Stuttgart: Politisierung der Bodenpreise

Eckhard Behrens

Auf der ersten Lokalseite der Stuttgarter Zeitung vom 24. Februar wird davon berichtet, dass die Stadt Grundstücke an Bauherrn mit erheblichen Preisnachlässen abgeben will, die versprechen, bestimmten Vorstellungen über den Neubaubedarf und über die Mietgestaltung Rechnung zu tragen.

Behrens

Der Kommentator hat das befürwortet. Hier der Link zum Artikel von Sven Hahn

“Ein richtiger Schritt” (bitte klicken)

Der Kommentar bezieht sich auf folgenden, vom selben Autor verfassten Bericht:

“Stuttgart ist vielen Bauherren zu teuer” (bitte klicken)

Stuttgart
Stuttgart

Ich habe dem Kommentator den nachfolgenden Leserbrief geschrieben:

“Sehr geehrter Herr Hahn,

die Politisierung der Bodenpreise, die in Stuttgart jetzt geplant wird, ist der marktwirtschaftlich völlig falsche Weg. Beim Boden muss die Stadt nicht nur an die nächste Bebauung denken, sondern künftigen Generationen stadtplanerische Gestaltungsmöglichkeiten sichern. Das kann sie nur mit sinnvoll gestalteten Erbbaurechtsverträgen auf der Grundlage einer zukunftsorientierten Bodenvorratspolitik.

Das Hauptproblem der heutigen Bodenordnung ist, dass die Planungswertgewinne in private Taschen fließen, während Planungswertverluste entschädigt werden müssen. Das führt zu einem ständigen Kampf zwischen Stadtplanern und Bodeneigentümern. Dies Problem ist nur durch kommunales Bodeneigenturm zum Planungszeitpunkt zu lösen.

Die private Bodennutzung auf der Grundlage von Erbbaurechten sorgt schon während der vertraglichen Nutzungsdauer dafür, dass die Bauten den Nutzungsbedürfnissen im Rahmen der geltenden Stadtplanung ständig angepasst werden, damit der Erbbauzins erwirtschaftet werden kann. Diesem ökonomischen Druck unterliegen private Bodeneigentümer nicht, weshalb es so viele schlecht oder gar nicht baulich ausgenutzte Grundstücke gibt, was erheblich zu den hohen Bodenpreisen beiträgt.

Mit Ablauf der Nutzungsdauer erhält die Stadtplanung eine Gestaltungsfreiheit zurück, wie sie sie bei privaten Grundstücken nie hat. Eine Stadt soll auch nach Jahrhunderten noch entwicklungsfähig sein. Nur mit dem Erbbaurecht kann eine Stadt eine nachhaltige Bodenordnung aufbauen. Sie finden dazu in der Anlage einen Aufsatz von mir, der 1993 im Heft 220 der Schriftenreihe FRAGEN DER FREIHEIT erschienen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Behrens

Vorstandsmitglied des Seminars für freiheitliche Ordnung e.V., Bad Boll, www.sffo.de

Im Übrigen wird am 18./19. April das Seminar für freiheitliche Ordnung in Bad Boll eine Wochenendtagung zur Bodenfrage abhalten, in der auch die Möglichkeit behandelt werden wird, mit dem kommunalen Erbbaurecht eine nachhaltigere Stadtplanung zu verwirklichen. Der Flyer steht nachfolgend zum Download bereit

“Wem gehört die Erde (Flyer zur Bodentagung)” (bitte klicken)

 

 

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