Dirk Löhr
Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 11. 11. 2015 im Artikel “Wer zahlt künftig für den Straßenbau?
Land lockert Regeln für Kostenverteilung” (von Michael B. Berger und Felix Harbart) berichtet, hat die rot-grüne Landesregierung Niedersachsens am Dienstag Änderungen des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Das Land leitet so offenbar die verrückte Jahreszeit ein. Hintergrund ist das leidige Thema der Straßenausbaubeiträge.
Tatsächlich sind Straßenausbaubeiträge ein Quell steter Freude: Oft wird der Zusammenhang zwischen Nutzen und Kosten zerrissen, wenn z.B. wenige Anlieger für tausende Autofahrer zahlen, welche die Straße passieren. Von den Baumaßnahmen profitieren oft nicht die zur Kasse gebetenen Anwohner, die übrigens in größeren Straßen oft ziemlich willkürlich zur Zahlung bestimmt werden können. Ganz im Gegenteil gibt es sogar Fälle, wo diese zahlen dürfen, obwohl sie offensichtlich keinen Nutzen haben. Zudem kommen die Abgaben oft unerwartet und in einer Höhe auf die Bürger zu, die deren Leistungsfähigkeit überfordert. Die Folge solcher Ungereimtheiten sind Abgabenwiderstand und unerfreuliche Diskussionen. Einen Vorteil hat diese bisherige Regelung allerdings: Sie wirkt „disziplinierend“ auf die Kosten. Die gemolkenen Bürger schauten sich genau an, was die Gemeinde mit ihrem Geld macht.
Wir haben in diesem Blog derartige Abgaben immer wieder aus der Perspektive des Henry George-Theorem kritisiert. Dabei haben wir dargestellt, dass es auch eine von der Politik beharrlich ignorierte Finanzierungsalternative gibt (siehe u.a. den Beitrag: “Horrende Abgaben für die örtliche Straßensanierung” vom 01.10.2014): Soweit die Ausgaben der Kommune tatsächlich nutzenstiftend sind, erhöhen sich auch die Bodenerträge und Bodenwerte entsprechend. Würden diese Vorteile durch eine Bodenwertsteuer (teilweise) abgeschöpft, würde derjenige die Maßnahmen finanzieren, der faktisch und tatsächlich durch sie begünstigt ist. Zudem würde die Zahlung den Begünstigten nicht einmalig belasten, sondern nur so lange, wie er tatsächlich einen Nutzen aus der Maßnahme zieht. Im derzeitigen Gerangel um die Reform der Grundsteuer wird eine solche Lösung von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” vertreten.
Die neuen Pläne der niedersächsischen Landesregierung greifen indessen zwar Teilaspekte derartiger Gedanken auf, bleiben jedoch grundsätzlich im deutschen Abgabenkuddelmuddel verhaftet. Künftig sollen zwar die bislang einmaligen Straßenausbaubeträge durch „wiederkehrende Beträge“ ersetzt werden können. Auch soll es möglich sein, den Kreis der Zahler zu erweitern. So könnten beispielsweise die Einwohner des gesamten Stadtteils oder jene in einem bestimmten Umkreis der Straße herangezogen werden. Die Entkopplung von Nutznießer und Zahlendem wird so möglicherweise ein wenig zurückgeführt, aber nicht aufgehoben. Dabei entscheiden nach wie vor kommunalen Verwalter darüber, wer begünstigt wird und wer nicht – die Preissignale des Marktes werden weiterhin beiseite geschoben. Tragende Grundsätze deutscher Abgabenpolitik sind offenbar weiterhin: Warum Nutznießer belasten, wenn man auch unbeteiligte Dritte bluten lassen kann? Und: Warum einfach, wenn’s auch kompliziert geht? Komischerweise regt sich in diesem Land kaum jemand über so etwas auf.