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Gabriel droht: Google an die Leine?

Dirk Löhr

Sie ist die unumschränkte Herrscherin im Netz. 91,2 % Marktanteil (Statista 2014). An der Suchmaschine von Google kommt keiner vorbei. Eigentlich sollte die Diskussion, ob Google eine marktbeherrschende Stellung hat, damit beendet sein. Es ließ aufhorchen, als letzten Monat ausgerechnet vom Vorstand der mächtigen Axel Springer AG ein öffentlicher Hilferuf gesendet wurde (Döpfner 2014). Nun setzte Bundeswirtschaftsminister Gabriel diese Woche einen drauf, als er ein Einschreiten gegen die Marktmacht von Google forderte – offenbar angespornt durch das Vorgehen der EU-Kommission gegen Google (Sueddeutsche.de 2014; SpiegelOnline 2014).

Umstritten ist, worauf sich die Macht von Google eigentlich begründet. Manche Ökonomen sprechen von einer „wesentlichen Einrichtung“, die den Zugang zur Netzinfrastruktur als „Türsteher“ kontrolliere. Andere charakterisieren Google als ein „natürliches Monopol“, das vorliegt, wenn ein einziger Anbieter den Markt kostengünstiger als eine Vielzahl von Anbietern versorgen kann. Begründet wird das Zustandekommen u.a. mit „indirekten Netzeffekten“, wonach – untechnisch gesprochen – ein Internetangebot umso attraktiver wird, je mehr andere Nutzer dieses ebenfalls wahrnehmen (vgl. Haucap / Kehder 2013). Allerdings: Bis ins letzte verstanden ist die Macht von Google noch nicht, gegen jedes Argument existieren gute Gegenargumente. Auch dies erschwert das konkrete Vorgehen gegen die Macht von Google.

Die traditionelle Vorgehensweise bei natürlichen Monopolen ist die Verstaatlichung. Sie wurde schon ernsthaft in Erwägung gezogen (Howard 2012). Bei einer dynamischen Industrie wie dem Internet wird dies allerdings von den meisten Ökonomen nicht ernsthaft in Betracht gezogen.

Weniger drastisch ist die Zerschlagung – als Vorbild dient die Trennung von Netz und Betrieb bei anderen netzgebundenen Infrastrukturen. Demnach dürfte ein Anbieter wie Google eigene Internetangebote in seiner Suchmaschine nicht bevorzugt behandeln und müsste diese organisatorisch auch von seinem Netz abtrennen. Diese Maßnahme gilt als weitreichend. Und auch hierüber denkt Gabriel nach. Doch trifft sie wirklich auch den Kern des Problems?

Ökonomen, Politiker und Kartellwächter tun sich also mit dem Phänomen Google schwer. Die Kostenstruktur gleicht der eines natürlichen Monopols, gleichzeitig ist die Suchmaschine eine Infrastruktureinrichtung. Man kann sie, wie Callas (2011), sogar als eine Einrichtung der Grundversorgung ansehen. Andererseits bereitet die Verstaatlichung einer solch hochdynamischen Industrie Bauchschmerzen. Der Mittelweg, eine Regulierung, erscheint wie ein Durchwurschteln ohne wirkliches Konzept.

Was tun? M.E. bietet der Fall Google auch die Chance, sich auf bewährte Konzepte zu besinnen. Das Internet gehorcht nicht vollkommen neuen ökonomischen Gesetzen. Daher sollte aus dem Faktum eines 91,2 %-igen Marktanteils endlich die Konsequenz gezogen werden: Man kann diesen Anteil ohne großen Schaden für den Wettbewerb auf 100 % erweitern. Allerdings nicht in privater Hand. Es geht andererseits auch nicht um die Verstaatlichung des Internet als solchem (Steinhau 2014). Sinnvoll wäre jedoch eine einzige kommerzielle Suchmaschine für Deutschland. Der Schlüssel hierfür ist eine exklusive Domain für eine deutsche Internet-Suchmaschine in staatlicher Hand (vgl. Wittkewitz 2010). Nun ist jedoch wie gesagt Vater Staat nicht derjenige, in dessen Schoß man das Vorantreiben von technischen Innovationen gerne legen will (Schmitt-Raiser 2011). Andererseits ist Wettbewerb im Markt nicht möglich. Machbar ist aber ein Wettbewerb UM den Markt. Dies kann mittels einer Ausschreibung geschehen. Hierbei haben AOL, Bing, Yahoo oder t-Online dieselben Chancen wie Google. Der Gewinner wird als Agent des Staates für den Betrieb der öffentlichen Infrastruktureinrichtung tätig. Zumal Monopolisten mit der Zeit träge werden, würde eine solche Regelung den Wettbewerb und die Innovation auf Dauer stützen und nicht hemmen. Zudem können über die Ausschreibung die ökonomischen Renten abgeschöpft werden, die an dem Monopol hängen – so leisten auch Google & Co. ihren Beitrag zum Gemeinwesen (hingegen üben sie sich derzeit meisterlich in der Kunst der legalen Steuervermeidung).

Anders als heute muss sich der Gewinner der Ausschreibung jedoch einer strengen staatlichen Aufsicht unterziehen, insbesondere, was die Nutzung der gewonnenen Daten und den Suchalgorithmus angeht. Letzterer ist vom Gewinner der Ausschreibung einem öffentlichen Kontrollausschuss offenzulegen, der auch die Neutralität der Suchmaschine überwacht.

Netz und Betrieb werden dabei organisatorisch und rechtlich radikal getrennt – bei Abmahnungen aufgrund von Bevorzugungen eigener Produkte und Dienste wird der Anbieter bei der nächsten Ausschreibungsrunde ausgeschlossen. Die Ausschreibungsrunden könnten alle drei bis vier Jahre erneut stattfinden.

Mit seinen Programmen AdWords und AdSense kreiert Google heutzutage hauptsächlich Werbeumsätze. Dabei werden von den Unternehmenskunden „Lagerenten“ kassiert: Wer an exponierter Stelle stehen will, zahlt entsprechend mehr. Diese „Lagerenten“ könnten über die Ausschreibung weitgehend abgeschöpft werden.

Heutzutage ist der Nutzer der Suchmaschine nicht Kunde, sondern das Produkt. Seine Daten sind die Ware, die Google an die Unternehmen verkauft. Letztere sind die eigentlichen Kunden. Daher sollte – anders als heute – der Nutzer der Suchmaschine die Wahl haben, statt mit seinen Daten mit Geld für die Nutzung der Suchmaschine zu bezahlen. Diejenigen Nutzer, die ihre Daten gegen kostenlosen Zugang zu den Suchmaschinen weiterhin zur Verfügung stellen wollen, können weiterhin mit persönlichen Daten bezahlen. Diejenigen Nutzer, die ihre Daten  nicht zur Verfügung stellen wollen, bezahlen für die Nutzung mit Cash – so wird auch der Wert der Daten transparent.

Nicht kommerzielle Suchmaschinen dürfen weiterhin frei betrieben werden, aber unter permanenter Missbrauchsaufsicht.

Was für Google angemessen ist, gilt noch lange nicht für andere Problemkandidaten. Zu Amazon, eBay etc. s. den Blogbeitrag “Wer schreit noch vor Glück? Über das Ama-Zoning unserer Innenstädte”). Die Facebook-Problematik ist ebenfalls ernst zu nehmen (vgl. Metzeler 2012; Howard 2012) – allerdings ist sie m.E. von minder schwerer Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft als Google.

Märkte – auch im Internet – fallen nicht vom Himmel. Sie sind soziale Konstrukte. Eine sinnvolle Konstruktion liegt allein bei uns.

 

Literatur und Informationen

Callas, J. (2011): Google, Facebook und der Staat. ZeitOnline vom 1.10. Online: http://www.zeit.de/2011/40/Jon-Callas-ueber-Facebook

Döpfner, M. (2014): Warum wir Google fürchten. FAZ.net vom 16.4. Online: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/mathias-doepfner-warum-wir-google-fuerchten-12897463.html

Haucap, J. / Kehder, C. (2013): Suchmaschinen zwischen Wettbewerb und Monopol: Der Fall Google, Working Paper, DICE Ordnungspolitische Perspektiven, No. 44, Juni.

Howard, P.N. (2012): Let’s Nationalize Facebook, Future Tense vom 16.8. Online: http://www.slate.com/articles/technology/future_tense/2012/08/facebook_should_be_nationalized_to_protect_user_rights_.single.html

Metzeler, C. (2012): Verstaatlicht Facebook & Google! In: Verantwortung vom 12.12. Online: http://www.verantwortung.org/2012/12/verstaatlicht-facebook-google.html

Schmitt-Raiser, R. (2011): Google verstaatlichen? In: Main Post vom 02.02. Online: http://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/Google-verstaatlichen;art9517,5959286

Steinhau, H. (2014): Verstaatlichung des Netzes? Wohl kaum, aber … iRights info vom 21.03. Online: http://irights.info/2014/03/21/kommentar-verstaatlichung-des-netzes-wohl-kaum-aber/22192

Sueddeutsche.de (2014): Gabriel will Macht von Google brechen, 15.05. Online: http://www.sueddeutsche.de/digital/nach-eugh-urteil-gabriel-will-macht-von-google-brechen-1.1966016

Spiegel Online (2014): Streit um Marktmacht: Gabriel erwägt Schritte gegen Googles Monopolstellung, 16.5. Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/monopol-von-google-sigmar-gabriel-fordert-staerkere-regulierung-a-969733.html

Wittkewitz, J. (2010): Innenminister: Domain-Registrierung verstaatlichen, in: Netzpiloten.de vom 04.05. Online: http://www.netzpiloten.de/innenminister-will-domain-registrierungstellen-verstaatlichen/

Öffentlich-rechtliche Stiftung für Kernkraft: Ein Kuckucksei

Dirk Löhr

Atomausstieg: Bald haben die Meiler ausgedient. Die großen Stromkonzerne wissen das. Nun kommen nur noch Kosten: Abriss, Entsorgung, “Endlagerung”. In der Vergangenheit scherte man sich nicht darum. Ein positiver Kalkulationszins gab das investitionsrechnerische Signal, einzelwirtschaftliche Erträge gleich zu realisieren, und die Kosten auf kommende Generationen abzuwälzen. Der Barwert der zukünftigen Ausgaben wog in der Vergangenheit so gering, dass sich die Investition dennoch lohnte. Auf die derzeit amtierenden Vorstände der Energiekonzerne kommen allerdings die Kosten des Aufräumens, die ihre Vorgänger ihnen überlassen haben, mit vollem Gewicht zu. So besinnt man sich nun auf ein alt bewährtes Muster: Privatisierung der Gewinne – Sozialisierung der Kosten, damit alles schön balanciert ist. Vorwand ist eine milde Gabe: Das Atomgeschäft soll nach Informationen des Spiegel in eine öffentlich-rechtliche Stiftung eingebracht werden, zusammen mit den bislang gebildeten Rückstellungen. Auf einmal wird der Staat als Unternehmer überraschender Weise also wieder interessant. Dies klingt für den Unbedarften vielleicht erst einmal großzügig, ist aber ein Kuckucksei:

Die Stiftung soll das Atomgeschäft bis zum endgültigen Ausstieg im Jahr 2022 weiterführen. Die Konzerne wissen wohl, dass die Rückstellungen (ca. 35,8 Mrd. Euro) hinten und vorne nicht ausreichen, um die Kosten und Risiken abzudecken, die mit der endgültigen Abschaltung verbunden sind (mindestens 44 Mrd. Euro). Nun handelt es sich bei den verantwortlichen Politikern und Beamten auch nicht um Vollidioten – diese haben das Spiel durchschaut. Ihre Begeisterung hält sich in engsten Grenzen. Allerdings bestehen erhebliche Schadensersatzforderungen der Konzerne gegenüber der Bundesregierung (aufgrund des Atomausstiegs). Diese scheinen die Verhandlungsmasse zu sein, über die Druck auf die Regierung gemacht werden, den Vorschlag dennoch zu akzeptieren. Dennoch: Selbst dann, wenn die Energiekonzerne auf ganzer Linie mit der Durchsetzung ihrer Forderungen erfolgreich wären, sollte der Staat nicht auf die Erpressungsversuche eingehen.

Die “Drückerkolonne” besteht dabei aus EnBW, RWE und E.On. Vattenfall betreibt separat Klagen, darunter auch im Rahmen eines internationalen Investitionsschutzabkommens vor einem rechtsstaatlich zweifelhaften Parallelgericht (s. hierzu den Blogbeitrag “Das Investorenschutzabkommen im Europäischen Parlament: Die rote Garde vor Mammons Thron“). Hierbei geht es um 3,5 Mrd. Euro.

In der Vergangenheit hat man im Zusammenhang mit den auszumusternden Dinosauriertechnologien das Entstehen von Großunternehmen tolieriert, die mittlerweile als “to big to fail” eingestuft werden. Was wir im Finanzsektor erlebten (bad banks, “Rettungsaktionen”), kann sich nun auch im Energiesektor wiederholen. Aber: In einer funktionierenden Marktwirtschaft dürften solche Mammutgebilde gar nicht erst toleriert werden. Und in einer Marktwirtschaft sollte derjenige, der die Erträge vereinnahmt, auch für die Kosten gerade stehen – sowie für die Risiken. Warum also nicht die Energie”versorger” notfalls pleitegehen lassen und die Energielandschaft aus der Konkursmasse mit dezentral aufgestellten Unternehmen neu ordnen? Mir erscheint diese Vision alles andere als schrecklich – und der Staat hätte seinerseits ein Druckmittel gegenüber den großen Energie”versorgern” in der Hand.

Wir fassen zusammen: Bei den Kernkraftwerken handelt es sich um eine in der Vergangenheit mit Milliardensummen geförderte Technologie (ca. 204 Mrd. Euro in der Vergangenheit), die zudem über viele Jahre hinweg für die Energie”versorger” als Cash Cow hohe ökonomische Renten abwarf. Einen großen Teil der Risiken und Kosten trug dabei immer die Öffentlichkeit. Und nun will man sich der Kosten der Beendigung der Veranstaltung endgültig zu Lasten der Gemeinschaft entledigen. Unverschämter geht es nicht: Die Fratze des Rent Grabbing zeigt sich hier ganz ohne Schleier.

Mehr Informationen:

FAZ.net vom 12.05.2014: Staat soll für Abriss von Atommeilern zahlen. Online: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energieversorger-wollen-gesamtes-atomgeschaeft-verstaatlichen-12933933.html

Spiegel Online  vom 11.05.2014: Plan der Energie-Konzerne: Bund soll Abriss von Atom-Meilern finanzieren. Online: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/atomkraftwerke-energiekonzerne-fordern-bad-bank-vom-bund-a-968719.html

ZDF-Duell: Martin Schulz gegen Jean-Claude Juncker

Dirk Löhr

High Noon im ZDF: Das lang ersehnte Aufeinandertreffen der Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten fand am 8. Mai um 20.15 im ZDF statt.  Die Spannung knisterte unüberhörbar: Wird es den bemühten Moderatoren doch noch gelingen, einen Gegensatz zwischen den beiden Kandidaten zu konstruieren? Denn egal ob Ukraine, die Euro-Krise, oder das Freihandelsabkommen: Zwischen Schulz und Juncker passte noch nicht einmal ein Blatt Papier. Kein Wunder, sind sie doch beide von derselben Blockpartei nominiert: TINA (there is no alternative), in der Sozialisten, Konservativen, Liberalen und weite Teilen der Grünen zusammen Europas Kurs bestimmen.

Jede Sitzung des Politbüros in Nordkorea dürfte also mehr Meinungsvielfalt bieten als diese Debatte. Ein Unterschied besteht allerdings: Besagtes Politbüro belästigt ehrlicherweise den Bürger nicht mit ihrem Schmarrn zur besten Sendezeit. Hier wie dort ist der Bürger lästig, hier wie dort ist er  nicht an der Meinungsbildung beteiligt. Dies gilt in Europa allerdings nicht für die Konzerne, wie die aktuell unter deren reger Beteiligung (aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit) verhandelten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA gut zeigen (s. den Blogartikel “Das Investorenschutzabkommen im Europäischen Parlament: Die rote Garde vor Mammons Thron”). Das Demokratiedefizit zeigt sich also nicht nur bei den fehlenden Volksentscheiden anlässlich der Einführung des Euro in der Vergangenheit, die von den TINA-Blockflöten einvernehmlich vorangetrieben wurde – trotz der Warnungen von Ökonomen und mit den bekannten desaströsen Resultaten (Griechenland, Spanien, Portugal etc.).

Aus unserer Sicht gab es in der gestrigen Debatte lediglich eine kleine nennenswerte Akzentuierung: Wenn Schulz andeutete, hohe Zinsen wären positiv zu bewerten, und ein Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten sei des Teufels, befindet er sich in einer 150-jährigen sozialdemokratischen Tradition der ökonomischen Abwege – auf der ihm Juncker offenbar nicht ganz so freudig folgen will (Oma scheint Recht zu behalten: Sozis können nicht mit Geld umgehen – allerdings haben die Blockflöten Europa in einvernehmlicher Inkompetenz gegen die Wand gefahren). Ansonsten wurden gestern auf beiden Seiten nette und unverfängliche Wunschlisten für eine bessere Welt verlesen (Senkung der Jugendarbeitslosigkeit etc.), die Konzepte hierfür blieben ein weiteres Mal im Dunklen.

Also: Wählt TINA, und schaut auf die einzig vernünftigen Kriterien: Welches Gesicht gefällt mehr, welcher Anzug sitzt besser. Es ist alles gut. Man kann es gut an den gut gelaunten Köpfen sehen, die derzeit anlässlich der bevorstehenden Wahl mit inhaltsschweren Unterschriften an den Laternenpfählen baumeln: TINA hat es geschafft. Die Inhalte sind endgültig überwunden!

Böse Mine, gutes Geld

… und dieses stammt aus den Ressourcenrenten, die üblicherweise privatisiert werden. Gleichzeitig werden die Kosten auf schwach organisierte Gruppen abgewälzt. So füllen die Konsumenten in Deutschland und die Gesundheits- und Umweltschäden in den Kohleabbauländern die Kassen der Konzerne. Sehenswerte ZDF-Dokumentation:

Online: http://www.zdf.de/zdfzoom/boese-mine-gutes-geld-30680618.html

Intellektuelle Monokultur: Studierende mucken auf

Die Studierenden lassen sich die neoklassische Gehirnwäsche, die auch in deutschen Hochschulen Gang und Gäbe ist, nicht mehr länger gefallen. Hierzu der Artikel von Johannes Pennekamp “Wirtschaftsstudenten prangern einseitige Lehre an” in der FAZ.de:

Online: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/wirtschaftsstudenten-wollen-theorienvielfalt-statt-einseitigkeit-der-lehre-12924579.html

Nochmal zur Ukraine: Gas, geostrategische Interessen und das Versagen der westlichen Medien

Um was geht es im Ukraine-Konflikt? Dirk Müller bringt es auf den Punkt: Gas (= das Grabbing von Ressourcenrenten) und geostrategische Interessen. Den Rest (v.a. das Gefasel von Demokratie und Menschenrechten) kann man getrost vergessen.

Über das Versagen der Berichterstattung der westlichen Medien im Ukraine-Konflikt die sehr differenzierte Stellungnahme von Gabriele Krone-Schmalz (ehem. ARD-Korrespondentin in Moskau). Online: https://www.youtube.com/watch?v=e0L75NhOwbI

Das Investorenschutzabkommen im Europäischen Parlament: Die rote Garde vor Mammons Thron

Dirk Löhr

Gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA, kurz „TTIP“ (Transatlantic Trade and Investment Partnership), regt sich derzeit großer zivilgesellschaftlicher Widerstand. Das Verfahren wurde größtenteils im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit – aber unter Beteiligung der Industrielobby – ausgehandelt.

Bedenklich sind vor allem die geplanten Sonderrechte für internationale Großkonzerne – denn nichts anderes sind die sogenannten Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (auch bekannt als „ISDS“, also Investor-State Dispute Settlement), die sowohl die USA als auch die EU-Kommission gern in dem Abkommen verankern wollen.

Investoren bekommen so die Möglichkeit, an nationalen Gerichten vorbei Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn ihre Eigentumsrechte beeinträchtigt werden. Derartige Klagemöglichkeiten sind schon aus bilateralen Handels- und Investitionsschutzabkommen bekannt. Sie ergeben einen gewissen Sinn, wenn es um Investitionen in schwache Staaten geht, die man nicht als Rechtsstaaten bezeichnen kann. In einem Abkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen, die auf ihre Rechtsstaatlichkeit viel halten, dienen sie jedoch ganz anderen Zwecken.

So sollen die Eigentumsrechte der Investoren geschützt werden (darüber, dass der Begriff „Investitionen“ bis zur Konturlosigkeit weit gefasst wird und bei den Eigentumsrechten nicht zwischen solchen an Land und Kapital unterschieden wird, wollen wir hier gar nicht reden).

Fast jede regulatorische Maßnahme zur Internalisierung von externen Kosten (z.B. über Steuern und Auflagen) greift aber in die Eigentumsrechte ein. Dementsprechend bestimmt ja auch Art. 14 GG, dass Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts durch Einzelgesetze bestimmt werden müssen. Das Schiedsgerichtsverfahren könnte jedoch ein vollkommen neues Verständnis von Eigentumsrechten eröffnen – jenseits des grundgesetzlich festgelegten. Negative Beispiele gibt es aus bilateralen Investitionsschutzabkommen genug. So wurde in 2010 Uruguay vom Tabakkonzern Philip Morris wegen Rauchverboten und Erhöhung der Tabaksteuer auf Basis eines Investitionsschutzabkommens verklagt (Klagesumme 2 Mrd. US-Dollar).

Zudem geht es um die Absicherung von rechtlich festgelegten Privilegien. Die Kampfarena sind hier v.a. die geistigen Eigentumsrechte. Als Resultat drohen Klagen wie gegen Kanada: 2013 hatte ein kanadisches Gericht zwei Patente des Pharmakonzerns Lilly Pharma wegen Wirkungslosigkeit außer Kraft gesetzt. Das Unternehmen verklagte prompt den kanadischen Staat auf Basis eines Investorenschutzabkommens auf Schadensersatz (500 Mio. Dollar).

Die Politik verliert zudem an Handlungsspielräumen. Exemplarisch: Der Energiekonzern Vattenfall verklagte 2012 Deutschland wegen des Atomausstiegs. Hierbei geht es um 3,5 Mrd. Euro.

Die Klagemöglichkeiten sind faktisch eine Einbahnstraße. Es geht um die Rechte von Konzernen gegenüber Regierungen, nicht umgekehrt. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – der rechtsstaatliche Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit gilt nicht. Schließlich existiert eine „Drehtür“ der Beteiligten. Wer heute Richter ist, ist morgen Kläger, übermorgen Verteidiger. Befürchtet wird eine strukturelle Voreingenommenheit zugunsten der Konzerninteressen.

Die bisherige Erfahrung mit bereits abgeschlossenen Wirtschaftsabkommen zeigt, dass die undurchsichtigen Sonderrechte von Konzernen missbraucht werden, um Risiken auf die Allgemeinheit, also die Steuerzahler, abzuwälzen.

Selbst die Bundesregierung hält die umstrittenen Schutzklauseln für überflüssig. Hinter den Kulissen plädiert sie für einen Verzicht auf ISDS-Regeln im EU-USA-Abkommen.

Doch die EU-Kommission lässt sich davon nicht beeindrucken. Inzwischen zeichnet sich ein regelrechter Machtkampf zwischen Brüssel und Mitgliedsstaaten wie Deutschland ab. Sie pochen auf ihre Mitspracherechte bei TTIP und auch bei Ceta, dem bereits ausgehandelten, aber noch nicht ratifizierten Abkommen mit Kanada.

Nun hatte die EU-Kommission angesichts des Widerstands das ISDS-Kapitel zwischenzeitig auf Eis gelegt und eine öffentliche Anhörung gestartet, die noch bis Juni läuft. Die Befürworter sind also in der Defensive, die Kritiker haben eigentlich Oberwasser. Genau in diese Situation platzte nun ein Parlamentsbeschluss, mit der im April eine EU-Verordnung durchgewunken wurde, in der die Zuständigkeit in ISDS-Verfahren geregelt wird.

Bisher gibt es nämlich nur bilaterale Investorschutzabkommen, nun soll auch die EU-Kommission mitreden dürfen. Der Text legt fest, ob ein Mitgliedstaat oder die Kommission in einem Verfahren als Beklagte auftreten, wer die Kosten trägt und wer für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommt. Sie gibt der Kommission auch das Recht, Mitgliedstaaten unter Umständen anzuweisen, einen Vergleich zu akzeptieren. Die Verordnung war bereits vor einem Jahr ausgehandelt worden und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Dennoch machte die Kommission Druck auf die Parlamentarier, noch vor den Europawahlen zuzustimmen – damit danach und nach Abschluss der ISDS-Konsultation die Verhandlungen mit den USA wieder aufgenommen werden können. CDU/CSU, SPD und Liberale fügten sich und stimmten dem Text mit großer Mehrheit zu. Somit wurde die letzte Chance für das Parlament, über das Ob und Wie des Investitionsschutzabkommens mitzureden, vertan. Ab jetzt bleibt ihm nur noch das Ja oder Nein zu fertig ausgehandelten Verträgen. Der Parlamentsbeschluss ist offenbar den meisten Abgeordneten so unangenehm, dass sie kein Wort darüber verlieren. Auch im offiziellen Pressedienst des Parlaments  findet sich kein Hinweis auf den erstaunlichen Beschluss.

Deutlich wurde bei der Abstimmung auch, wie scheinheilig der derzeitige Wahlkampf um den Einzug in das EU-Parlament v.a. von SPD-Abgeordneten geführt wird. Im Wahlkampf wird gegen Investor-Staat-Klagerechte mobil gemacht, und in Straßburg wird dann heimlich die Verordnung durchgewinkt, das solche Klagen überhaupt erst ermöglicht. Auf die SPD war immer schon Verlass: Sie ist die „rote Garde vor Mammons Thron“ (S. Gesell). Der Widerstand der Grünen und der Linken war zahlenmäßig zu schwach, um den desaströsen Beschluss aufhalten zu können.

Dieser Beschluss des EU-Parlaments hat weitreichende Folgen nicht nur für TTIP. Damit wird auch der Weg für den Vertrag mit Kanada frei, der fast fertig ist, aber vor allem wegen des Streits über die Investorenrechte in der Warteschleife hing.

 

Mehr Informationen:

S. Liebrich (2014): EU-Parlament winkt Sonderrechte für Großkonzerne durch, Sueddeutsche.de vom 01.05. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplantes-freihandelsabkommen-ttip-eu-parlament-winkt-sonderrechte-fuer-grosskonzerne-durch-1.1947133

o.V. (2014): Investorenschutz durch die Hintertür, in TAZ vom 17.04. Online: http://www.taz.de/Rueckenwind-fuer-Handelsabkommen-TTIP/!136982/

Nach ACTA und TTIP: Hello TiSA!

Dirk Löhr

Bekanntlich wurde ACTA aufgrund der internationalen Kritik gestoppt. Das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP steht aus ähnlichen Gründen auf der Kippe. Der neueste Anlauf firmiert unter dem Namen „TiSA“ (“Trade in Service Agreement“).

Hierbei handelt es sich um ein von den USA, der EU und 21 kleineren Ländern verhandelten Vertrag. Das Ziel besteht in der Beseitigung von Handelshemmnissen im öffentlichen Dienstleistungssektor. Hierdurch, so die offizielle Hoffnung, sollen sich neue Marktchancen eröffnen. Nicht anders als bei ACTA und TTIP fanden die Gespräche im Geheimen statt – offenbar bereits seit mehr als einem Jahr. Wieder einmal ist die Mitsprache der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit auf Minimum beschränkt (Effenberger 2014).

TiSA scheint allerdings eine andere Zielrichtung als ACTA und TTIP zu verfolgen. Hier geht es primär um den öffentlichen Sektor – also das in Europa sehr kontrovers diskutierte Thema der Privatisierung von Wasserversorgung, Nahverkehr, Gesundheitseinrichtungen, Bildungsstätten und anderen Angeboten. Der Entwurfstext des Abkommens lässt jedoch auch die Aufnahme weiterer Punkte offen (European Commission 2013).

Nun handelt es sich beim öffentlichen Sektor um einen Bereich, der sich von Wettbewerbsmärkten sehr unterscheidet. Er ist u.a. durch natürliche Monopole gekennzeichnet, die durch Konkurrenten nur schwer angegriffen werden können. Für viele Leistungen bleibt der Staat auch nach Übergabe auf Private in der Gewährleistungspflicht. Aus diesem Grunde dürfte man wohl von den Protagonisten bald hören, dass es um einen Wettbewerb um den Markt gehe – nicht um einen Wettbewerb im Markt. Allerdings handelt es sich bei den infrage kommenden Unternehmen in vielen Fällen um wenige Spieler, die sich untereinander kennen. Missbräuchliche Absprachen bei Ausschreibungen sind somit möglich. Zudem steht zu befürchten, dass soziale und ökologische Kriterien bei Ausschreibungen de facto immer schwerer durchsetzbar sind. Wie schwer diese Bedenken wirken, wird man erst sagen können, wenn man mehr über die bisher geheim gehaltenen Details weiß.

Eines kann man aber heute schon sagen: Gegen die Kommerzialisierung der Daseinsvorsorge gibt es viele grundsätzliche Argumente. Eines, das im deutschen Sprachraum weniger bekannt ist, zielt auf das „Tax Farming“ ab: Den privaten Unternehmen wird durch ein derartiges Abkommen – wenn es denn durchkommt – die Steuereintreibung faktisch in private Hände gegeben. Die privaten Infrastrukturbetreiber werden dabei Preise erheben müssen, die an Vollkosten orientiert sind, und die dabei noch einen satten Gewinn beeinhalten.

Volkswirtschaftlich optimal wären jedoch Grenzkostenpreise – das ist bei öffentlichen nicht anders als bei privaten Gütern (Hotelling 1938; Vickrey 1977). Das Henry George-Theorem impliziert, dass Grenzkostenpreise möglich sind – wenn die fixen Kosten der Infrastruktur vollkommen aus den Bodenrenten finanziert werden (s. den Blogbeitrag „Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat“). Dieser Weg – die Vergemeinschaftung der Bodenrenten – ist für die westlichen Staaten jedoch ein No-Go.

Man muss kein Prophet sein um zu sehen, dass viele „Investoren“, die sich von TiSA ökonomische Renten versprechen, die vom marktwirtschaftlichen Wettbewerb abgeschirmt sind (Löhr 2013), dennoch am Ende scheitern werden: An der mangelnden Zahlungsbereitschaft der Bürger, die die absehbaren Preiserhöhungen für öffentliche Güter nicht mitmachen, wenn sie die Preiserhöhungen unmittelbar zu spüren bekommen. Vollkosten bei öffentlichen Gütern sind nur in wenigen Fällen unproblematisch durchsetzbar. Die Erfahrungen um Public Private Partnerships (s. den Blogartikel hierzu) legen ein beredtes Zeugnis hierüber ab.

Es bleibt die Hoffnung auf Widerstand von außen: Nicht mit im Boot sind nämlich die fünf BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, die mit einem solchen Abkommen anzunehmender Weise nur verlieren würden.

 

Literatur:

Effenberger, F. (2014): TISA: Die Freihandelszone nach TTIP und ACTA, Telepolis vom 30.04. Online: http://www.heise.de/tp/news/TISA-Die-Freihandelszone-nach-TTIP-und-ACTA-2179810.html

European Commission (2013): Public Consultation on the Trade in Services Agreement (TiSA). Online: http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=177

Hotelling, H. (1938): The General Welfare in Relation to Problems of Taxation and of Railway and Utility Rates, Econometrica 6, S. 242-269.

Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.

Vickrey, W. (1977): The City as a Firm, in Feldstein, M. /Inman, R. (Hrsg.): The Economics of Public Services (1977), Macmillan, London.

Die Klüngel-Republik

Doku, ausgestrahlt in Phoenix im Februar 2014. Korruption und Misswirtschaft in südlichen Ländern wie Italien und Griechenland werden gern angeprangert. Dabei hätte man hierzulande reichlich Anlass, vor der eigenen Tür zu kehren: Klüngel, Vetternwirtschaft und Korruption haben sich in den letzten Jahren in Deutschland ausgebreitet. Interessant: In den meisten Fällen geht es um millionenschwere Grundstücksgeschäfte und der Vergabe lukrativer Bauaufträge – was in den allermeisten Fällen nichts anderes als die illegale Privatisierung von Bodenrenten ist. Dabei wird der Staat um Milliarden erleichtert. Die Doku beschreibt sehr gut die Konstellationen – leider kommt der Begriff “Bodenrente” kein einziges Mal vor. Trotzdem sehr sehenswert!

Zur ARD-Mediathek (dank des Siegeszuges der Rent-Grabber bei geistigen Eigentumsrechten zeitlich nur beschränkt verfügbar): http://www.ardmediathek.de/wdr-fernsehen/die-story/die-kluengel-republik?documentId=17375152

Zur Youtube-Version: https://www.youtube.com/watch?v=Gje7BQdaO1M