Eigentum ist Diebstahl – auch an Kunst

Dirk Löhr

Mehr wurde – zumindest offiziell und legal – noch nie für ein Bild bezahlt: Ein New Yorker Auktionshaus hat im November 2013 ein Triptychon von Francis Bacon für 142,4 Mio. Dollar (106 Mio. Euro) verkauft. Damit liegt der Preis ca. 22 Mio. Dollar über dem von Edvard Munchs “Schrei” – selbst Experten sind überrascht. Die drei Bilder Bacons zeigen den in Berlin geborenen britischen Maler Lucian Freud, ein Enkel des Psychoanalytikers Sigmund Freud und ein enger Freund sowie Malerkollege von Bacon. Der Käufer des Bildes ist unbekannt.

Viele Kenner (also nicht nur Kunstbanausen wie der Verfasser dieses Beitrags) haben sich die Frage nach dem „warum“ dieses Preises gestellt. Neben seinem künstlerischen Gehalt dürfte ein wichtiger Grund sein, dass sein Schöpfer seit 1992 tot ist. Damit sind seine Werke nicht mehr reproduzierbar und auch nicht durch andere Schöpfungen des Künstler ersetzbar. Sie sind also absolut knapp. Dies ist eine Eigenschaft, die Werke v.a. toter Künstler mit „Land“ im weiten Sinne der ökonomischen Klassiker gemeinsam haben (hierzu zählen auch andere unvermehrbare Güter wie Wasser, die Atmosphäre, die biogenetischen Ressourcen, das elektromagnetische Spektrum etc.). Vordergründig betrachtet generiert Kunst – anders als Land – zwar keine ökonomischen Renten. Allerdings erzeugt Kunst  – ganz ähnlich wie Land –doch einen permanenten (Netto-) Nutzenstrom für den Kunstkonsumenten. Und somit macht sein Wertsteigerungspotenzial es zu einer interessanten Assetklasse.

Ein weiterer Grund für den Rekordpreis, dass die Notenbanken in den letzten Jahren die Schleusen für neue Liquidität weit geöffnet haben, die verzweifelt nach Anlagemöglichkeiten sucht. Es ist kein Zufall, dass Aktien (die als indirekte Investments in „Land“ i.w.S. betrachtet werden können), Grund und Boden wie auch Kunst (v.a. toter Künstler) in letzter Zeit Höchstpreise erzielen. Bei Licht besehen ist dies eigentlich wenig Grund zur Freude, sondern vielmehr ein erkennbares Symptom einer volkswirtschaftlichen Blasenkrankheit (s. auch den diesbezüglichen Beitrag von Johann Walter in diesem Blog). Das Geld in der Finanzstratosphäre steht aber für reale Transaktionen nicht zur Verfügung – die Wirkung für die Realwirtschaft ist nicht viel anders, als ob es unter der Matratze läge. Zudem ist volkswirtschaftlich gesehen „Sparen“ in Kunst (von toten Künstlern) wie auch in Land (und übrigens auch in Aktien, hierzu mehr in einem späteren Beitrag) eigentlich gar nicht möglich. „Sparen“ bedeutet nämlich den Aufbau von Werten in Periode 1 und den Verbrauch dieser Werte in Periode 2 – also einen Transfer von realen Werten von der Gegenwart in die Zukunft zum Zwecke des späteren Verbrauchs. Letzteres ist bei den genannten Vermögenswerten aber nicht möglich. Ihr Preis kann aufgeblasen werden – sticht aber die Notenbank mit der Zinsnadel in diese Blase, platzt sie auch wieder – zumeist mit beträchtlichen realwirtschaftlichen Folgewirkungen.

Damit stellt sich – ähnlich wie bei Land – auch bei Kunst die Frage, ob Privateigentum hieran wirklich der Weisheit Letzter Schluss ist. Freilich, bei Kunst liegt der Fall ein wenig problematischer. Zunächst geht es darum „Kunst“ (hierin steckt das Wort „Können“) von bloßer „Wunst“ („Wollen“) zu unterscheiden. Hierfür ist die Zahlungsbereitschaft von Kunstfreunden freilich kein schlechter Indikator. Andererseits: Rechtfertigt dies das Privateigentum? Für den Künstler selbst hat Privateigentum an seinen Werken ähnlich sinnige allokative Konsequenzen wie Privateigentum an Land: Es sichert sein Überleben theoretisch erst dann, wenn er tot ist.

Und: Zur Wertschätzung der Kunst bedarf es nicht nur des künstlerischen Talents; vielmehr muss es auch in die Kultur der Gemeinschaft der Kunstkonsumenten eingepasst sein. Erst der Geschmack der Letzteren macht den Wert der Kunst aus. Vor diesem Hintergrund sollte auch die Frage erlaubt sein, wie sinnvoll es ist, durch Privateigentum an Kunstwerken gerade diese Gemeinschaft der “Wertschätzenden” auszuschließen. Nichts machte dieses Problem so deutlich wie die verzweifelte Aktion der Basler Bürger im Jahre 1967, als diese einem Kredit von 6 Mio. Schweizer Franken zustimmten, um zwei Picasso-Werke wieder ins Basler Kunstmuseum zurückzuholen. Diese waren damals Leihgaben von privater Hand und sollten aus finanzieller Not veräußert werden. Die 6 Mio. Franken waren 1967 übrigens eine gewaltige finanzielle Last – auch für Basel.

Also: Genau wie Land wird Kunst erst durch die Gemeinschaft in Wert gesetzt, genau wie Land wirft beides einen dauerhaften (Netto-) Nutzenstrom (also eine Art “Rente”) ab. Genau wie in Wert gesetztes Land ist Kultur ein Gemeinschaftswerk. Privateigentum an Land und seinen Renten ist daher genauso widersinnig wie Privateigentum an Kunst und seinen Nutzen, da es gerade die Inwertsetzenden von der Nutzung ausschließt. Der Sinn des Privateigentums, durch die individuelle Zurechnung dieses Nutzens eine Reproduktion anzureizen, geht bei Land wie bei Kunst (toter Künstler) ins Leere.

Als alternatives Regime wäre beispielsweise denkbar, dass Privateigentum an Land und “gelisteter” Kunst als „no go“ erklärt wird – „privare“ stammt bekanntlich aus dem Lateinischen und bedeutet „rauben“. Hierzu müsste von fachkundiger Stelle ein Verzeichnis über die Künstler erstellt werden, deren Werke als Vermögensanlage infrage kommen. Statt Privateigentum könnten Nutzungsrechte an deren Werken erworben werden: Solange ein Künstler noch lebt, mag man diesem für die Nutzung eines Werkes ein Entgelt zahlen, das dieser behalten kann. Dies würde wahrscheinlich gerade jungen lebenden Künstlern zugutekommen. Allerdings wird damit nur ein Nießbrauch erworben: Stirbt der Künstler, fällt der Kunstgegenstand automatisch und ohne Entschädigung an Vater Staat zurück. Wer die Kunstgegenstände zurückbehält, begeht Diebstahl an der Allgemeinheit. Der Verkauf dieser Gegenstände wäre Hehlerei, Eigentum könnte nicht erworben werden. Der Staat seinerseits vergibt allenfalls Nutzungsrechte an Werken toter Künstler nur auf Zeit – im Wege einer Auktion (falls sich jemand unbedingt den Picasso ins Wohnzimmer hängen und damit die Gemeinschaft von der Nutzung des gemeinschaftlichen Kulturgutes ausschließen will). Ansonsten sollten Kunstwerke dort stehen, wo sie hingehören: Im Museum.

Privateigentum an Kunst und die damit verbundenen Ausschlussrechte sind symptomatisch für eine (Un-) Kultur, die auf Diebstahl an der Allgemeinheit begründet ist. „Eigentum ist Diebstahl“ – dieses Wort Proudhons gilt nicht nur für Land, sondern auch für Kunst.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.doc

4 thoughts on “Eigentum ist Diebstahl – auch an Kunst”

  1. Ich wäre da vorsichtig. Es ist richtig, dass Kunstgegenstände ein paar der Eigenschaften von Land i.w.S. teilen, andere aber nicht und das wurde hier gar nicht beleuchtet (shame on you):

    Im Gegensatz zu Boden und natürlichen Ressourcen, sowie Geld, ist Kunst nicht notwendig, um am marktwirtschaftlichen Prozess teilzunehmen. Außerdem zählt das bekannte Argument von Mill (no man made the land) hier nicht: wenn Kunst privat angefertigt wurde, verliert niemand etwas, wenn er davon ausgeschlossen wird, denn ohne das Zutun des Künstlers wäre es ja gar nicht da.

    Abgesehen von diesen Unterschieden eröffnet sich noch ein weiteres Problem, das Sie zwar kurz angerissen, aber nicht konsequent verfolgt haben: Was ist Kunst und was nicht? Hier liegt auch der Unterschied zu Patenten. Während relativ klar ist, was als Erfindung bezeichnet werden darf, liegt Kunst bekanntermaßen „im Auge des Betrachters“. Ich bin wie Sie ein Anhänger der Kunst-kommt-von-Können-Fraktion. Aber ich denke da etwas weiter und sehe z.B. auch eine mitreißende Rede oder sportliche Höchstleistungen als „Kunst“ an, d.h. Kunst als einen Qualitätsbegriff für außerordentliche, im Kommenden unter denselben Umständen kaum zu wiederholende Werke/Leistungen und nicht als absolute Kategorie (Malerei ist per se keine Kunst). Demzufolge wäre auch „Künstler“ aus meiner Sicht kein Beruf, sondern ein gesellschaftlicher Titel.

    Insgesamt verstehe ich auch die Problematik nicht ganz, vielleicht bin ich auch zu naiv: Wer sein Geld nicht zur Bank bringt und so spart (ohne Risiko), der kann auf Sachwerte wie Gemälde gerne ausweichen, muss dann aber immer auch das Risiko für Blasenbildung und Preisschwankungen mittragen, wenn er eine „Rendite“ will. Ich setze hier voraus, dass die Geldreform mit der neuen Zinsstruktur bereits vorhanden ist. Nochmal: ich sehe hier kein ernsthaftes Problem wie bei den oben angeführten Dingen, weil „Kunst“ nicht notwendig ist, um an der Marktwirtschaft teilzunehmen.

  2. Hallo,
    die Argumente sind gut, und mich freut, dass eine Diskussion zustande kommt. Was das Mill-Argument betrifft, würde ich ja auch aus genau diesem Grunde befürworten, dass Nießbrauchsrechte an Kunstgegenständen direkt von LEBENDEN Künstlern für die private Verwendung erworben werden können. Bei toten Künstlern verhält es sich anders – und ich bin schon der Meinung, dass der Menschheit etwas entgeht, wenn man von Kunst und Kultur ausgeschlossen wird. Dies auch, wenn es sich dabei nicht um das Wirtschaftsleben, sondern “nur” um Kultur handelt. Aber ist der Mensch ohne Kunst und Kultur überhaupt ein Mensch?
    Sie haben vollkommen Recht, wenn Sie auf die Subjektivität der Kunst hinweisen. Aus diesem Grunde habe ich ja eine “Listung” von Künstlern vorgeschlagen, deren Werke gemeinhin als wertvoll angesehen werden. Nicht jeder Fußabdruck, den ein Dackel nach dem Durchlatschen eines Farbkleckses hinterlässt, sollte unter “Kunst” subsumiert werden können.
    Was die Relevanz des Themas angeht, verweise ich noch einmal auf den Blogbeitrag von Johann Walter. “Investitionen” in Kunstgegenstände sind ähnlich wie Investitionen in andere Bestandsassets Gelder, die für den realwirtschaftlichen Kreislauf nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie zirkulieren in einer Parallel-Stratosphäre und erschweren die Steuerbarkeit der Geldwirtschaft. Zugegeben ist es kein so dringliches Problem wie das mit Grund und Boden im engen Sinne, aber man sollte sich – im Walter’schen Sinne – über sämtliche “Löcher im Reifen” Gedanken machen.
    Dirk Löhr

    1. Zum Mehrwert von Kultur nur so viel: Ich bestreite nicht den Nutzen für die Gesellschaft durch Kultur, sondern die Ansicht, „Künstler“ wäre ein Beruf.

      Die heutige Industrialisierung von Kultur (Musikindustrie, Filmindustrie usw.) ist aus meiner Sicht keine Sache des Eigentums, sondern einer Knappheit an Freizeit. Ich gehe davon aus, dass der Grenznutzen von 8-10h harter Arbeit negativ ist und 4-5h eher dem Optimum entsprechen. Im Zuge einer Geldreform per Demurrage-Währung ist zu erwarten, dass der Preis von Kapital relativ zu Arbeit aufgrund der niedrigen Zinsen sinkt, die durchschnittliche Arbeitszeit damit langfristig fällt. So wäre die heutige Knappheit an Freizeit, die solche Auswüchse erst notwendig macht, halbwegs überwunden.

      Wir drehen uns aber im Kreis, solange wir nicht eindeutig definiert haben, was genau als Kunst zu bezeichnen ist. Sie beschränken sich vorerst auf bildende Kunst, also Gemälde, Skulpturen etc. Im Gegensatz zu Filmen, Musik usw. sind diese Gegenstände auch im digitalen Zeitalter nur bedingt replizierbar, weswegen sie als Vermögensanlage in Frage kommen, wie Sie richtig dargestellt haben. Demzufolge müsste der Kunstbegriff hier auf alles gefasst werden, was diese Eigenschaft aufweist.

      Akzeptieren wir diese Definition und die von Ihnen angedachte Maßnahme, tut sich für mich aber ein anderes Thema auf: Wer nimmt diese Listung vor? Wer bestimmt, was gelistet wird und was nicht? Wenn Sie jetzt eine Abstimmung anbieten, muss ich weiter fragen: Wer stimmt ab? In welchem Einflussbereich (Bund, regional, kommunal usw.)? Sie wissen, dass direkte Demokratie nur in kleinen Dimensionen funktioniert und dass auf der anderen Seite, wenn wir von einem demokratischen Entscheidungsprozess absehen, die entsprechenden Anlaufstellen anfällig wären für Lobbyismus und dergleichen.

      Im Übrigen Glückwunsch zu einer These, mit der man öffentlichkeitswirksam provozieren könnte. Machen Sie was draus!

  3. Ich hoffe, dass eine ähnliche Diskussion auch einmal öffentlich geführt werden kann – sie ist gut und konstruktiv, und freut mich.
    Was ist Kunst? Man kann und muss die Frage gar nicht beantworten. Es reicht eine öffentliche “Hitliste” an neutraler Stelle, bei der die lebenden Künstler ihre entgeltlich abgegebenen Werke melden. Wenn es dann noch Vorschriften (wie heute in der Abgabenordnung) gibt, die einen Einblick in die finanziellen Verhältnisse der Erwerber ermöglichen, (wo kommt das Geld für den Kauf der Nutzungsrechte eigentlich her?) muss man auch keine Sorge haben, dass vorgetäuschte Geschäfte zu vorgetäuschten Konditionen gemeldet werden.
    Ich hatte mich mit dem Blogbeitrag vorerst tatsächlich nur auf bildende Kunst bezogen. Allerdings: Wie kommen die Vermögen einer Madonna, einer Lady Gaga etc. zustande? Durch Schutzrechte, die Patenten und damit auch “Land” relativ ähnlich sind (wahrscheinlich kommt noch in dieser Woche ein Blogbeitrag hierzu). Dies ist m.E. unnötig. Auch Musik ist ein Kulturgut, das frei zugänglich sein sollte. Es gibt durchaus Alternativen zum Status quo (Kulturflatrate etc.), über die auch Filme und Musik produziert werden könnten. Ich bin überzeugt davon, dass mit Abschaffung der Schutzrechte auch viel Schund vom Markt verschwinden würde – um einem nahe liegenden Einwand zu begegnen. Das wäre allerdings das Ende von Hollywood – ist das aber ein Grund zur Trauer?
    Ihr eingangs gemachter Einwand, dass “Künstler” nicht unbedingt ein Beruf sein sollte, widerspricht dem Gesagten nicht. Ich würde hier aber nichts reglementieren – wenn es hervorragende Künstler gibt, sollen diese auch Vollzeit mit Kunst ihr Brot verdienen dürfen.

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