BFH watscht Bundesgrundsteuer ab

Dirk Löhr

In zwei Beschlüssen (vom 27. Mai und vom 13. Juni 2024) hat jüngst das Bundesverfassungsgericht die Bundesgrundsteuer abgewatscht. Dabei hatte sich der BFH noch nicht einmal in der Sache geäußert. Es müsse jedoch der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Wertes möglich sein, so der BFH. Ich hatte genau dies in der öffentlichen Expertenanhörung im September 2019 im Bundestags-Finanzausschuss gefordert; allerdings hatten unsere Volksvertreter ihre Ohren auf Durchzug gestellt. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass da noch wesentlich mehr kommt, wenn die höchsten Gerichte erst einmal ins Inhaltliche gehen.

Im Übrigen: Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (Bodenwertsteuer) sieht den Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes vor.

Hansa PowerBridge wird nicht gebaut

Dirk Löhr

Ein weiteres Mal wird die deutsche Energiewende zurückgeworfen. Wie u.a. der Tagesspiegel berichtet, wird die 700-Megawatt-Stromleitung Hansa PowerBridge nicht gebaut. Das Investitionsvolumen wurde mit 600 Mio. Euro veranschlagt und hätte je zur Hälfte von der deutschen 50 Hertz und Svenska Kraftnät aufgebracht werden sollen. Die schwedische Regierung hat der Untersee-Stromleitung zwischen Schweden und Deutschland aber nunmehr die Genehmigung verweigert. Der deutsche Strommarkt sei nicht effizient genug, und Südschweden habe ohnehin schon ein hohes Stromdefizit, so die schwedische Energieministerin Ebba Busch. Dies könnte zu höheren Preisen in Schweden führen und den dortigen Strommarkt destabilisieren.

Finanzgericht Baden-Württemberg: Bodenwertsteuer ist verfassungsgemäß!

Dirk Löhr

Mit den Urteilen vom 11.06.2024 hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 04.11.2020 verfassungsgemäß ist. Zur Pressemitteilung hier. Damit wurde dem eigentümlichen Verständnis von “Äquivalenz” als Rechtfertigung der Grundsteuer, wie es von Prof. Gregor Kirchhof (Universität Augsburg), dem Steuerzahlerbund und der Immobilienlobby vertreten wird, eine Ohrfeige verpasst. Hiernach hätte der Bodenwert nichts mit der Ausstattung an (punktförmiger) kommunaler Infrastruktur zu tun. Diese Auffassung ist nicht zuletzt deswegen merkwürdig, weil es Bibliotheken von empirischen Untersuchungen (v.a. aus dem Ausland) gibt, welche das Gegenteil belegen. Mit dieser schrägen Auffassung von Äquivalenz wird auch das Grundsteuermodell Bayerns begründet, das sich allein auf die Fläche bezieht. Für ein altes Haus in schlechter, peripherer Lage mit niedrigem (Grundstücks-) Wert muss hier dieselbe Grundsteuer entrichtet werden wie für eine neue Immobilie in einer Top-Lage. Niedersachsen, Hamburg und Hessen korrigieren dieses Modell zwar nach Lage, aber in einer Weise, dass die Bemessungsgrundlage herzlich wenig mit der Relation der Verkehrswerte zu tun hat. Natürlich ließen nach den Urteilen die Gegner nicht lange auf sich warten, die behaupteten, die Bodenwertsteuer würde zu einer Belastungsexplosion führen. Ignoriert wurde hierbei, dass die Bemessungsgrundlage zusammen mit den Steuermesszahlen nur die Belastungsstruktur bestimmt, die Höhe der Steuer aber ausschließlich in der Hand der Kommune (über deren Hebesatzrecht) liegt. Diese werden angesichts der erhöhten Bemessungsgrundlage die Hebesätze entsprechend reduzieren, wenn die Kommunalpolitiker keinen politischen Selbstmord begehen wollen. Ob dies freilich zur erwünschten Aufkommensneutralität führt, ist eher unwahrscheinlich. Das hat allerdings nichts mit der Bodenwertsteuer, sondern mit der finanziellen Situation der Kommunen zu tun. Wir hatten darüber berichtet, dass auch in Ländern mit flächenorientierter Bemessungsgrundlage Klagen über eine voraussichtlich steigende Grundsteuer laut werden. Nach dem Motto “Man muss die Unwahrheit nur oft genug wiederholen, dann wird sie irgendwann geglaubt” wird der Unsinn jedoch weiterhin unverdrossen in die Welt gesetzt.
Mit den Urteilen des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist es noch nicht getan: Es wurde Revision zugelassen (Bundesfinanzhof). Damit bleibt es spannend.