Dirk Löhr
In der Frankfurter Rundschau vom 20.08.2018 sprach sich die brandenburger Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski in ihrem Beitrag “Die Grundsteuer muss reformiert werden” gegen eine Bodenwertsteuer und statt dessen für die Einbeziehung des Gebäudewertes in die Steuerbemessungsgrundlage aus. Sie begründet dies mit Gerechtigkeitsbedenken. In der Frankfurter Rundschau vom 28.08.2018 haben Henry Wilke und ich in einer Gegenrede (“Für eine Bodenwertsteuer”) die Bedenken von Daniela Trochowwski entkräftet.