Category Archives: Infrastructure

Mehr Land in öffentliche Hand!

Dirk Löhr

So langsam kämpft sich der Immobilienmarkt aus der Rezession heraus. Verantwortlich für diese waren v.a. ein hohes Zinsniveau und hohe Materialkosten. Hinzu kommen als längerfristig wirkende Hemmnisse überbordende Vorschriften, darunter speziell energetische Anforderungen, die relativ sinnfrei sind (in diesem Blog wurde wiederholt darüber berichtet).

Es dürfte nicht zuletzt der demographischen Entwicklung geschuldet sein (Migration), dass ungeachtet des Einbruchs in der Bautätigkeit die Wohnungsmieten nur eine Richtung kannten und weiterhin kennen: Steil nach oben. In einem funktionierenden Markt wäre als Reaktion mit einem höheren Angebot zu rechnen gewesen – tatsächlich wurde die Zielgröße der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr (davon 100.000 mit Sozialbindung) im letzten Jahr mit weniger als 300.000 neuen Wohnungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verfehlt – auch 2024 besteht keine Aussicht auf Besserung.

Der Hoffnungsschimmer besteht darin, dass die Spitzen von Zinsen und Baukostensteigerungen hinter uns zu liegen scheinen. Das Problem: Viele Bauunternehmen haben den Einbruch nicht überlebt, die Bautätigkeit hat gelitten. Die Kapazität für die notwendige Bautätigkeit ist nicht vorhanden.

Zudem wäre es eine Milchmädchenrechnung anzunehmen, dass die Erleichterungen bei den Finanzierungs- und Materialkosten sich 1:1 in einer höheren Rendite der Investoren abbilden, die dann stimulierend auf die Bautätigkeit wirkt.

Tatsächlich stellen die Bodenwerte eine Restgröße dar, die sich aus der Differenz zwischen den Erträgen aus der Immobilie und den Bau- und Finanzierungskosten ergibt. Eine geringere Belastung durch Bau- und Finanzierungskosten in der Zukunft bedeutet höhere Bodenwerte. Hinzu kommen in einigen Regionen Aufschläge auf die Bodenwerte, die nicht den Ertragserwartungen, sondern eher spekulativen Erwartungen geschuldet sind. Mit anderen Worten: Künftige Erleichterungen bei den Finanzierungs- und Materialkosten dürften in hohem Maße durch weitere Bodenwertsteigerungen aufgefressen werden.

Schließlich steigt latent die Rivalität bezüglich der Nutzungsansprüche mit Blick auf den Boden. Beispielsweise steht der Umwandlung von Agrar- in Bauland die nachhaltigkeitspolitische Zielsetzung der Bundesregierung von weniger als 30 Hektar pro Jahr hingegen. Durch den Klimawandel bedingte Erhitzungen der Städte, Starkregenereignissen etc. muss mit Frischluftschneiden, Grüngürteln und Wasserretentionsflächen begegnet werden. Auch Verdichtungen (z.B. durch Aufstockungen bestehender Gebäude) sind Grenzen gesetzt, z.B. durch die Infrastrukturausstattung.

Die beschriebenen und viele weiteren Nutzungskonflikte kann ein auf Privateigentum basierender Marktmechanismus alleine nicht lösen. Dieser alloziiert die Flächen allein nach Zahlungsfähigkeit (Ökonomen benutzen das ein wenig unglückliche Wort “Zahlungsbereitschaft”). In der Logik des Marktes ist der Park in einer hochpreisigen Umgebung erst einmal Ressourcenverschwendung (Opportunitätskosten), und die Schule hat der Bankfiliale zu weichen.

Hier schlägt die Stunde der Planung: Die Nutzungskonflikte müssen auch nach anderen Kriterien als denjenigen der Effizienz aufgelöst werden. Entsprechend der Leitwerttheorie von Hartmut Bossel (1998) sind beispielsweise auch Versorgung, Gerechtigkeit, Sicherheit, Adaptivität u.a. zu beachten. So sinnvoll der Marktmechanismus bei anderen Gütern ist: Mit Blick auf diese Allokationsaufgabe muss er auf sich gestellt versagen.

Planung alleine reicht aber nicht aus. Sie muss implementiert und nachhaltig abgesichert werden (Dransfeld 2023). Hier kommt das öffentliche – v.a. kommunale – Bodeneigentum ins Spiel. Dieses müsste gegenüber dem Stand heute deutlich erhöht werden. Hierbei könnten Bodenfonds auf Länderebene sowie in den Kommunen eine Schlüsselrolle spielen. All dem steht jedoch ein unzureichendes rechtliches Instrumentarium und fehlende finanzielle Mittel entgegen. Zudem gilt es, das Instrument des kommunalen Erbbaurechts zu stärken: Auf diese Weise können nicht nur die Nutzungen selbst (z.B. über langfristige Sozialbindungen), sondern auch Zwischen- und Nachnutzungen langfristig gesteuert werden. Das Problem: Kommunen wenden Erbbaurechte immer noch wie bei ihrer Einführung von gut 100 Jahren an. Für Investoren ist dies höchst unattraktiv.

Natürlich werden jetzt v.a. Ordnungspolitiker widersprechen. Der Staat soll nicht steuern, sondern v.a. einen Rahmen setzen, innerhalb dem sich die Akteure frei, aber unter der Befolgung der vorgegebenen Regeln bewegen können. Diese Sicht der Dinge gilt jedoch v.a. globale und volkswirtschaftlich. In den untergeordneten Einheiten des Staates (v.a. Kommunen) ist hingegen Maßnahmen- und Prozesspolitik unverzichtbar. So will das Schlagloch in der Straße (öffentliches Gut) repariert werden – die Kommune muss dies unmittelbar tun oder doch zumindest veranlassen. Ähnliches gilt auch für die Wohnungspolitik: Der Markt drängt auf Segregation. Will man Banlieus und Gates communities verhindern, muss die öffentliche Hand aktiv werden und die Durchmischung managen. Dabei muss sie den Marktkräften sogar ein Stück entgegenwirken (allerdings darf sie dabei nicht das Kind mit dem Bade ausschütten).

Die zuletzt genannten Aspekte können vorliegend nicht ausgebreitet werden – es bleibt mehr als genug Stoff für künftige Artikel in diesem Blog.

Literatur:

H. Bossel (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München.

E. Dransfeld (2023): Kommunales Landmanagement als Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Wohnungsbaupolitik. Zfv 148, S. 342-353

Planung von Gewerbegebieten – nachfrageorientiert!

Dirk Löhr

Zuweilen werden Gewerbegebiete von Kommunen “angebotsorientiert” geplant. Man macht eben und schaut dann, wer Interesse haben könnte. Ein solches “angebotsorientiertes” Vorgehen ist m.E. aber nicht empfehlenswert.

Nachfolgend wird aus gegebenem Anlass (Beteiligung an einem Planungsprozess) ein geradezu entgegengesetztes Vorgehen zur Diskussion gestellt:

Der Planung vorangehen sollte zunächst eine strategische Analyse, wohin es mit der Kommune überhaupt gehen soll. Welche Arten von Gewerbe sind nötig? Soll auf Clusterung, also die Zusammenballung sich ergänzender Gewerbezweigen gesetzt werden? Oder soll die Betonung eher auf Resilienz und Diversifizierung gelegt werden, für den Fall, dass es mit bestimmten Gewerbezweigen irgendwann bergab geht? Apropos Resilienz: Welche Rolle soll Redundanz bei den Infrastrukturen spielen? Im Zuge der energetischen Transformation der Wirtschaft sind dies wichtige Fragen.

Die Kommune sollte nach Beantwortung dieser Fragen ein Leitbild entwickeln – dies kann auch negativ gefasst sein in dem Sinne, welche Wirtschaftszweige auf keinen Fall gewünscht sind. Auf Basis dieses Leitbildes könnten dann durch die Kommune oder ein begleitendes Planungsbüro einschlägige Wirtschaftsverbände angesprochen und nach – so weit unverbindlichen – Interessensbekundungen gefragt werden. Aufgrund der Rückkopplung kann das Leitbild angepasst und gegebenenfalls eine weitere iterative Schleife gedreht werden. Zeigen sich potenzielle Interessenten, kann auf der Basis von dann verbindlich einzuholenden Interessensbekundungen das Gewerbegebiet konkret geplant werden. Hierbei geht es u.a. um die Art der Energieversorgung, die Verkehrsanbindung, die Ausdehnung von Kreiseln und auch um die Möglichkeit der Planung von Wohnraum in unmittelbarer Nähe (ggfs. als Mitarbeiterwohnungen), um die Wege zwischen Wohnen und Arbeit möglichst kurz und das Wohnen für die Arbeitnehmer erschwinglich zu gestalten. Im Zuge eines solchen Vorgehens nähert man sich einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan an (§ 12 BauGB), wobei jedoch die Kommune die Kontrolle über die Entwicklung nicht aus der Hand gibt.

Die Erfahrungen und Meinung der Leserschaft hierzu würden mich interessieren!

Baulandmodelle: Kommunaler Zwischenerwerb mit Erbbaurecht?

Dirk Löhr

Das Erbbaurecht erlebt eine Renaissance. Immer mehr Kommunen sind bestrebt, auch bei Zwischenerwerbsmodellen der Baulandentwicklung die Grundstücke über Erbbaurecht abzugeben. Ausschlaggebend sind hierfür zumeist soziale und städtebauliche Motive. Anders als bei herkömmlichen Sozialbindungen kann beim Erbbaurecht z.B. die Sozialbindung über die gesamte Vertragsdauer des Erbbaurechts aufrechterhalten werden (BGH, Urt. vom 08.02.2019, Az.: V ZR 176/17). Zudem kann nicht nur die Nutzung des betreffenden Grundstücks selbst, sondern auch die Zwischen- und die Nachnutzung gesteuert werden. Bei entsprechend großflächigen Vergaben über Erbbaurechte sind auch gesamthafte Überplanungen nach Ablauf der Vertragsdauer möglich. Die zuletzt genannten Aspekte sind nicht nur für Wohnbaugebiete, sondern auch für Gewerbeflächen interessant. Gewerbegebiete, die sich im Laufe der Zeit problematisch entwickelt haben, sind keine Einzelfälle.

Bei der Vergabe von durch die Kommune neu erschlossenen Baugrundstücken über Erbbaurecht ergibt sich allerdings ein zentrales Problem: Die Kommune musste mit der Entwicklung und Zwischenfinanzierung in Vorleistung treten. Dies erfordert oftmals neue Schulden, oder verhindert zumindest den Abbau von Altschulden. Das investierte Geld muss aber wieder hereingeholt werden. In einigen Bundesländern wacht die Kommunalaufsicht streng darüber – das gilt insbesondere bei Kommunen, die sich in Haushaltsschieflagen befinden.

Ähnliche Überlegungen gelten nicht nur für den Zwischenerwerb, sondern auch für andere Situationen, die mit einem kommunalen Durchgangserwerb korrespondieren (z.B. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen – s. hierzu F. Thiel, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen mit Erbbaurecht – ein bodenpolitisches Traumpaar, GuG 2/2023).

Die aus den Erbbauzinsen eingenommenen Zahlungsströme sind nun oftmals zu gering, um die Kosten der Baulandentwicklung in überschaubaren Zeiträumen abdecken zu können. Dies ist ein wichtiger Grund dafür, warum Kommunen zumeist die Veräußerung wählen (oder von der Kommunalaufsicht auf diesen Weg gedrängt werden).

Allerdings gibt es einen Weg, um dieser Problematik zu begegnen: Der Erbbauzins darf dann nicht mehr in laufenden Raten kontinuierlich bezahlt werden, sondern muss in kapitalisierter Form in einem Einmalbetrag abgelöst werden.

Der Vorteil für den Investor besteht in vorteilhafteren Beleihungskonditionen – die Vorauszahlung des Erbbauzinses in kapitalisierter Form ähnelt einem Kaufpreis für das Grundstück. Allerdings wird der Investor nur zwischenzeitig, nicht aber endgültig von Aufwertungen des Standortes profitieren können, da ja das Grundstück i.d.R. nach Ablauf des Vertrages wieder an die Kommune zurückfällt (bedingte Ausnahmen sind die Verlängerung oder Erneuerung).

Die Kommune hingegen hat langfristig Zugriff auf das Grundstück und kann die o.a. Bindungen durchsetzen. Allerdings muss sie sich klar darüber sein, dass der kapitalisierte Erbbauzins regelmäßig unterhalb eines Verkaufspreises liegen wird.

Das Beispiel China, in dem für städtische Grundstücke die Einmalzahlung des (kapitalisierten) Erbbauzinses üblich ist, zeigt zudem, dass bei Vorab-Einmalzahlungen an die Stelle der Spekulation mit Baugrundstücken die Spekulation mit Erbbaurechten treten kann. Diese Gefahr ist allerdings umso geringer, je weitreichender die Sozialbindungen sind und je kürzer die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages ist (Erbbaurechte an Gewerbegrundstücken haben i.d.R. eine deutlich kürzere Vertragslaufzeit als solche an Wohngrundstücken). Üblich sind ohnehin Zustimmungsrechte des Erbbaurechtgebers (Kommune) beim Verkauf eines Erbbaurechts; ebenfalls sind Vereinbarungen über einen zukünftigen Verkaufspreis denkbar, wenngleich bislang unüblich (zu denken ist in Anlehnung an das Münchner Verfahren die Orientierung am Verkehrswert für Volleigentum abzüglich eines Abschlags).

Die Beispiele zeigen: Auch, wenn der Wind der Refinanzierungslasten den Kommunen ins Gesicht bläst, kann das Erbbaurecht als Gestaltungsvehikel der Bodenpolitik auch im Durchgangserwerb in Betracht gezogen werden.

Habecks Gasnetzstrategie: Politik der verbrannten Erde

Dirk Löhr

Fossile Energieträger sollen in gut 20 Jahren nicht mehr zum Heizen von Gebäuden verwendet werden, so die Vision von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Nach der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geht es nunmehr um die nötige Infrastruktur. Dabei sind v.a. die Erdgasnetze im Visier, die in Deutschland insgesamt 500.000 km lang sind – das ist mehr als die Distanz zum Mond. Ca. die Hälfte aller Haushalte ist hieran angeschlossen – hinzu kommen noch Teile der Industrie. Das Erdgasnetz in Deutschland ist über 100 Jahre lang gewachsen und dürfte gegenwärtig noch einen Wert von mehreren hundert Milliarden Euro haben. In einem sog. Green Paper des Bundeswirtschaftsministeriums wird nunmehr ein Rückbau des Gasnetzes erörtert. Der Umbau des Gasnetzes in Richtung Wasserstofftauglichkeit und die Nutzung von Wasserstoff zu Heizungszwecken wird generell mit großer Skepsis betrachtet – beides wäre derzeit unwirtschaftlich. Auch auf Biomethan werden nur beschränkte Hoffnungen gesetzt. Das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums entspricht dabei den Vorgaben der EU.

Durch die Presse ging ebenfalls das Vorhaben der Stadt Augsburg, in Überholung von Habecks Zeitplan die dortigen Erdgasnetze stillzulegen.

Wirtschaftlich sind die Überlegungen aus dem Hause Habeck teilweise verständlich, aber eben nur teilweise. Das Erdgasnetz erzeugt immense fixe Kosten, die wesentlich bedeutender als die (variablen) Kosten des Gases selber sind. Durch die gegenwärtig hohe Auslastung des Netzes kommt es zu einem erheblichen Fixkostendegressionseffekt, d.h. die fixen Kosten werden auf viele Schultern verteilt und sind für den einzelnen Verbraucher entsprechend gering.

Im Zuge der energetischen Transformation werden jedoch neue, zumindest zeitweise redundante Strukturen geschaffen, wie v.a. Fernwärmenetze. Diese werden zunächst sehr hohe Investitionskosten verursachen. Die Bereitstellungskosten fallen dann später ebenfalls als fixe Kosten an. Bezahlbar bleibt dies für die Verbraucher nur dann, wenn es auch hier zu Fixkostendegressionseffekten kommt. Hierzu müssen aber die Verbraucher auf die neuen Strukturen umgelenkt und von den alten abgezogen werden. Hierbei kommt der kommunalen Wärmeplanung eine Schlüsselrolle zu.

Nun ist den Versorgungsunternehmen nicht zuzumuten, zeitgleich Doppelstrukturen zu betreiben, bei keiner von denen die Fixkostendegressionseffekte genutzt werden können. Sie würden in wirtschaftliche Probleme gebracht, und für die Kunden wäre die Energie irgendwann nicht mehr bezahlbar. Um die Verbraucher auf die neuen Strukturen umzulenken, würde es allerdings ausreichen, dass bei fehlender wirtschaftlicher Zumutbarkeit des Betriebs der alten Infrastruktur die Versorgung der Kunden (mit entsprechendem Vorlauf und ggfs. auch unter Gewährung von Umstellungssubventionen) eingestellt werden kann. Ein Rückbau der alten Erdgasnetze ist hierfür nicht erforderlich.

Der Rückbau ist auch strategisch nicht klug: Niemand weiß, welche Technologien in Zukunft zur Verfügung stehen, über die das vorhandene Erdgasnetz nicht doch noch genutzt werden kann. Natürlich erzeugt das Erdgasnetz nach Stilllegung auch noch gewisse Kosten – diese dürften aber überschaubar sein. Doch auch der Rückbau des Netzes ist teuer. Wichtig ist: Es handelt sich beim vorhandenen Erdgasnetz um eine Option („Realoption“), die man – gerade angesichts der bestehenden Unsicherheiten bezüglich der eingeschlagenen Pfade – nicht unnötig aus der Hand geben sollte. Ganz im Gegenteil sollte man strategische Optionen in Zeiten der Unsicherheit gezielt aufbauen – selbst, wenn sie Geld kosten. Die Beibehaltung der Option „Erdgasnetz“ geht Hand in Hand mit einer Politik der Technologieoffenheit – als Gegenstück zu einer Industriepolitik mit der Anmaßung von Wissen (F. A. von Hayek) durch eine Exekutive, die eben nicht in die Zukunft blicken kann.

Transformation findet derzeit nicht nur im Wärmesektor statt, sondern auch bei der Stromerzeugung und der Mobilität. Überall entstehen angesichts der notwendigen redundanten Strukturen gewaltige Systemkosten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Politik irgendwann erkennt, dass die ursprüngliche Planung nicht einzuhalten ist, weil sie Bürger und Wirtschaft finanziell überfordert. Wenn dann aber die ursprünglichen Strukturen zerstört sind, gibt es kein Zurück.

Der Wirtschaftswissenschaftler Christian Rieck verweist darauf, dass man mit dem Rückbau von Netzinfrastrukturen in früheren Zeiten keine guten Erfahrungen machte. Er nennt u.a. den Rückbau innerstädtischer Straßenbahnnetze unter dem Druck der Automobilindustrie als Beispiel. Heute setzt man wieder auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV); teilweise müssen die Infrastrukturen wieder reinstalliert werden.

Warum also dann Rückbau des Erdgasnetzes? Es dürfte sich, wie auch Rick schlussfolgert, um eine ganz einfache strategische Überlegung handeln: Erkennen zukünftige Regierungen, dass der eingeschlagene Weg ein Holzweg ist, der so nicht fortgesetzt werden kann, sind die Brücken hinter ihnen abgerissen. Es gibt kein Zurück; ein Beschreiten eines anderen Pfades ist unmöglich. Eine solche Politik der „verbrannten Erde“ ist nur verständlich, wenn man vom eingeschlagenen Kurs absolut überzeugt und diesen nicht mehr zu hinterfragen gewillt ist. Ein anderes Wort hierfür ist wohl „Ideologie“.

Immobilienbesteuerung – Sinn und Unsinn

Dirk Löhr

Zu Gast im Immoblick (Blog des Deutschen Vereins für Vermessungswesen) diskutierte ich mit Peter Ache und In dieser Folge begrüßen Peter Ache (Leiter des AK Immobilienbewertung des DVW e.V.) und Robert Krägenbring (Immobilien- und Bewertungsexperte) über Sinn und Unsinn der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grundsteuer und der Grunderwerbssteuer. 

Dabei wurde auch ein Blick auf die Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz geworfen, die insofern das Potenzial »einer Bombe« hat, als sie mit Blick auf die Kritik an den Bodenrichtwerten das gesamte Bewertungswesen in Deutschland infrage stellen kann. Das Gericht hat die Vollziehung zweier Grundsteuerwertbescheide gestoppt, die nach den neuen Bewertungsregeln erlassen wurden. Es bestehen ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide und an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregelungen des Bundesmodells. In diesem Blog wurde schon im Dezember 2023 hierzu ausführlich Stellung bezogen. Ich plädiere außerdem für die Schaffung eines Oberen Gutachterausschusses Bund, der die Daten für alle sammelt und bereitstellt. Zum Podcast (bitte klicken)

Kosten oder Nutzen? Ein kleines Bodenrichtwert-Rätsel

Dirk Löhr

Als Mitglied eines regionalen Gutachterausschusses für Grundstückswerte stieß ich in den Bodenrichtwertsitzungen der Vergangenheit wiederholt auf ein Rätsel, so auch in diesem Jahr.

In strukturschwachen ländlichen Gebieten liegt der Bodenrichtwert (erschließungsbeitragsfrei) für die Nutzungsart Wohnen oftmals nur zwischen 20 und 30 Euro pro Quadratmeter. Dies wird z.T. auch durch Kauffälle unterlegt. Wird ein Neubaugebiet ausgewiesen, dieses entwickelt und die Grundstücke verkauft, so geschieht dies häufig zu Preisen zwischen 50 und 60 Euro. Dementsprechend ergeben sich häufig hohe Wertsprünge in benachbarten Bodenrichtwertzonen.

Die Gutachter erklären dies zumeist mit den zwischenzeitig für Neubaugebiete gestiegenen Erschließungskosten. Allerdings sind Werte, auch Bodenwerte, grundsätzlich monetarisierte und abdiskontierte Zukunftsnutzen – zumindest in der Theorie können sie kaum aus Entwicklungskosten erklärt werden. M.a.W.: Solange ein Grundstückseigentümer einen identischen Nutzen aus der Infrastruktur eines Bestandsgebietes im Vergleich zu einem Neubaugebiet hat, also in gleicher Weise Elektrizität und Strom bezieht sowie Zugangsmöglichkeiten hat, ist kein Grund für eine Wertdifferenz ersichtlich. Eine weitere Ursache für den Wertunterschied könnte auch die Umgebung sein: In Neubaugebieten sind die Häuser schick, in Bestandsgebieten reiht sich häufig ein fast abrissreifer “Schandfleck” an den anderen. Dies erklärt aber nicht, warum auch an der Grenze der Bodenrichtwertzone des Neubaugebietes immer noch ziemlich hohe Bodenpreise bezahlt werden – eigentlich müsste hier ja ein Bestandsgebiet mit seinen “Schandflecken” hin ausstrahlen. Möglicherweise ist auch einfach die Zahlungsbereitschaft von Grundstücksverkäufern in Neubaugebieten höher als diejenige in Bestandsgebieten.

Meine Bitte an die Leserinnen und Leser: Wer hier Ideen oder Erfahrungen hat, möglicherweise auch Studien zu diesem Komplex kennt, möge diese mit den Adressaten dieses Blogs bitte teilen!

Berlin-Wahl 2023: Ein raumwirtschaftliches Lehrstück

Dirk Löhr

Ein Erdrutschsieg für Kai Wegner (CDU), eine herbe Enttäuschung für SPD und auch die FDP. Die Abgeordnetenhauswahl ist gleichzeitig ein raumwirtschaftliches Lehrstück. Die Grünen konnten v.a. in und um den S-Bahn-Ring punkten, was einmal mehr bestätigt, dass es sich um eine Partei des gut verdienenden Mittelstandes handelt.

Quelle: rbb24

In der Peripherie dominierte die CDU. Deren Wähler scheinen vom offensichtlichen Staatsversagen in Berlin mit besonderer Härte getroffen zur sein. Wenn manchmal von der Bundeshauptstadt hämisch als einem “failed state” die Rede ist, so bekommen dies v.a. die Bewohner der Peripherie zu spüren. Die Probleme gehen dabei über mangelnde Sicherheit im öffentlichen Raum und eine disfunktionale öffentliche Verwaltung wesentlich hinaus.

Generell – also unabhängig von der Berlin-Wahl – haben konservative Parteien ein besseres Standing in peripheren Räumen, rot und grün sind hingegen Parteien, die in den raumwirtschaftlichen Zentren punkten. Teilweise wird hierfür ein dumber Konservatismus der Landbevölkerung verantwortlich gemacht.

Die o.a. Karte zeigt jedoch, dass dies nicht so einfach ist. Den Bewohnern der Peripherie kann zwar im Stadtstaat Berlin eine andere Mentalität attestiert werden als denjenigen der bayerischen Peripherie. Dennoch ähnelt sich das Wahlverhalten. Es wäre eine interessante Aufgabe für Soziologen herauszufinden, welchen Anteil das “sich abgehängt” und “sich weggedrückt” Fühlen der peripher lebenden Bevölkerung an den Wahlentscheidungen hat.

Bodenwertsteuer in Baden-Württemberg?

Dirk Löhr

Im Rahmen der Reform der Grundsteuer wurde für die Bundesländer die Möglichkeit geschaffen, von der Bundesregelung abzuweichen. Die Landesregierung Baden-Württemberg möchte dies mit einer Bodenwertsteuer tun. Anbei mehr in einem Interview mit der Wochenzeitung “Kontext”:

Kostenfreier Nahverkehr? Der Teufel hat den Schnaps gemacht …

Dirk Löhr

Jahrelang hat die Politik weggeschaut, wie ihr liebstes Kind – die Autoindustrie – auf Kosten der Gesundheit der Bürger die Luft mit ihren Dreckschleudern verpestete und fleißig abkassierte. Nun droht der blaue Brief aus Brüssel, mit Fahrverboten für Dieselfahrzeuge. Prompt bricht das politische Berlin in Aktionismus aus. “Kostenloser Nahverkehr” heißt die Zauberformel – er soll in verschiedenen Modellstädten getestet werden, um die Klage der EU-Kommission abzuwenden. So soll der Verkehr weg von der Straße gebracht werden. Möglicherweise klatscht der Verbraucher erst einmal begeistert in die Hände.

Bei näherem Hinsehen handelt es sich freilich wieder einmal um Voodoo-Ökonomie, die hoffentlich nur als karnevaleske Schnapsidee zu verstehen ist:

  • Erstens: There is no such thing as a free lunch. Irgendjemand muss zahlen. Dies dürfte am Ende der Steuerzahler sein, der sich hierzulande v.a. aus der Gruppe der Verbraucher und der damit größtenteils deckungsgleichen Lohnabhängigen rekrutiert.
  • Zweitens: Mit Steuern gehen Zusatzlasten einher. Die wirtschaftlichen Akteure gehen Umwege, um die Steuerlast zu vermeiden, oder werden ganz entmutigt. Je nach Art der Steuer ist die Zusatzlast unterschiedlich hoch. Im Durchschnitt dürften ca. 15 Prozent vom Steueraufkommen nah an der Realität sein. D.h.: Eine “freie Fahrt” im Wert von 5 Euro kostet die Gesellschaft dann in Wirklichkeit 5,75 Euro.
  • Drittens: Bei der Nutzung von Verkehrsmitteln verhält es sich nicht anders als beim Verbrauch von Wasser. Der Preis hat die ökonomisch sinnvolle Funktion, eine Übernutzung und ökonomisch sinnlose Inanspruchnahme zu Lasten der Mitbürger (unnötige Fahren während der “rush hour” o.ä.) zu verhindern.
  • Viertens: Ökonomisch sinnvoll wären daher Grenzkostenpreise. Derzeit werden schienengebundene Verkehrsmittel in der Regel höher tarifiert – auch die Fixkosten der Infrastruktur und die sonstigen Bereitstellungskosten fließen in den Preis ein. Dies gilt freilich nicht für alle Verkehrsträger, wie z.B. Fernbusse – deren Nutzer tragen (wie auch die Autofahrer) nicht unmittelbar zur Finanzierung der Fixkosten der Infrastrukturbereitstellung (Autobahnnetz) bei. Deswegen können auch so erfolgreich gegen die Bahn konkurrieren. Würden beispielsweise Grenzkostenpreise im Schienenverkehr angewandt, würde dies BahnCard 50 für alle bedeuten – oder sogar noch eine weitergehende Tarifreduktion.

Natürlich taucht bei der Forderung nach Grenzkostenpreisen sofort die Frage auf, wie dann die Bereitstellungskosten der Infrastruktur finanziert werden sollen, da die Grenzkosten unterhalb der Vollkosten liegen (“Grenzkostenpreisparadoxon”). Die Antwort liefert das Henry George-Theorem: Über den Anstieg der Bodenwerte, der durch die Bereitstellung der öffentlichen Leistungen erzeugt wird. Eine Wunschvorstellung? Mitnichten. Die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindliche Mass Transit Railway (Hong Kong) ist wohl die beste Eisenbahn der Welt, gleichzeitig eine der preiswertesten und profitabelsten. Wie gelingt dieser Spagat? Durch das Konzept “Rail and Property“. Die Gesellschaft schöpft über ihre Immobilienaktivitäten einen erheblichen Anteil der Wertzuwächse ab, die sich durch ihre Bereitstellungsleistungen ergeben. Die Tickets werden dann an Grenzkostenpreisen orientiert verkauft.

Zusammen mit anderen Maßnahmen (die Zulassung von Autos kostet in Hong Kong richtig Geld, der öffentliche Nahverkehr ist hingegen vorbildlich ausgebaut) konnte Hong Kong so den motorisierten Individualverkehr wesentlich reduzieren.

Mehr hierzu s. in D. Löhr (2016): Provision of Infrastructure: Self-financing as Sustainable Funding DOC.

Bodenreform und Staatsfinanzierung

Dirk Löhr

am 1.11.2017 fand anlässlich des 120. Todestags von Henry George die Veranstaltung “Henry George – ökonomischer Wegweiser durch das 21. Jahrhundert” statt. Die Resonanz auf die Tagung war außerordentlich positiv.

SG

Diejenigen, die an der Teilnahme verhindert waren oder aber das Thema vertiefen möchten, darf ich auf eine weitere Veranstaltung zu diesem Themenkomplex hinweisen: Am 18./19. November 2017 finden die 60. Mündener Gesprächen zum Thema “Bodenreform und Staatsfinanzierung” in der Silvio-Gesell-Tagungsstätte am nördlichen Stadtrand von Wuppertal statt. Alle Informationen zum Programm und zum Organisatorischen sowie den Link zum Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite

http://www.sozialwissenschaftliche-gesellschaft.de/de/muendener-gespraeche.html

Wir haben die Möglichkeit, am Sonnabend Abend noch einen zusätzlichen Vortrag von Prof. Dr. Felix Fuders (Universidad de Valdivia/Chile) in unser Programm aufzunehmen:

“Die Tragödie der Gemeingüter – warum Privatisierung keine effiziente Lösung ist”. 

Am Ende des Google-Anmeldeformulars     https://goo.gl/4TcQF4   muss man links im rechteckigen Kästchen “Ich bin kein Roboter” ein Häkchen setzen und dann eine Art Bilderrätsel lösen. Leider funktioniert das Anmeldeformular nicht ohne dieses Bilderrätsel. Wer damit Probleme hat, möge bitte nicht seine/ihre Anmeldung unterlassen, sondern sich an mich wenden oder seine/ihre Wünsche direkt unserem Gastgeber Andreas Bangemann in der Tagungsstätte mitteilen: 

ab@silvio-gesell-tagungsstaette.de