Dirk Löhr
Liebe LeserInnen des Blogs,
einige von Ihnen haben sich schon gefragt, ob es mich überhaupt noch gibt. Im letzten Jahr musste ich meine Blogger-Aktivitäten zurückfahren, um sie dann vorübergehend ganz einzustellen. Tatsächlich war ich laufend unterwegs – ein oder zwei Mal die Woche, zumeist in Berlin.
Im Zug lässt sich zwar zumeist arbeiten, aber eben nicht an Blogs, wenn man angesichts der fantastischen digitalen Infrastruktur in diesem Lande kaum Internetverbindung hat (allein mit vergeblichen Versuchen, Mails abzusenden, kann man die Zeit zwischen dem Saarland und Berlin auskömmlich füllen). Und daneben gibt es ja schließlich auch noch die Lehrveranstaltungen und die Forschungsprojekte an der Hochschule, die bearbeitet werden wollen … Die Corona-Epidemie hat zumindest insoweit etwas Gutes, als dass die betreffenden Aktivitäten voll ausgebremst wurden und nun wieder ein wenig Zeit für diesen Blog ist.
Ich möchte an dieser Stelle kurz über einige wichtige Aktivitäten berichten:
- Im Jahr 2018 wurde unter der Führung des Bundesinnenministeriums (organisiert und durchgeführt von BBSR und DV) ein “Fachdialog Erbbaurecht” eingerichtet (Link zur Ergebnisdokumentation: https://www.die-wohnraumoffensive.de/fileadmin/user_upload/aktivitaeten/veroeffentlichungen/B%C3%BCndnis_Fachdialog_Erbbaurecht.pdf), bei dem ich Mitglied war. Hier wurden große Fortschritte v.a. bezüglich des konzeptionellen Verständnisses von Erbbaurechten erzielt. Es steht zu hoffen, dass die kommunale Praxis hieran anknüpft.
- Im selben Jahr wurde die “Baulandkommission” von der Bundesregierung eingesetzt (Übersicht: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2019/07/20190702-Baulandkommission.html) . Auch hier war ich festes Mitglied. U.a. flossen die Ergebnisse des Fachdialogs Erbbaurecht hier ein. Die anstehende Novellierung des Baugesetzbuches dürfte durch die Ergebnisse der Kommission maßgeblich beeinflusst werden. Die Arbeit der Baulandkommission wurde – zu Recht – stark kritisiert. Angesichts der heterogenen Besetzung der Kommission (mit einem Übergewicht der Immobilien-Lobby) war es für mich jedoch ein kleines Wunder, dass überhaupt Ergebnisse erzielt wurden, die im Ansatz in die richtige Richtung weisen. Dies ist nicht zuletzt der Führung der Kommission unter dem damaligen Staatssekretär Marco Wanderwitz (CDU, Vorsitzender) und besonders auch der Hamburger Bausenatorin Dorothee Stapelfeld (SPD, stv. Vorsitzende) zu verdanken.
- Im Zuge der Arbeit der Baulandkommission entstand ein enger und anhaltender Kontakt mit Hans-Jochen Vogel, dem ehemaligen Bundesminister, SPD-Vorsitzenden und bodenreformerischen Urgestein. Im Alter von 93 Jahren veröffentlichte dieser 2019 sein Buch “Mehr Gerechtigkeit“. Ich fühlte mich sehr geehrt, dass er mich einlud, die Rede bei der Vorstellung des Buches zu halten (zur Veranstaltung, auf der auch Hans-Jochen Vogel selbst auftrat: https://www.youtube.com/watch?v=BCPmpH-gI80).
- Nach den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde das Grundsteuergesetz im Herbst 2019 reformiert. Dies nahm mich mit einer Vielzahl von Aufsätzen und Fachveranstaltungen in Anspruch (zur Literaturliste: http://www.dirk-loehr.de/literaturverzeichnis.html). Am 11. September 2019 war ich zu einer öffentlichen Expertenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages geladen. Hierbei betonte ich u.a., dass die Ausgestaltung des nunmehr geltenden Bundesrechts nicht verfassungsgemäß sei (zur Stellungnahme: https://www.bundestag.de/resource/blob/656414/63eef7068bf5865dcbb54fb42092a9c0/13-Prof-Loehr-data.pdf). Besonders freute mich dabei, dass die ebenfalls geladene renommierte Steuerrechtlerin Prof. Johanna Hey sich meine schon in der Zeitschrift für Kommunalfinanzen (2019, S. 169 ff.) dargelegte Argumentation zu Eigen gemacht hatte (zur Stellungnahme von Frau Hey: https://www.bundestag.de/resource/blob/656092/1417af2f0455d387d0484f5393ec26c5/09-Prof-Hey-data.pdf ). Auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages schlossen sich der Argumentation im Wesentlichen an (zum Gutachten: https://www.bundestag.de/resource/blob/664158/f3fd0a20847629b3fa63fbfccc42fb62/WD-4-119-19-pdf-data.pdf). Mit großer Sicherheit ist über die Grundsteuer noch nicht das letzte Wort des Bundesverfassungsgerichtes gesprochen.
- Positiv am Reformpaket zur Grundsteuer war jedoch, dass auf Drängen Bayerns eine Länderöffnungsklausel in das Grundgesetz implementiert wurde (Art. 72 III Nr. 7 GG). Im Rahmen der Öffnungsklausel ist es den Bundesländern möglich, eigene Grundsteuermodelle zu fahren – so auch die Bodenwertsteuer, wenn der politische Wille hierzu vorhanden ist. Die für die Öffnungsklausel nötige Verfassungsänderung bedurfte jedoch auch der Zustimmung der Oppositionsparteien. Im Vorfeld der Abstimmung stand ich im Austausch mit den Freien Demokraten – obwohl diese größtenteils das von mir bekämpfte bayerische Flächenmodell vertreten, sah ich v.a. die FDP als ein Bollwerk gegen drohendes Ungemach: Dies war eine unsinnige parallele Steuererklärung, die für solche Bundesländer drohte, welche die Öffnungsklausel in Anspruch nahmen. Hintergrund war der Finanzausgleich, der auf Grundlage des Bundesmodells vorgenommen werden sollte. Meine Warnung, dass dies die Öffnungsklausel ad absurdum führen könnte, stieß bei der FDP auf offene Ohren. Tatsächlich erteilte die FDP ihre Zustimmung nur, nachdem dieser Unsinn weg verhandelt wurde.
- Kontinuierlich war ich zusammen mit meinem unentwegten Sprecher-Kollegen Ulrich Kriese im Rahmen der Initiative “Grundsteuer: Zeitgemäß!” als Anwalt der Bodenwertsteuer aktiv. Neben einer Vielzahl von Einzelgesprächen nahmen wir auch auf Veranstaltungen von Parteien auf Bundes und Landesebene teil. Zudem führten Ulrich Kriese und ich (zusammen mit den ehemaligen Koordinatoren Henry Wilke und Philipp Heuer) u.a. Gespräche mit dem Hamburger Finanzsenator Dressel, der grünen Finanzministerin von Schleswig-Holstein Heinold und zuletzt mit Finanzsenator Kollatz aus Berlin. Unsere Aktivitäten fielen wenigstens in Baden-Württemberg auf fruchtbaren Boden. Die grüne Finanzministerin Sitzmann hatte in 2019 einen Entwurf für ein Landesgrundsteuergesetz ausarbeiten lassen, das eine Bodenwertsteuer vorsieht. Allerdings war das Modell in der Regierung umstritten; die CDU als Koalitionspartner konnte sich hiermit nicht anfreunden. Am 31.01.2020 fand eine Expertenrunde der Landesregierung statt, bei der auch ich geladen war. Als Sachverständige waren weiter auch Prof. Hey, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Eichberger, der Ökonom Prof. Horst Zimmermann (Mitglied des wissenschaftlichen Beirates des Bundesfinanzministeriums) sowie der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft Eigenthaler geladen. In dieser Runde wurde der Landesregierung Baden-Württemberg einvernehmlich von einer Übernahme des “Bundesmodells” abgeraten. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden von den anwesenden Juristen auch gegenüber Modellen geäußert, welche Wert- und Flächenmodelle kombinieren (leider betrifft dies auch das von unserer Initiative befürwortete Difu-Modell, das Bodenwert und Bodenfläche in eine Bemessungsgrundlage zusammenführt). Gegen die reine Bodenwertsteuer wurden jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken laut. In der Runde kam der Vorschlag auf, die Grundsteuerbelastung nach Wohnen und Gewerbe zu differenzieren; die rechtliche Durchführbarkeit wird noch überprüft. Auch der Städtetag Baden-Württemberg unterstützt das Bodenwertmodell (hierbei spielte auch der grüne Tübinger OB Boris Palmer eine maßgebliche Rolle). Mittlerweile hat sich die Koalition zwar auf das Bodenwertmodell geeinigt, erhält aber noch starken Gegenwind von Teilen der CDU und der Grundeigentümer-Lobby. Die weitere Entwicklung wird abzuwarten sein, es besteht aber Grund zu verhaltenem Optimismus.
- Schließlich ist auch vom Ausschuss Bodenpolitik der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung zu berichten, dem ich ebenfalls als Mitglied angehöre. Diese führt die bodenreformerische Agenda unter der Leitung von Stephan Reiß-Schmidt (auch einer der Gründer der Münchner Initiative für ein soziales Bodenrecht) und Ricarda Pätzold (Difu) weiter und versucht, diese in den politischen Raum zu tragen.
- Erfreulich ist auch die Arbeit des Arbeitskreis Raumentwicklung, Bau, Wohnen der Friedrich-Ebert-Stiftung, dem ich seit 2020 angehöre. Dieser Kreis trägt die betreffenden Themen auch in die SPD, die hier lange Zeit inaktiv war.
Die genannten Anstrengungen fanden auch einen medialen Widerhall. Anzuführen sind u.a. Sendungen in Monitor, in Panorama 3 (NDR) in Frontal 21 (Grundsteuer) oder eine Sendung im Rahmen “Die Story im Ersten” (Bodenthema allgemein). Ebenfalls wurde in Rundfunk und Zeitungen umfänglich über das Thema berichtet.
Das war’s in aller gebotenen Kürze. Die geneigten Leser können mein zwischenzeitiges Schweigen hoffentlich nachvollziehen. Es ist einerseits gut, dass das Corona-Virus uns alle “entschleunigt” und auch mir Gelegenheit gibt, den Blog nun wieder zu bedienen. Allerdings dürfte auch der Immobilienmarkt im Zuge der Corona-Krise durcheinander geworfen werden. Dahinter stehen zu einem großen Teil wirtschaftliche Dramen – andererseits erschwert dies nun auch Modelle wie das von Airbnb, die mit zur Verknappung von dringend benötigtem Wohnraum beitragen. Die große Schattenseite: Unseren Aktivitäten wurde durch die Corona-Krise natürlich das Momentum genommen. Umso mehr gilt es, auch in Zukunft nicht nachzulassen, selbst wenn andere Themen nunmehr zeitweise in den Vordergrund geraten.
Danke für das Update. Gut zu sehen, dass Sie in den wichtigen Arbeitsgruppen mit dabei sind. Die aktuelle Krise zeigt womöglich auch einige Schwächen des derzeitigen Bodenmanagements auf (Renditefokusierung, Verschuldung etc.)