerke.pdf

T. Knuf (2014): Deutschland droht Kimaziele zu verfehlen, FR online vom 22.7. Online: http://www.fr-online.de/energie/co2-ausstoss-deutschland-droht-klimaziele-zu-verfehlen,1473634,27915136.html

D. Löhr (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

o.V. (2014): Von wegen Vorreiter beim Klimaschutz: Deutschland verfehlt Klimaziele deutlich, The Hufington Post vom 3.5. Online: http://www.huffingtonpost.de/2014/05/03/klimaschutz-deutschland-klimaziele_n_5257855.html

M. Weiß (2014): Vertrackte Lücke, Sueddeutsche.de vom 27.5. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/energiewende-vertrackte-luecke-1.1974450

Volksabstimmung auf der Krim – die Barbarei des geltenden Völkerrechts

Dirk Löhr

Die Volksabstimmung auf der Krim ist gelaufen. Mehr als 95 % der Wähler haben für einen Beitritt zu Rußland plädiert. Der Kater im Westen ist groß. Dabei gehörte die Krim seit den Zeiten Katharina der Großen zu Rußland (offiziell seit seit 1783) und wurde erst 1954 vom damaligen ukrainischen Kremlchef Chruschtschow seiner Heimat, der damaligen Sowjetrepublik Ukraine, „geschenkt“.

Die Volksabstimmung, so der Westen, sei ein Verstoß gegen das Völkerrecht und würde nicht anerkannt. Als ob die Machtübernahme in Kiew rechtmäßig verlaufen wäre. Und als ob USA & Co. sich jemals um das Völkerrecht geschert hätten, wenn es um ihre eigenen Interessen ging. Gerade die USA betrachten das Völkerrecht als unzumutbare Beschränkung der von ihnen gestalteten imperialen Weltordnung. Der Internationale Strafgerichtshof und andere Institutionen werden gar nicht oder nur selektiv anerkannt. So glaubt man, nicht richtig zu hören, wenn ausgerechnet US-Außenminister Kerry mahnt, es gehöre sich nicht, mit vorgehaltener Waffe in ein anderes Land einzumarschieren. Diejenigen, die es interessiert, mögen einen Blick auf die US-amerikanischen Militäroperationen seit dem Zweiten Weltkrieg werfen.

Überhaupt, Völkerrecht: Der Name klingt gut – allein, es handelt sich um eine Mogelpackung. Anders als der Begriff suggeriert, regelt das sog. „Völkerrecht“ nämlich keineswegs die Beziehungen der Völker zueinander. Vielmehr geht es um die Beziehung zwischen Staaten mit Regierungen, die zu einem großen Teil nicht demokratisch legitimiert sind. Und von diesen sind wiederum ein beträchtlicher Teil auch dicke Freunde des Westens.

Ein wesentlicher Bestandteil des Völkerrechts ist die Souveränität als „Schutz“ vor „Einmischung in die inneren Angelegenheiten“. Dies ist nichts anderes als das Komplement zur Idee des Nationalstaats – einer Institution, die wiederum zeitgleich mit der Idee des Privateigentums in seiner „modernen“ Form die historische Bühne betrat. Das Völkerrecht erblickte zwar später das Licht der Welt, war jedoch von Anfang an eine Missgeburt, da es wie das Privateigentum auf die Logik der „Zaunpfähle“ baute. Wie können internationale Konflikte – die in den meisten Fällen zugleich Ressourcenkonflikte sind – auf der Grundlage der Ausschließbarkeit („die Ressource kann entweder nur dir oder mir, aber nicht uns beiden zusammen gehören“) gelöst werden? Zudem können auch hinter der Mauer der Souveränität die herrschenden Cliquen wunderbar die Ressourcen plündern und die Menschenrechte verletzen.

Und so warten v.a. die US-amerikanische Energiekonzerne auch sehnsüchtig auf den Tag, an dem die ukrainische „Gasprinzessin“ Timoschenko wieder inthronisiert wird. Die ukrainischen Gasvorkommen hat man schon vorab untereinander aufgeteilt (s. die Blogbeitrag von SGCNews und Dirk Müller). Natürlich leckt sich die Gasprinzessin selbst auch schon die Lefzen – ihr Anteil wird umso größer sein, je erfolgreicher sie bei den Wahlen abschneidet. Und die bevorstehende Plünderung wird wieder einmal durch das Völkerrecht abgesichert.

Was ist da eigentlich mit den Menschenrechten? Bezeichnend für den international herrschenden kleptokratischen Rechtsrahmen ist es doch, dass der Zugang zu Land noch nicht als Menschenrecht anerkannt wurde. Erst recht nicht der Zugang zu Land im Sinne der ökonomischen Klassiker, die hierunter alles verstanden, was der Mensch vorgefunden und nicht geschaffen hat (also alle natürlichen Ressourcen). Eine kleine – wenn auch wichtige – Ausnahme ist das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, das 2010 als Menschenrecht deklariert wurde (das allerdings nicht einklagbar ist). Dabei IST der Mensch in seiner Substanz Land. Die Privatisierung der physischen Basis seiner Existenz ist nicht minder barbarisch als es einst die Sklaverei war (die von den meisten damaligen Zeitgenossen als selbstverständliche und legitime Institution anerkannt wurde). Das geltende Völkerrecht hat wesentlichen Anteil an dieser heutigen barbarischen Ordnung. Es zementiert mit seiner Logik der Exklusion (und Nichteinmischung) zudem einen territorialen Atavismus. Anstatt mit noch höherer Geschwindigkeit in die Sackgasse des gegenwärtigen Völkerrechts zu fahren, sollte es vielmehr darum gehen, die Menschenrechte auszubauen auf den Zugang zu Land im weiten Sinne der ökonomischen Klassiker zu erstrecken (Löhr 2009). Schon Silvio Gesell (1949) brachte es auf den Punkt: „Völkerrecht ist Krieg – Menschenrecht ist Frieden“. Ein zukunftsfähiges, der gegenwärtigen Barberei entsagendes Völkerrecht dürfte daher die Absicherung der Ausschließbarkeit „… nur auf das beziehen, was von Menschenhand geschaffen … Alle Menschen, jeder einzelne Mensch, hat auf den Boden, auf den ganzen Erdball (und dessen grs. unverehrbaren Naturgüter, DL) die gleichen, unveräußerlichen Rechte, und jede Einschränkung dieses Urrechts bedeutet Gewalt, bedeutet Krieg.“

Ausweitung der Menschenrechte auf den Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen sollte die Devise sein. Ein praktikabler Weg zur Umsetzung dieses Rechtes ist die Vergemeinschaftung der Boden- und Ressourcenrenten, bei gleichen Anteilen eines jeden Menschen an diesen. Ein solches Menschenrecht steht jedoch den Kleptokraten im Wege, egal, ob sie aus den USA, aus Russland oder aus der Ukraine stammen.

Literatur:

Gesell, S. (1949): Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg.

Löhr, D. (2009): Die Plünderung der Erde, 2. Aufl. Kiel.

Was ist ein Monopol? Widersprüche in der Wettbewerbspolitik

Dirk Löhr

Was ist ein Monopol? Nach der neoklassischen Theorie kann es sich der Monopolist leisten, bei der Preissetzung keine Rücksicht auf seine Konkurrenten zu nehmen: Er bietet somit eine geringere Menge zu einem höheren Preis an als in einer Konkurrenzsituation. Auch die Theorie vollkommener Konkurrenz wurde v.a. durch Chamberlin zu einer Theorie „monopolistischer Konkurrenz“ ergänzt, in der die Anbieter einen gewissen Preissetzungsspielraum haben. Die monopolistische Konkurrenz wird heutzutage eher als Regelfall angesehen. Die neoklassische Vorstellung vom „Monopol“ ist allerdings nicht identisch mit demjenigen der ökonomischen Klassiker, die u.a. beim Boden von einem „Monopol“ sprachen. Die neoklassische Theorie ist nämlich im Wesen eigentlich eine antiklassische Theorie.

U.a. auch Israel M. Kirzner (als in der Tradition der österreichischen Schule stehend eher unverdächtig) stellte bereits im Jahre 1973 in seinem Buch „Competition and Entrepreneurship“ (Chicago) die Frage, wie es überhaupt zu diesem (von der Neoklassik postulierten) monopolistischen Preissetzungsspielraum kommen kann. Die orthodoxe Theorie erklärt nämlich nicht, warum nicht einfach Konkurrenten in den Markt eintreten und den Platzhirschen den Preissetzungsspielraum wieder nehmen.

Es muss also irgendwie geartete Markteintrittsbarrieren geben. In früheren Zeiten waren dies Privilegien und Regulierungen. In diametralem Gegensatz zur neoklassischen Auffassung, dass „Land“ als Produktionsfaktor heute nur noch eine untergeordnete Rolle spielt, gewinnt tatsächlich die Kontrolle über „Land“ i.w.S. heutzutage mehr und mehr an Gewicht. Insbesondere bei den unvermehrbaren Ressourcen handelt es sich um nichts anderes als um „Land“ i.S. der klassischen Ökonomen. In den Branchenstudien wurden in diesem Blog bereits einige Beispiele für diese Geschenke gegeben:

– Die Luftfahrtindustrie erhält die wichtigen Start- und Landerechte („Land“ i.w.S.!) geschenkt. Je größer und mächtiger ein Unternehmen, umso üppiger fällt das Geschenk aus.

– Die Energieriesen erhielten in der Vergangenheit die raren Standorte („Land“ i.w.S.!) für ihre Grundlastkraftwerke zu einem Schnäppchenpreis. Bekämen sie nicht ebenfalls die CO2-Zertifikate („Land“ i.w.S.!) zu einem Schnäppchenpreis, würden sich die Kohlekraftwerke kaum mehr rechnen. Speziell Braunkohlekraftwerke ergeben nur für diejenigen Unternehmen einen Sinn, die auch die Ressourcen (im Braunkohletagebau, wieder „Land“ i.w.S.!)) kontrollieren.

McDonald`s ist im Kern keine Burgerbraterei, sondern ein Immobilienunternehmen. Standorte und Standortpolitik („Land“ i.w.S.!) spielen eine zentrale Rolle im Unternehmenskonzept.

– In der Vergangenheit unterboten sich die Kommunen in der Ausweisung von Gewerbeflächen für den großflächigen Einzelhandel. So kam dieser kostengünstig und flächendeckend zu nicht integrierten Standorten („Land“ i.w.S.!) – auf Kosten des inhabergeführten Einzelhandels, ausblutender Städte und ausgepresster Lieferanten. Heute teilen sich die fünf führenden Supermarktketten Edeka, Rewe, Aldi, Lidl und Metro rund 90 Prozent des Marktes. Angesichts von zweifelhaften Konkurrenten wie Walmart mag man es nicht so richtig bedauern, wenn diese auf dem deutschen Markt keinen Fuß fassen können. Zwar schaute das Bundeskartellamt sich die Sache im Jahr 2011 näher an, alarmiert durch unfaire Einkaufspraktiken. Diese umfassen z.B. die rückwirkende Änderungen von Konditionen, d.h. der Lieferant muss rückwirkend Geldbeträge in fünf- oder sechsstelliger Höhe bezahlen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten; Listungsgebühren, d.h. die Lieferanten müssen Gebühren bezahlen, damit sie überhaupt ihre Produkte liefern dürfen; Regalmieten, d.h. Lieferanten müssen für gute Regalplätze Geld auf den Tisch legen; Androhung von Auslistung, wenn Lieferanten nicht auf die Bedingungen der Supermarktketten eingehen. Geändert hat sich allerdings nichts – hierzu fehlt den Wettbewerbshütern auch das Instrumentarium (s. unten).

Das Beispiel der Supermärkte ist in vielerlei Hinsicht sehr interessant – zeigt es doch, dass Marktmacht und eine monopolistische Position i.S. Kirzners mit intensivem Wettbewerb (zwischen den Supermärkten) vereinbar ist, und wie viel Geld man selbst im harten Wettbewerb verdienen kann, wenn man die entsprechenden Ressourcen kontrolliert. Es zeigt weiter, dass die Kontrolle über Ressourcen (also „Land“ i.w.S.) auch jenseits von Privateigentum erfolgen kann, wenn die öffentliche Planung der Ressourcennutzung unzulänglich ist. 

Bislang haben die Wettbewerbshüter allerdings kein vernünftiges Konzept zur Hand, um die genannten und viele weitere Auswüchse unter Kontrolle zu bekommen. Dabei ginge es anders, wenn man aus der Analyse von Kirzner die sich aufdrängenden Schlüsse zieht. Konkret: Standorte für Supermärkte (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind durch eine zentrale, überörtliche Planung zu beschränken und an die Supermarktketten zu versteigern. Standorte für Grundlastkraftwerke (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind zu limitieren und, soweit diese tatsächlich noch gebraucht werden, an die sog. „Energieversorger“ zu versteigern. Start- und Landerechte (mit ihren mannigfaltigen externen Kosten) sind (auf koordinierten Flughäfen) zu versteigern, und nicht zu verschenken. Über die Versteigerungserlöse werden die ökonomischen Renten zugunsten der Gemeinschaft abgeschöpft, die ansonsten in den Gewinn der betreffenden Unternehmen fließen (und dessen Kern bilden). Andererseits sollte bei solchen Versteigerungen der Preis nicht die alleinige Rolle spielen – es können soziale und ökologische Nebenbedingungen gesetzt werden. Die Voraussetzung ist aber immer, dass sich die Eigentumsrechte an „Land“ i.w.S. in öffentlicher Hand befinden. Wettbewerb und die private Kontrolle über die Schlüsselressource „Land“ i.w.S. schließen sich aus.

Die derzeitige Wettbewerbspolitik möchte unternehmerische Macht beschränken, ohne an den Fundamenten dieser Macht -nämlich der Kontrolle über „Land“ i.w.S. – zu rütteln. Hier liegt auch der fundamentale Widerspruch der ordoliberalen Schule, die ansonsten sehr zutreffend die Gefahr der wirtschaftlichen Macht für eine freiheitliche Ordnung erkannte. So merkwürdig es in orthodoxen Ohren klingen mag: Ohne eine Verschränkung der Wettbewerbspolitik mit der Land- und Ressourcenplanung und ohne eine andere Eigentumsordnung bei “Land” i.w.S. wird der Wettbewerb langsam, aber sicher ausgehebelt – und damit die freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zerstört.

Ja, eine freiheitliche Gesellschaft braucht Privateigentum – aber nur Privateigentum am Produktionsfaktor „Kapital“. Privateigentum am Produktionsfaktor „Land“ hingegen untergräbt Freiheit und Wettbewerb.

Mehr in:

Kirzner, I. M. (1973): Competition and Entrepreneurship, Chicago.

Zur Macht der Supermärkte: http://www.supermarktmacht.de/

“O Petróleo é nosso!” – das Öl gehört uns: Unruhen in Brasilien

Dirk Löhr

Der Schatz liegt 6000 Meter tief im Südatlantik, bis zur Küste von Rio de Janeiro sind es 183 Kilometer. Das Potenzial des Ölfeldes Libra wird auf acht bis zwölf Milliarden Barrel Rohöl Libra geschätzt. Dies entspricht bei einem Preis von ca. 100 Dollar pro Barrel dem unglaublichen Wert von 1.000 mal 1 Mrd. Dollar. Zieht man Förderkosten von ca. 60 Dollar pro Barrel ab, verbleibt ein Wert von 400.000.000.000 Dollar (in Worten: 400 Milliarden). Diese Berechnung berücksichtigt nicht die sich z.T. kompensierenden Preissteigerungen und Abdiskontierungen einerseits sowie Förderverluste andererseits, zumal die damit einhergehenden Umwelt-Folgeschäden ohnehin zugunsten der Exploiteure auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Am Montagnachmittag (21.10.2013) wurde das Feld in einem Luxushotel am Strand von Rio für eine Zeit von 35 Jahren zur Ausbeutung versteigert. Der Haken: Es gab nur einen Bieter, nämlich ein Konsortium aus dem halbstaatlichen brasilianischen Ölkonzern Petrobras (40 Prozent), den europäischen Firmen Shell und Total (jeweils 20 Prozent) sowie zwei staatlichen chinesischen Energieriesen (jeweils zehn Prozent). Zumal es keine weiteren Wettbewerber gab, bekam das Konsortium den Schatz für einen Schnäppchenpreis. Nur 41,65 Prozent des Gewinns, die Minimummarge, muss das Konsortium an die brasilianische Regierung abführen, zusätzlich zu einem einmaligen Bonus von etwa fünf Milliarden Euro. Berücksichtigt man diese Gebühren, wurde dem Konsortium ein Gegenwert geschenkt, der an die 200 Milliarden US-Dollar heranreichen könnte.

In der Bevölkerung löste diese milde Gabe Empörung aus. Denn eigentlich kann sich der brasilianische Staat derartige Geschenke nicht leisten. Brasilien ermangelt es an Vielem, was ein funktionsfähiges Gemeinwesen ausmacht. So ist von einem Ausverkauf des Landes die Rede. Während die Ressourcenrenten dem Konsortium zufallen, wird zudem das Umweltrisiko für Meer, Fauna und die Strände an einem der schönsten und am dichtesten besiedelten Küstenabschnitte Brasiliens Allgemeinheit getragen. Dieses Risiko wird bei Tiefseebohrungen als sehr hoch angesehen. Das Desaster am Golf von Mexiko ist noch in guter Erinnerung.

So gingen Tausende von Menschen gegen die fragwürdige Versteigerung auf die Straße, einige hundert Demonstranten lieferten sich eine Straßenschlacht mit der Polizei. Richter erließen zwar an den vergangenen Tagen über 20 einstweilige Verfügungen gegen die Versteigerung, doch den Anwälten der Regierung gelang es, sie rechtzeitig für wirkungslos zu erklären.

Ein Sieg für die Rent Grabber auf ganzer Linie.

Mehr auf: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/brasilien-oelfeld-libra-geht-an-shell-total-petrobras-und-china-a-929176.html

Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion

Dirk Löhr

Jeder Bürgermeister heutzutage kennt den Begriff “Merit-Order”. Bei der Stromproduktion ist sie von großer Bedeutung; man versteht hierunter die Einzelreihenfolge der eingesetzten Kraftwerke. Beginnend mit den niedrigsten Grenzkosten werden zur Versorgung so lange Kraftwerke mit höheren Grenzkosten zugeschaltet, bis die Nachfrage gedeckt ist. Nach der Liberalisierung des Strommarktes ist für den Strompreis an der Strombörse das letzte Gebot bestimmend, das noch den Zuschlag bekommt (Market Clearing Price). Dieser wird durch das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bestimmt.

Abb.: Merit Order (Strommarkt)  (bitte anklicken)

Nun sind sog. „Grundlastkraftwerke“ (Atomkraftwerke, Braunkohlekraftwerke) durch sehr hohe fixe und sehr geringe variable Kosten bzw. durch geringe Grenzkosten gekennzeichnet. Um die Durchschnittskosten zu minimieren, werden die betreffenden Kraftwerke mit hoher Last gefahren und nach Möglichkeit niemals abgeschaltet („must-run“). Die Kostenstruktur von Spitzenlastkraftwerken ist entgegengesetzt (relativ hohe variable Kosten bzw. Grenzkosten, relativ geringe fixe Kosten). Dazwischen stehen Mittellastkraftwerke. Somit können im traditionellen Energiemix im Bereich der Grundlast die höchsten Deckungsbeiträge bzw. ökonomischen Renten (Differenz zwischen Marktpreis und (Grenz-) Kosten) erzielt werden. Bei den schon abgeschriebenen Grundlastkraftwerken gehen diese nahezu voll in den Gewinn. Dabei besteht ein Schutzraum vor Wettbewerb. Allein schon wegen der hohen Kapitalintensität sind „Newcomer“ kaum in der Lage, den alteingesessenen Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Grundlast Konkurrenz zu machen. Die betreffenden Märkte sind kaum durch Wettbewerber „bestreitbar“. Nicht zufällig besaß das Kollektivmonopol der „großen Vier“ (RWE, E.On, Vattenfall und EnBW) bis vor dem Atomausstieg 96 % aller Grundlastkapazitäten auf dem deutschen Energiemarkt.

Die Produzentenrenten, die die Gewinne der „großen Vier“ im Grundlastbereich speisen, sind dabei aber nichts anderes als „versteckte“ Bodenrenten: Ein Braunkohlekraftwerk kann beispielsweise nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Analoges kann für andere Verfahren der Stromerzeugung durchdekliniert werden. Überflüssig zu betonen, dass die betreffenden Bodenrenten nur zu einem geringen Teil – wenn überhaupt – abgeschöpft werden; der Löwenanteil fließt in die Schatulle der großen “Energieversorger”. Zur Kasse gebeten werden statt dessen Steuerzahler und Stromverbraucher.

Schließlich wäre kein Braunkohlekraftwerk in Betrieb, wenn die Bepreisung der Inanspruchnahme der Atmosphäre  (mit Blick auf das 2 Grad-Ziel) angemessen erfolgen würde. Während zum Zeitpunkt der Niederschrift die Emission einer Tonne CO2 im europäischen  Emissionshandel 4-5 Euro kostet, wäre vermutlich das 15-20 fache angemessen. Diese einzelwirtschaftliche Ersparnis, von der auch die Stromverbraucher teilweise profitieren, geht jedoch ebenfalls zu Lasten einer diffusen Allgemeinheit (v.a. in vielen Entwicklungsländern, die von klimatischen Extremereignissen betroffen sind). Letztlich wird “Land” i.w.S. (das nämlich ist die Atmosphäre – zumindest im Sinne der ökonomischen Klassiker) mitsamt seiner rententragenden Kraft von den großen Stromproduzenten als Deponie einfach okkupiert.

Gerade die besagten Energierenten im Grundlastbereich wurden – und werden auch noch im Rahmen der sog. „Energiewende“ – von den „Großen Vier“ mit Zähnen und Klauen verteidigt.  Der Ausbau der erneuerbaren Energien geschieht derzeit eher als „Add-Up“ zum weiter fortschreitenden Ausbau der Kohlekraftwerke. Eine Abkehr vom ökologisch bedenklichen Grundlastkonzept ist bis auf Weiteres nicht in Sicht.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Die „grünen Renten“ – der Streit um die Reform des EEG

Dirk Löhr

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist höchst umstritten. Kritisiert wird u.a. die Überförderung der Solarenergie und die „Anmaßung von Wissen“ (Hayek), die mit der administrativen Festsetzung von Vergütungssätzen durch die Berliner Bürokratie einhergeht. Woher wissen die Berliner Bürokraten, welche Technologie sich in der Zukunft durchsetzen wird? Die unterschiedlichen Energielinien werden orientiert an ihren (Grenz-) Kosten mit unterschiedlichen Sätzen gefördert, aber auch andere Kriterien spielen bei der Festlegung der Sätze eine Rolle. So gibt es mittlerweile schon rund 4.000 unterschiedliche Fördersätze. Die Möglichkeit, den „Markt als Entdeckungsverfahren“ (Hayek) für neue, noch unbekannte Technologien zu nutzen, besteht im gegenwärtigen Fördersystem nicht. Schließlich werden die Marktrisiken über Umlagen auf die schwach organisierte Gruppe der Stromverbraucher abgewälzt, die für viele Jahre die betreffenden Lasten zu tragen haben. Dabei belaufen sich die mittlerweile getätigten Förderzusagen für den Ökostrom (bezogen auf den gesamten Förderzeitraum) schon auf ca. 200 Mrd. Euro. Zugleich wurden industriepolitische Ziele wie die Förderung der heimischen Solarindustrie (angesichts der asiatischen Billigkonkurrenz) grandios verfehlt.

Das EEG ist also dringend reformbedürftig. Sachverständigenrat (Jahresgutachten 2011/2012, http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/240.0.html) und Monopolkommission (http://www.monopolkommission.de/sg_65/s65_volltext.pdf) favorisieren zu diesem Zweck eine Orientierung am schwedischen Quotenmodell. Anders als beim gegenwärtigen EEG würde nicht der Preis festgelegt, sondern die Menge an erwünschtem Grünstrom. Diese würde über den Zeitverlauf hinweg kontinuierlich zu Lasten des konventionell produzierten Stroms erhöht. Die Produzenten von Ökostrom würden für ihre Leistungen „Grünstromzertifikate“ erhalten. Die Energieversorger würden unter Androhung finanzieller Strafzahlungen dazu verpflichtet, am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums eine bestimmte Menge an „Grünstromzertifikaten“ vorzuweisen. Die Produzenten von Ökostrom wären also die Anbieter, die Energieversorger die Nachfrager auf einem börsenähnlich gestalteten Markt. So könnte sich ein einheitlicher Preis für die „Grünstromzertifikate“ herausbilden. Die Produzenten von Grünstrom hätten so zwei Einnahmequellen: Einmal die Marktvergütung aus dem Verkauf des Stroms und zweitens die Vergütung aus dem Verkauf der Zertifikate an der Börse. Die Befürworter des Quotensystems erhoffen sich von seiner Einführung die Beseitigung der o.a. Mängel des gegenwärtigen EEG, allen voran eine höhere „Technologieneutralität“.

Gegen das Quotenmodell hat Peter Bofinger im Auftrag von IZES gGmbH und der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH ein Auktionsmodell in die Diskussion gebracht (http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/110541/Gutachten_Bofinger_EEG.pdf). Bofinger ist zwar auch Mitglied des Sachverständigenrates, als das von den Gewerkschaften entsandte Mitglied allerdings in einer notorischen Minderheitssituation. Bofinger kritisiert am Quotenmodell zu Recht, dass die behauptete  „Technologieneutralität“ nur eine scheinbare ist.

Unterschiedliche Technologien haben nämlich unterschiedlich hohe Grenzkosten. Bei einem einheitlichen Preis für Strom und Grünstromzertifikate würden sich damit unterschiedlich hohe intramarginale Renten für die diversen Technologien herausbilden. Somit werden über den einheitlichen Fördersatz implizit Technologien mit hohen intramarginalen Renten (v.a. Onshore-Windkraft) privilegiert. Die intramarginalen Renten verteuern jedoch die Energiewende für den Verbraucher unnötigerweise – zugunsten der Bezieher besagter Renten. Ökonomische Renten stellen nämlich eine Mehrvergütung über die Kosten hinaus dar, die die Produzenten gar nicht benötigen, um die Leistung auf dem Markt anzubieten. Bofingers Gegenmodell einer Auktion um eine im Zeitablauf gleichbleibende Förderung bezweckt, die Angebotskurve zu offenbaren: Der Windenergieproduzent würde um eine geringere Förderung buhlen als derjenige von Solarstrom. So sollen die intramarginalen Renten abgeschöpft werden. Bofingers Vorschlag klingt zunächst gut, hat jedoch Tücken:

– Anders als im Quotenmodell tragen die Ökostromproduzenten kein Preisrisiko – die Förderung ist nach der Auktion fixiert. Preisrisiken, die sich aus Marktschwankungen ergeben, werden wieder einmal auf die schwach organisierte Gruppe der Stromverbraucher abgewälzt. Diese Privilegierung ist schwer verständlich, tragen doch auch Unternehmer in anderen Märkten vergleichbare oder noch höhere Risiken wie die Produzenten von Ökostrom. Zwar handelt es sich bei erneuerbaren Energien um sozial nützliche Produkte, doch auch andere Unternehmer stellen solche her.

– Ebenso ist das Problem der standortbedingt unterschiedlich hohen intramarginalen Renten nicht auf den Stromsektor beschränkt. Es tritt vielmehr überall in der Wirtschaft auf. Nur so lassen sich steigende Angebotskurven und positive Deckungsbeiträge erklären (s. die eingehenden Ausführungen hierzu in D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg) – die neoklassische Erklärung für dieses Phänomen stößt sich hingegen an der Empirie. Wollte man die Logik des Gutachtens von Bofinger auch auf andere Branchen anlegen, müsste man sich vom marktwirtschaftlichen Preismechanismus verabschieden.

– Das Referenzszenario der Reformvorschläge sollte sich – nicht nur beim Strommarkt – an einem Idealzustand orientieren, in dem sämtliche externen Kosten internalisiert sind. Doch auch dann gäbe es in einen einheitlichen Preis, mit der Folge intramarginaler Renten – und zwar nicht nur für die Stromproduzenten. Für die gesamte Wirtschaft kommt ein umfassender Ersatz des Preismechanismus durch administrative Vorgaben oder Auktionen wegen der prohibitiven Informations- und v.a. Transaktionskosten aber nicht in Betracht.

Somit stellt sich die Frage, ob es neben dem Auktionsmechanismus nicht andere Möglichkeiten gibt, die intramarginalen Renten abzuschöpfen. Und diese existieren sehr wohl: Die intramarginalen Renten entfallen (nach Abzug der fixen Kosten) auf den Produktionsfaktor mit der geringsten Angebotselastizität, und das ist „Land“.

Ein Hektar Ackerland bringt normalerweise nicht mehr als ein paar Hundert Euro Pacht pro Jahr. Mit einem Windrad darauf dagegen kann der Eigentümer rund 20.000 Euro kassieren, weht der Wind besonders stark, sind bis zu 50.000 Euro möglich.  Noch vor wenigen Jahren waren sechs Prozent der Erträge des Windrades für die Berechnung der Landpacht die Regel, mittlerweile werden bis zu zwölf Prozent gefordert. Die Landwirte haben ihre Pachtforderungen kontinuierlich erhöht, weil geeignete Standorte rar sind. An den (trotz derzeit differenzierter Fördersätze) ca. zwei Milliarden Euro jährlichen Subventionen für Windenergie verdienen also weniger die Betreiber und Hersteller (die mittlerweile mit erheblicher Konkurrenz zu kämpfen haben), sondern die Bodeneigentümer.

Es gilt also, die (Boden-) Renten abzuschöpfen und der Allgemeinheit zuzuführen, und zwar nicht nur bezogen auf erneuerbare Energien und den Stromsektor (rein technisch wäre dies unproblematisch möglich, allein die Erkenntnis und der politische Wille fehlen).

Aus der liberalen Forderung einer Förderung mit einem einheitlichen Satz bzw. der Mengensteuerung wird also nur ein Schuh, wenn man ihn mit der Vergemeinschaftung der damit erzeugten (Boden-) Renten kombiniert. Ansonsten befeuern die Protagonisten des Quotenmodells ein grünes Rent Seeking.

Solange man allerdings keine Vergemeinschaftung der Renten will oder durchsetzen kann, ist allerdings die nach den jeweiligen Grenzkosten diskriminierende Förderung des Auktionsmodells für die Reform des EEG vorzuziehen – wenngleich es sich um ein halbgares und problematisches Konzept handelt.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do