Dirk Löhr
Goodwill: Der Treiber des Unternehmenswertes. Ein unfassbares, kaum greifbare Phänomen. Viel wurde hierüber geschrieben, viel wurde analysiert – viel Licht ins Dunkel ist indessen nicht gekommen. Was versteht man überhaupt unter dem Goodwill? Im Rechnungswesen wird mit Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) ein immaterieller Vermögenswert bezeichnet, der beim Erwerb eines anderen Unternehmens entsteht (derivativer Firmenwert) oder im eigenen Unternehmen entstanden ist (originärer Firmenwert). Der Ansatz des originären, also selbst geschaffenen Firmenwertes ist grundsätzlich nicht erlaubt. Man kann den Goodwill auch fassen als Differenz zwischen dem Gesamtwert eines Unternehmens und dem Zeitwert des Eigenkapitals.
Wie kommt ein solcher Goodwill in die Bilanz eines Unternehmens? Wird ein Unternehmen durch ein anderes gekauft (im Rahmen eines Asset-Deals) oder im Rahmen der Konsolidierung (Konzernabschluss) aufgenommen, so werden die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden (die Differenz ist das Eigenkapital) i.d.R. mit Werten angesetzt, die sich an den Verkehrswerten orientieren. Nehmen wir konkret an, REWE kauft eine Handelskette in einem anderen Land, z.B. Billa in Österreich.
Die Grundstücke, Gebäude, das Vorratsvermögen, aber auch die Schulden gehen in die REWE-Konzernbilanz mit den Verkehrswerten ein. Dennoch wird sich regelmäßig ein Überschuss des Kaufpreises über das zu Verkehrswerten angesetzte Eigenkapital ergeben. Diese Überzahlung kann deutlich den Wert derjenigen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens übersteigen, deren Wert zwar gut ermittelt werden kann, die aber nach den jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften nicht bzw. nicht zu Verkehrswerten angesetzt werden dürfen.
Warum ist dies so, warum kauft REWE sich nicht die einzelnen Vermögenswerte im betreffenden Lande zusammen und spart sich diese Überzahlung? Können die REWE-Manager nicht rechnen, oder handelt es sich um Christenmenschen, die andere mit milden Gaben bedenken wollen? Und aus volkswirtschaftlicher Sicht könnte man fragen: Da es sich offensichtlich um eine Überzahlung für zukünftige Übergewinne handelt – warum werden diese nicht auf Wettbewerbsmärkten wieder wegkonkurriert? Die gängigen Goodwill-Erklärungen wie guter Service, Kundenkontakte, Qualität des Managents, guter Ruf etc. greifen in der Regel zu kurz. Das alles ist auch durch Konkurrenten aufbaubar – auch wenn dies seine Zeit braucht. Dieser Aufwand an Zeit kann aber auch nicht erklären, warum in vielen Branchen zwischen 40 und 50 % der Unternehmenskaufpreise auf den Goodwill entfallen (PWC 2011).
Nein, in der Regel ist es für ein Unternehmen wie REWE schwer, eine entsprechende Kette in einem anderen Land (wie Österreich) “von der Pike an” aufzubauen. Die besten Standorte sind durch Billa und seine Konkurrenten schon großflächig besetzt. Allein hierdurch erzielt Billa intramarginale Renten, zumal die Preisbildung auf dem Markt durch die schwächsten Anbieter (Grenzanbieter) mit den schlechtesten Standorten und der geringsten Einkaufsmacht (geringe Filialisierung) geschieht. Mit der Übernahme von Billa steigt diese Einkaufsmacht, was möglicherweise wesentlich wichtiger ist als die entstehenden Synergien in der Administration etc. Die Position eines Filialisten wird so mit jeder Verkaufsstelle, die eröffnet wird, besser. Billa mag Grundstücke zum Marktwert (= Jedermannswert) gekauft haben, und die marktüblichen Grundstückspreise gehen auch in die konsolidierte Bilanz des ReWe-Konzerns ein (Analoges gilt auch für die in dieser Branche üblichere Anpachtung). Synergien und die gestiegene Einkaufsmacht ergeben aber für den gesamten Konzern einen wesentlich höheren (subjektiven) Wert, als er in den Grundstücks-Verkehrswerten (“Jedermannswert”!) zum Ausdruck kommt. Mit anderen Worten: ReWe “überzahlt” für “Übergewinne”, also für ökonomische Renten, die auch in einem Wettbewerbsmarkt schwer weg zu konkurrieren sind.
Die Wertdifferenz findet man unter den „Immateriellen Vermögenswerten“, im Geschäfts- und Firmenwert. Dies, obwohl man mittlerweile in der BWL weiß, dass alle Werte letztlich subjektiv sind – selbst Verkehrswerte sind nichts anderes als normierte subjektive Werte (dementsprechend dürfte man die Grundstücke eigentlich nicht mit den Verkehrswerten, sondern mit den höheren subjektiven Werten ansetzen). Und, obwohl letztlich die Übergewinne durchaus materielle Ursachen haben, wie v.a. die privilegierte und flächendeckende Verfügbarkeit über geeignete Standorte (die gleichzeitig auch eine Marktzutrittsbarriere darstellt). Der Goodwill ist also zu einem erheblichen Grade (es gibt natürlich auch andere Ursachen als die gerade dargestellten) ein Indikator für die Höhe der ökonomischen Renten, die in einem Unternehmen schlummern.
Konsequenterweise darf der Goodwill nach den International Financial Accounting Standards ab 2004 auch nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden (Potthast, o.J.). Statt dessen wird er regelmäßig einem sog. “Impairment-Test” unterzogen. Damit wird er grundsätzlich auch nicht anders behandelt als beispielsweise Grund und Boden oder Beteiligungen – wir haben im Blogbeitrag dargestellt, dass Anteile an Unternehmen im Prinzip nichts anderes darstellen als indirekte Investitionen in Land oder Vermögenswerten mit ähnlichen Eigenschaften wie Land (v.a. geistige Eigentumsrechte). Dies bestätigt auch das Beispiel REWE: Hier beträgt in 2013 die Summe der bilanzierten kritischen Assets im Konzernabschluss (Land, Patente, Beteiligungen, Cash, und der derivative Goodwill i.H.v. ungefähr 1,2 Mrd. Euro) rund 4,3 Mrd. Euro, das Eigenkapital ca. 4,8 Mrd. Euro. Wir hatten zudem zuletzt in unserem Blogbeitrag “UNTERNEHMEN ALS VERDECKTE „LAND BANKS“ – DIE SPIEGELBILDHYPOTHESE” dargestellt, dass ökonomische Renten auch den Kern der Unternehmensgewinne darstellen (s. auch Löhr 2013).
Literatur:
Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie – Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do
Potthast, U. (o.J.): Wegfall der Goodwill-Abschreibung im Konzern nach IFRS – praktische Ansätze zum Impairment Test, in: Luca Net. Online: http://www.lucanet.com/de/unternehmen/news/lucanet_news/newsletter_012005/wegfall_der_goodwill_abschreibung_im_konzern_nach_ifrs_praktische_ansaetze_zum_impairment_test.html
Price Waterhouse Coopers (PWC) (2011): Wie viel ist Ihr Goodwill wert? – Purchase Price Allocation und Goodwill Impairment in der Schweizer Praxis, Juli.
ReWe (2013): Zusammengefasster Lagebericht und Zusammengefasster Abschluss für 2013, Köln. Online: http://www.rewe-group.com/presse/geschaeftsbericht/