Das Investorenschutzabkommen im Europäischen Parlament: Die rote Garde vor Mammons Thron

Dirk Löhr

Gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA, kurz „TTIP“ (Transatlantic Trade and Investment Partnership), regt sich derzeit großer zivilgesellschaftlicher Widerstand. Das Verfahren wurde größtenteils im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit – aber unter Beteiligung der Industrielobby – ausgehandelt.

Bedenklich sind vor allem die geplanten Sonderrechte für internationale Großkonzerne – denn nichts anderes sind die sogenannten Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (auch bekannt als „ISDS“, also Investor-State Dispute Settlement), die sowohl die USA als auch die EU-Kommission gern in dem Abkommen verankern wollen.

Investoren bekommen so die Möglichkeit, an nationalen Gerichten vorbei Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn ihre Eigentumsrechte beeinträchtigt werden. Derartige Klagemöglichkeiten sind schon aus bilateralen Handels- und Investitionsschutzabkommen bekannt. Sie ergeben einen gewissen Sinn, wenn es um Investitionen in schwache Staaten geht, die man nicht als Rechtsstaaten bezeichnen kann. In einem Abkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen, die auf ihre Rechtsstaatlichkeit viel halten, dienen sie jedoch ganz anderen Zwecken.

So sollen die Eigentumsrechte der Investoren geschützt werden (darüber, dass der Begriff „Investitionen“ bis zur Konturlosigkeit weit gefasst wird und bei den Eigentumsrechten nicht zwischen solchen an Land und Kapital unterschieden wird, wollen wir hier gar nicht reden).

Fast jede regulatorische Maßnahme zur Internalisierung von externen Kosten (z.B. über Steuern und Auflagen) greift aber in die Eigentumsrechte ein. Dementsprechend bestimmt ja auch Art. 14 GG, dass Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts durch Einzelgesetze bestimmt werden müssen. Das Schiedsgerichtsverfahren könnte jedoch ein vollkommen neues Verständnis von Eigentumsrechten eröffnen – jenseits des grundgesetzlich festgelegten. Negative Beispiele gibt es aus bilateralen Investitionsschutzabkommen genug. So wurde in 2010 Uruguay vom Tabakkonzern Philip Morris wegen Rauchverboten und Erhöhung der Tabaksteuer auf Basis eines Investitionsschutzabkommens verklagt (Klagesumme 2 Mrd. US-Dollar).

Zudem geht es um die Absicherung von rechtlich festgelegten Privilegien. Die Kampfarena sind hier v.a. die geistigen Eigentumsrechte. Als Resultat drohen Klagen wie gegen Kanada: 2013 hatte ein kanadisches Gericht zwei Patente des Pharmakonzerns Lilly Pharma wegen Wirkungslosigkeit außer Kraft gesetzt. Das Unternehmen verklagte prompt den kanadischen Staat auf Basis eines Investorenschutzabkommens auf Schadensersatz (500 Mio. Dollar).

Die Politik verliert zudem an Handlungsspielräumen. Exemplarisch: Der Energiekonzern Vattenfall verklagte 2012 Deutschland wegen des Atomausstiegs. Hierbei geht es um 3,5 Mrd. Euro.

Die Klagemöglichkeiten sind faktisch eine Einbahnstraße. Es geht um die Rechte von Konzernen gegenüber Regierungen, nicht umgekehrt. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – der rechtsstaatliche Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit gilt nicht. Schließlich existiert eine „Drehtür“ der Beteiligten. Wer heute Richter ist, ist morgen Kläger, übermorgen Verteidiger. Befürchtet wird eine strukturelle Voreingenommenheit zugunsten der Konzerninteressen.

Die bisherige Erfahrung mit bereits abgeschlossenen Wirtschaftsabkommen zeigt, dass die undurchsichtigen Sonderrechte von Konzernen missbraucht werden, um Risiken auf die Allgemeinheit, also die Steuerzahler, abzuwälzen.

Selbst die Bundesregierung hält die umstrittenen Schutzklauseln für überflüssig. Hinter den Kulissen plädiert sie für einen Verzicht auf ISDS-Regeln im EU-USA-Abkommen.

Doch die EU-Kommission lässt sich davon nicht beeindrucken. Inzwischen zeichnet sich ein regelrechter Machtkampf zwischen Brüssel und Mitgliedsstaaten wie Deutschland ab. Sie pochen auf ihre Mitspracherechte bei TTIP und auch bei Ceta, dem bereits ausgehandelten, aber noch nicht ratifizierten Abkommen mit Kanada.

Nun hatte die EU-Kommission angesichts des Widerstands das ISDS-Kapitel zwischenzeitig auf Eis gelegt und eine öffentliche Anhörung gestartet, die noch bis Juni läuft. Die Befürworter sind also in der Defensive, die Kritiker haben eigentlich Oberwasser. Genau in diese Situation platzte nun ein Parlamentsbeschluss, mit der im April eine EU-Verordnung durchgewunken wurde, in der die Zuständigkeit in ISDS-Verfahren geregelt wird.

Bisher gibt es nämlich nur bilaterale Investorschutzabkommen, nun soll auch die EU-Kommission mitreden dürfen. Der Text legt fest, ob ein Mitgliedstaat oder die Kommission in einem Verfahren als Beklagte auftreten, wer die Kosten trägt und wer für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommt. Sie gibt der Kommission auch das Recht, Mitgliedstaaten unter Umständen anzuweisen, einen Vergleich zu akzeptieren. Die Verordnung war bereits vor einem Jahr ausgehandelt worden und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Dennoch machte die Kommission Druck auf die Parlamentarier, noch vor den Europawahlen zuzustimmen – damit danach und nach Abschluss der ISDS-Konsultation die Verhandlungen mit den USA wieder aufgenommen werden können. CDU/CSU, SPD und Liberale fügten sich und stimmten dem Text mit großer Mehrheit zu. Somit wurde die letzte Chance für das Parlament, über das Ob und Wie des Investitionsschutzabkommens mitzureden, vertan. Ab jetzt bleibt ihm nur noch das Ja oder Nein zu fertig ausgehandelten Verträgen. Der Parlamentsbeschluss ist offenbar den meisten Abgeordneten so unangenehm, dass sie kein Wort darüber verlieren. Auch im offiziellen Pressedienst des Parlaments  findet sich kein Hinweis auf den erstaunlichen Beschluss.

Deutlich wurde bei der Abstimmung auch, wie scheinheilig der derzeitige Wahlkampf um den Einzug in das EU-Parlament v.a. von SPD-Abgeordneten geführt wird. Im Wahlkampf wird gegen Investor-Staat-Klagerechte mobil gemacht, und in Straßburg wird dann heimlich die Verordnung durchgewinkt, das solche Klagen überhaupt erst ermöglicht. Auf die SPD war immer schon Verlass: Sie ist die „rote Garde vor Mammons Thron“ (S. Gesell). Der Widerstand der Grünen und der Linken war zahlenmäßig zu schwach, um den desaströsen Beschluss aufhalten zu können.

Dieser Beschluss des EU-Parlaments hat weitreichende Folgen nicht nur für TTIP. Damit wird auch der Weg für den Vertrag mit Kanada frei, der fast fertig ist, aber vor allem wegen des Streits über die Investorenrechte in der Warteschleife hing.

 

Mehr Informationen:

S. Liebrich (2014): EU-Parlament winkt Sonderrechte für Großkonzerne durch, Sueddeutsche.de vom 01.05. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplantes-freihandelsabkommen-ttip-eu-parlament-winkt-sonderrechte-fuer-grosskonzerne-durch-1.1947133

o.V. (2014): Investorenschutz durch die Hintertür, in TAZ vom 17.04. Online: http://www.taz.de/Rueckenwind-fuer-Handelsabkommen-TTIP/!136982/

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