Dirk Löhr
Die süddeutsche Zeitung vom 14. Januar 2019 berichtet von einem Kompromissvorschlag der grünen Finanzministerin Monika Heinold im festgefahrenen Streit um die Grundsteuer. Die Unionsfraktion blockiert den Reformvorschlag von Bundesfinanzminister Scholz. Dieser läuft im Prinzip auf ein Update des gegenwärtigen Einheitswertverfahrens hinaus. Gegen dieses “Bürokratiemonster” wird von der Unionsfraktion die auch von der Immobilienwirtschaft befürwortete Flächensteuer ins Feld geführt, welche die geringwertige Immobilie in einer Randlage genauso besteuert wie die hochwertige in zentraler Lage, wenn nur die Fläche dieselbe ist. Hier macht die SPD-Bundestagsfraktion aber nicht mit. Heinold möchte die Blockade mit einem eigenen Konzept auflösen: Sie schlägt vor, dass die Grundsteuer wertorientiert anhand der Bodenrichtwerte und pauschaler Mieten ermittelt wird. Viel mehr ist noch nicht bekannt. Doch selbst dieses Wenige wirft Fragen auf:
- Zuerst die nach dem Belastungsgrund: Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Urteil vom 10.4.2018, dass der Belastungsgrund benannt und realitäts- und gleichheitsgerecht umgesetzt werden müsse. Dabei sollte der Belastungsgrund möglichst nicht dem bereits existierender Steuern (hier v.a. der Einkommensteuer sowie der zwar ausgesetzten, aber immer noch existierenden Vermögensteuer) entsprechen.
- Die pauschale Quadratmeter-Miete für eine Immobilie in München kann nicht dieselbe wie im bayerischen Wald sein; diejenige für Einfamilienhäuser kann nicht derjenigen für eine Mietwohnung entsprechen. Hier wird Heinold genauso wie im Scholz-Vorschlag zu differenzieren haben. Wie soll hier eine Vereinfachung stattfinden?
- Die Miete muss auf eine Fläche angewendet werden (Wohn- oder Nutzfläche). Hier liegt der Hase eigentlich im Pfeffer. Mittlerweile wächst auch im Bundesfinanzministerium die Erkenntnis, dass die Flächenermittlung alles andere als trivial ist – und auch die von der Union befürwortete angeblich so einfache Flächensteuer eben tatsächlich gar nicht so einfach. Auch die einfache Übernahme der gegenwärtigen Flächen aus den Einheitswertbescheiden bietet keine Lösung, da diese teilweise nicht fortgeschrieben und auch z.T. nach Standards berechnet wurden, die heute nicht mehr in Anwendung sind. Es wäre aber ein Unding, den Steuerpflichtigen mit der Ausmessung der Flächen zu belasten (es ist auch keineswegs gesichert, dass die steuerlich relevante Fläche mit derjenigen identisch ist, die sich in den Bauplänen befindet). Was hat Frau Heinold hier an Vereinfachungen vorgesehen, welche Standards sollen angewendet werden? V.a. im gewerblichen Bereich stellt die Flächenermittlung ein Problem dar. Man mache sich bei dem Kraftwerk im Bild unten einmal bitte die Mühe, die Betriebsvorrichtungen auszusondern und die Fläche der Gebäude zu errechnen:

- Apropos Gewerbe: Der Scholz-Vorschlag erkannte immerhin, dass es gerade hier viele Immobilien gibt, für die überhaupt keine Miete zu ermitteln ist und sah als “Auffangverfahren” hier die Ermittlung eines Sachwertes vor. Bislang hört man hierzu im Kompromissvorschlag nichts. Wie soll mit Immobilien verfahren werden, für die sich keine Miete ermitteln lässt?
- Schließlich wollte Scholz – in Anlehnung an die Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV – auch eine Marktanpassung durchführen. Im Ertragswertverfahren sollte dies über typisierte Liegenschaftszinssätze geschehen, im Sachwertverfahren über typisierte Sachwertfaktoren, wie sie schon heute bei der Bedarfsbewertung vorgesehen werden. Ohne diese Verkomplizierung entfernt man sich in Niveau und Struktur von den Verkehrswerten, was gegen das Gebot des Bundesverfassungsgericht (realitäts- und gleichheitsgerechte Umsetzung des Belastungsgrundes) verstoßen könnte. Hier ist allerdings abzuwarten, welcher Belastungsgrund benannt wird.
Also: Es bleibt abzuwarten, was da von grüner Seite noch nachgeschoben wird. Auf Grundlage der bislang vorliegenden wenigen Informationen ist jedenfalls nicht abzusehen, wie der grüne Vorschlag die Probleme, an denen der Scholz-Vorschlag nunmehr zu scheitern droht, aus der Welt schaffen kann.
Es ist bedauerlich, dass gerade die Grünen offenbar mehrheitlich nicht erkennen, dass
- die Problematik der Grundsteuer in der Erfassung des Gebäudes liegt und dementsprechend hieran festhalten;
und
- dass es bei der Grundsteuerreform um wesentlich mehr als die Sicherung der zweitwichtigsten Steuerquelle der Kommunen geht: Nämlich um eine Weichenstellung, hin zu einer Entlastung von Arbeit und produktiven Investitionen, und statt dessen zu einer höheren Belastung der Nutzung von Land und Natur.
Das Mittel wäre die von der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” vorgeschlagene Bodenwertsteuer. Der Vorschlag ist ausgereift, ja sogar praktisch erprobt, theoretisch durchdacht (mehr als 10 Wirtschafts-Nobelpreisträger aus verschiedenen politischen Lagern sprachen sich hierfür aus) – aber das Motto lautet offenbar: Warum einfach, gerecht, effizient, wenn es auch kompliziert, ungerecht und ineffizient geht.
Eigentlich sollten die Grünen der geborene Anwalt für eine solche Weichenstellung sein.