Grundsteuerreform: Wam, Wum, Wendelin und Flam

Dirk Löhr

Die FAZ vom 18.1.2019 berichtet mehr Details über den Kompromissvorschlag zur Grundsteuerreform der Schleswig-Holsteinischen Finanzministerin Monika Heinold mit dem schönen Akronym “Flam” (Flächen-Lagen-Modell).

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Monika Heinold

In einigen Punkten bewegt sich das Modell in die richtige Richtung.

So bezieht Heinolds Modell den Bodenrichtwert ein – allerdings nicht für einzelne Grundstücke. “Stattdessen soll der Bodenrichtwert über Zonen gemittelt werden. Gutachterausschüsse sollen den mittleren Bodenrichtwert der jeweiligen Gemeinde ermitteln. Sofern innerhalb der Gemeinde große Unterschiede auftauchen, soll die Gemeinde in verschiedene Zonen aufgeteilt werden, innerhalb derer die Bodenrichtwerte ‘beispielsweise’ nicht mehr als 30 Prozent voneinander abweichen sollen. Eine Zonierung soll entfallen, sofern Gemeinden unterhalb des mittleren Bodenrichtwerts des gesamten Landes liegen. Diese Regelung soll auch die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern berücksichtigen. Vorteil des Modells soll sein, dass die Bodenrichtwerte nicht grundstücksscharf ermittelt werden müssen. Auch eine Verknüpfung mit den einzelnen wirtschaftlichen Einheiten braucht es dann nicht”, so die FAZ. Problematisch bleiben allerdings willkürfreie und nachvollziehbare Vorgaben dahingehend, wie die betreffenden Zonen geschnitten werden sollen und warum. Dies dürfte nicht leicht fallen. Ebenso wurde noch nichts über den Belastungsgrund bekannt, der im Rahmen des neuen Modells nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts realitäts- und gleichheitsgerecht umgesetzt werden muss.

Die Ergänzung der Bodenwert- durch eine Bodenflächenkomponente wäre diesbezüglich klarer und weniger streitanfällig, wenn man schon die Differenzierung der Bodenwerte reduzieren will. Das diesbezügliche Modell (Difu-Modell) wird neben dem reinen Bodenwertmodell von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” vertreten. Als Übergangslösung könnte es aber ein diskutabler Zwischenschritt zu einer Bodenwertsteuer sein.

Allerdings scheint das Gebäude immer noch in die Bemessungsgrundlage einzugehen, denn in den Steuererklärungen wären neben der Fläche des Grund und Bodens auch Wohn- und Nutzfläche des Gebäudes und dessen Baujahr anzugeben. Insoweit übernimmt Heinold auch die maßgebenden Fehler der rivalisierenden Modelle – zumal die Gebäudeflächenermittlung alles andere als eine triviale Aufgabe für die Steuerpflichtigen sein dürfte. Das Konzept von Heinold bezieht aber immerhin nicht die Mieten mit ein, wie man aufgrund erster Zeitungsmeldungen annehmen musste (unser Blogbeitrag vom 15.1.2019). Ein Gutachten des Steuerrechtlers Gregor Kirchhoff (Universität Augsburg) hatte dem wertabhängigen Modell (WAM) von Bundesfinanzminister Scholz aufgrund der bunten Mischung von tatsächlich gezahlten und fiktiven Mieten für fremd- und eigengenutzte Grundstücke Verfassungswidrigkeit attestiert. Das Gutachten wurde allerdings vom Zentralen Immobilienausschuss in Auftrag gegeben, der als Verband die Interessen der Immobilienwirtschaft und damit die Einführung des wertunabhängigen Modells (WUM) favorisiert; hierbei würde eine geringwertige Immobilie in einer Stadtrandlage genauso wie eine hochwertige in einer zentralen Lage besteuert, wenn nur die Grundstücks- und Gebäudefläche dieselbe ist.

Aufgrund der Einbeziehung des Gebäudes benötigt das Heinold-Modell immer noch Hauptfeststellungen in siebenjährigem Turnus.

Fazit: Wenn aus Heinolds Modell noch die Gebäudekomponente entfernt würde, bestünde die Chance, dass zum ersten Mal ein Ziel führender Reformvorschlag in die Diskussion der politischen Parteien einzieht, die bislang beharrlich die diesbezüglichen – jahrhunderte alten – wissenschaftlichen Erkenntnisse ignorieren.

 

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