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Bodenwertsteuer: Von Mythen und Fabelwesen

Dirk Löhr

Der Blog “economy4mankind” veröffentlichte im Frühjahr 2017 eine Kritik zur Bodenwertsteuer: “Kritik der Bodenwertsteuer Nicht durchdacht, nicht mehrheitsfähig.”

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Dankenswerterweise haben die Macher des Blogs eine Gegendarstellung ermöglicht, die zu Beginn des Jahres 2018 veröffentlicht wurde: “Die Bodenwertsteuer – von Mythen und Fabelwesen”.

Es ist begrüßenswert, dass auf diese Weise eine Diskussion zustande kommt. Der Leser mag sich seine eigene Meinung bilden.

Deutschlandfunk: Von Leichtmatrosen und Seemannsgarn

Dirk Löhr

Am 28.12.2017 strahlte der Deutschlandfunk den interessanten Beitrag von Theo Geers  “Bodenwertsteuer: Kein Allheilmittel gegen die Wohnungsnot aus. Natürlich, ein Allheilmittel ist die Bodenwertsteuer nicht. Vielmehr stellt sie eine reine – allokationsneutrale – Fiskalsteuer – dar, und keine Lenkungsteuer. Allerdings kann sie die verzerrenden Wirkungen anderer Steuern aufheben, wenn man diese durch eine Bodenwertsteuer ersetzt (Tax Shift). So war der Beitrag auch erfreulich – bis Peter Tschentscher, der Finanzsenator der Hansestadt Hamburg, zu Wort kam. Er äußerte die Befürchtung, die Bodenwertsteuer könnte die Gentrifizierung befeuern.

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Dr. Peter Tschentscher (Bildquelle: spd-hamburg.de

Doch nichts könnte verkehrter sein. Zwar ist die Bodenwertsteuer nicht als Mittel gedacht, die Gentrifizierung direkt und unmittelbar zu bekämpfen. Hierzu bedarf es anderer Instrumente, im Sinne der Tinbergen-Regel für den Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente. Allerdings bewirkt sie massive Entlastungen gerade für den Geschosswohnungsbau in Ballungszentren. Hier konzentriert sich der Mietwohnungsmarkt und das Immobilienvermögen der Kleineigentümer. Und hier würde auch der soziale Wohnungsbau ansetzen, wenn er denn irgendwann wieder einmal aufgenommen wird. Die Bodenwertsteuer behindert diesen also nicht – das Gegenteil ist der Fall. Damit verhält es sich bei der Bodenwertsteuer anders als bei anderen Reformvorschlägen zur Grundsteuer, welche das Gebäude mit umfassen: Diese würden den Geschosswohnungsbau wesentlich höher belasten. Statt dessen bewirkt die Bodenwertsteuer eine massive Höherbelastung von spekulativ gehaltenen, unbebauten Grundstücken. Damit wird ein Anreiz gesetzt, diese der Bebauung zuzuführen und einen der größten Hindernisse für bezahlbares Wohnen aus dem Weg zu räumen: Den Mangel an verfügbarem und bezahlbarem Bauland. Die sich aus einer aufkommensneutralen Umstellung auf die Bodenwertsteuer ergebenden Zahllastverschiebungen wurden von mir im November 2011 für die Städte Mainz und Birkenfeld auf empirischer Basis analysiert. Ähnliche Schlussfolgerungen zog auch bereits der IW Köln. Peter Tschentscher war ganz offensichtlich nicht durch entsprechendes Wissen vorbelastet, als er sein Interview gab. Und anstatt diesen Seemannsgarn von der Waterkant kritisch zu hinterfragen, leistete Theo Geers in der Sendung einer weiteren Mythenbildung Vorschub: Die Bodenwertsteuer würde eine straßenweise Differenzierung der Steuersätze erfordern, damit die Gentrifizierung nicht überhand nimmt. Damit ginge dann aber der besondere Charme der Bodenwertsteuer – ihre Einfachheit – verloren.  So schafft der Sozialdemokrat von der Waterkant ein eigenes Seeungeheuer, um es dann in einem “Red-Tape-Netz” wieder einzufangen.

Noch einmal: Die Bodenwertsteuer ist keine Lenkungsteuer. Mit einer straßenweisen Differenzierung würde man sie zur Lenkungsteuer machen. Man würde sie mit Aufgaben belasten, die am besten anderweitigen Instrumenten (v.a. der Planung) vorbehalten blieben.

Lieber Herr Tschentscher: Sorry, aber das ist die intellektuelle Leistung eines Leichtmatrosen – das kennt man nicht von Ihnen und das ist eines Finanzsenators der Hansestadt auch nicht würdig. Lieber Herr Geers: Angesichts eines solchen hanebüchenen Unfugs schmerzen meine Finger, wenn ich meine Rundfunkgeühren online überweise.

 

 

 

 

 

 

 

 

Und wieder einmal: “Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt!”

Dirk Löhr

Der Bundestagsabgeordnete und ehemalige baden-württembergische Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) hat kurz vor Silvester schon eine Rakete hochgehen lassen. Genauer gesagt, nicht gerade ein intellektuelles Feuerwerk, sondern eher einen Rohrkrepierer. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, möchte Schmid die Mieter schützen, indem die Umlegung der Grundsteuer auf die Mieter verboten wird. Noch mehr: Die Stuttgarter Nachrichten berichten weiter, dass Schmid überlegt, ob die Mietpreisbremse in Ballungsräumen so erweitert wird, dass sie einen Anstieg der Nebenkosten durch eine steigende Grundsteuer bremst.

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Herr Schmid hat während seiner Zeit als Finanzminister offensichtlich noch nie den Unterschied zwischen Steuerzahl- und Traglast gehört. Papier ist geduldig. Würde die Umlage verboten, so würden sich die Vermieter eben durch eine Erhöhung der Kaltmiete schadlos halten, sofern die Knappheit auf dem Wohnungsmarkt das hergibt. Und das tut sie, in den Ballungsräumen. Eigentlich hätte Schmid von der gefloppten Mietpreisbremse lernen müssen – und dass blindwütige Administritis nicht wirklich weiterhilft. So musste man musste schon bei Einführung der Mietpreisbremse kein Prophet sein um vorauszusagen, dass ein einfaches Wegbeschließen von Knappheiten auf dem Wohnungsmarkt nicht funktioniertVielmehr gilt es, die bestehenden Knappheiten zu beseitigen. Das größte Problem bei der Beseitigung von Knappheiten auf dem Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen ist die mangelnde Verfügbarkeit von Bauland. Im Artikel „Grundsteuerreform: Ende einer Odyssee?“, der im November 2017 im Wirtschaftsdienst erschien, stellte ich die Ergebnisse einer zahllastbezogenen Analyse von Zahllastverschiebungen verschiedener Grundsteuerreformvarianten vor. Dabei wurde gezeigt, dass eine Bodenwertsteuer eine vervielfachte steuerlicher Belastung ungenutzter Grundstücke bringt, die eben derzeit auf dem Markt fehlen. Gleichzeitig würde die Bodenwertsteuer zu einer Entlastung des Geschosswohnungsbaus beitragen, in dem sich der Mietwohnungsmarkt konzentriert. Genau dies sind die Anreize, der derzeit auf den Märkten fehlen. Eine Pipi-Langstrumpf-Ökonomie („ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt“) ist nicht die Lösung für die von Ihnen benannten Probleme, Herr Schmid, sondern vielmehr der intelligente Einsatz geeigneter wirtschaftspolitischer Instrumente!

Görlitz: Das Drama der Peripherie

Dirk Löhr

Die Beerdigung des Görlitzer Siemens-Werkes ist beschlossene Sache. Zumal auch dem Bombardier-Werk ein ähnliches Schicksal droht, sieht die Zukunft für die ostsächsische Stadt düster aus. Da hilft auch der Titel der schönsten Filmstadt des Jahres nicht viel weiter. Zwar geht es Siemens an sich außerordentlich gut, doch das Turbinengeschäft steht unter Druck. Neben Nachfrageeinbrüchen macht dem Standort Görlitz auch der Kostendruck zu schaffen. Siemens will daher Kapazitäten abbauen. Der peripher gelegene Standort steht dabei in Konkurrenz zum wichtigeren und zentraler gelegenen Standort Mühlheim. Offenbar hat sich der Konzern zugunsten des Letzteren entschieden.

Siemens

Selbstverständlich kann man die Managemententscheidungen bezüglich der Ausrichtung des Görlitzer Werkes kritisieren.  Allerdings steht der Siemens-Standort Görlitz auch stellvertretend für ein – hausgemachtes – Problem vieler peripherer Regionen. Sie sind immer weniger konkurrenzfähig und verlieren ihre wirtschaftliche Attraktivität. Osteuropäische und chinesische Konkurrenzfirmen produzieren ca. ein Drittel günstiger als Siemens in Görlitz. Der Wettbewerbsnachteil resultiert dabei v.a. aus den in Deutschland sehr hohen Lohnkosten. Dabei geht es weniger um die Nettolöhne – diese sind relativ bescheiden, insbesondere im Osten der Republik. Belastend wirken neben den Verbrauchsteuern (Umsatzsteuern) v.a. die hohen Lohnnebenkosten – hier ist Deutschland eines der führenden Länder innerhalb der OECD. Der Wurm ist also in unserem Steuer- und Abgabenwesen zu suchen.

Um die destruktiven raumwirtschaftlichen Auswirkungen unseres Abgabensystems ermessen zu können, ist eine an den klassischen Ökonomen David Ricardo sowie Johann Heinrich von Thünen angelehnte Betrachtung Ziel führend:
Jedes raumwirtschaftliche Gebilde lässt sich in Zentrum und Peripherie einteilen. In den Zentren werden hochwertigere Produkte und Dienstleistungen erstellt als in der Peripherie; dort werden auch die höheren Einkommen erzielt. Hingegen unterschieden sich die Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital aufgrund von Wanderungsbewegungen nicht wesentlich voneinander (in den zentralen Lagen werden allerdings Qualifikationszuschläge bezahlt, zudem laufen die Wanderungsbewegungen beim Faktor Arbeit wesentlich langsamer ab als beim Faktor Kapital). Zieht man von den Einnahmen aus der Produktion die Kosten der mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital ab, so ergibt sich der Bodenertrag („Bodenrente“) als Restgröße. Bodenerträge sind somit „soziale Überschüsse“ und stellen keine privaten Kosten dar, die für die Erhaltung der mobilen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital anfallen. Die Abbildung illustriert das Gesagte:  Görlitz

Quelle: Eigene Darstellung

In zentralen Lagen sind die Bodenerträge und damit auch die Bodenwerte hoch, im ländlichen Raum gering. Im „Grenzland“ können aus den Einkommen noch gerade die Kosten für die mobilen Produktionsfaktoren bezahlt werden; die Bodenrenten als „soziale Überschüsse“ verschwinden hier fast.

Durch Lohnsteuern und Sozialabgaben werden nun die Kosten des Faktors Arbeit erhöht – nahezu auf das Doppelte des Nettolohnes. Diese erhöhten Kosten des Faktors Arbeit tragen aber (genauso wie die – geringeren – Steuern auf den Faktor Kapital sowie die Steuern auf den Verbrauch) zur Strangulierung der Peripherie bei: Das Grenzland – auf dem gerade noch kostendeckend gewirtschaftet werden kann – wandert nämlich nach „innen“ (von Grenzland 0 nach Grenzland 1). Verschärft werden diese Effekte noch durch steuerliche Zusatzlasten (die in der Abbildung nicht eingezeichnet sind): Aufgrund von Ausweichreaktionen und Entmutigungseffekten ist das Einkommen geringer, als es ohne diese schädlichen Steuern wäre. Das Grenzland verschiebt sich aufgrund dieses Effektes noch weiter nach innen als dargestellt.

Die Peripherie braucht Luft zum Atmen. Sinnvoll wäre es daher, die Steuern auf die Faktoren Kapital und v.a. Arbeit, aber auch die Verbrauchsteuern stark zu reduzieren und statt dessen die Bodenrente abzuschöpfen. Konventionelle Steuern schmälern die Bodenrente – Hochsteuerländer haben niedrige Bodenrenten und Bodenwerte und umgekehrt. Würde der vorgeschlagene “Tax Shift” radikal durchgeführt, so würden die wegfallenden Steuern und Sozialabgaben heutiger Art daher zunächst die Bodenrente entsprechend erhöhen (1.219 Mrd. Euro). Dieser Effekt wird noch durch die entfallenden steuerlichen Zusatzlasten erhöht, die mindestens 10 Prozent des Steueraufkommens betragen dürften (also mindestens ca. 120 Mrd. Euro). Werden zusammen mit den vorgenannten Bodenrenten schließlich noch die bislang privatisierten Bodenrenten (mindestens ca. 150 Mrd. Euro) konsequent abgeschöpft, könnte das gesamte staatliche Finanzierungspotenzial um ca. einen Bundeshaushalt erhöht werden. Dies ist die Idee der Bodenwertsteuer als “Single Tax”. Dass die Finanzierung der Gemeinwesen über die Bodenerträge möglich ist, bestätigt auch das Henry George-Theorem.

Das Aufkommen aus der Single Tax würde nicht nur für eine bessere Finanzierung von Infrastrukturen etc. ausreichen, sondern auch für eine vernünftige soziale Absicherung – diese wäre dann allerdings aus den Bodenrenten finanziert, anstatt aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen. Unter diesen Umständen bestünde sogar noch Luft für Lohnerhöhungen, selbst in den peripheren Regionen.

Schließlich wäre – unabhängig davon, ob im Zentrum oder in der Peripherie – die Entlastung des Faktors Arbeit von Nebenkosten v.a. wichtig für die Konkurrenzfähigkeit der weniger qualifizierten Arbeit in Zeiten der Globalisierung. Aus dieser Gruppe rekrutiert sich der größte Teil der Langzeitarbeitslosen. Deutschland ist nämlich dazu gezwungen, sich aufgrund seiner hohen Lohn(neben-)kosten im internationalen Wettbewerb auf ein hochwertiges Produktsegment zu konzentrieren. Dies erfordert hochqualifizierte Fachkräfte; die geringer qualifizierten bleiben auf der Strecke; potenzielle Produzenten können mit der billigeren Konkurrenz v.a. aus Fernost nicht konkurrieren. Kein Wunder, dass die Globalisierungsverlierer Parteien nachlaufen, welche wieder längst vergessen geglaubte Töne anstimmen.

Die anstehende Reform der Grundsteuer könnte ein Einstieg in ein Steuersystem sein, das die Nutzung von Land und Natur anstelle von produktiven Investitionen und v.a. Arbeit und Verbrauch belastet. Die Bodenwertsteuer wäre hierbei das Mittel der Wahl. Eine aufkommensneutrale Umstellung, wie sie von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß” gefordert wird, wäre der erste Schritt zum Um-Steuern.

 

Weiterführende Literatur:

Henry George (2017): Fortschritt und Armut, Metropolis-Verlag, Marburg.

 

 

 

 

FAZ: Bodenwertsteuer könnte Wohnungsbau ankurbeln

Christian Hunziker …

… beschreibt in seinem jüngsten Artikel im Immobilienteil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (vom 24. November 2017) die Potenziale einer Bodenwertsteuer, um die Engpässe auf dem Wohnungsmarkt in Ballungsräumen zu beseitigen.

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Der Artikel ist auch online verfügbar:

Bodenwertsteuer könnte Wohnungsmarkt ankurbeln

Mit Ausnahme des Zentralorgans der intellektuellen Mediokratie – der Wochenzeitung “Die Zeit” – haben nun schon alle relevanten Zeitungen über das Thema berichtet.

Ein Erfolg!

Bodenreform und Staatsfinanzierung

Dirk Löhr

am 1.11.2017 fand anlässlich des 120. Todestags von Henry George die Veranstaltung “Henry George – ökonomischer Wegweiser durch das 21. Jahrhundert” statt. Die Resonanz auf die Tagung war außerordentlich positiv.

SG

Diejenigen, die an der Teilnahme verhindert waren oder aber das Thema vertiefen möchten, darf ich auf eine weitere Veranstaltung zu diesem Themenkomplex hinweisen: Am 18./19. November 2017 finden die 60. Mündener Gesprächen zum Thema “Bodenreform und Staatsfinanzierung” in der Silvio-Gesell-Tagungsstätte am nördlichen Stadtrand von Wuppertal statt. Alle Informationen zum Programm und zum Organisatorischen sowie den Link zum Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite

http://www.sozialwissenschaftliche-gesellschaft.de/de/muendener-gespraeche.html

Wir haben die Möglichkeit, am Sonnabend Abend noch einen zusätzlichen Vortrag von Prof. Dr. Felix Fuders (Universidad de Valdivia/Chile) in unser Programm aufzunehmen:

“Die Tragödie der Gemeingüter – warum Privatisierung keine effiziente Lösung ist”. 

Am Ende des Google-Anmeldeformulars     https://goo.gl/4TcQF4   muss man links im rechteckigen Kästchen “Ich bin kein Roboter” ein Häkchen setzen und dann eine Art Bilderrätsel lösen. Leider funktioniert das Anmeldeformular nicht ohne dieses Bilderrätsel. Wer damit Probleme hat, möge bitte nicht seine/ihre Anmeldung unterlassen, sondern sich an mich wenden oder seine/ihre Wünsche direkt unserem Gastgeber Andreas Bangemann in der Tagungsstätte mitteilen: 

ab@silvio-gesell-tagungsstaette.de

Veranstaltungshinweis: Bodenreform und Staatsfinanzierung

Dirk Löhr

Für diejenigen, welche an der Veranstaltung am 1.11.2017 in Berlin “Henry George – ökonomischer Wegweiser durch das 21. Jahrhundert” nicht teilnehmen konnten, kann Abhilfe geschaffen werden:

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Henry George

Am 18. und 19. November finden in der Silvio-Gesell-Tagesstätte in Wuppertal die 60. Mündener Gespräche mit dem Thema: “Bodenreform und Staatsfinanzierung” (zum Flyer, bitte klicken) statt. Hintergrund ist der 120. Todestag des Bodenreformers Henry George.

Air Berlin: Sexy Kadaver

Dirk Löhr

Was macht den Kadaver von Air Berlin sexy für Lufthansa & Co? Das sind die Start- und Landerechte, nicht etwa die Flugzeuge (meistens ohnehin geleast) oder gar die Belegschaft (die ist nur ein Klotz am Bein). Air BerlinUnd hierbei handelt es sich um nichts anderes als Rechte für die private Vereinnahmung von Bodenrenten. Start- und Landerechte werden übrigens nach dem “Grandfathering-Prinzip” vergeben – obwohl sie locker den Wert der Flugzeugflotte bestimmter Airlines übersteigen können, hinterlassen sie daher in deren Bilanzen mangels Anschaffungskosten oft kaum Spuren. Richtig wäre es, die Start- und Landerechte zugunsten des öffentlichen Haushalts zu versteigern. Siehe auch den SZ-Artikel vom 16.10.2017:

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/air-berlin-monopolkommission-will-start-und-landerechte-von-airlines-versteigern-1.3710007

S. zum Thema unter anderem auch den Blogartikel vom 10.10.2013 “Gewinne und Renten: Beispiel Luftfahrt”

Bodenwertsteuer für mehr Gerechtigkeit und Ausgleich

Norbert Häring,

der bekannte Handelsblatt-Redakteur, verweist in seinem Blog u.a. auf die am 1.11.2017 in Berlin bevorstehende Veranstaltung “Henry George – ökonomischer Wegweiser des 21. Jahrhunderts”:

Bodenwertsteuer für mehr Gerechtigkeit und Ausgleich (bitte klicken)

 

Bodenpolitische Roadmap

Dirk Löhr

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und der Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. (vhw) haben die “Roadmap Bodenpolitik” (Bodenpolitische Agenda 2020-2030) veröffentlicht:

vhw und difu

“Boden ist in Deutschland mittlerweile ein knappes Gut – vor allem in wachsenden Stadtregionen. Für internationale Finanzinvestoren ist er zur lukrativen und sicheren Anlage geworden. Auch deshalb sind Immobilienpreise und Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen. Bürger mit geringen und mittleren Einkommen haben in wachsenden Städten zunehmend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Expertenkreis “Zukunftsfragen der Bodenpolitik” eine bodenpolitische Agenda für die Jahre 2020 – 2030. Sie zeigt, warum Deutschland dringend eine sozial gerechtere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik braucht – auch im Sinne von Klimaanpassung und Klimaschutz.

In der “Roadmap Bodenpolitik” werden neun Kernforderungen gestellt, die aus Sicht der Experten dringend aufzugreifen sind, um einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden zu sichern. So muss die Liegenschaftspolitik konsequent eingesetzt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Grund und Boden zu erreichen.  Bund, Länder und Kommunen müssen dies bei ihrer Vergabepraxis berücksichtigen. Auch die Handlungsfähigkeit der Kommunen muss gestärkt werden: Hierfür sind die planungsrechtlichen Instrumente zu schärfen, z.B. durch die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts, die Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung, die Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten sowie die zeitnahe Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme. Um die Bodenentwicklung besser zu steuern, müssen zudem neue Modelle der Besteuerung genutzt werden: Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer ersetzt werden, bei der Grunderwerbsteuer sollten Käufe, die im Interesse der Allgemeinheit stattfinden, begünstigt werden – auch sollte die interkommunale Zusammenarbeit forciert werden.

Dem unter Federführung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. vhw  wirkenden Expertenkreis “Zukunftsfragen der Bodenpolitik” gehören Vertreter aus Forschung, Verwaltung, Politik, Judikative und Planungsbüros an.”

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