Category Archives: Sustainable Economic Order

Gewinne und Renten: Alles Aldi oder was?

Dirk Löhr

Die kritische Diskussion über unsere Wirtschaftsordnung konzentriert sich in Deutschland hauptsächlich auf die Themen Geld und Banken. Um nicht missverstanden zu werden: diese Themen sind wichtig. Die reichsten Deutschen sind jedoch nicht etwa Bankiers, sondern die Gebrüder Albrecht (Aldi). Mit ihren Discount-Ketten bringt jeder der Albrecht-Brüder rund 17 Mrd. Euro auf die Waage, s. o.V. / Fokus Money Online 2008). Gefolgt werden sie von Dieter Schwarz (u.a. Lidl) mit rund 11 Mrd. Euro Vermögen.

Wie kam es zu diesem Siegeszug der Supermärkte? Typisch für Discounter wie Aldi oder Lidl sind z.B. die hohe Konzentration auf ein relativ begrenztes Warensortiment, wenige, jedoch umsatzstarke und umschlagsintensive Produkte, eine einfache Warenpräsentation und ein hoher Anteil sog. Handelsmarken (Letzteres hängt wiederum mit der „Rückwärtsintegration“ infolge ihrer Marktmacht zusammen). Dieses Konzept ermöglicht den Anbietern einen großen Flächenumsatz bei relativ niedrigen Laden- und Personalkosten. Niedrige Handelsmargen, kombiniert mit niedrigen Einkaufspreisen (aufgrund der großen Mengen in Verbindung mit Logistikvorteilen) erlauben den Discountern, ihre Produkte zu niedrigen Verkaufspreisen an den Mann oder die Frau zu bringen (Milchindustrie-Verband 2013).

Doch entgegen einer landläufigen Meinung ist nicht nur die Effizienz von Aldi & Co. der Grund für ihren Erfolg. Ein unterschätzter Faktor ist die Okkupation von Standorten – womit wir wieder beim vergessenen Faktor Boden und dessen Erträgen (Bodenrenten) angelangt wären. Ohne die großen und weit verzweigten Verkaufsflächen wären Aldi & Co. nicht das, was sie heute tatsächlich sind. Ohne diese Flächen geht es nicht – wie das Scheitern von Wal Mart in Deutschland eindrucksvoll belegt (Knorr / Arndt 2003). Man könnte sagen „good luck!“ und sich interessanteren Dingen zuwenden.

Aber: Aldi & Co. sind nicht so preiswert, wie sie scheinen. Und die versteckten Preise zahlt die Öffentlichkeit:
Die vergrößerten Betriebsflächen entstehen oft an neuen Standorten an der Peripherie der Siedlungen. Sie entstehen auf der grünen Wiese, an neuen, weder städtebaulich noch verkehrsbezogen gut integrierten Standorten – meist ohne Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr. Die Wettbewerber suchen dabei die räumliche Nähe zueinander (Fühlungsvorteile); so entstehen größere Einzelstandorte mit überörtlicher Funktion. Ein Vollsortimenter (Umsatzleistung rund 5.000 Euro pro m²) mit etwa 1.500 m² Verkaufsflächen benötigt für einen wirtschaftlichen Betrieb einen Umsatz von rund 7,5 Mio. Euro. Eine Umsatzleistung in dieser Größenordnung entspricht in etwa der Lebensmittelkaufkraft von rund 5.000 Einwohnern. Ungefähr das gleiche gilt für einen Discounter mit 800 m² Verkaufsfläche (1,5 bis 2-fache Flächenproduktivität bei geringerer sortimentsspezifischer Kaufkraft). Die deutschen Verkaufsflächen sind (in qm/Einwohner gerechnet) wesentlich größer als diejenigen in Frankreich oder Großbritannien (Knorr / Arndt 2003). Durch die zunehmende Verbreitung der Discounter mit immer größeren und neuen Verkaufsflächen werden v.a. inhabergeführte Lebensmittel- und Facheinzelhändler, die ihre Produkte auf kleinen Verkaufsflächen anbieten, zunehmend verdrängt. So ist z.B. die Anzahl von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von unter 400 Quadratmetern von 56.000 1993 auf rund 33.000 2006 gesunken (Milchindustrie-Verband 2013). Verstärkt wird dieser Trend durch andere Faktoren wie z.B. die Deregulierung des Ladenschlussrechts, wodurch der mittelständisch geprägte und oft an städtebaulich integrierten Standorten etablierte Facheinzelhandel unter Druck gerät.

Durch die Verdrängung inhabergeführter, etablierter Unternehmen in integrierten Lagen wird jedoch die Versorgungsfunktion der Innenstädte ausgehöhlt. Gemischt genutzte Ortszentren verlieren ihre bewährte Funktion. Früher getätigte öffentliche Investitionen in zentrale Infrastrukturen werden entwertet. Bemerkbar macht sich dies u.a. in der Verödung und Auszehrung der Ortskerne, in denen nach dem Auszug des Lebensmittelhandels der Auszug des Fachhandels droht. Danach ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere Dienstleistungen (Banken, Post, …) schließen und die Ortskerne damit endgültig verkommen.

Es ist pervers: Einerseits wurden in den letzten Jahrzehnten mit Milliarden privater und öffentlicher Gelder Innenstädte saniert und neu gestaltet. So hat allein das Land Baden-Württemberg zwischen 1974 und 2004 rund 4,7 Mrd. Euro Städtebaufördermittel zur Sanierung und Aufwertung der Ortskerne aufgewendet, die durch viele zusätzliche kommunale und private Mittel ergänzt wurden. Die Verlagerung des Einzelhandels auf autoaffine Standorte auf der grünen Wiese entwertet aber diese öffentlichen und privaten Investitionen (NABU 2013).

Die vier größten Handelsunternehmen vereinen inzwischen rund 85% des Absatzmarktes in Deutschland auf sich (Bundeskartellamt 2011). Diese führt heute schon zu einem enormen Druck auf die Produzenten – es ist eine Frage der Zeit, wann die Marktmacht sich auch gegenüber den Kunden bemerkbar macht.

Dass es hierzu überhaupt kommen konnte, hat viel mit der verfehlten Flächenausweisungspolitik der Kommunen zu tun. Es ist zu vermuten, dass Einzelhandelsvorhaben bereits ab einer Größe von rund 700 m² Verkaufsflächen bzw. 1.200 m² Geschossfläche überörtliche Wirkungen entfalten. Doch fast alle derzeit diskutierten Einzelhandelsformen überschreiten die Schwelle dieser Regelvermutung (§ 11 Abs. 3 der BauNVO; NABU 2013). Dennoch überbieten sich die Kommunen mit großzügigen Ausweisungen. Dies folgt einer destruktiven Logik: Ist die eine Kommune mit ihren Anforderungen an Aldi & Co. zu rigide, wandert der großflächige Einzelhandel eben in die konkurrierende Nachbarkommune und zahlt dort die Gewerbesteuern. Zwar gibt es in der Mehrzahl der Bundesländer Regelungen in den Landesraumordnungsprogrammen sowie Einzelhandelserlasse zu der Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetrieben. Am Ende wird jedoch zumeist „einzelfallbezogen“ entschieden – zugunsten der betreffenden Märkte.

Mit dieser Brille wird das Erfolgsprinzip der Discounter deutlich: Am Ende fußt es ganz maßgeblich auf großzügigen Geschenken der Kommunen in Gestalt großer und billiger Flächen. Damit unterscheidet sich das Grundkonzept des großflächigen Einzelhandels im Prinzip nicht grundlegend von anderen “Erfolgsbranchen”. Nehmen wir die großen Energieversorgungsunternehmen: Diese bekommen im Rahmen ihrer fossilen Stromerzeugung „zu billig“ und sehr üppig Zugang zur Atmosphäre, wo sie ihr CO2 einlagern können (s. den Blogbeitrag „Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion” vom 11.10.2013). Wenn beispielsweise die Bepreisung der Inanspruchnahme der Atmosphäre (mit Blick auf das 2 Grad-Ziel) angemessen erfolgen würde, wäre kein Braunkohlekraftwerk mehr in Betrieb. Während zum Zeitpunkt der Niederschrift die Emission einer Tonne CO2 im europäischen  Emissionshandel um die 5 Euro kostet, wäre vermutlich das 15-20 fache angemessen. Diese einzelwirtschaftliche Ersparnis, von der (ähnlich wie bei den Discountern) auch die Stromverbraucher teilweise profitieren, geht jedoch auch zu Lasten einer diffusen Allgemeinheit (v.a. in vielen Entwicklungsländern, die von klimatischen Extremereignissen betroffen sind). Es gibt eben nichts umsonst: „There is no such thing as a free lunch“; ein großer Teil des Aufwandes wird immer auf andere, schwach organisierte Akteure abgewälzt.

Oder, um ein anderes Beispiel zu nennen: Wenn die Fluggesellschaften für die Nutzung der Start- und Landerechte, des Luftraumes und den verursachten Lärm zahlen müssten, wäre der Luftverkehr realistischer bepreist und würde eingedämmt (s. den Blogbeitrag “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt” vom 10.10.2013). Heute jedoch trägt die nicht fliegende Allgemeinheit einen großen Teil der Kosten, und zwar in Form von Gesundheitsschäden, sinkenden Immobilienwerten, den Folgen der Treibhausgasemissionen und nicht zuletzt auch in Gestalt der fehlenden Staatseinnahmen, die durch den Steuerzahler ausgeglichen werden muss.

Die Branchenbeispiele könnten fortgesetzt werden.

Das Geheimnis des wirtschaftlichen Erfolges von Aldi & Co. sind also Geschenke des Staates an die betreffenden Unternehmen. Auf diese Weise gelangen „Energieversorger“, Fluggesellschaften und Supermärkte „zu billig“ an die zugrunde liegende Ressourcenbasis können diese im Übermaß in Anspruch nehmen. Bei den Vertriebsstandorten, bei der Atmosphäre als Kohlenstoffspeicher, bei den Time-Slots für Starts und Landungen handelt es sich aber allesamt um „Land“ im Sinne der klassischen Ökonomen, das Seitens des Staates den betreffenden Unternehmen für „‘nen Appel und ein Ei“ zur Verfügung gestellt wird – auf Kosten der Allgemeinheit. Auf diese werden die negativen Effekte abgewälzt. Die steuerzahlende Allgemeinheit hat auch die finanziellen Löcher aufzufüllen, die mit den Geschenken an die betreffenden Unternehmen in die Staatskasse gerissen werden.

Das Gegenmittel bei der Produktion von Strom aus fossilen Energieträgern liegt auf der Hand: Eine Verknappung von Emissionsrechte, und deren Versteigerung. Die Erträge sollten der Allgemeinheit zukommen. Dasselbe Prinzip lässt sich für die Luftfahrt anwenden. Warum werden den Fluglinien Start- und Landerechte geschenkt, die im Einzelfall den Wert der gesamten Flugzeugflotte übersteigen können? Nicht anders verhält es sich aber auch mit den Supermärkten: Bei entsprechendem politischen Willen könnten die Standorte strikt begrenzt und ebenfalls versteigert werden. Die Planung der verbleibenden Standorte müsste freilich mindestens auf regionaler Ebene geschehen, damit die unproduktive Konkurrenz der Kommunen ausgeschaltet wird. Voraussetzung wäre hierbei eine Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltungsautonomie (Art. 28 II GG) – bislang eine heilige Kuh für die Kommunen, selbst wenn diese nicht selten ihre Herren auf die Hörner nimmt. Noch mehr: Die betreffenden Flächen sollten sich auch in öffentlicher Hand befinden. Die über die Versteigerung abgeschöpften Kontingentierungsrenten würden dann in öffentliche Kassen fließen. Sie würden nicht mehr an die Supermärkte verschenkt und würden – anders als heute – auch nicht mehr den harten Kern ihrer Gewinne darstellen.  Stattdessen könnten die Bodenrenten wieder an die Kommunen der Region zurückverteilt werden. Dies würde die Voraussetzung dafür schaffen, dass auch der inhabergeführte, mittelständische Einzelhandel mit seinem regionalen Bezug wieder eine realistische Chancen hätte. Zudem würde der teils ruinösen Flächenausweisungspraxis der Kommunen der Boden entzogen.

Mehr in:

NABU (2013): http://www.nabu.de/themen/siedlungsentwicklung/praxis/planung/04787.html.

Milchindustrie-Verband (2013), Welches europäische Land besitzt die größte Ladenfläche pro Einwohner?, online: http://www.meine-milch.de/kuh-iz/welches-europaeische-land-besitzt-die-groesste-ladenflaeche-pro-einwohner?fakuh=1

A. Knorr / A. Arndt (2003):  Wal-Mart in Deutschland – eine verfehlte Internationalisierungsstrategie, Materialien des Wissenschaftsschwerpunktes „Globalisierung der Weltwirtschaft“, Band 25, Universität Bremen.

Bundeskartellamt (2011):  Bundeskartellamt startet Marktermittlungen im Rahmen der Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel, Pressemeldung vom 16.9., online:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Presse/2011/2011-09-16_PM_SU_LEH.pdf

Überschussliquidität und Assetpreise

Johann Walter

Die Themen „Geldmenge“ und „Assetpreise“ haben mehr miteinander zu tun als man meint! Das Wachstum der Geldmenge (M) übersteigt nämlich in vielen Ländern das Wachstum des BIP. Neues Geld wird also nicht nur zum Bezahlen neu produzierter Güter gebraucht, sondern auch gehortet oder aber angelegt bzw. auf Assetmärkten verwendet, wo mit Vermögenswerten gehandelt wird, z.B. mit Wertpapieren, Immobilien, Land, Gold oder Kunst. Insofern entsteht Überschussliquidität – z.B. in der Eurozone (vgl. Tab. 1).

         Aggregat (in Mrd. €)Zeitpunkt

Bar-geld

M1

M2-M1

M2

M3

Nom. BIP
(Jahreswert)

Dez. 1998

323,7

1771,7

2115,3

3887,0

4447,8

5863,9

Dez. 2012

863,3

5105,4

3885,8

8991,2

9773,3

9487,4

Veränderung in %

167%

188%

84%

131%

120%

62%

Tabelle 1: Geldmengen und nominales BIP in der Eurozone
Quelle: EZB-Monatsberichte 4/1999 und 4/2013 (Tab.2.3 und 5.2)

„Überschüssige“ Gelder, die in den Assetbereich der Wirtschaft fließen, steigern dort die Assetpreise und sichern (monopolartige) Renten, die aus diesen Assets erzielt werden können. Daher sollten sich alle, die sich für Probleme von Assetpreisen und ökonomischen Renten interessieren, sich auch mit Ursachen und (eventuell problematischen) Folgen der Überschussliquidität beschäftigen und damit, wie diese gedrosselt werden kann.

Ursachen für Überschussliquidität

Eine Ursache für Überschussliquidität ist umlaufbezogen: Geld kann innerhalb und zwischen Güter- und Assetbereich der Wirtschaft umlaufen oder gehortet werden. Es fließt aus der Güterwirtschaft heraus, wenn Konsumenten (steigendes) Einkommen horten bzw. zum Kauf von Assets nutzen, bei denen sie Wertzuwachs erhoffen. Es fließt in die Güterwirtschaft zurück etwa bei Emission von Aktien zur Finanzierung von Investitionen oder wenn Pensionsfonds angelegte Finanzmittel zur Zahlung von kleinen Renten ausschütten. In „reifen“, d.h. zunehmend gesättigten Volkswirtschaften fließt umlaufendes Geld per Saldo in die Assetwirtschaft hinein bzw. in die Hortung. Es ist wahrscheinlicher, dass mit Ersparnissen „ein Picasso“ gekauft wird, als dass dieser verkauft wird, um dafür Brot zu kaufen. Bereits umlaufbezogene Überschussliquidität (Typ I) kann von „Assetpreisinflation“ begleitet sein.

Die zweite Ursache für Überschussliquidität (Typ II) hat mit Geldschöpfung zu tun. Die Geldpolitik stellt derzeit, oft per Kredit, sehr viel neues Geld bereit, d.h. steigert die Geldbasis stark. Nach sekundärer Bankengeldschöpfung wachsen z.B. in den USA, in Japan und Europa auch die Geldmengen M1 bis M3 und die Bilanzsummen der Banken viel stärker als das BIP. Diese Geldpolitik handelt, als wolle sie einen Fahrradreifen (Gütersektor) aufpumpen, der aber ein Loch hat, an dem ein Ballon hängt. Der Reifen wird nicht praller (Nullwachstum), aber der Ballon (Hortung bzw. Assetvermögen, vgl. Abb. 1) wird größer. Zudem: Wird neues Geld über den Bankensektor in die Wirtschaft geleitet, so will man bildlich den Reifen „vom Ballon her“ aufpumpen. In reifen Volkswirtschaften will das Geld aber eher anders herum fließen. Insofern ist dies Geldschöpfung gegen das „monetäre Druckgefälle“ – und vergrößert tendenziell den Ballon. Kein Wunder, dass gerade das neue Geld – abhängig von Zins- bzw. Renditeerwartungen – oft auf Asset- bzw. Vermögensmärkte fließt oder als Spar- oder Termineinlagen bei Banken geparkt bleibt!

Abbildung 1 (bitte klicken) 

Nun wird der Zusammenhang zwischen Geld und Assetpreisen richtig klar: wenn im Regelfall Banken neues Geld schöpfen, indem sie Kredit geben oder Vermögenswerte kaufen, dann ist es geradezu unwahrscheinlich, dass neues Geld (schnell) in der Güterwirtschaft ankommt! Eher wandert es von vornherein in die Liquiditätsfalle, d.h. verbleibt sofort im Asset- und Vermögensbereich und steigert dort Preise und stabilisiert dort die erzielbaren Renten.

Folgen und Probleme von Überschussliquidität

Geldschöpfungsbedingte Überschussliquidität führt nicht unbedingt zu Güterpreisinflation. Vielmehr versucht die Geldpolitik in Japan und auch in der Eurozone derzeit geradezu verzweifelt, Deflation zu verhindern. Schon soll die „EZB-Bazooka“ wieder „nachgeladen“ werden, d.h. in hohem Maß überschüssig Geld geschöpft werden. Dies wandert aber – geradezu konstruktionsbedingt – kaum in die Güterwirtschaft, sondern primär in Finanzierung von Assetkäufen. Somit sind erneut Assetpreisinflation (Blasen) und in Folge Finanzkrisen möglich. Überschussliquidität kann dabei – wie Drogen im Blutkreislauf – Probleme machen, wenn sie Länder überschwemmt, aber auch, wenn sie plötzlich wieder abgezogen wird.

Bei Kreditgeldschöpfung ist Überschussliquidität (Typ II) zudem Überschussverschuldung. Dann wachsen die Schulden schneller als der Produktionswert – und auch die nachfolgenden Probleme „Polarisierung“, „Instabilität“ und – ökologisch bedenklich – „Wachstumsdruck“ (vgl. z.B. Walter, 2013). Entsprechend nennt der Bericht „Global Risks 2013“ als größte globale Risiken für die künftige Entwicklung (vgl. World Economic Forum, 2013):

  • die wachsende Kluft bei der Entwicklung der Einkommen,
  • Trinkwasserknappheit als Folge der Klimaproblematik,
  • ein völliger Ausfall des Finanzsystems bzw. chronische Ungleichgewichte und Schuldenprobleme der öffentlichen Haushalte vieler Staaten.

Diese Probleme werden in der Kreditgeldwirtschaft durch „Überschuss-Geldpolitik“ verstärkt.

Reformoptionen zur Milderung der Überschussliquiditätsproblematik

Um die Probleme von Überschussliquidität zu mildern, kann die Art der Geldschöpfung geändert und/oder korrigierend in unrunde Geldumläufe eingegriffen werden.

Ordnungspolitisch wird z.B. vorgeschlagen, die Geldschöpfung ganz oder teilweise dem Staat zuzuordnen. Dieser soll mit neu, schuldenfrei und dauerhaft geschöpftem Geld reale Güter, z.B. Infrastrukturgüter, kaufen können (vgl. Huber 2013, Walter 2013). Damit würde bildlich Luft direkt in den Reifen geblasen. Der Reifen würde praller bzw. das reale Wachstum höher. Zugleich könnten überschüssige (Zentral-)Bankengeldschöpfung und Verschuldung geringer ausfallen. So weit, so gut. Der nun „richtig“ aufgepumpte Reifen hätte aber immer noch ein Loch. Auch in diesem Szenario könnte per Saldo Luft vom Reifen in den Ballon entweichen. Auch ohne geldschöpfungsbedingte Überschussliquidität könnte die bereits umlaufende Liquidität aber in Assets oder in Hortung wandern und somit in der Güterwirtschaft fehlen. Das umlaufbezogene Problem der Überschussliquidität bliebe bestehen.

Insofern reicht eine Reform der Geldschöpfung nicht aus (vgl. auch Löhr, 2011). Es braucht vielmehr auch eine aktive Steuerung des Geldumlaufs – z.B. im Sinne eines „Geldrecyclings“.

In Bezug auf den Geldumlauf könnte die Politik – statt fortlaufend überschüssig Geld zu schöpfen, das an ungewollter Stelle (z.B. im Assetbereich) akkumuliert und zu Polarisierung beiträgt – aktiv versuchen, Geld zu „recyclen“, d.h. zurück in die Güterwirtschaft zu schleusen, bzw. bildlich Luft vom Ballon zurück in den Reifen zu pumpen.

Vor diesem Hintergrund wird seit langem über Wege diskutiert, gezielt „ruhendes“ Geld aufzuscheuchen und in den Umlauf zu treiben, z.B. die von Gesell (vgl. Gesell, 1949) für Bargeld geforderte Umlaufsicherungsgebühr. Bargeld soll demnach mit einer Gebühr belegt werden, wenn es gehortet wird und insofern nicht umläuft. Geldhalter können der Gebühr entgehen, wenn sie damit etwas bezahlen, das Geld also – ohne Zinsforderung – zurück in den (Güter-)Umlauf geben. Bildlich würde Geld vom Ballon direkt zurück in den Reifen gedrückt. Das ist der gewünschte Effekt. Zudem könnte der Staat erhobene Gebühren konsumtiv oder investiv verwenden und somit ebenfalls recyclieren (vgl. Abb. 2).

Abbildung 2 (bitte klicken)

Ein zentrales Problem sind Ausweichreaktionen. Tab. 2 zeigt Verwendungsmöglichkeiten für Geld. Werden einzelne Verwendungen mit einer Gebühr belastet, neigt das betroffene Geld zur Wanderung an „unbelastete“ Orte. Dies begrenzt die erwünschte Wirkung der Gebühr.

1. Halten von Zentralbank- bzw. Bargeld

2. Halten von Giralgeld

3. Halten von Spar- & Termineinlagen

4. Kauf von Assets

5. Kauf von Gütern

6. Abwanderung ins Ausland

Assetblasen? Wachstum? Wechselkurseffekt?

Tabelle 2: Möglichkeiten und Effekte der Verwendung von Geld

In reifen Volkswirtschaften brauchen (gesättigte) Geldhalter nur begrenzt neue Güter. Auf der Flucht vor einer Bargeldgebühr werden sie Bargeld daher teils in auch Giralgeld, Spar- oder Termineinlagen umwandeln, teils aber auch Assets kaufen und/oder ins Ausland fliehen (vgl. Mensching, 2005). Ein Rückfluss von gehortetem Geld zurück in die Güterwirtschaft ist also unklar. So ist z.B. denkbar, dass Liquidität in andere Währungsräume flieht. Insofern erfordert wirksame Geldumlaufsteuerung sogar auch internationale Absprachen.

Dieses Bedenken gelten im Prinzip auch für andere diskutierte Gebührenvarianten, z.B. eine Gebühr auch auf Einlagen der Banken bei der Zentralbank bzw. auf die gesamte Geldbasis oder Gebühren auch auf Giralgeld bzw. auf Spar- und Termineinlagen. Stets gilt: auf der Flucht vor der Gebühr wandert Geld tendenziell in „gebührenfreie“ Bereiche – und zwar nicht nur in die Güterwirtschaft. Daher scheint eher eine „breite“ Gebührenbasis günstig. Bei einer (eventuell gestaffelten) Gebühr auf Bargeld, Sicht-, Spar- und Termineinlagen z.B. hätten vor der Gebühr fliehende Gelder weniger Ausweichmöglichkeiten, Aufkommen und potenzielle Effekte auf die Güterwirtschaft wären mithin höher.

Im Sinne von Tab. 2 kann daher auch Verwendung 4 (Kauf bzw. Halten von Assets) belastet werden. Der Staat kann etwa (die Erbschaft von) Vermögen belasten – generell oder z.B. beschränkt auf Grundvermögen – und mit diesen Einnahmen und entsprechender Vermeidung neuer Staatsschulden reale Aktivität (z.B. dringend erforderliche Investitionen in öffentliche Infrastruktur) finanzieren. Auch damit fließt letztlich Geld zurück in die Güterwirtschaft. Wird auf diese Weise über Steuern belastet, ergeben sich zwar folgende Nachteile:

  • Erhebungsaufwand; dies spricht z.B. gegen Steuern auf Sachvermögen.
  • Negative Struktureffekte; Erbschaftsteuern können z.B. den Mittelstand belasten.
  • Ausweicheffekte; z.B. Verlagerung von Wirtschaftsaktivitäten zur Steuervermeidung.

Erhebungsaufwand und Ausweichreaktionen sind aber auch bei Umlaufsicherungsgebühren relevant. Der Unterschied ist insofern eher graduell. Hier wie dort gilt: der Saldo zwischen erwünschten Lenkungswirkungen und unerwünschten Ausweichreaktionen ist günstiger, je „breiter“ die Belastung angelegt wird: desto weniger Ausweichmöglichkeiten bleiben dem überschüssigen Geld, desto eher muss es in die Güterwirtschaft zurück, und desto geringer ist auch der Bedarf an (überschüssiger und eventuell schuldensteigernder) Geldschöpfung.

Und, zur Erinnerung: Umlaufsteuerung kann, wenn das im Umlauf gesteuerte Geld schon als Schuld entstanden ist (Überschussliquidität vom Typ II) Schuldenprobleme nicht lösen, sondern nur deren Wachstum drosseln. Hier bräuchte es somit als Ergänzung den (erwähnten) partiellen Übergang zu schuldenfreier Geldschöpfung. Insofern reicht zur Lösung von Überschussliquiditäts- und Assetpreisproblemen somit weder eine Reform der Geldschöpfung noch aktive Steuerung des Geldumlaufs alleine aus. Nötig erscheint vielmehr beides!

Literatur:

Gesell, S., Die Natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, 9. Aufl., Lauf bei Nürnberg 1949.

Hesse, M., Der Domino-Effekt, in: Der Spiegel 36/2013, S. 64-66

Huber, J., Monetäre Modernisierung, 3. Aufl., Marburg 2013

Löhr, D., Vollgeld, Freigeld und Assetpreisinflationen, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 168/169, 2011, S. 40-54.

Löhr, D., Zur Umlaufsicherung von Buchgeld, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 147, 2005, S. 30-32.

Mensching, C., Umlaufsicherung und Geldsystem – Zur Notwendigkeit einer doppelten Geldreform, in: Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 147, 2005, S. 33-39.

Walter, J., Geldordnung: Schuldenkrise oder Free Lunch?, in: WiSt 4/2013, S. 197-201.

World Economic Forum (Hrsg.), Bericht: “Global Risks 2013 – Eighth Edition”, online unter http://www.weforum.org/reports/global-risks-2013-eighth-edition.

Postwachstumsökonomie und die ökonomische Gretchenfrage

Dirk Löhr

Allein zwischen 1960 und 2000 hat sich die Weltbevölkerung verdoppelt (auf 6,12 Mrd. Menschen) und das globale Bruttoinlandsprodukt versechsfacht. Jeder Euro, jeder Dollar BIP zieht dabei eine energetische Schleifspur nach sich, erzeugt Abfall und benötigt Land und weitere Ressourcen.

Insbesondere seitdem Indien und China den nicht nachhaltigen westlichen Ökonomien in ihrer Entwicklung folgen, zeichnen sich die Grenzen des Wachstums deutlicher ab denn je. Sprachen Meadows et al. („Die Grenzen des Wachstums“) noch von „Peak Oil“, so ist heute auch die Rede von „Peak Soil“. Unabhängig davon, welchen Aspekt man nun betont: Der limitierende Faktor des Wachstums ist „Land“ – in dem weiten Verständnis der ökonomischen Klassiker. Zu „Land“ in diesem weiten Sinne zählt all das, was der liebe Herrgott und nicht der Mensch geschaffen hat. Hierzu zählen neben Grund und Boden in seinen unterschiedlichen Nutzungsvarianten auch mineralische Ressourcen, Öl, Wasser, die Atmosphäre, das elektromagnetische Spektrum, der biogenetische Reichtum etc.

Land in diesem weiten Sinne bildet die Wiege, den Beginn der Wertkette eines Produktes. Und es stellt auch das Ende der Wertkette dar: Nach Ende der Nutzung müssen die Überreste der Produkte deponiert werden (sei es in einer Land-Deponie oder durch Verbrennung in der Atmosphäre).

Die oft beschworene Postwachstumsökonomie ist vor dem Hintergrund der Endlichkeit von Land mehr als nur ein bedenkenswertes Ziel. Um diesen Zustand zu erreichen, bedarf es allerdings einer Kontrolle des wirtschaftlichen „Stoffwechsels“. M.E. müssen hierfür jedoch mindestens drei Bedingungen erfüllt sein:

a) Die Öffentlichkeit muss wie beschrieben den Anfang und das Ende der Wertkette – also Land – unter Kontrolle haben. Dies schließt insbesondere Privateigentum an Land i.w.S. aus, da hiermit gerade diese Kontrolle in die Hand der privaten Eigentümer gelegt wird. Private Nutzungsrechte an „Land“ i.w.S. reichen vollkommen aus. Volleigentum (mit dem Recht auf die Erträge, die Wertzuwächse und dem Recht, das Wirtschaftsgut in seinem Wesen zu verändern) ist hingegen nicht nur nicht nötig, sondern kontraproduktiv.

b) Diese privaten Nutzungsrechte an Land i.w.S. müssen allerdings „entkapitalisiert“ sein. Wenn stark organisierte Gruppen aus dem Land ökonomische Renten ziehen und gleichzeitig die Inwertsetzungs- und Verzichtskosten auf schwach organisierte Gruppen abwälzen können, entstehen finanzielle Fehlanreize. Der unnachhaltige Umgang mit Land i.w.S. wird dadurch ermutigt. Dies ist heute in mannigfacher Art und Weise der Fall. Ein Beispiel ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Kosten v.a. landwirtschaftlicher Flächen, das mit dem Wirtschaftswachstum (weniger mit dem Bevölkerungswachstum!) Hand in Hand geht. Developer und Bodeneigentümer stoßen sich durch Landkonversionen finanziell gesund, während die Inwertsetzung der Flächen zu einem erheblichen Teil durch die Steuerzahler erfolgt. Der Staat unterstützt diese unnachhaltige Entwicklung – zumal er aufgrund der Privatisierung der Renten chronisch unterfinanziert ist (dieses Grundproblem wurde in diesem Blog schon wiederholt angesprochen). Ein anderes Beispiel sind die Gewinne, die durch den Eintrag von CO2 in die Atmosphäre gemacht werden. Anstatt die Rechte zur Nutzung der Atmosphäre (Land i.w.S.) rigoros zu begrenzen und zum Wohl der öffentlichen Haushalte zu versteigern, werden sie heutzutage großzügig bemessen und größtenteils an die Verschmutzer verschenkt. Die Löcher in der Staatskasse muss der Steuerzahler auffüllen. Hinzu kommen die Kosten, die auf andere Menschen in Form von Klima- und Gesundheitsschäden abgewälzt werden.

Ein weiterer Fehlanreiz wird durch das Geldwesen und den Zins hervorgerufen. Durch das Allais-Phelps-Theorem wurde der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Zinssatz beschrieben, was hier nicht näher ausgeführt werden soll (s. die Literaturhinweise). Postwachstumsökonomie ist daher auch nur über eine Reform des Geldwesens durchsetzbar.

c) Privateigentum an Land bedeutet wie gesagt den Verzicht auf die Kontrolle von Anfang und Ende der Wertketten. Nichts anderes geschieht heute; dieser Kontrollverzicht ist der Normalfall. Der Preis indes ist hoch: Will man die gröbsten umweltpolitischen Auswüchse dennoch wenigstens halbwegs unter Kontrolle bringen, muss man in den Wertketten selber herum dirigieren und Stoffströme umlenken („Stoffstrommanagement“). Dann sagt der Staat u.a. an, mit welchen Verfahren die Unternehmer zu produzieren haben, verbietet Glühbirnen und bestimmte Staubsauger – dies allerdings mit nicht gerade durchschlagendem Erfolg. Die grundlegende Idee der Marktwirtschaft, nämlich dezentrale und eigenverantwortliche Entscheidungen der Unternehmer, geht zudem hierdurch verloren. Stattdessen wächst ein interventionistischer Staatsapparat heran, der den Unternehmen vorschreibt, was sie zu tun haben und fallbezogene (diskretionäre) sowie gleichheitswidrige (weil bestimmte Gruppen begünstigende) Maßnahmenpolitik auf Kosten der Allgemeinheit betreibt. Hiermit schließt sich der Kreis, denn einzelfallbezogene politische Interventionen stellen ein Einfallstor für Lobbyismus und Rent Seeking dar. Ein schönes Beispiel war die Umweltprämie in 2009 („Abwrackprämie“), mit der unter dem Deckmäntelchen der Umweltpolitik in Wirklichkeit die Automobillobby bedient wurde. Die Anreizwirkung war mehr als fragwürdig: Dies gilt selbst industriepolitisch, zumal in erheblichem Maße mit deutschen Steuergeldern de facto der Import ausländischer Kleinwagen gefördert wurde. Im ersten Halbjahr 2010 gingen die Neuzulassungen deutscher Marken gegenüber dem Vorjahr um 28 % zurück (darunter Ford 40 %, Opel und VW je 37 %). Dies wurde bereits im Vorfeld von den meisten Ökonomen vorhergesagt – ohne von der Politik gehört zu werden. Umweltpolitisch war die Umweltprämie ein Desaster; durch das Abwracken tauglicher Fahrzeuge dürften enorme unnötige Stoffströme und ein unnötiger Ressourcenverbrauch initiiert worden sein.

Das Gegenstück zum Interventionsstaat wäre ein starker, sich selbst beschränkender Staat (Wilhelm von Humboldt). Hält dieser nur den Anfang und das Ende der Wertkette in der Hand, könnte er sich auf das Setzen eines Ordnungsrahmens (Spielregeln) beschränken und sich ansonsten weitgehend aus dem Wirtschaftsleben heraushalten.

Erstaunlicherweise wurde der letzte Schritt, nämlich die Unvereinbarkeit von Privateigentum an Land i.w.S. und einer marktwirtschaftlichen Ordnung auch von den Ordoliberalen nicht konsequent zu Ende gedacht. Dies, obwohl sogar wichtige Gründungsväter der neoklassischen Ökonomie (wie J.M. Walras, J.H. Gossen, J.S. Mill u.a.) mit ihrer Kritik am Privateigentum an Grund und Boden eigentlich schon die intellektuelle Steilvorlage zu dieser Schlussfolgerung gelegt hatten. Bei allen Verdiensten: Eucken & Co. wollten leider eben die ökonomische Gretchenfrage nicht stellen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Befürworter der Postwachstumsökonomie nicht ebenfalls hierum herumdrücken.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc

Dirk Loehr, The Euthanasia of the Rentier, in: Ecological Economics Vol. 84, 12/2012, S. 232-239. Online: http://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0921800911004873

Dirk Löhr, Nullwachstum und Nullzins – Renaissance einer alten Idee, in: Zeitschrift für Sozialökonomie November 2010, S. 3-20. Online: http://www.zfsoe-online.de/ZfSO-166-167_Lohr.pdf

“O Petróleo é nosso!” – das Öl gehört uns: Unruhen in Brasilien

Dirk Löhr

Der Schatz liegt 6000 Meter tief im Südatlantik, bis zur Küste von Rio de Janeiro sind es 183 Kilometer. Das Potenzial des Ölfeldes Libra wird auf acht bis zwölf Milliarden Barrel Rohöl Libra geschätzt. Dies entspricht bei einem Preis von ca. 100 Dollar pro Barrel dem unglaublichen Wert von 1.000 mal 1 Mrd. Dollar. Zieht man Förderkosten von ca. 60 Dollar pro Barrel ab, verbleibt ein Wert von 400.000.000.000 Dollar (in Worten: 400 Milliarden). Diese Berechnung berücksichtigt nicht die sich z.T. kompensierenden Preissteigerungen und Abdiskontierungen einerseits sowie Förderverluste andererseits, zumal die damit einhergehenden Umwelt-Folgeschäden ohnehin zugunsten der Exploiteure auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.

Am Montagnachmittag (21.10.2013) wurde das Feld in einem Luxushotel am Strand von Rio für eine Zeit von 35 Jahren zur Ausbeutung versteigert. Der Haken: Es gab nur einen Bieter, nämlich ein Konsortium aus dem halbstaatlichen brasilianischen Ölkonzern Petrobras (40 Prozent), den europäischen Firmen Shell und Total (jeweils 20 Prozent) sowie zwei staatlichen chinesischen Energieriesen (jeweils zehn Prozent). Zumal es keine weiteren Wettbewerber gab, bekam das Konsortium den Schatz für einen Schnäppchenpreis. Nur 41,65 Prozent des Gewinns, die Minimummarge, muss das Konsortium an die brasilianische Regierung abführen, zusätzlich zu einem einmaligen Bonus von etwa fünf Milliarden Euro. Berücksichtigt man diese Gebühren, wurde dem Konsortium ein Gegenwert geschenkt, der an die 200 Milliarden US-Dollar heranreichen könnte.

In der Bevölkerung löste diese milde Gabe Empörung aus. Denn eigentlich kann sich der brasilianische Staat derartige Geschenke nicht leisten. Brasilien ermangelt es an Vielem, was ein funktionsfähiges Gemeinwesen ausmacht. So ist von einem Ausverkauf des Landes die Rede. Während die Ressourcenrenten dem Konsortium zufallen, wird zudem das Umweltrisiko für Meer, Fauna und die Strände an einem der schönsten und am dichtesten besiedelten Küstenabschnitte Brasiliens Allgemeinheit getragen. Dieses Risiko wird bei Tiefseebohrungen als sehr hoch angesehen. Das Desaster am Golf von Mexiko ist noch in guter Erinnerung.

So gingen Tausende von Menschen gegen die fragwürdige Versteigerung auf die Straße, einige hundert Demonstranten lieferten sich eine Straßenschlacht mit der Polizei. Richter erließen zwar an den vergangenen Tagen über 20 einstweilige Verfügungen gegen die Versteigerung, doch den Anwälten der Regierung gelang es, sie rechtzeitig für wirkungslos zu erklären.

Ein Sieg für die Rent Grabber auf ganzer Linie.

Mehr auf: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/brasilien-oelfeld-libra-geht-an-shell-total-petrobras-und-china-a-929176.html

Italy: High Finance Incubates Mobsterism

Fred Harrison

THE financial ligaments of the statecraft of greed are most visibly displayed in Italy. The man who symbolises the culture of corruption is Silvio Berlusconi, a convicted tax fraudster and Italy’s longest-serving post-war prime minister. To reassert his power, he has now forced the government to abandon a tax on the flow of income that is at the heart of the depletion of Italian culture.Berlusconi’s appeal against a 4-year gaol sentence was rejected on August 1, 2013. His many other court appearances failed to lead to convictions; in part, because of what the Financial Times described in an editorial (August 3, 2013) as “the tycoon’s shameless tendency to change the law to slow down his trials”. He has declared war on the judicial system (Dinmore 2013). He is appealing against his conviction for paying for sex with an underage prostitute. And his political party now insists that he should be exempt from the law which bans convicts from Parliament.The shameful nature of Italian democracy was cruelly exposed in the February 2013 election. The tragi-comic nature of politics was exhibited by Beppe Grillo, the stand-up comic who created a political party. One of his jokes: he would invite al Qaeda to blow up Parliament. “We’ll give them the co-ordinates,” he said. His party garnered 25% of the vote.But if we wish to understand why Western democracies have lost control of the destiny of their nations, it is important to understand that Berlusconi and Grillo are not aberrations. Italy demonstrates how culture in general itself is responsible for incubating corrupt behaviour. And at the heart of that corruption is the misalignment of national finances.

Corrupt Power

To secure votes in the 2013 election, Berlusconi resorted to the time-honoured method of bribing voters. He promised that if he formed the next government he would abolish the property tax and return €4bn which had been levied on owners’ homes. People voted for him in droves. The government has now decided that, to avoid another political crisis, the property tax would be abolished and the revenue raised, instead, through a local “service tax”. And that, as the Financial Times noted (August 30), would further degrade the fiscal system, for “A property tax is harder to avoid and has the added benefit of not weighing on economic activity”.

Italian politics may resemble a pantomime, but the failure of the Italian state renders people vulnerable to organised criminality. That failure is directly related to the contest for control over the nation’s rents.

Italy is bedevilled by networks of self-serving clients. Those networks include politicians at the federal, provincial and local levels; the judiciary, business and corporate officials; civil servants; and speculators, including get-rich investment operators in the banking, finance and property sectors. Their name: “clientelismo.” Clientelismo is the culture of looking after your friends and family by excluding outsiders. Thus, it is unlikely that an unemployed person can secure a job without the right personal contacts. You need to know politicians or have the support of an amiglia importante (important family).

Generally speaking, Italians believe that no-one and no political party can be trusted to deliver a plan for social justice and sound development. To what may we attribute this tragic state of affairs, and what can be done about it?

The Roots of Violence

People are imbued with a cynicism that allows the elites to behave appallingly. Berlusconi, for example, felt no embarrassment about intervening in the court case against the under-aged girl with whom he was accused of having sex. He requested that the case against her for robbery be dropped. People shrug their shoulders in resignation. Tobias Jones (2005: 32) notes that bad behaviour escapes censure because “It is not that mud does not stick (but) that there is so much of it, that it does not matter if it does”. An Italian proverb states: the law is made and then ways are found to get around it.

Italy is bedevilled by an unrelenting quest for power through the use of money. The appearances of this culture may change over time, but the impact on people’s welfare is ultimately the same.

  • Fascism originated early in the 20th century to address widespread unemployment and discontent, but become the tool for a new kind of tyranny.
  • The attempt to eradicate the Mafia in the inter-war years was nullified when the US Army re-activated the Mafia bosses to help in the fight against the Nazi occupation.

Such episodes flag up the fundamental flaws in the foundations of society, but how deep do the roots of the flaws go? The unification of Italy in the 1860s is cited as the event which saw the emergence of the Mafia, but that diagnosis is based on a superficial understanding of the financial architecture that underpins the statecraft of greed.

The Mafia as Rent-seekers

With the collapse of the Roman Empire, people fled the cities to work on the land and seek the protection of local Strong Men. Plantation owners hired stewards to look after their estates. Some poorly paid stewards helped themselves to part of the rents that they were supposed to collect and deliver to the feudal lords of the land. Those rents supplemented the wages of family members. The “mafia” family was born. It survived through the centuries as a domestic network that coalesced around the household economy. The self-help ethos eventually mutated into organised criminal networks that retained the language and ethos of the family. The way to secure protection and preferment was to be a member of such a family. Today, those families prey on the rents of society either directly, or by capturing contracts from the public sector on privileged terms.

The important point is this: criminality flourishes when society fails to ring-fence its rents for the benefit of the common good. When rents are privatised, they are fair game for whoever can apply the fiercest force (Harrison 2010). The privatisation of socially-created rents occurs through the legalised ownership of land, through corporate rent-seeking in its many forms and the activities of extra-state fraternities that extract rents by “offering” protection services (and charging pizzo).

Thus, privatised rents are the root incentive for socially significant forms of pathological behaviour. Individuals or firms (or “families”) that seek privileged access to power and money do so by seeking a share of rents, either directly (land owners) or indirectly (politicians, bureaucrats, corporate executives, and so on). The objective is to create links to people with decision-making powers over society’s net income – rent.

The Pathology of Cheating

Can a corruption-free society be constructed? What would such a society look like? It is easy to list features of such an ideal system:

  1. Political elites must be transformed into public servants.
  2. The state must be disciplined by an authentic democracy.
  3. The integrity of communal life must be restored.

But such a list is so much verbiage, if the pre-condition for a justice-based system is not enforced.

The pathologies that afflict modern society are the consequence of legalised and institutionalised “cheating”. That cheating is driven by a misaligned financial system that socialises people’s private incomes (through taxation) and privatises people’s social income (through the failure of governance to fund public services out of rents).

The breakthrough to systemic transformation is contingent on people drawing – and enforcing – the distinction between what is mine, what is yours, and what is ours.

So in economics, if Italians want full employment they would need to enforce the principle in the public sector which they abide by in the private sector: “paying for benefits received”. Enforcing this principle would automatically result in socially-created rents being paid into the public purse. Rent generated by the services of nature and society would be democratised. This would have a transformational effect on social psychology, for the payment of rent would be recognised as
(a) voluntary: not fixed by politicians or civil servants, but freely negotiated by the prospective users of the services provided by nature and society; and
(b) transparent: all transactions would be logged on cadastral records that were accessible to citizens. This results in accountability over how the revenue is collected and spent.

Once the rents were measured and tracked through the budgetary system, Italy’s clientelismo culture would atrophy. Corruption would wither. Thus, the precondition for reforming (for example) the corrupt banking sector is not ever-more complex regulations and bureaucratic enforcement agencies, but the democratisation of the public’s finances. The integrity of public institutions would be automatically enhanced, as the structural violence (Gilligan 2000) ebbed away.
Outcomes would be both moral and sociological.

  • Ethical sensibilities reawakened: people empowered through access to resources which hitherto funded narcissistic lifestyles of the elites.
  • Politics responds to people’s needs. Funding, tailored to the preferences of people who paid rent (that’s everyone), would discipline politicians to serve the common good.
  • Institutions adapt to people-centred preferences, rather than the logic of the predator culture.

This is a pragmatic scenario that requires the renegotiation of the social contract. Marx misplaced his faith in the “dictatorship of the proletariat”. We actually need an inclusive democracy that embraces everyone. This can only be achieved by terminating the legalised cheating that blights people’s lives.

References:

Dinmore, Guy (2013), “Berlusconi appeal thrown out”, Financial Times, August 2.

Gilligan, James (2000), Violence: Reflections on Our Deadliest Epidemic, London: Jessica Kingsley Publishers.

Harrison, Fred (2010), The Predator Culture: The Roots and Intent of Organised Violence, London: Shepheard-Walwyn.
Jones, Tobias (2005), The Dark Heart of Italy, London: Faber & Faber.

Mit freundlicher Erlaubnis von Fred Harrison (see: http://fredharrison.com/articles/italy-high-finance-incubates-mobsterism/)

Gewinne und Renten: Beispiel Stromproduktion

Dirk Löhr

Jeder Bürgermeister heutzutage kennt den Begriff “Merit-Order”. Bei der Stromproduktion ist sie von großer Bedeutung; man versteht hierunter die Einzelreihenfolge der eingesetzten Kraftwerke. Beginnend mit den niedrigsten Grenzkosten werden zur Versorgung so lange Kraftwerke mit höheren Grenzkosten zugeschaltet, bis die Nachfrage gedeckt ist. Nach der Liberalisierung des Strommarktes ist für den Strompreis an der Strombörse das letzte Gebot bestimmend, das noch den Zuschlag bekommt (Market Clearing Price). Dieser wird durch das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bestimmt.

Abb.: Merit Order (Strommarkt)  (bitte anklicken)

Nun sind sog. „Grundlastkraftwerke“ (Atomkraftwerke, Braunkohlekraftwerke) durch sehr hohe fixe und sehr geringe variable Kosten bzw. durch geringe Grenzkosten gekennzeichnet. Um die Durchschnittskosten zu minimieren, werden die betreffenden Kraftwerke mit hoher Last gefahren und nach Möglichkeit niemals abgeschaltet („must-run“). Die Kostenstruktur von Spitzenlastkraftwerken ist entgegengesetzt (relativ hohe variable Kosten bzw. Grenzkosten, relativ geringe fixe Kosten). Dazwischen stehen Mittellastkraftwerke. Somit können im traditionellen Energiemix im Bereich der Grundlast die höchsten Deckungsbeiträge bzw. ökonomischen Renten (Differenz zwischen Marktpreis und (Grenz-) Kosten) erzielt werden. Bei den schon abgeschriebenen Grundlastkraftwerken gehen diese nahezu voll in den Gewinn. Dabei besteht ein Schutzraum vor Wettbewerb. Allein schon wegen der hohen Kapitalintensität sind „Newcomer“ kaum in der Lage, den alteingesessenen Energieversorgungsunternehmen im Bereich der Grundlast Konkurrenz zu machen. Die betreffenden Märkte sind kaum durch Wettbewerber „bestreitbar“. Nicht zufällig besaß das Kollektivmonopol der „großen Vier“ (RWE, E.On, Vattenfall und EnBW) bis vor dem Atomausstieg 96 % aller Grundlastkapazitäten auf dem deutschen Energiemarkt.

Die Produzentenrenten, die die Gewinne der „großen Vier“ im Grundlastbereich speisen, sind dabei aber nichts anderes als „versteckte“ Bodenrenten: Ein Braunkohlekraftwerk kann beispielsweise nicht irgendwo betrieben werden; wegen der hohen Transportkosten von Kohle und Kalksteinmehl sollte entweder ein Braunkohletagebau, eine Eisenbahnlinie oder aber ein Hafen in unmittelbarer Nähe gelegen sein. Aus diesem Grunde entstanden Braunkohlekraftwerke historisch v.a. um die Vorkommen im Ruhrgebiet, in Mitteldeutschland und in der Lausitz (die sich ebenfalls in der Hand der großen „Energieversorger“ befinden), aber auch an Standorten, wo die Anlieferung über Binnenschiffe erfolgen kann. Zudem sollte ein Verbrauchsschwerpunkt weniger als 70 km vom Ort der Erzeugung entfernt sein und es sollte sich möglichst eine Stromautobahn (Höchstspannungsnetz) in unmittelbarer Nähe befinden. Die betreffenden Kraftwerke bedürfen schließlich der Planung und Genehmigung; längst nicht jedes geplante Kraftwerk hat diesbezüglich Erfolg. Weil die unterschiedlichen Kraftwerkstypen (Grund-, Mittel- und Spitzenlast) unterschiedlich hohe ökonomische Renten generieren und eben nicht jeder beliebige Kraftwerkstyp überall entstehen kann, ist die Standortfrage von hervorragender Bedeutung. Die planerische Zuweisung solcher Standorte ist ein Privileg, dass das exklusive Einstreichen der ökonomischen Renten erlaubt. Analoges kann für andere Verfahren der Stromerzeugung durchdekliniert werden. Überflüssig zu betonen, dass die betreffenden Bodenrenten nur zu einem geringen Teil – wenn überhaupt – abgeschöpft werden; der Löwenanteil fließt in die Schatulle der großen “Energieversorger”. Zur Kasse gebeten werden statt dessen Steuerzahler und Stromverbraucher.

Schließlich wäre kein Braunkohlekraftwerk in Betrieb, wenn die Bepreisung der Inanspruchnahme der Atmosphäre  (mit Blick auf das 2 Grad-Ziel) angemessen erfolgen würde. Während zum Zeitpunkt der Niederschrift die Emission einer Tonne CO2 im europäischen  Emissionshandel 4-5 Euro kostet, wäre vermutlich das 15-20 fache angemessen. Diese einzelwirtschaftliche Ersparnis, von der auch die Stromverbraucher teilweise profitieren, geht jedoch ebenfalls zu Lasten einer diffusen Allgemeinheit (v.a. in vielen Entwicklungsländern, die von klimatischen Extremereignissen betroffen sind). Letztlich wird “Land” i.w.S. (das nämlich ist die Atmosphäre – zumindest im Sinne der ökonomischen Klassiker) mitsamt seiner rententragenden Kraft von den großen Stromproduzenten als Deponie einfach okkupiert.

Gerade die besagten Energierenten im Grundlastbereich wurden – und werden auch noch im Rahmen der sog. „Energiewende“ – von den „Großen Vier“ mit Zähnen und Klauen verteidigt.  Der Ausbau der erneuerbaren Energien geschieht derzeit eher als „Add-Up“ zum weiter fortschreitenden Ausbau der Kohlekraftwerke. Eine Abkehr vom ökologisch bedenklichen Grundlastkonzept ist bis auf Weiteres nicht in Sicht.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Die „grünen Renten“ – der Streit um die Reform des EEG

Dirk Löhr

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ist höchst umstritten. Kritisiert wird u.a. die Überförderung der Solarenergie und die „Anmaßung von Wissen“ (Hayek), die mit der administrativen Festsetzung von Vergütungssätzen durch die Berliner Bürokratie einhergeht. Woher wissen die Berliner Bürokraten, welche Technologie sich in der Zukunft durchsetzen wird? Die unterschiedlichen Energielinien werden orientiert an ihren (Grenz-) Kosten mit unterschiedlichen Sätzen gefördert, aber auch andere Kriterien spielen bei der Festlegung der Sätze eine Rolle. So gibt es mittlerweile schon rund 4.000 unterschiedliche Fördersätze. Die Möglichkeit, den „Markt als Entdeckungsverfahren“ (Hayek) für neue, noch unbekannte Technologien zu nutzen, besteht im gegenwärtigen Fördersystem nicht. Schließlich werden die Marktrisiken über Umlagen auf die schwach organisierte Gruppe der Stromverbraucher abgewälzt, die für viele Jahre die betreffenden Lasten zu tragen haben. Dabei belaufen sich die mittlerweile getätigten Förderzusagen für den Ökostrom (bezogen auf den gesamten Förderzeitraum) schon auf ca. 200 Mrd. Euro. Zugleich wurden industriepolitische Ziele wie die Förderung der heimischen Solarindustrie (angesichts der asiatischen Billigkonkurrenz) grandios verfehlt.

Das EEG ist also dringend reformbedürftig. Sachverständigenrat (Jahresgutachten 2011/2012, http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/240.0.html) und Monopolkommission (http://www.monopolkommission.de/sg_65/s65_volltext.pdf) favorisieren zu diesem Zweck eine Orientierung am schwedischen Quotenmodell. Anders als beim gegenwärtigen EEG würde nicht der Preis festgelegt, sondern die Menge an erwünschtem Grünstrom. Diese würde über den Zeitverlauf hinweg kontinuierlich zu Lasten des konventionell produzierten Stroms erhöht. Die Produzenten von Ökostrom würden für ihre Leistungen „Grünstromzertifikate“ erhalten. Die Energieversorger würden unter Androhung finanzieller Strafzahlungen dazu verpflichtet, am Ende eines jeden Abrechnungszeitraums eine bestimmte Menge an „Grünstromzertifikaten“ vorzuweisen. Die Produzenten von Ökostrom wären also die Anbieter, die Energieversorger die Nachfrager auf einem börsenähnlich gestalteten Markt. So könnte sich ein einheitlicher Preis für die „Grünstromzertifikate“ herausbilden. Die Produzenten von Grünstrom hätten so zwei Einnahmequellen: Einmal die Marktvergütung aus dem Verkauf des Stroms und zweitens die Vergütung aus dem Verkauf der Zertifikate an der Börse. Die Befürworter des Quotensystems erhoffen sich von seiner Einführung die Beseitigung der o.a. Mängel des gegenwärtigen EEG, allen voran eine höhere „Technologieneutralität“.

Gegen das Quotenmodell hat Peter Bofinger im Auftrag von IZES gGmbH und der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH ein Auktionsmodell in die Diskussion gebracht (http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/110541/Gutachten_Bofinger_EEG.pdf). Bofinger ist zwar auch Mitglied des Sachverständigenrates, als das von den Gewerkschaften entsandte Mitglied allerdings in einer notorischen Minderheitssituation. Bofinger kritisiert am Quotenmodell zu Recht, dass die behauptete  „Technologieneutralität“ nur eine scheinbare ist.

Unterschiedliche Technologien haben nämlich unterschiedlich hohe Grenzkosten. Bei einem einheitlichen Preis für Strom und Grünstromzertifikate würden sich damit unterschiedlich hohe intramarginale Renten für die diversen Technologien herausbilden. Somit werden über den einheitlichen Fördersatz implizit Technologien mit hohen intramarginalen Renten (v.a. Onshore-Windkraft) privilegiert. Die intramarginalen Renten verteuern jedoch die Energiewende für den Verbraucher unnötigerweise – zugunsten der Bezieher besagter Renten. Ökonomische Renten stellen nämlich eine Mehrvergütung über die Kosten hinaus dar, die die Produzenten gar nicht benötigen, um die Leistung auf dem Markt anzubieten. Bofingers Gegenmodell einer Auktion um eine im Zeitablauf gleichbleibende Förderung bezweckt, die Angebotskurve zu offenbaren: Der Windenergieproduzent würde um eine geringere Förderung buhlen als derjenige von Solarstrom. So sollen die intramarginalen Renten abgeschöpft werden. Bofingers Vorschlag klingt zunächst gut, hat jedoch Tücken:

– Anders als im Quotenmodell tragen die Ökostromproduzenten kein Preisrisiko – die Förderung ist nach der Auktion fixiert. Preisrisiken, die sich aus Marktschwankungen ergeben, werden wieder einmal auf die schwach organisierte Gruppe der Stromverbraucher abgewälzt. Diese Privilegierung ist schwer verständlich, tragen doch auch Unternehmer in anderen Märkten vergleichbare oder noch höhere Risiken wie die Produzenten von Ökostrom. Zwar handelt es sich bei erneuerbaren Energien um sozial nützliche Produkte, doch auch andere Unternehmer stellen solche her.

– Ebenso ist das Problem der standortbedingt unterschiedlich hohen intramarginalen Renten nicht auf den Stromsektor beschränkt. Es tritt vielmehr überall in der Wirtschaft auf. Nur so lassen sich steigende Angebotskurven und positive Deckungsbeiträge erklären (s. die eingehenden Ausführungen hierzu in D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg) – die neoklassische Erklärung für dieses Phänomen stößt sich hingegen an der Empirie. Wollte man die Logik des Gutachtens von Bofinger auch auf andere Branchen anlegen, müsste man sich vom marktwirtschaftlichen Preismechanismus verabschieden.

– Das Referenzszenario der Reformvorschläge sollte sich – nicht nur beim Strommarkt – an einem Idealzustand orientieren, in dem sämtliche externen Kosten internalisiert sind. Doch auch dann gäbe es in einen einheitlichen Preis, mit der Folge intramarginaler Renten – und zwar nicht nur für die Stromproduzenten. Für die gesamte Wirtschaft kommt ein umfassender Ersatz des Preismechanismus durch administrative Vorgaben oder Auktionen wegen der prohibitiven Informations- und v.a. Transaktionskosten aber nicht in Betracht.

Somit stellt sich die Frage, ob es neben dem Auktionsmechanismus nicht andere Möglichkeiten gibt, die intramarginalen Renten abzuschöpfen. Und diese existieren sehr wohl: Die intramarginalen Renten entfallen (nach Abzug der fixen Kosten) auf den Produktionsfaktor mit der geringsten Angebotselastizität, und das ist „Land“.

Ein Hektar Ackerland bringt normalerweise nicht mehr als ein paar Hundert Euro Pacht pro Jahr. Mit einem Windrad darauf dagegen kann der Eigentümer rund 20.000 Euro kassieren, weht der Wind besonders stark, sind bis zu 50.000 Euro möglich.  Noch vor wenigen Jahren waren sechs Prozent der Erträge des Windrades für die Berechnung der Landpacht die Regel, mittlerweile werden bis zu zwölf Prozent gefordert. Die Landwirte haben ihre Pachtforderungen kontinuierlich erhöht, weil geeignete Standorte rar sind. An den (trotz derzeit differenzierter Fördersätze) ca. zwei Milliarden Euro jährlichen Subventionen für Windenergie verdienen also weniger die Betreiber und Hersteller (die mittlerweile mit erheblicher Konkurrenz zu kämpfen haben), sondern die Bodeneigentümer.

Es gilt also, die (Boden-) Renten abzuschöpfen und der Allgemeinheit zuzuführen, und zwar nicht nur bezogen auf erneuerbare Energien und den Stromsektor (rein technisch wäre dies unproblematisch möglich, allein die Erkenntnis und der politische Wille fehlen).

Aus der liberalen Forderung einer Förderung mit einem einheitlichen Satz bzw. der Mengensteuerung wird also nur ein Schuh, wenn man ihn mit der Vergemeinschaftung der damit erzeugten (Boden-) Renten kombiniert. Ansonsten befeuern die Protagonisten des Quotenmodells ein grünes Rent Seeking.

Solange man allerdings keine Vergemeinschaftung der Renten will oder durchsetzen kann, ist allerdings die nach den jeweiligen Grenzkosten diskriminierende Förderung des Auktionsmodells für die Reform des EEG vorzuziehen – wenngleich es sich um ein halbgares und problematisches Konzept handelt.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Fahrpreiserhöhungen der Deutsche Bahn AG: Alle Jahre wieder

Dirk Löhr

Bahnfahren wird von Dezember an teurer. Die Karten für Intercity und ICE kosten zum Fahrplanwechsel im Schnitt 2,5 Prozent mehr, wie die Deutsche Bahn am Montag in Berlin bekanntgab. Gleiches gilt für die Bahncard 50. Auch die Bahncard 25 soll teurer werden

Das Ziel, Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, kann so kaum erreicht werden. Dieses Ziel stößt sich nämlich hart an der ökonomischen Rente. Plastisch dargestellt, führt die Verbindung von Stadt A mit Stadt B durch eine Bahnlinie zum Anstieg der Bodenrenten und Bodenwerten in beiden Städten. Die faktische Entfernung, und damit die Reise- und Transportkosten sinken nämlich.

Lässt man – wie in Deutschland – die Privatisierung dieser Renten zu, profitieren von diesem Anstieg die privaten Grundeigentümer. Im Gegenzug müssen in den Fahrpreisen die vollen Kosten (auch für die Bahntrasse) von den Fahrgästen eingefordert werden. Dies ist, wie der Umgang mit der Trasse anzeigt, heute auch nur teilweise der Fall. Die mangelhafte Wartung des Streckennetzes ist für einen großen Teil der Verspätungen verantwortlich. Gleichzeitig wird immer mehr Strecke zurückgebaut und ausgedünnt.

Das sog. „Henry George-Theorem“ verweist auf eine andere Lösung. Hiernach können die öffentlichen Güter (Sicherheit, Bildung, Gesundheitseinrichtungen) unter bestimmten Bedingungen vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden.

Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung)

Zusammensetzung   Verteilung
Private Güter und Dienstleistungen  <=> Löhne (Produktionsfaktor Arbeit)
Zinsen (Produktionsfaktor Kapital)
Öffentliche Güter und Dienstleistungen  <=> Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.)

Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)

So könnten die Bodenrenten vergemeinschaftet und darüber auch die Fixkosten der Netzinfrastruktur abgedeckt werden. Über die Bodenrenten wäre eine Selbstfinanzierung des Infrastrukturnetzes theoretisch möglich. Die Verkehrspolitik könnte auf das „Say’schen Gesetz des Verkehrswesens“ bauen, wonach sich das Angebot an öffentlichen Transportmitteln seine eigene Nachfrage schafft. Noch mehr: Die Bahnen könnten zu Grenzkosten fahren. Mit BahnCard 50-Preisen (minus X) für alle und einem entsprechend ausgebauten Netz wäre die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber dem Individualverkehr wesentlich gestärkt – im Vergleich zu heute. Dies alles ist keine graue Theorie, sondern wurde z.B. bereits in Hongkong praktiziert. In Deutschland wird dieser wesentliche Schritt hin zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene allerdings durch die Privatisierung der ökonomischen Renten verunmöglicht.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Landraub und Rent Seeking – Agenda der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit

Dirk Löhr

“Gut gemeint ist das Gegenteil von gut”. Mit dem Strategiepapier „Investments in Land and the Phenomenon of Land Grabbing Challenges for Development Policy” vom Februar 2012 positioniert sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) in der Diskussion um das Thema „Land Grabbing“. Dies ist dringend notwendig, denn nach Angaben von der Nichtregierungsorganisation Oxfam belaufen sich die betreffenden Deals – vornehmlich landwirtschaftliche Flächen betreffend – auf ca. 227 Mio. Hektar, also in der Größenordnung Westeuropas (zum Vergleich: die Agrarfläche Deutschlands beträgt rund 17 Mio. Hektar). Mit den Landdeals werden u.a. Vertreibungen, die Ausweitung des strukturellen Hungers und Umweltzerstörungen (Abholzungen subtropischer Wälder) in Zusammenhang gebracht.

Mit dem Strategiepapier des BMZ werden insoweit auch die Richtlinien für die offizielle Zusammenarbeit vorgegeben, die v.a. die Arbeit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) betreffen. Das Programm hört sich zunächst gut an: Es soll eine Informationsbasis geschaffen werden, um überhaupt mehr Transparenz in das Phänomen des Land Grabbing zu bringen. U.a. sollen „international guidelines“ diesbezügliche Auswüchse verhindern. Bedürftigen Ländern will man technische Hilfe auf dem Gebiet der „land use policy“ und des „land use management“ geben. Die Ausbildung der im Landsektor Tätigen in Entwicklungsländern soll verbessert werden („capacity development“), Kooperation mit dem privaten Sektor ist angesagt. Schließlich soll die Kooperation mit dem privaten Sektor eine herausragende Rolle spielen.

Und dennoch ist das Papier eine Enttäuschung: An der ökonomischen Basis der Fehlentwicklungen im Landsektor wird nämlich nicht gerüttelt. Egal, ob es sich um Privateigentum oder um staatliche Konzessionen handelt, egal, ob man nach Südostasien, Lateinamerika oder Afrika blickt: Die Diagnose lautet immer und immer wieder „private Aneignung der Bodenrente“. Das Wort Bodenrente („land rent“) sucht man im Strategiepapier des BMZ allerdings vergeblich. Die Bodenrente ist der auf Lage- oder sonstige Bewirtschaftungsvorteile zurückgehende ökonomische Nutzungswert des Landes. Es gibt keinen Marktmechanismus, der die Bodenrente absenken könnte – weswegen auch die Rede vom „Bodenmonopol“ ist. Einheimische Eliten oder ausländische Direktinvestoren in Entwicklungsländern kommen oftmals über die Zuweisung von Landkonzessionen in den Genuss solcher ökonomischer Sondervorteile. Die Vergabe läuft zumeist über enge Beziehungen zwischen ökonomischer und politischer Elite. Die Konzessionen werden meist langfristig vergeben; 70 bis 90 Jahre sind keine Seltenheit. Pro Hektar und Jahr können die Konzessionäre mehrere hunderte oder gar tausende von Dollar Bodenrente ziehen. Gleichwohl sind die abzuführenden Konzessionsgebühren regelmäßig lächerlich gering – wenn überhaupt welche erhoben werden. Doch auch mit Land in Privateigentum können Bodenrenten verdient werden. Oftmals wird das Land gar nicht bewirtschaftet, sondern aus spekulativen Gründen zurückgehalten. Je höher die Bodenrente, umso höher der Bodenwert, der bei einer Veräußerung erzielt werden kann. In Kambodscha beispielsweise werden nach Angaben der Weltbank nur ca. 10 % der landwirtschaftlichen Konzessionen überhaupt wirtschaftlich genutzt. Soweit sich Land in Privateigentum befindet, sind die maßgeblichen Eigentümer meist Nicht-Agrarier: Geschäftsleute, Politiker, Militärs.

Während sich gut organisierte Interessengruppen in Politik und Wirtschaft die Bodenrenten und Bodenwertzuwächse untereinander aufteilen, wälzen sie die Kosten der Inwertsetzung zu einem großen Teil auf schwach organisierte Gruppen (die Steuerzahler der „Geberländer“ eingeschlossen) ab. Ökonomen bezeichnen solches Verhalten als „rent-seeking“, also das Streben nach ökonomischen Sondervorteilen. Hervorzuheben sind hier die Verzichtskosten. Angesessene Bauern ohne formell zugewiesene Landrechte haben Platz für die Mächtigen zu machen, oft werden sie vertrieben. Traditionelles Gemeinschaftseigentum („commons“) wird niedergewalzt. Die Zuweisung von Landtiteln, bei der die deutsche offizielle Entwicklungsarbeit tätig ist, wird unter diesen Umständen von den inländischen Eliten und ausländischen Konzernen missbraucht, um sich das Land unter den Nagel zu reißen.

Von Seiten der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit werden jedoch keinerlei Anstalten unternommen, Nutzen und Kosten besser zu koppeln, indem die Nutznießer entweder über marktgerechte Konzessionsgebühren oder mittels einer intelligenten Bodenbesteuerung zur Kasse gebeten werden. Umso eifriger beteiligt man sich Hand in Hand mit Weltbank und IWF daran, weiterhin Freifahrtsscheine für „rent-seeking“ über die Vergabe von kapitalisierten Landtiteln auszustellen. Vom „rent-seeking“ zur „Gefangennahme“ des Staates für die Interessen der Eliten („state capture“) ist es aber nur noch ein kleiner Schritt. Der Staat degeneriert zum Instrument für das Abschöpfen der Sondervorteile durch die einheimischen Eliten und die internationalen Konzerne. Während nun die offizielle Entwicklungszusammenarbeit mit kapitalisierten Landnutzungstiteln einerseits Freibriefe für rent-seeking ausstellt, lamentiert sie im selben Atemzug über die schlechte Regierungsführung in den Zielländern.

Also: Interessant ist weniger, was im Strategiepapier steht, als vielmehr das, was nicht hierin enthalten ist. Nicht zuletzt betrifft dies das Besteuerungspotential in den Zielländern. So soll über die „Kooperation mit dem privaten Sektor“ weiterhin privaten Akteuren monopolistische Positionen an der Infrastruktur eingeräumt werden. Wieder wird die Bodenrente privat abgegriffen. Würde man hingegen das vorhandene Steuersubstrat ausschöpfen, könnten viele Infrastrukturmaßnahmen auch öffentlich finanziert werden. Und Steuersubstrat ist reichlich vorhanden, v.a. in Gestalt des ökonomischen Wertes des Bodens und der Ressourcen. Der steuerliche Zugriff wäre verwaltungstechnisch einfach; regelmäßig könnte der größte Teil des Staatshaushaltes in den Zielländern so bestritten werden. Allein: Es fehlt der politische Wille – und damit auch das Konzept – sowohl auf Seiten der offiziellen Entwicklungszusammenarbeit als auch bei den politischen Eliten der Zielländer. Die offizielle Entwicklungsarbeit beteiligt sich im Landsektor lieber an der Zementierung eines Systems von Vorrechten, das in Wirklichkeit die Entwicklung der Zielländer verhindert.

 

Die unsichtbare Hand grabscht nach dem Land

Dirk Löhr

Von den meisten Ökonomen wird zwar wirtschaftliches Wachstum immer noch als Ausweg aus Verteilungskonflikten gesehen. Spätestens seit der Nahrungsmittelkrise 2008 wird allerdings immer deutlicher, dass Wachstum Verteilungsprobleme auch verschärfen kann.

Dies betrifft jedoch vor allem solche Länder, die anders als wir, am Anfang der Wertschöpfungskette stehen und deren Wirtschaft zu einem großen Teil auf „Urproduktion“ basiert. Diese Länder liegen zumeist in Afrika, Südamerika und (Südost-) Asien.

Knapp eine Milliarde Menschen hungern oder sind unterernährt. Jedes Jahr stirbt eine unbekannte, aber mit großer Sicherheit zweistellige Millionenanzahl von Menschen an den Folgen. Jeden Tag allein sind es vermutlich mehrere Tausend Kinder. Der allergrößte Teil der Betroffenen leidet – anders als unsere Medien mit Berichten über Naturkatastrophen etc. suggerieren – still vor sich hin, an so genannten „strukturellem Hunger“. Die Schwerpunkte liegen dabei keineswegs in kargen Gebieten mit unfruchtbarem Land, Wassermangel etc.. Der strukturelle Hunger findet vielmehr in fruchtbaren Gegenden mit gutem Land statt. Die eigentliche Ursache ist der fehlende Zugang zu Land (inklusive Wasser).

Das Wachstum von Wirtschaft und Bevölkerung führte in den letzten Jahrzehnten sukzessive zu einem immer weiteren Auseinanderklaffen zwischen Angebot und Nachfrage nach fruchtbarem Land. Die Weltbevölkerung wird voraussichtlich bis 2050 auf über 9 Milliarden Menschen wachsen. Derzeit nimmt sie täglich um rund 200.000 Menschen zu. Allein für diese wäre bei einem durchschnittlichen Bedarf von 0,74 ha Weide- und Ackerland pro Kopf und Tag eine zusätzliche Fläche in der Größenordnung von New York erforderlich. Allerdings können die Anbauflächen der Welt kaum mehr erweitert werden. Pro Kopf gerechnet halbierten sie sich sogar während der letzten 50 Jahre. Die Intensivlandwirtschaft kommt an die Grenzen der Produktivitätssteigerung. Durch Bodendegradierung geht jede Woche fruchtbares Land in der Größenordnung Tokios verloren. Gleichzeitig zieht die Nachfrage nach Land immer weiter an. Einerseits ändern sich die Konsumgewohnheiten in „erfolgreicheren“ Schwellenländern, allen voran China. Mehr Nachfrage nach Fleisch bedeutet jedoch höheren Bedarf an Land. Vor allem asiatische (allen voran China) und arabische Länder betreiben mittlerweile eine neokolonialistische Politik, die auf die Sicherung der Rohstoffbasis an der Quelle abzielt. Auch der Agrotreibstoffboom drückt auf die Fläche und tritt in Konkurrenz zum Anbau von Nahrungsmitteln. Auch westliche Fonds investieren in Agrobusiness, um angesichts des krisengeschüttelten Finanzsystems eine sichere und „nachhaltige“ Anlagealternative zu bieten.

Die Sicherung der Flächen findet meistens über großflächige Konzessionen statt, die oft viele Tausend Hektar betragen. Die zu zahlenden Landpachten sind lächerlich niedrig (oft ist keine Pacht fällig), Sozial- und Umweltstandards werden bei der Zuweisung kaum beachtet. Die Zuweisung geschieht oft in einem intransparenten Prozess von zentralen Stellen an politische Günstlinge oder an ausländische Unternehmen, die sich die Entscheidungsträger regelmäßig mit „milden Gaben“ gewogen machen. Die ansässige Bevölkerung, die zumeist über keinen formalisierten Landtitel verfügt, zieht dabei regelmäßig den Kürzeren (Loehr, D., Das Scheitern der Bodenprivatisierung – Zum überfälligen Kurswechsel in der Entwicklungspolitik (2011)).

Für die heimischen Eliten spielt Land zudem als Anlagealternative eine große Rolle, da der Kapitalmarkt schwach ist. Auch ihr Geld drängt die weniger zahlungskräftige Bevölkerung buchstäblich an den Rand. In Ländern wie Kambodscha oder Brasilien fällt ein Teil der Landlosen in die Peripherie ein, wo Urwald abgeholzt wird. Ein anderer Teil der Migranten flüchtet sich in die Slums der Städte.

Wie verhalten sich Weltbank und die staatliche Entwicklungshilfe? Sie verfolgen mit der herrschenden ökonomischen Lehre einen Ansatz, der auf die Vergabe individualisierter und formalisierter Eigentumstitel hinausläuft. Andere, tradierte Formen des Zusammenlebens, die über informelle Rechte geregelt waren, werden hingegen als minderwertig betrachtet (Loehr, D., Das Scheitern der Bodenprivatisierung – Zum überfälligen Kurswechsel in der Entwicklungspolitik (2011)).

Kommt es zu Konflikten, so wissen sich die Eliten und ausländischen Konzerne auf dem Parkett des formalisierten Rechts elegant zu bewegen – anders als die weitgehend nicht des Lesens und Schreibens kundige Bevölkerung. Deren Rechtswege sind nicht nur mangels finanzieller Mittel verschlossen – auch die Gerichte sind oft korrupt. Ist das Land „kommodifiziert“, kann man es zudem leichter verkaufen, z.B. im Falle von Erkrankungen von Familienmitgliedern – keine Seltenheit in Ländern ohne ein funktionierendes Sozialversicherungssystem. So folgte die Konzentration von Grundbesitz der Einführung der Agenda von Weltbank & Co. auf den Fuß.

Die beschriebenen Fehlentwicklungen betreffen jedoch nicht nur individualisiertes Privateigentum, sondern auch staatlich gewährte Konzessionen. Ökonomisch gesehen handelt es sich in beiden Fällen um kapitalisierte, individualisierte und formalisierte Nutzungsrechte an Land. Sie stellen einen Freifahrtschein für so genanntes „Rent Seeking“ dar: Ökonomische Sondervorteile werden von den Eliten auf Kosten schwach organisierter Gruppen erzielt. Diese Sondervorteile bestehen in der Vereinnahmung der so genannten „Bodenrente“ (also des ökonomischen Pachtwertes von Land) und Bodenwertzuwächsen. Die Kosten der „Inwertsetzung“ (z.B. öffentliche, oft durch Entwicklungsgelder finanzierte Infrastruktur) als auch Verzichtskosten (z.B. den Verlust der Lebensgrundlage) tragen andere. Dies widerspricht augenscheinlich der Ideologie von Weltbank & Co., nach der bei Privateigentum gerade wegen der Kopplung von Nutzen und Kosten Fehlentwicklungen vermieden werden (Loehr, D., Capitalization by formalization? – Challenging the current paradigm of land reforms. Land Use Policy (2012), doi:10.1016/j.landusepol.2012.01.001).

Das Rent Seeking ist auch der Grund für die Gefangennahme des Staates (State Capture). Die politischen Entscheider werden an der Beute beteiligt, wenn sie sich wohlwollend verhalten. Weltbank & Co. konterkarieren hiermit ihre eigenen, zum Teil durchaus positiv zu bewertenden Anstrengungen in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit (Gesundheitspolitik, Aufbau einer funktionierenden Verwaltung etc.).

Es ist an der Zeit, die institutionellen Fundamente unserer Ökonomien genauer zu betrachten.