Die Studierenden lassen sich die neoklassische Gehirnwäsche, die auch in deutschen Hochschulen Gang und Gäbe ist, nicht mehr länger gefallen. Hierzu der Artikel von Johannes Pennekamp “Wirtschaftsstudenten prangern einseitige Lehre an” in der FAZ.de:
Monthly Archives: May 2014
Nochmal zur Ukraine: Gas, geostrategische Interessen und das Versagen der westlichen Medien
Um was geht es im Ukraine-Konflikt? Dirk Müller bringt es auf den Punkt: Gas (= das Grabbing von Ressourcenrenten) und geostrategische Interessen. Den Rest (v.a. das Gefasel von Demokratie und Menschenrechten) kann man getrost vergessen.
Über das Versagen der Berichterstattung der westlichen Medien im Ukraine-Konflikt die sehr differenzierte Stellungnahme von Gabriele Krone-Schmalz (ehem. ARD-Korrespondentin in Moskau). Online: https://www.youtube.com/watch?v=e0L75NhOwbI
How Intellectual Property Reinforces Inequality – by Joseph E. Stiglitz
Since TTIP might be interpreted as a “TRIPS plus”-arrangement, the subsequent article about Intellectual Property Rights is very enlightening. The article is debunking the rent seeking intentions behind the IPR system, which shall be enforced and extended by plurinational trade agreements such as TTIP. The article is written by Joseph Stiglitz and published in New York Times at July, 14, 2013 – although it is very topical yet, regarding the negotiations between EU and US about the TTIP.
Click: http://opinionator.blogs.nytimes.com/2013/07/14/how-intellectual-property-reinforces-inequality/
Das Investorenschutzabkommen im Europäischen Parlament: Die rote Garde vor Mammons Thron
Dirk Löhr
Gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA, kurz „TTIP“ (Transatlantic Trade and Investment Partnership), regt sich derzeit großer zivilgesellschaftlicher Widerstand. Das Verfahren wurde größtenteils im Geheimen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit – aber unter Beteiligung der Industrielobby – ausgehandelt.
Bedenklich sind vor allem die geplanten Sonderrechte für internationale Großkonzerne – denn nichts anderes sind die sogenannten Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren (auch bekannt als „ISDS“, also Investor-State Dispute Settlement), die sowohl die USA als auch die EU-Kommission gern in dem Abkommen verankern wollen.
Investoren bekommen so die Möglichkeit, an nationalen Gerichten vorbei Staaten auf Schadensersatz zu verklagen, wenn ihre Eigentumsrechte beeinträchtigt werden. Derartige Klagemöglichkeiten sind schon aus bilateralen Handels- und Investitionsschutzabkommen bekannt. Sie ergeben einen gewissen Sinn, wenn es um Investitionen in schwache Staaten geht, die man nicht als Rechtsstaaten bezeichnen kann. In einem Abkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen, die auf ihre Rechtsstaatlichkeit viel halten, dienen sie jedoch ganz anderen Zwecken.
So sollen die Eigentumsrechte der Investoren geschützt werden (darüber, dass der Begriff „Investitionen“ bis zur Konturlosigkeit weit gefasst wird und bei den Eigentumsrechten nicht zwischen solchen an Land und Kapital unterschieden wird, wollen wir hier gar nicht reden).
Fast jede regulatorische Maßnahme zur Internalisierung von externen Kosten (z.B. über Steuern und Auflagen) greift aber in die Eigentumsrechte ein. Dementsprechend bestimmt ja auch Art. 14 GG, dass Inhalt und Schranken des Eigentumsrechts durch Einzelgesetze bestimmt werden müssen. Das Schiedsgerichtsverfahren könnte jedoch ein vollkommen neues Verständnis von Eigentumsrechten eröffnen – jenseits des grundgesetzlich festgelegten. Negative Beispiele gibt es aus bilateralen Investitionsschutzabkommen genug. So wurde in 2010 Uruguay vom Tabakkonzern Philip Morris wegen Rauchverboten und Erhöhung der Tabaksteuer auf Basis eines Investitionsschutzabkommens verklagt (Klagesumme 2 Mrd. US-Dollar).
Zudem geht es um die Absicherung von rechtlich festgelegten Privilegien. Die Kampfarena sind hier v.a. die geistigen Eigentumsrechte. Als Resultat drohen Klagen wie gegen Kanada: 2013 hatte ein kanadisches Gericht zwei Patente des Pharmakonzerns Lilly Pharma wegen Wirkungslosigkeit außer Kraft gesetzt. Das Unternehmen verklagte prompt den kanadischen Staat auf Basis eines Investorenschutzabkommens auf Schadensersatz (500 Mio. Dollar).
Die Politik verliert zudem an Handlungsspielräumen. Exemplarisch: Der Energiekonzern Vattenfall verklagte 2012 Deutschland wegen des Atomausstiegs. Hierbei geht es um 3,5 Mrd. Euro.
Die Klagemöglichkeiten sind faktisch eine Einbahnstraße. Es geht um die Rechte von Konzernen gegenüber Regierungen, nicht umgekehrt. Es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – der rechtsstaatliche Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit gilt nicht. Schließlich existiert eine „Drehtür“ der Beteiligten. Wer heute Richter ist, ist morgen Kläger, übermorgen Verteidiger. Befürchtet wird eine strukturelle Voreingenommenheit zugunsten der Konzerninteressen.
Die bisherige Erfahrung mit bereits abgeschlossenen Wirtschaftsabkommen zeigt, dass die undurchsichtigen Sonderrechte von Konzernen missbraucht werden, um Risiken auf die Allgemeinheit, also die Steuerzahler, abzuwälzen.
Selbst die Bundesregierung hält die umstrittenen Schutzklauseln für überflüssig. Hinter den Kulissen plädiert sie für einen Verzicht auf ISDS-Regeln im EU-USA-Abkommen.
Doch die EU-Kommission lässt sich davon nicht beeindrucken. Inzwischen zeichnet sich ein regelrechter Machtkampf zwischen Brüssel und Mitgliedsstaaten wie Deutschland ab. Sie pochen auf ihre Mitspracherechte bei TTIP und auch bei Ceta, dem bereits ausgehandelten, aber noch nicht ratifizierten Abkommen mit Kanada.
Nun hatte die EU-Kommission angesichts des Widerstands das ISDS-Kapitel zwischenzeitig auf Eis gelegt und eine öffentliche Anhörung gestartet, die noch bis Juni läuft. Die Befürworter sind also in der Defensive, die Kritiker haben eigentlich Oberwasser. Genau in diese Situation platzte nun ein Parlamentsbeschluss, mit der im April eine EU-Verordnung durchgewunken wurde, in der die Zuständigkeit in ISDS-Verfahren geregelt wird.
Bisher gibt es nämlich nur bilaterale Investorschutzabkommen, nun soll auch die EU-Kommission mitreden dürfen. Der Text legt fest, ob ein Mitgliedstaat oder die Kommission in einem Verfahren als Beklagte auftreten, wer die Kosten trägt und wer für eventuelle Schadensersatzansprüche aufkommt. Sie gibt der Kommission auch das Recht, Mitgliedstaaten unter Umständen anzuweisen, einen Vergleich zu akzeptieren. Die Verordnung war bereits vor einem Jahr ausgehandelt worden und entspricht längst nicht mehr dem aktuellen Diskussionsstand. Dennoch machte die Kommission Druck auf die Parlamentarier, noch vor den Europawahlen zuzustimmen – damit danach und nach Abschluss der ISDS-Konsultation die Verhandlungen mit den USA wieder aufgenommen werden können. CDU/CSU, SPD und Liberale fügten sich und stimmten dem Text mit großer Mehrheit zu. Somit wurde die letzte Chance für das Parlament, über das Ob und Wie des Investitionsschutzabkommens mitzureden, vertan. Ab jetzt bleibt ihm nur noch das Ja oder Nein zu fertig ausgehandelten Verträgen. Der Parlamentsbeschluss ist offenbar den meisten Abgeordneten so unangenehm, dass sie kein Wort darüber verlieren. Auch im offiziellen Pressedienst des Parlaments findet sich kein Hinweis auf den erstaunlichen Beschluss.
Deutlich wurde bei der Abstimmung auch, wie scheinheilig der derzeitige Wahlkampf um den Einzug in das EU-Parlament v.a. von SPD-Abgeordneten geführt wird. Im Wahlkampf wird gegen Investor-Staat-Klagerechte mobil gemacht, und in Straßburg wird dann heimlich die Verordnung durchgewinkt, das solche Klagen überhaupt erst ermöglicht. Auf die SPD war immer schon Verlass: Sie ist die „rote Garde vor Mammons Thron“ (S. Gesell). Der Widerstand der Grünen und der Linken war zahlenmäßig zu schwach, um den desaströsen Beschluss aufhalten zu können.
Dieser Beschluss des EU-Parlaments hat weitreichende Folgen nicht nur für TTIP. Damit wird auch der Weg für den Vertrag mit Kanada frei, der fast fertig ist, aber vor allem wegen des Streits über die Investorenrechte in der Warteschleife hing.
Mehr Informationen:
S. Liebrich (2014): EU-Parlament winkt Sonderrechte für Großkonzerne durch, Sueddeutsche.de vom 01.05. Online: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/geplantes-freihandelsabkommen-ttip-eu-parlament-winkt-sonderrechte-fuer-grosskonzerne-durch-1.1947133
o.V. (2014): Investorenschutz durch die Hintertür, in TAZ vom 17.04. Online: http://www.taz.de/Rueckenwind-fuer-Handelsabkommen-TTIP/!136982/
Nach ACTA und TTIP: Hello TiSA!
Dirk Löhr
Bekanntlich wurde ACTA aufgrund der internationalen Kritik gestoppt. Das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP steht aus ähnlichen Gründen auf der Kippe. Der neueste Anlauf firmiert unter dem Namen „TiSA“ (“Trade in Service Agreement“).
Hierbei handelt es sich um ein von den USA, der EU und 21 kleineren Ländern verhandelten Vertrag. Das Ziel besteht in der Beseitigung von Handelshemmnissen im öffentlichen Dienstleistungssektor. Hierdurch, so die offizielle Hoffnung, sollen sich neue Marktchancen eröffnen. Nicht anders als bei ACTA und TTIP fanden die Gespräche im Geheimen statt – offenbar bereits seit mehr als einem Jahr. Wieder einmal ist die Mitsprache der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit auf Minimum beschränkt (Effenberger 2014).
TiSA scheint allerdings eine andere Zielrichtung als ACTA und TTIP zu verfolgen. Hier geht es primär um den öffentlichen Sektor – also das in Europa sehr kontrovers diskutierte Thema der Privatisierung von Wasserversorgung, Nahverkehr, Gesundheitseinrichtungen, Bildungsstätten und anderen Angeboten. Der Entwurfstext des Abkommens lässt jedoch auch die Aufnahme weiterer Punkte offen (European Commission 2013).
Nun handelt es sich beim öffentlichen Sektor um einen Bereich, der sich von Wettbewerbsmärkten sehr unterscheidet. Er ist u.a. durch natürliche Monopole gekennzeichnet, die durch Konkurrenten nur schwer angegriffen werden können. Für viele Leistungen bleibt der Staat auch nach Übergabe auf Private in der Gewährleistungspflicht. Aus diesem Grunde dürfte man wohl von den Protagonisten bald hören, dass es um einen Wettbewerb um den Markt gehe – nicht um einen Wettbewerb im Markt. Allerdings handelt es sich bei den infrage kommenden Unternehmen in vielen Fällen um wenige Spieler, die sich untereinander kennen. Missbräuchliche Absprachen bei Ausschreibungen sind somit möglich. Zudem steht zu befürchten, dass soziale und ökologische Kriterien bei Ausschreibungen de facto immer schwerer durchsetzbar sind. Wie schwer diese Bedenken wirken, wird man erst sagen können, wenn man mehr über die bisher geheim gehaltenen Details weiß.
Eines kann man aber heute schon sagen: Gegen die Kommerzialisierung der Daseinsvorsorge gibt es viele grundsätzliche Argumente. Eines, das im deutschen Sprachraum weniger bekannt ist, zielt auf das „Tax Farming“ ab: Den privaten Unternehmen wird durch ein derartiges Abkommen – wenn es denn durchkommt – die Steuereintreibung faktisch in private Hände gegeben. Die privaten Infrastrukturbetreiber werden dabei Preise erheben müssen, die an Vollkosten orientiert sind, und die dabei noch einen satten Gewinn beeinhalten.
Volkswirtschaftlich optimal wären jedoch Grenzkostenpreise – das ist bei öffentlichen nicht anders als bei privaten Gütern (Hotelling 1938; Vickrey 1977). Das Henry George-Theorem impliziert, dass Grenzkostenpreise möglich sind – wenn die fixen Kosten der Infrastruktur vollkommen aus den Bodenrenten finanziert werden (s. den Blogbeitrag „Let’s talk about tax: Steuern und Steuerstaat“). Dieser Weg – die Vergemeinschaftung der Bodenrenten – ist für die westlichen Staaten jedoch ein No-Go.
Man muss kein Prophet sein um zu sehen, dass viele „Investoren“, die sich von TiSA ökonomische Renten versprechen, die vom marktwirtschaftlichen Wettbewerb abgeschirmt sind (Löhr 2013), dennoch am Ende scheitern werden: An der mangelnden Zahlungsbereitschaft der Bürger, die die absehbaren Preiserhöhungen für öffentliche Güter nicht mitmachen, wenn sie die Preiserhöhungen unmittelbar zu spüren bekommen. Vollkosten bei öffentlichen Gütern sind nur in wenigen Fällen unproblematisch durchsetzbar. Die Erfahrungen um Public Private Partnerships (s. den Blogartikel hierzu) legen ein beredtes Zeugnis hierüber ab.
Es bleibt die Hoffnung auf Widerstand von außen: Nicht mit im Boot sind nämlich die fünf BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika, die mit einem solchen Abkommen anzunehmender Weise nur verlieren würden.
Literatur:
Effenberger, F. (2014): TISA: Die Freihandelszone nach TTIP und ACTA, Telepolis vom 30.04. Online: http://www.heise.de/tp/news/TISA-Die-Freihandelszone-nach-TTIP-und-ACTA-2179810.html
European Commission (2013): Public Consultation on the Trade in Services Agreement (TiSA). Online: http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=177
Hotelling, H. (1938): The General Welfare in Relation to Problems of Taxation and of Railway and Utility Rates, Econometrica 6, S. 242-269.
Löhr, D. (2013): Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg.
Vickrey, W. (1977): The City as a Firm, in Feldstein, M. /Inman, R. (Hrsg.): The Economics of Public Services (1977), Macmillan, London.
Die Klüngel-Republik
Doku, ausgestrahlt in Phoenix im Februar 2014. Korruption und Misswirtschaft in südlichen Ländern wie Italien und Griechenland werden gern angeprangert. Dabei hätte man hierzulande reichlich Anlass, vor der eigenen Tür zu kehren: Klüngel, Vetternwirtschaft und Korruption haben sich in den letzten Jahren in Deutschland ausgebreitet. Interessant: In den meisten Fällen geht es um millionenschwere Grundstücksgeschäfte und der Vergabe lukrativer Bauaufträge – was in den allermeisten Fällen nichts anderes als die illegale Privatisierung von Bodenrenten ist. Dabei wird der Staat um Milliarden erleichtert. Die Doku beschreibt sehr gut die Konstellationen – leider kommt der Begriff “Bodenrente” kein einziges Mal vor. Trotzdem sehr sehenswert!
Zur ARD-Mediathek (dank des Siegeszuges der Rent-Grabber bei geistigen Eigentumsrechten zeitlich nur beschränkt verfügbar): http://www.ardmediathek.de/wdr-fernsehen/die-story/die-kluengel-republik?documentId=17375152
Zur Youtube-Version: https://www.youtube.com/watch?v=Gje7BQdaO1M