Dirk Löhr
Der Spruch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer ist in Sichtweite. Zu erwarten ist, dass das BVerfG die geltenden Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt und eine Übergangsfrist für eine Überarbeitung einräumt. Diese beträgt i.d.R. drei Jahre. Bis nach dem jüngst in den Bundesrat eingebrachten “Kostenwertmodell” die Grundsteuer erhoben werden kann, werden allerdings rd. 10 Jahre verstreichen. Das sollte als Problem erkannt werden. Allerdings gibt es Wege, diese zeitliche Lücke “gesichtswahrend” zu schließen. Hierzu der folgende Beitrag aus dem Ökonomenblog:
Bundesratsinitiative zur Grundsteuerreform: Ein Weg aus der Sackgasse (bitte klicken)
Weil sich nach Einreichung des Beitrages die Publikation ein paar Wochen lang hinzog, sind leider die Ausführungen zum Finanzausgleich mittlerweile nicht mehr ganz aktuell. Im Grundsatz gelten sie allerdings nach wie vor.