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Luftkampf – der Abschuss des Kranichs

Dirk Löhr

Das Geschrei ist groß. Am lautesten schreit Christoph Franz, Vorstandsvorsitzender der Lufthansa (und dem Verfasser dieses Blogs aus früheren Bahn-Zeiten noch persönlich sehr gut bekannt), nach Schutz – vor der arabischen Konkurrenz (o.V. 2012). Franz möchte also den deutschen Kranich unter Artenschutz stellen lassen. Die Emirates aus Dubai, Etihad aus Abu Dhabi und Qatar Airways aus Doha lehren mittlerweile den Alteingesessenen das Fürchten. Und der guten alten Hansa geht langsam aber sicher die Luft aus, während auch andere Mitkonkurrenten immer mehr Passagiere an arabische Fluggesellschaften verlieren. Aus irgendeinem unerfindlichen Grunde rollen die arabischen Golf-Airlines derzeit die Carrier-Landschaft auf. Ausgerechnet Araber, die eigentlich nicht gerade für ihre ökonomische Performance berühmt sind. Merkwürdig auch, dass es sich um staatseigene Fluggesellschaften (wenngleich an besagten Orten der Staat Privatsache der Herrscherfamilien ist) handelt. Nach herrschender Lehre ist ja auch dies eher eine ungute Voraussetzung für ein Effizienzwunder. Doch Fakt ist: Die arabischen Luftfahrtgesellschaften sind einerseits kostengünstiger als ihre Konkurrenz, andererseits bieten sie einen besseren Service. Sie bezahlen ihre Mitarbeiter fürstlich, haben aber gleichzeitig Effizienzvorteile in Puncto Personal. Ist in den arabischen Ländern die Mathematik außer Kraft gesetzt? Was zum Teufel ist da im Himmel los?

Nein, sind nicht die Subventionen, wie Lufthansa & Co immer wieder behaupten. Emirates und Etihad zahlen hier wie dort dieselben Kerosinpreise und dieselben Start- und Landegebühren wie andere Airlines. Gelten also in Dubai andere mathematische Gesetze als anderswo auf diesem Planeten?

Nein, nicht andere mathematische Gesetze, wohl aber andere Steuergesetze. Ein Steuersystem, wie wir es in westlichen Ländern kennen, wurde dort erst gar nicht etabliert. Damit verzichtet man auf einen Klotz am Bein – ein System, das hierzulande Mitarbeitern gerade einmal 50 % vom Brutto belässt und dennoch Kapital und Arbeit teuer macht. So teuer, dass man in vielen Fällen – auch international – nicht mehr konkurrenzfähig ist. Hingegen werden auch die Start- und Landegebühren in Dubai nicht in derselben Höhe wie die westlichen Konkurrenzstandorte mit Steuern belastet. Auch daher wird Dubai immer attraktiver (Ginten 2012). Die geringen Gebühren sind natürlich besonders wichtig, wenn es sich um den Heimatflughafen der Golf-Airlines handelt.

Wie zum Teufel kann sich Dubai diese niedrige Steuerbelastung leisten? Die Zeiten sprudelnder Ölquellen sind in Dubai doch schon seit einiger Zeit vorbei! Es ist ziemlich einfach: Dubai hat eine ganz neue Ölquelle entdeckt: Seine geographische Lage. 90 % der Weltbevölkerung können mit einem Nonstopflug nach Dubai gebracht werden. Dies bietet sich sowohl auf dem Weg nach Fernost wie nach Australien an – und umgekehrt. Emirates kann die Passagiere hierzulande und in anderen Staaten sammeln und in Dubai dank effizienter Infrastruktur des eigenen Hubs auf die Destinationen im asiatisch-pazifischen Raum verteilen. Dies erzeugt also Standortrenten, und diese werden zur Finanzierung der Infrastruktur verwendet, die wiederum die Standorte in Wert setzen. So wird der Airport von Dubai derzeit auf eine Kapazität von 90 Millionen Passagieren pro Jahr ausgebaut, 2011 wurden hier schon 51 Millionen Fluggäste gezählt. Aufgrund des schnellen Verkehrswachstums soll er aber ab 2020 durch einen neuen Großflughafen für bis zu 160 Millionen Passagiere ergänzt werden. Dies wäre dann der größte Airport der Welt (Bumbacher 2014). Was die Herrscherfamilien in Dubai praktizieren, ist das Prinzip der Selbstfinanzierung der Infrastruktur durch ökonomische Renten – und damit eine besondere Spielart des Henry George-Theorems.

Die westlichen Staaten hätten zwar ein mindestens ebenso hohes Bodenrentenpotenzial wie die Golfstaaten zur Verfügung. Es könnte ebenfalls abgeschöpft und in die Infrastruktur investiert werden. Die Abschöpfung der Bodenrenten wäre auch fair, zumal sie durch Gemeinschaftsanstrengungen geschaffen wurden (Agglomeration von Fachkräften in großen Städten, öffentliche Infrastruktur etc.). Stattdessen zieht man es aber hierzulande vor, die Rentenströme an die privaten Bodeneigentümer zu verschenken. Folglich müssen Kapital und Arbeit mit Zwangsabgaben belastet werden, um den Staat und die Infrastruktur zu finanzieren. So geht die Konkurrenzfähigkeit vor die Hunde. In den VWL-Seminaren feiert man jedoch einerseits diese Orgie der ökonomischen Selbstzerstörung als “Effizienz des Privateigentums” und reibt sich ohne kognitive Dissonanzen gleichzeitig verwundert die Augen über die arabischen Airlines.

Natürlich zieht man auch politischen Konsequenzen. Wie aber wehrt man sich in den westlichen Trutzburgen der Marktwirtschaft seiner Haut? Nicht etwa mit einer Umstrukturierung des Abgabensystems. Die Privatisierung der Bodenrente ist ja hier eine heilige Kuh. Bleibt also nichts anderes als – nach marktwirtschaftlichen Maßstäben – ziemlich böse Fouls: Den arabischen Fluggesellschaften werden Start- und Landerechte verweigert. Die Airlines aus den Vereinigten Arabischen Emiraten besaßen 2012 nur das Recht auf 84 Anflüge deutscher Flughäfen pro Woche (Röhl 2012). Diese Start- und Landerechte (im Übrigen auch eine besondere Form der Landnutzung) werden nämlich auf „koordinierten Flughäfen“ nicht etwa nach Maßgabe der Zahlungsbereitschaft an die effizientesten Nutzer vergeben, wie es nach der ökonomischen Theorie eigentlich sein sollte. Nein, sie werden nach Großvaters Prinzip zugewiesen: Die eingesessenen und etablierten Fluglinien, die schon in der Vergangenheit viel davon hatten, bekommen auch in den neuen Zuteilungsrunden wieder viel davon – natürlich zu einem Spottpreis, der den ökonomischen Wert dieser Rechte nicht im entferntesten abbildet. Auf Grundlage dieser verschenkten Slots konnten die etablierten Airlines in der Vergangenheit Milliarden über Milliarden an Gewinnen machen – die im Kern nichts anderes als ökonomische Renten sind, auf deren Einziehung der Staat zugunsten der Aktionäre verzichtet (hierzu s. den Blogbeitrag “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt“). Der Wert dieser staatlichen Geschenke kann durchaus an den Wert der Flugzeugflotte einer Airline heranreichen oder diesen übersteigen. Gleichzeitig konnten über das Großvaterprinzip lästige Wettbewerber vor der Tür gelassen werden. Doch selbst diese kommode Situation – die rein aber auch gar nichts mit Marktwirtschaft zu tun hat – wird nun durch die arabischen Airlines aufgemischt. Auch die staatlichen Geschenke an die hiesigen Fluglinien und ihre Aktionäre helfen da nicht mehr weiter.

Der Leser verstehe mich nicht falsch: Hier soll nicht das ansonsten rückständige arabische Feudalsystem mit seinen mittelalterlichen Zügen verteidigt werden. An dieser Stelle machen die arabischen Feudalherren aber etwas richtig: Indem sie nämlich Teile der Boden- und Ressourcenrenten an den richtigen Stellen investieren – anders als hierzulande.

Mehr Informationen:

Bumbacher, B. (2014): Der spektakuläre Steigflug von Emirates, in: Neue Zürcher Zeitung (online) vom 8.1. Online: http://www.nzz.ch/lebensart/reisen-freizeit/der-spektakulaere-steigflug-von-emirates-1.18217112

Ginten, E. A. (2012): Lufthansa stemmt sich gegen arabische Übermacht, in: Welt Online vom 31.12. Online: http://www.welt.de/wirtschaft/article112315612/Lufthansa-stemmt-sich-gegen-arabische-Uebermacht.html

o.V. (2012): Lufthansa-Chef fordert Schutz vor Konkurrenz, in: Handelsblatt vom 17.3. Online: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/arabische-fluglinien-lufthansa-chef-fordert-schutz-vor-konkurrenz/6339976.html

Röhl, K.-H. (2012): Die Konkurrenz vom Golf, in: IW-Dienst Nr. 23, S. 4-5.

Ukraine: Caligulas Kampf-Dackel

Dirk Löhr

Der unerschrockene Reporter Stefan Stuchlik findet unter Einsatz seines Lebens (er ist immerhin einer der Reporter, die auch mal ihr Hotel verlassen) für den Weltspiegel den einzigen verbliebenen Aufrechten (Rent-Grabber) auf der Krim, der sich noch gegen die russische Okkupation sträubt. Prompt wird er von einem Kampfhund bedroht (mit russischen Bändern), der sich hinterhältiger Weise auch noch als ein Dackel-Schäferhund-Mischling tarnt. Satire? Nein, der Weltspiegel vom 9.3.2014.

Natürlich, es ist richtig: Putin ist kein Engel. Seine Angst vor einem weiteren Auseinanderfallen des ehemaligen Sowjet-Territoriums mag man als “Großmachtgelüste” interpretieren. Und der Moskau willfährige Janukowitsch war zugleich ein Kleptokrat reinster Sorte. Bis hier hin völlige Zustimmung.

Allerdings hat die Timoschenko-Sippschaft diese Disziplin schon lange vorher zur Meisterschaft gebracht. Berichte der westlichen Medien hierzu? Fehlanzeige. Statt dessen vergleichen sie Putin mit Caligula – offenbar soll ihm ein Psychopathen-Image angeklebt werden. Dass die blonde Unschuld Timoschenko die ukrainischen Ressourcen genauso plünderte wie der russische Kleptokrat Chodorkowski die russischen an den Westen verscherbeln wollte – hierzu lautes Schweigen der westlichen Medien. Lediglich lauter Jubel, wenn das besagte Traumpaar wie Phönix aus der Asche wieder aufersteht. Und, wenn Timoschenko endlich Linderung für ihr Rückenleiden durch deutsche Kliniken erfährt – die Geldsäcke waren wohl doch zu schwer.

Endlich sind sie wieder da, die vertrauten Muster. Gut und böse. Amerikaner und Russen. Und, nicht anders als früher: Keine Rede über die früheren amerikanischen Reaktionen der USA als – egal ob in Kuba, Chile, Nicaragua, Argentinien – jedes Mal die US-Hinterhöfe mit brutalster Gewalt gekehrt wurden, wenn der Feind vor deren Schwelle stand. Die tausenden Toten in Argentinien oder Chile, die “schmutzigen Kriege” der USA sind dort bis heute nicht vergessen. Die Medien faselten auch damals vom Kampf der freien Welt gegen den Kommunismus. Im Lichte der Geschichte sieht es freilich ein wenig anders aus. Im Falle Kubas waren die USA sogar bereit, einen dritten Weltkrieg in Kauf zu nehmen, um die Russen auf Distanz zu halten. Das alles war und ist offenbar für die westlichen Medien “Selbstverteidigung”. Kennedy war damals der leuchtende Held, Putin ist dagegen heute der finstere Schurke oder der größenwahnsinnige Psychopath. 

Es kann doch schließlich für Väterchen Russland nicht verkehrt sein, wenn die NATO ihm auf den Pelz rückt. Und natürlich nicht für die Ukraine, wenn sie die Chance bekommt, endlich am westlichen Wesen zu genesen. Hier ist ein Wort des Lobes an die Journaille angebracht: Ihr macht den Job der kalten Krieger im Westen wirklich gut.

Anlässlich der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde Russland zugesichert, dass sich die NATO nicht nach Russland hin zubewegt. Was passierte seitdem? Die Grenzen der NATO verschoben sich bis an die russischen Grenzen: Polen, Tschechei, Litauen etc. George W. Bush wollte gleich ganz Georgien und die Ukraine noch dazu der NATO einverleiben. Die damalige Schwäche Russlands wurde vom Westen rücksichtslos ausgenutzt. Und nun die aktive Unterstützung der antirussischen Opposition der Ukraine im Vorfeld des Sturzes der Regierung Janukowitsch (welcher genauso wenig legal war wie die derzeitige Besetzung der Krim durch Russland es ist) – mit dem Griff nach dem strategisch wichtigen Stützpunkt der russischen Schwarzmeerflotte in Sewastopol. Wenn Putin so langsam die Faxen dicke hat und der NATO und den Zusicherungen der westlichen Politiker nicht weiter vertraut, leidet er nach Einschätzung der westlichen Medien jedoch offenbar an paranoiden Umzingelungsphantasien (übrigens ähnlich wie die chinesische Führung, bei der sich unter dem Eindruck der immer mehr zählenden und immer näher rückenden US-amerikanischen Militärbasen eine ähnliche psychische Krankheit eingestellt hat – sie scheint ansteckend zu sein).

Doch wie gut, dass unabhängige westliche Medien die Bürger aufklären – so anders als in Russland. Die westlichen Medien lassen sich nämlich nicht im Spiel der Mächtigen instrumentalisieren. Das haben sie immer wieder bewiesen. Im Irak-Krieg, in Afghanistan, in den Kriegen vorher. Apropos Afghanistan: Die Früchte ihrer Einmischungspolitik hat die NATO gerade in Afghanistan geerntet. Wie eifrig berichtete die Journaille über Soldaten, die Brunnen bohren und Mädchenschulen schützen! Lästige Details wie die Doppelpipeline und die Eindämmung der russischen Einflusssphäre angesichts der Öl- und Gasvorkommen in der Region waren hingegen nicht der Schlagzeilen Wert. Auch nicht, wie zuvor die afghanischen Freiheitskämpfer gegen die russische Armee aufgerüstet wurden, die dann merkwürdigerweise auf einmal aus heiterem Himmel zu feindlichen Taliban mutierten. Und ebenfalls nicht, wie diese blöderweise völlig falsch und irrational auf die amerikanische Frage antworteten, ob sie für den Zugang des Westens zu den Ressourcen der Region Dollars oder Bomben auf den Kopf vorziehen würden. Die deutschen Medien teilten uns statt dessen die von Herrn Struck (Gott habe ihn selig) verfasste Direktive mit, Deutschland müsste am Hindukusch verteidigt werden. Eine Geschichte mit ungefähr derselben logischen Schärfe wie die Geschichte von der Jungfrauengeburt – es ist vor allem Glaubenssache. Und es glaubt sich leichter, wenn es die Massenmedien immer wiederholen. Ein Bundespräsident las jedoch aus Versehen laut aus dem Weißbuch der Bundeswehr vor, dass es um die Sicherung von Ressourcen ging, und musste darauf zurücktreten. 

Dieselben Medien berichteten kaum von der finanziellen Unterstützung der hiesigen Konservativen für die Partei Klitschkos, oder davon, dass die Swoboda-Partei ein Sammelbecken von Rechtsaussen ist, denen Europa an einem wertvollen hinteren Körperteil vorbei geht. Auch nicht von der Kleptokraten-Vergangenheit Timoschenkos, deren Partei den derzeitigen Übergangspräsidenten stellt. Und Berichte über das Ausmaß der US-amerikanischen Unterstützung für dieses merkwürdige Dreigestirn überschwemmten auch nicht gerade Zeitungen und Bildschirme.

Und die deutsche Politik? Klar, man ist zögerlich, Russland an den Pranger zu stellen. Das ist auch gut so. Nicht, weil zu viel Exporte auf dem Spiel stehen (Deutschland hat hat hier ähnliche Interessen wie Großbritannien, das prächtig vom Geld der russischen Rent-Grabber lebt). Es ist gut, weil wir auch Russland moralisch verpflichtet sein sollten – ähnlich wie Israel (und auch das ist gut so!). Russland bzw. die UdSSR hat über 30 Millionen Leben im Zweiten Weltkrieg gelassen. Kein anderes Land hat so unter der deutschen Aggression gelitten. Ist es zu viel verlangt, wenn man hier Rücksichtnahme auch auf russische Befindlichkeiten in Punkto Sicherheit anmahnt?

Gute Nacht, Deutschland. 

Blutsauger Schulden-Bremse

Dirk Löhr

Bremsen (Tabanidae) sind laut Wikipedia eine Familie aus der Unterordnung der Fliegen (Brachycera) in der Ordnung der Zweiflügler (Diptera) und gehören zu den blutsaugenden (hämatophagen) Insekten (Insecta). Sie beißen Menschen und andere wechsel- und gleichwarme Tiere Warmblüter (Wikipedia-Artikel “Bremsen”). Die Schulden-Bremse ist ein ganz besonders lästiger Vertreter dieser Art. Seine Existenzberechtigung ist v.a. deswegen umstritten, weil er in der Retorte des Finanzministeriums ausgebrütet wurde. Sicher: Die Entwicklung der Staatsverschuldung ist seit 1950 dramatisch angestiegen. Die Staatsschulden müssen bedient werden. Dies geschieht zu Lasten künftiger Generationen. Doch schon heute wird die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte dramatisch eingeschränkt.

1950 10
1960 29
1970 64
1980 239
1990 538
2000 1.211
2010 2.012
2012 2.065

Tabelle: Staatsverschuldung in Mrd. Euro (Quelle: Statista)

Beide politischen Flügel (Sozialdemokraten wie Konservative) reagierten koordiniert mit besagter „Schuldenbremse“, die 2009 in das Grundgesetz übernommen wurde. Die Schuldenbremse zielt im Kern auf die Beseitigung der sog. „strukturellen“ Neuverschuldung ab. Konjunkturbedingte Neuschulden sind nach wie vor in Grenzen erlaubt. Die Höhe und die Methode der Ermittlung der strukturellen Neuverschuldung sowie die Abgrenzung zur konjunkturell bedingten Neuverschuldung sind allerdings umstritten. Zur Erfassung bedient man sich v.a. statistischer Methoden. Eine allgemein anerkannte Theorie zur Erklärung der strukturellen Neuverschuldung gibt es nicht. Wie auch, wenn die  Ursachen, die in der Rentenökonomie liegen, vom finanzwissenschaftlichen Mainstream beharrlich ignoriert werden. Dies gilt jedoch auch für die Minorität derjenigen Ökonomen, die das lästige Insekt am liebsten totschlagen möchten. Ihre Klatsche traf nämlich oft genug daneben und hat dabei erheblichen Flurschaden im Mobiliar angerichtet: Weiterhin soll Vater danach kräftig das Geld ausgeben, das er nicht hat.

Das Grundproblem der strukturellen Verschuldung ist aber zugleich das Grundproblem der Rentenökonomie, die wiederum unsere gesamte Wirtschaft prägt. Wir haben das Muster in anderen Blogbeiträgen wiederholt dargestellt; es erschließt sich am besten über das sog. „Henry George-Theorem“ („Golden Rule of Local Public Finance“), das u.a. vom Nobelpreisträger und früheren Weltbank-Chefökonomen Joseph Stiglitz zusammen mit Richard Arnott (1979) formalisiert wurde.

Volkseinkommen als Funktion der Bevölkerung (eigene Darstellung)

Zusammensetzung

 

Verteilung

Private Güter und Dienstleistungen

<=>

Löhne (Produktionsfaktor Arbeit)

Zinsen (Produktionsfaktor Kapital)

Öffentliche Güter und Dienstleistungen

<=>

Renten (Produktionsfaktor Land i.w.S.)

Abbildung: Das Henry George-Theorem (vereinfacht)

Die Bodenrenten in Agglomerationen werden demnach erst durch die öffentlichen Leistungen erzeugt; der Staat ist also eine „rent creating institution“. Der Staat handelt insoweit wie ein fiktiver Developer, der ein Gemeinwesen erst einmal in Wert setzt.

Das Henry George-Theorem kann von links nach rechts und umgekehrt interpretiert werden: Die öffentlichen Güter (Infrastruktur, Sicherheit, Bildung, Gesundheitseinrichtungen) können unter bestimmten Bedingungen (v.a. optimale Bevölkerungsgröße) vollständig aus den Bodenrenten finanziert werden. Demnach ließe sich also der gesamte Staat aus den ökonomischen Renten bequem finanzieren – und das ohne Steuern! Wie ein Developer könnte der Staat die Bodenrenten und Bodenwertzuwächse einfangen, um die Kosten der Inwertsetzung zu decken. Nicht wenige private Developer haben sich damit bekanntlich ja schon eine goldene Nase verdient.

Allerdings steht unseren kommunalen Developern (also den Kommunen) die Möglichkeit der Abschöpfung von Bodenrenten und Bodenwertzuwächsen nicht zur Verfügung. Sie haben zwar die Kosten (Aufwendungen der Inwertsetzung der Gemeinwesen) zu tragen, die Nutzen (Bodenrenten und Bodenwertzuwächse) werden aber von den privaten Grundstückseigentümern abgeschöpft. Durch diese Privatisierung der (Boden-)Renten wird aber der durch das Henry George-Theorem beschriebene sachgesetzliche Zusammenhang durchbrochen. Dabei werden Kosten und Nutzen der Inwertsetzung der Gemeinwesen entkoppelt. Eigentlich sollten Ökonomen wissen, dass überall dort, wo solche Entkopplungen (bzw. Externalisierungen) stattfinden, etwas mächtig in die Hose geht.

Unsere fiktiven Developer (die Kommunen und ihr Übervater Staat) müssen daher auf eine andere Weise auf ihre Kosten kommen. Und Übervater Staat hat anscheinend die Macht dazu: Nämlich über die Festsetzung von Zwangsabgaben, also Steuern. Diese belasten am Ende v.a. Kapital und Arbeit, die Belastung des Faktors Boden ist hingegen in der Rentenökonomie minimal . Dabei ist Kapital im Gegensatz zu Arbeit hoch mobil – der schwarze Peter bleibt somit meist beim Faktor Arbeit kleben.

Mit der Einführung von Steuern reißt Vater Staat aber – man verzeihe mir die deftige Ausdrucksweise – mit dem Hintern wieder ein, was er mit den Händen zuvor mühsam errichtet hat. Die Bodenrente ist nämlich ein Residuum. Sie kann als sozialer Überschuss interpretiert werden – als das, was bleibt, nachdem die anderen Produktionsfaktoren (und auch Vater Staat) bezahlt wurden (Löhr 2013). Durch die Besteuerung von Arbeit und Kapital wird dieses Residuum aber gleich mehrfach geschmälert:

Der amerikanische Ökonom Mason Gaffney (2009) analysierte dieses Phänomen und gab dem Kind einen Doppelnamen. Den ersten Teil bezeichnete er als „ATCOR“: All tax comes out of rent. Eine höhere Besteuerung bedeutet also eine geringere Zahlungsbereitschaft der Steuerbürger für die Leistungen des kommunalen Developers. Damit aber nicht genug: Eine höhere Besteuerung entmutigt auch wirtschaftliche Aktivitäten. Ökonomen sprechen hier von steuerlichen Zusatzlasten – auf neudeutsch „excess burden“ – die die erzielbaren Einkommen schrumpfen lassen. Gaffney (2009) nannte diesen Effekt „EBCOR“:Excess burden comes out of rent. Per Saldo sinkt die Zahlungsbereitschaft der Steuerbürger für in Wert gesetzte Wohn- und Standorte aufgrund des Zusammenspiels von ATCOR- und EBCOR-Effektes stärker, als die finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand durch die Steuereinnahmen anwachsen!

Gerade die raumwirtschaftliche Peripherie ist betroffen (Löhr / Harrison 2013). Hierzu zählt heutzutage nicht nur Ostdeutschland, sondern – dank einer jahrzehntelangen verfehlten Raumwirtschaftspolitik – z.B. auch Teile des Ruhrgebiets. Schon ohne Steuerorgien können hier gerade einmal die Kosten des Wirtschaftens gedeckt werden. Schlägt dann noch Übervater Staat mit Zwangsabgaben zu, wird die Peripherie durch die Mehrfachbelastung von ATCOR und EBCOR wirtschaftlich stranguliert. Ist die Zahlungsbereitschaft der Steuerbürger für öffentliche Leistungen durch ATCOR und EBCOR so weit gesunken, dass die Kosten für die notwendigen öffentlichen Leistungen nicht mehr gedeckt werden können, entsteht ein strukturelles Defizit. Und obwohl Vater Staat mit den Steuern Zwangspreise für die öffentlichen Leistungen diktieren kann, verleiht ihm dies nämlich keineswegs unbeschränkte Macht: Die Gemeinwesen stehen nämlich untereinander in Wettbewerb, Bürger und Unternehmen können abwandern. So blutete u.a. Ostdeutschland binnen weniger Jahre aus, und ein ähnliches Schicksal erleiden auch immer weitere Teile der westdeutschen Peripherie.

Die Überbeanspruchung der Zahlungsbereitschaft der Bürger lässt sich nicht nur an Bevölkerungsverlusten ablesen, sondern auch am Bodenpreisniveau: In der Peripherie, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten erdrosselt wurden, gibt es keinen sozialen Überschuss mehr. Dort, wo die strukturellen Defizite besonders hoch sind, befinden sich die Bodenrenten auf einem Minimum. Ein Quadratmeter PVC-Boden ist in manchen peripheren Lagen oft teurer als ein Quadratmeter Land.

Und es kommt noch doller: Nachdem die raumlenkende Kraft der Bodenrente durch administrative Mindestpreise weitgehend außer Kraft gesetzt wurde und diese v.a. in der raumwirtschaftlichen Peripherie ihr desaströses Werk verrichtet haben, versucht Übervater Staat Kraft der Weisheit seines Beamtenapparates mit regional- und strukturpolitischen Maßnahmen gegenzusteuern: Das Resultat sind kaum genutzte Straßen und Autobahnen, vor sich hin siechende Regionalflughäfen oder Binnenhäfen, an denen kein Schiff anlegt. Diese zentral administrierten Investitionsruinen kosten wieder Steuergelder – und bringen kaum etwas für das Gemeinwesen ein.

Um dem Ganzen Sache dann noch die Spitze aufzusetzen, wird das Gebräu den Bürgern als „Marktwirtschaft“ verkauft. Wahrscheinlich dauert es noch länger, bis auch die zeitgenössischen Ökonomen endlich begreifen: Die Privatisierung der Bodenrente (über Privateigentum an Grund und Boden) ist die tiefere Ursache der strukturellen Verschuldung.

Die Schuldenbremse alleine wird das Problem nicht lösen. Sie saugt den letzten Tropfen Blut aus den Wirtschaftstätigkeiten der Peripherie. Man muss wirklich kein Prophet sein, um die Folgen zu erkennen: Eine Reduktion öffentlicher Leistungen, der zunehmende Verfall von Infrastruktur, Ausweichreaktionen in Gestalt von Public Private Partnerships etc. Und die Rechnung wird zukünftigen Generationen präsentiert.

 

Literatur:

Gaffney, M. (2009): The hidden taxable capacity of land: enough and to spare, in: International Journal of Social Economics 36, Nr. 4, S. 328-411.

Löhr, D. / Harrison, F. (2013): Ricardo und die Troika – für die Einführung einer EU-Bodenwertabgabe, in: Wirtschaftsdienst 93, S. 702-709.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Metropolis: Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Wikipedia (2013): Artikel zu “Bremsen”. Online: http://de.wikipedia.org/wiki/Bremsen

 

Nahostkonflikt: Der Schrei nach Wasser

Dirk Löhr

Der Besuch des deutschen Kabinetts in Israel ist abgeschlossen. Positiv: Mehr Vertrauen wurde zwischen beiden Staaten gebildet. Kooperationen gibt es insgesamt in 19 Bereichen. Unter anderem erhalten endlich (!) die noch wenigen lebenden Ghetto-Zwangsarbeiter eine Rente von 200 Euro pro Monat.

Meinungsverschiedenheiten bestehen aber weiterhin – nicht nur bezüglich der Iran-Politik, sondern auch hinsichtlich des israelischen Siedlungsbaus im Westjordanland. Die israelische Siedlungspolitik wird jedoch nicht zuletzt auch aus strategischen Gesichtspunkten betrieben. Der Konflikt zwischen Israelis ist nicht nur einer zwischen zwei Kulturen und Religionen, sondern auch ein Konflikt um Ressourcen. Im Kern geht es dabei v.a. um die Kontrolle über die Aquifere, also unterirdische Wasservorkommen, die unter Teilen des palästinensischen Gebietes verlaufen. Das Mittel ist die Okkupation von Land durch israelische Siedler. Würde umgekehrt ein (hoffentlich) einmal existierender Palästinenserstaat die Wasservorkommen kontrollieren und die Israelis von der Nutzung ausschließen, hätten aber auch Letztere ein Problem. Umgekehrt könnten hingegen die Israelis den Palästinensern das Messer an die ausgetrocknete Gurgel setzen und faktisch die Souveränität eines solchen Staates erheblich einschränken. Keine guten Voraussetzungen für eine gute und gleichberechtigte Nachbarschaft. Andres (2007) schlug aus diesem Grunde vor, die betreffenden Aquifere als Gemeinschaftsgut zu definieren. Die Nutzung sollte durch einen gemeinsamen, von Israelis und Palästinensern gemeinsam verwalteten Fonds geschehen. Die Zuteilung des Wassers sollte durchaus über Marktpreise erfolgen, mit knappheitsgerechten Preisen (evt. über Auktionen). Die Überschüsse (Ressourcenrenten!!) aus der Wasserbewirtschaftung sollte Palästinensern und Israelis gemeinsam zu gute kommen, und nach Anzahl der Köpfe erfolgen. Aufgrund ihrer größeren Zahl wären die Nutznießer der Rückverteilung v.a. die Palästinenser. So entstünde einmal ein Anreiz, mit den knappen Wasservorkommen sparsam umzugehen: Hat ein Bürger der Region (egal, ob Israeli oder Palästinenser) einen durchschnittlichen Wasserverbrauch, würde er in den Fonds genauso viel einzahlen, wie er wieder als „Dividende“ (gemeinsames ressourcenbasiertes Grundeinkommen!) zurück bekommt. Verbraucht er überdurchschnittlich viel Wasser, geht dies auf Kosten der Mitbürger – er zahlte dann aber auch mehr, als er wieder herausbekommt. Und hat er einen unterdurchschnittlichen Verbrauch, bekommt er mehr an Dividende heraus, als ein für das Wasser bezahlt hat. Letztlich handelt es sich bei der Vergemeinschaftung des Wassers und seiner ökonomischen Rente um dieselbe Idee, die auch Barnes / Pomerance (2000) mit ihrem Skytrust verfolgten (Versteigerung der CO2-Verschmutzungsrechte und gleichmäßige Rückverteilung der Erträge an die Bürger). Über die Rückverteilung wären auch die Zugangschancen zu den Wasservorkommen gleichmäßig verteilt – anders als heute, wo die Palästinenser von der überlebenswichtigen Ressource Wasser immer weiter abgeschnitten werden.

Natürlich wäre eine palästinensisch-israelische Wassergemeinschaft nicht die berühmte „Silver Bullet“, über die sämtliche Probleme auf einen Schlag gelöst werden könnten. Aber zumindest ein wichtiges Hindernis für einen dauerhaften Frieden wäre vom Tisch. Würde das Regime funktionieren, wäre ein „strategischer Siedlungsbau“ über den Wasservorkommen aus israelischer Sicht obsolet und somit ein wichtiges Konfliktfeld entschärft.

Frau Merkel: Kritik an der israelischen Siedlungspolitik ist wohlfeil. Anspruchsvoller und Ziel führender wäre ein Plan, der auch die bestehenden Ressourcenkonflikte zu lösen hilft. Vielleicht haben Sie bei Ihrer nächsten Israel-Reise einen solchen in der Tasche.

 

Mehr Informationen:

Andres, F. (2007): Gedanken über eine Wassergemeinschaft von Israelis und Palästinensern, in: Zeitschrift für Sozialökonomie 153, S. 25-29. Online: http://www.sozialoekonomie-online.de/ZfSO-153_Andres.pdf

Barnes, P. / Pomerance, R. (2000): Pie in the Sky – How a Sky Trust would Work, Corporation for Enterprise Development. Online: http://community-wealth.org/_pdfs/articles-publications/commons/paper-barnes-pomerance.pdf

Löhr, D. (2009): Die Plünderung der Erde, 2. Aufl., Kiel 2009.

Diätenerhöhung, Selbstbedienung und weiße Korruption

Dirk Löhr

Während die Reallöhne trotz aktuellem Wirtschaftsaufschwung seit der Wiedervereinigung immer noch mehr oder weniger auf der Stelle treten, während die große Koalition bislang noch keines ihrer großen Vorhaben auf die Schiene gebracht hat, passierte eine Sache in Windeseile die politischen Schleusen: Die selbst genehmigte Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten. In zwei Schritten sollen die Diäten um je 415 Euro auf das Gehalt eines Bundesrichters von 9082 Euro steigen. Danach soll es automatische Erhöhungen geben. Von 2016 an sollen die Diäten dann an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden. Die Regelungen folgen den Empfehlungen einer Kommission des Ältestenrates des Parlaments.

Klartext: Ein Abgeordneter, der seinen Job ernst nimmt, hat keinen 8-Stunden-Tag. Und er hat Verantwortung. Ein Abgeordneter, der seinen Job ernst nimmt, hat auch keine Zeit für einen lukrativen Nebenverdienst, es sei denn, nicht seine Leistung wird bezahlt, sondern etwas anderes.

Vor diesem Hintergrund sollte man sich den Grund für die Orientierung der Bezüge der Abgeordneten an denen der Bundesrichter in Erinnerung rufen: Unabhängigkeit, Immunität gegen Bestechungsversuche. Bundesrichter sollen von ihrem Salär auskömmlich leben, ohne einem zweiten Herrn dienen zu müssen – obwohl sie es von ihrem fachlichen Vorwissen her durchaus könnten. Letzteres ist hingegen bei vielen Abgeordneten vor dem Hintergrund ihres beruflichen Werdegangs zu bezweifeln. Umso mehr verwundern die unzähligen Beiratsmandate, Consultingverträge etc.

Die Diätenerhöhung sei den Abgeordneten gegönnt, die Kopplung an die Lohnentwicklung ist positiv. Zu fordern wäre aber eben auch, dass die Abgeordneten sich mit demselben Maßstab wie Bunderichter messen lassen. Die Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst sagt in § 4:

„(1) Die Genehmigung für eine oder mehrere Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung außerhalb des öffentlichen Dienstes gilt allgemein als erteilt, wenn die Nebenbeschäftigungen insgesamt geringen Umfang haben und kein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt. Der Umfang einer oder mehrerer Nebenbeschäftigungen ist als gering anzusehen, wenn die Vergütung hierfür insgesamt 100 Euro im Monat nicht übersteigt. Die Nebenbeschäftigung ist der nach § 7 Abs. 1 für die Genehmigung einer Nebentätigkeit zuständigen Stelle anzuzeigen, es sei denn, daß es sich um eine einmalige, gelegentliche Nebenbeschäftigung handelt.

(2) Eine als genehmigt geltende Nebenbeschäftigung ist zu untersagen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, die nach § 5 die Versagung einer Genehmigung rechtfertigen würden.

§ 5 Versagung der Genehmigung

Die Genehmigung für eine Nebentätigkeit ist zu versagen, wenn der Richter sie nach den §§ 4, 39, 40 oder 41 des Deutschen Richtergesetzes nicht wahrnehmen darf oder ein sonstiger gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt. Dies gilt insbesondere, wenn zu besorgen ist, daß die Nebentätigkeit

1.  das Vertrauen in die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit oder Unbefangenheit des Richters gefährdet oder sonst mit dem Ansehen des Richterstandes oder mit dem Wohle der Allgemeinheit unvereinbar ist,

2.  die Arbeitskraft des Richters so stark in Anspruch nimmt, daß die ordnungsgemäße Erfüllung seiner richterlichen Pflichten beeinflußt wird, oder

3.  die Rechtspflege in anderer Weise beeinträchtigt.“

Wenngleich es auch unter den Bundesrichtern schwarze Schafe gibt, ist dies die Messlatte. Ansonsten können die Wähler (der Souverän) kaum mehr erkennen, ob ihre Abgeordneten dem Wählerwillen Ausdruck verleihen oder nicht viel mehr das Lied desjenigen singen, dessen schmackhaftes Brot sie da gerade essen.

So bleibt das Geschmäckle von Selbstbedienung – auch wenn die Regeln bezüglich der Bestechlichkeit verschärft wurden. Die besagten Nebenjobs, die DAS Vehikel für „weiße Korruption“ von Abgeordneten in deutschen Parlamenten darstellen, fallen eben nicht darunter (dass die Pensionen im gleichen Zug gekürzt wurden, ist – um es freundlich auszudrücken – Augenwischerei, um den Unmut der Wähler zu besänftigen – kaum ein Abgeordneten erreicht die 27 Mandatsjahre, ab denen die Regelung greift).

Es wird Zeit, endlich eine Bannmeile um das Parlament zu ziehen, und Lobbyismus wie auch „weiße Korruption“ unter Strafe zu stellen.

Die Wirtschafts-NATO: Invasion der Chlorhühnchen

Dirk Löhr

Mehr Wohlstand durch Freihandel? Oder eine Wirtschafts-NATO zugunsten weniger starker Konzerne? Worum geht es beim transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP (“Transatlantic Trade and Investment Partnership”)? Ist die Kritik hieran das Produkt einer öffentlichen Hysterie, oder ist mehr daran?

Die Befürworter versuchen zunächst, wie üblich mit der Mittelstandskarte zu stechen (cgl. Ries, o.J.): Große Konzerne produzieren und vertreiben auf beiden Seiten des Atlantiks – anders als Mittelständler. Letztere bräuchten ein Freihandelsabkommen dringender als Erstere. Es geht aber noch um mehr: Dass Freihandel Wohlstand fördern und Arbeitsplätze schaffen kann, ist weitgehend Konsens.

Allerdings gilt dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und: Tarifäre Handelshemmnisse, also Zollbarrieren, spielen ohnehin bereits eine geringe Rolle im transatlantischen Handel. Lediglich vier bis sieben Prozent des transatlantischen Handels sind mit Zöllen belastet (Ries, o.J.). Entsprechend monieren die Kritiker, dass die quantitativen Effekte (Einkommenserhöhungen und geschaffene Arbeitsplätze) überschaubar sein dürften. Der transatlantische Handel funktioniere nämlich bereits ohne größere Reibungsverluste.

Um was es beim TTIP viel mehr geht, ist der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse. Diese kommen durch unterschiedliche Regulierungen im europäischen und amerikanischen Wirtschaftsraum zustande. Viele dieser Regulierungen haben Gesundheitsstandards, Lebensmittelgesetze oder Umwelt- und Sozialstandards zum Gegenstand. All dies ist in Europa in der Regel strenger geregelt als in den USA (Piper / Hagelüken 2014). Das Spielfeld soll nun durch das TTIP weniger schief gestaltet werden. Dabei gibt es aber drei Möglichkeiten: Die höheren europäischen Anforderungen absenken oder die geringeren amerikanischen Anforderungen erhöhen; möglicherweise auch eine Kombination aus Beidem.

Welcher Weg wird also gewählt? Und: „Cui bono?“ – also: wem nutzt das Ganze? Auch diese Frage muss erlaubt sein. Wir befinden uns ja in einer Demokratie.

Und da stimmt es zunächst bedenklich, dass die Verhandlungen um das TTIP im Geheimen stattfinden. Lobbyisten haben Zugang, keine Journalisten und keine Volksvertreter. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Möchte man Konsumenten und Arbeitnehmer etwa zu Ostern angenehm mit einem hohen transatlantischen Umwelt- und Verbraucherschutz überraschen? Man muss wohl ziemlich blond sein, um so etwas anzunehmen. Das Ei, das da dem Verbraucher in den Korb gelegt werden soll, sieht wohl ganz anders aus. Hinter verschlossenen Türen wird da wohl eher eine Orgie der Abwälzung von Umwelt- und Sozialkosten zu Lasten schwach organisierter Gruppen ausgemauschelt. Solche schwach organisierten Gruppen sind z.B. die Verbraucher. Und den Spass an dieser Orgie sollen stark organisierte Gruppen haben. Und dies sind am wenigsten die von den Befürworten genannten mittelständischen Unternehmen. Die Türe für genveränderte Organismen würden wohl weiter geöffnet. Monsanto & Co. stehen schon mit feuchtem Schritt in den Startlöchern – nicht gerade die typischen Mittelständler.

Tritt das TTIP so in Kraft, wie es offenbar gerade ausgemauschelt wird (Genaues weiß man wegen des Mangels an Öffentlichkeit nicht), können sich beispielsweise amerikanische Fleischkonzerne mit ihren Chlorhühnern, die derzeit in Europa aufgrund der strengeren Hygiene-Standards verboten sind, in den europäischen Markt einklagen. Würden nämlich die “überzogenen” europäischen Standards nicht gelockert, stellten sie ein Chlorhuhn-Investitionshemmnis dar. Möglicherweise bedarf es bei dem einen oder anderen Volksvertreter in Europa erst des Verzehrs eines Chlorhühnchens, damit ein Licht aufgeht. Die Bremse zu ziehen wird dann allerdings schwierig. Will sich ein Staat auf stur stellen und weigert sich, seine Standards zu senken, werden Streitigkeiten nicht etwa in öffentlich zugänglichen Gerichtsverfahren ausgetragen. Zuständig ist vielmehr ein im Rahmen des Freihandelsabkommens organisiertes, von der Weltbank beaufsichtigtes Tribunal. Die Mitglieder dieses Tribunals sind Unternehmen und Staaten, vertreten durch internationale Anwaltskanzleien. Heute befinden sie sich in der Rolle der des Klägers, morgen in der des Verteidigers, übermorgen sind sie Richter. Entscheidet das Tribunal gegen den renitenten Staat, so wird dieser gezwungen, seine Standards entsprechend herabzusetzen bzw. seine Märkte zu öffnen. Oder aber millionenschwere Entschädigungen zu zahlen – auf Kosten des Steuerzahlers. Und der Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit: Fehlanzeige, obwohl eigentlich jeder einzelne Bürger elementar betroffen ist. Die Mauschelei hinter verschlossenen Türen wird also nach abgeschlossener Verhandlung des TTIP nicht aufhören, sondern sich während seiner Umsetzung perpetuieren. Was hätte wohl der alte Kant hierzu gesagt? Er hätte mit seiner Publizitäts-These (1795) dagegengehalten: „Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publicität verträgt, sind Unrecht” (Mohrs 2014). Snowden sei Dank haben zwar offenbar derzeit die Verhandlungen rund um das Investitionsschutzabkommen an Fahrt verloren, doch vom Tisch ist das Thema längst nicht.

Bedenklich stimmt weiter, wie der Wille des Volkes durch seine politischen Vertreter zum Ausdruck gebracht wird: Nämlich gar nicht. Was die Öffnung der Türen für genveränderte Organismen angeht, die wir gerade mit der Einführung der Genmaissorte 1507 in Europa erleben (s. den Blogbeitrag „Genmais und Demokratie“), so will die erschlagende Mehrheit von 88 % der deutschen Bevölkerung dies nicht. Und man kann genauso davon ausgehen, dass dieselbe Mehrheit nicht auf Chlorhühner und aufgeweichte Sozialstandards steht. Wessen Willen wird hier durch die Bundesregierung und die EU-Kommission umgesetzt? Ist der Souverän das deutsche Volk, oder ist es Monsanto, Pioneer, Syngentha, BASF & Co.? Die willfährige Ausführung von Interessen einer mächtigen Lobby ist ein latenter Skandal, da das politische System hierdurch von Grund auf korrumpiert wird. Nötig wäre eine Bannmeile: Lobbyisten sollten sich nicht mehr um den Bundestag und den Bundesrat herum blicken lassen dürfen, und die Beeinflussung von Politikern außerhalb eines für die Öffentlichkeit transparenten Verfahrens sollte unter Strafe gestellt werden.

Schließlich ist auch bedenklich, dass Europa mit der „Wirtschafts-NATO“ TTIP die US-amerikanische „teile-und-herrsche“-Politik aktiv unterstützt. Dieses Muster zog sich in der neueren Geschichte zwar schon immer durch die US-amerikanische Politik, nimmt aber deutlichere Konturen an, seitdem sich die Supermacht auf dem absteigenden Ast befindet. Sie verabschiedet sich zunehmend aus multilateralen Arrangements und Institutionen (erkennt den internationalen Strafgerichtshof nicht an, zahlt die Beiträge für die UN-Mitgliedschaft nicht etc. etc.). In früheren Zeiten stützten die USA jedoch wenigstens die Welthandelsorganisation (WTO) – jedenfalls, solange diese für sie nützlich war. Doch diese Zeiten sind vorbei: Die USA setzen auch in Bezug auf Freihandel zunehmend auf Bilateralismus (was sich schon im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA abzeichnete). Dabei hat die WTO doch den Freihandel ganz groß auf ihre Fahnen geschrieben. Aber: Sie passt als multilaterale Organisation – deren Regeln sich auch die USA unterwerfen müssen – nicht in die „teile-und-herrsche“-Strategie der Amerikaner.

Doch auch NGOs, Umweltschützer und Gewerkschaften mögen die WTO nicht. Der Grund: „Schiefe Handelsplattformen“ aufgrund von Unterschieden in Umwelt- und Sozialstandards werden in der WTO grundsätzlich übersehen. Die Durchsetzung von Umwelt- und Sozialstandards wird leicht als nicht tarifäres Handelshemmnis qualifiziert, folglich ist Umwelt- und Sozialdumping im internationeln Handel eher die Regel als die Ausnahme. Unter diesen Umständen verliert die Freihandelsidee einiges von ihrem Glanz. Dennoch: Die Welthandelsorganisation ist die einzige internationale Organisation mit Sanktionsgewalt. Anstatt die WTO in Bausch und Bogen zu verdammen, bräuchte die deutsche Bundesregierung wie die EU-Kommission einen ordentlichen Stoß in den Rücken, um innerhalb der WTO endlich die Probleme des Umwelt- und Sozialdumpings auf die Tagesordnung zu bringen. Das nötige Gewicht hierzu hätte Europa. Allerdings fehlt bislang der politische Wille – lebte man doch bislang glänzend auf Kosten der Opfer des Umwelt- und Sozialdumping. Umso mehr wäre die Durchsetzung entsprechender Standards in der WTO wesentlicher Schritt, um Globalisierung umwelt- und sozialgerecht zu gestalten – mit der „Wirtschafts-NATO“ geht es hingegen mit voller Fahrt in die Sackgasse.

Mehr Informationen:

Piper, N. / Hagelüken, A. (2014): Freihandelsabkommen TTIP: Feuer unter Freunden, in: Sueddetusche.de vom 4.2. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/freihandelsabkommen-ttip-feuer-unter-freunden-1.1879211

Ries, C. (o.J.): TAFTA: SMWs would benefit greatly, in: International Trade News. Online: http://www.internationaltradenews.com/en/articles/24000/TAFTA-Mittelstand-wuerde-stark-profitieren.html

Mohrs, T. (2014): Kant nennt es Unrecht, in: Passauer Neue Presse vom 11.2. Online: http://www.pnp.de/nachrichten/kultur_und_panorama/kultur/1198948_Handelsabkommen-TTIP-Kant-nennt-es-Unrecht.html

The Good, the Bad and the Neutral

High noon in der Ukraine, und die Hauptrollen sind verteilt. Die Bösen: Ministerpräsident Janukowitsch, und im Hintergrund als Schattenmann Wladimir Putin. Die Guten: Die von den deutschen Konservativen gesponserte Partei des Vitali Klitschko, die rechtsradikale Swoboda-Bewegung und die Partei der Rent-Grabberin Julia Timoschenko. Und zwischendrin die Neutralen: Die deutschen Medien. Über deren Versagen und die durch sie geschürten Kalte-Kriegs-Reflexe ein hervorragender Artikel von Jens Berger aus den NachDenkSeiten: “Ukraine: Der Qualitätsjournalismus versagt.”

Genmais und Demokratie

Dirk Löhr

Das Vorsorgeprinzip zielt darauf ab, trotz fehlender Gewissheit bezüglich Art, Ausmaß oder Eintrittswahrscheinlichkeit von möglichen Schadensfällen vorbeugend zu handeln, um diese Schäden von vornherein zu vermeiden. Umwelt und Mitbürger sollen nicht als Versuchskaninchen verwendet werden; es soll nicht irreversibel in Systeme eingegriffen werden, die man noch nicht verstanden hat. Normalerweise wird das Vorsorgeprinzip in der europäischen Gesundheits- und Umweltpolitik hoch gehalten.

Normalerweise. Nicht normal, sondern außerordentlich wichtig sind die Interessen von Konzernen wie Monsanto, Pioneer, Dow AgroSciences, DuPont, Syngentha, BASF, Bayer etc. Diese wollen schon seit vielen Jahren Landwirte und Verbraucher mit genveränderten Organismen beglücken. Ohne, dass man wirklich genau weiß, welche Auswirkungen dies auf Nutzinsekten, bezüglich der genetischen Kontamination und schließlich auf die menschliche Gesundheit hat. Bezogen auf Mais könnte man versucht sein zu sagen: Was soll’s – schließlich ist die genetische Kontamination schon so weit fortgeschritten, dass schon heute so gut wie kein gentechnisch unbeeinflusster Mais mehr existiert. Auch durfte schon eine Sorte Genmais – MON 810 – für kommerzielle Zwecke angebaut werden. Zudem ist auch die Verfütterung von genetisch verändertem Mais schon erlaubt. Allerdings erreicht das, was nun ansteht, eine andere Dimension. Es werden Schleusen geöffnet. Der abermalige Anlauf von Monsanto, Pioneer & Co. scheint nun endlich Erfolg zu haben.

Zunächst hatte sich Deutschland bei einer Beratung zwischen den EU-Mitgliedstaaten über dieses Thema enthalten. So wurde die nötige Stimmenmehrheit gegen die Zulassung der Genmaissorte 1507 der Firma Pioneer blockiert. Eine deutliche Mehrheit der europäischen Staaten war nämlich gegen die Zulassung, allerdings ohne dass es – ohne die Beteiligung des Stimmenschwergewichtes Deutschlands – für ein “Nein” gereicht hätte. Nun liegt es nun bei der EU-Kommission. Gemeinhin wird erwartet, dass die Kommission der Einführung zustimmen wird; der Gesundheitskommissar Tonio Borg hat schon die Befürwortung der Zulassung signalisiert. Allein der Zeitpunkt ist ungewiss.

Die Haltung der Bundesregierung kann man freundlich als einen Schlingerkurs bezeichnen. 88 % der Deutschen sind gegen die weitere Einführung genveränderter Organismen. Dies wurde von der Bundesregierung schlichtweg ignoriert. Eine der Saatgutindustrie offenbar sehr freundlich gesonnene Administration im CDU-geführten Forschungsministerium sowie dem Vernehmen nach auch das Kanzleramt selbst setzen sich einfach über den Willen des Souveräns hinweg – zugunsten einer kleinen, stark organisierten Gruppe. Die Frage darf erlaubt sein: Wer ist hier wirklich der Souverän? Der Gentechnik-Experte der Grünen im Bundestag, Harald Ebner, brachte es auf den Punkt. Er attackierte die Kanzlerin wegen der Enthaltung. „Offenbar waren ihr (…) Rücksicht auf die Gentech-Lobby und gute Stimmung für die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen mit den USA wichtiger als die Interessen der Menschen in Europa.“ Das Freihandelsabkommen wirft also schon seine Schatten. Und in ihrem üblichen Spagat zwischen der Representation des Mittelstandes und der Protektion von Privilegien hat die CDU wieder deutlich Schlagseite bekommen. Die CSU und SPD, die gegen die Einführung sind, versuchen nun, nach dem faulen Kompromiss auf EU-Ebene zumindest einen Anbau in Deutschland zu beschränken. Landwirtschaftsminister Friedrichs setzt sich für Regionalklauseln ein, wonach jedes Bundesland selbst über den Anbau entscheiden kann. Das dürfte allerdings zu zahm sein. Besser wäre – wie es die Umweltorganisation Greenpeace fordert – ein nationales Anbauverbot. Bisher können EU-Staaten den Anbau von Genpflanzen allerdings nur verbieten, falls Gefahr für Gesundheit oder Umwelt droht. Die EU-Kommission will das Verfahren reformieren und den Staaten mehr Spielraum für nationale Verbote geben. Dies gilt es zu nutzen.

Letztlich geht es bei der Einführung von genverändertem Mais um Patente auf Leben. Das Patentrecht ist aber dem Privateigentum an Land nachgebildet (Löhr 2013). Es geht um eine neue Art der „Einfriedung“, nun von „virtuellem Land“. Im Mittelpunkt stehen die ökonomischen Renten, die sich mit den Monopolrechten über das Leben erzielen lassen (rent-seeking). Zudem kann man, wie bei Land, Mitbewerber blockieren und behindern (daher z.B. strategische Patentportfolios). Ein hoher Teil der Kosten und Risiken wird auf unbeteiligte Dritte – hier v.a. den Verbraucher und die Umwelt – abgewälzt. Landwirte und die Landwirtschaft drohen zudem in immer stärkere Abhängigkeit von den Saatgutkonzernen zu geraten. Mit der Landwirtschaft wird auch der Verbraucher gefährdet. Eigentlich sollte die Regierung solchen Schaden vorsorgend abwenden. Sie macht das genaue Gegenteil.

Die Zulassung der  Genmaissorte 1507 ist ein wichtiger Etappensieg der Rent-Grabber. Ihr Raubzug geht über das Eigentumsrecht. Speziell das Eigentumsrecht an Land und das diesem nachgeäffte Patentrecht sind barbarisch – und Patente auf Leben sind ein besonders großer Rückschritt in längst überwunden geglaubte Zeiten. Es hat eine ähnliche Qualität wie die Leibeigenschaft und Sklaverei in früheren Zeiten. Damals beklagte man zwar Exzesse der Eigentümer, hielt derartige Institutionen aber grundsätzlich für unverzichtbar und normal. Heute hilft es wenig, die Einführung von Genmais (also das Symptom) zu beklagen, das Patentrecht (also die Ursache) als gottgegeben hinzunehmen. Mit der Aufklärung und dem Fortschritt ist es wohl lange noch nicht so weit, wie die meisten Menschen vielleicht glauben.

Literatur:

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

Sueddeutsche.de vom 11.2.2013, online: http://www.sueddeutsche.de/news/politik/eu-genmais-1507-vor-der-zulassung-in-europa-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140210-99-02840