Ökonomische Rente und ressourcenbasiertes Grundeinkommen

Dirk Löhr

Bei ökonomischen Renten handelt sich um Einkommen, denen keine Aufwendungen gegenüberstehen. Die Eigentümer von Grund und Boden beziehen eine Bodenrente aufgrund von Standortvorteilen, die Eigentümer anderer natürlicher Ressourcen und Rohstoffe aufgrund von Kostenvorteilen bei der Förderung und die Eigentümer eines Funk- oder Schienennetzes oder von Patenten aufgrund ihrer Monopolposition. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Gemeinsam ist all diesen Gegenständen, dass der marktwirtschaftliche Wettbewerb nicht greift. Wenn sich z.B. mehr Nachfrage auf den Boden richtet, kann dieser nicht beliebig vermehr oder ersetzt werden. Es steigen nur die Renten und Werte – die privaten Eigentümer freuen sich.

Wenn den Eigentümern dieser Assets auch keine Aufwendungen entstehen – so gibt es doch nichts umsonst. Ohne die öffentlich finanzierte Infrastruktur etc. ist Grund und Boden nichts wert, ohne das öffentlich finanzierte (Hoch-) Schulwesen gäbe es keine Patente etc. Die Inwertsetzung wird also meist öffentlich getragen.

Und schließlich: Der Eigentümer von Grund und Boden muss dieses nicht bebauen, der Eigentümer eines Netzes muss seinen Konkurrenten keinen Zugang gewähren (zumindest nicht, wenn keine entsprechende Regulierung existiert), der Inhaber eines Patentes muss dieses nicht verwerten. All diese Assets können zum Gegenstand wirtschaftlicher Blockaden gemacht werden. Die Inhaber der betreffenden Assets haben hierfür zumeist gute wirtschaftliche Gründe (i.d.R. Wertsteigerungen) – und die Einkommensausfälle tragen nicht sie, sondern andere.

Ein wunderbares System: Der Nutzen aus all den genannten Monopolen wird von starken, gut organisierten Spielern eingesackt, die ein inniges Verhältnis zu den politischen Entscheidungsträgern pflegen. Die Kosten werden auf schlecht organisierte Gruppen abgewälzt. Die am schlechtesten organisierte Gruppe ist dabei die Allgemeinheit. Dies ist das Grundgesetz der Rentenökonomie.

Genau genommen zahlt die Allgemeinheit zunächst einmal doppelt:

– In Höhe der ökonomischen Renten, die mit mehr als 200 Mrd. Euro pro Jahr (2010) ungefähr der Zinsbelastung in der Wirtschaft entsprechen.

– In Gestalt der Kosten für die Inwertsetzung der kritischen Assets, die v.a. über Lohn- und Mehrwertsteuer sowie eine Reihe von Bagatellsteuern die Öffentlichkeit diffus belastet. Während Renten und Zinsen mit zusammen rund 420 Mrd. Euro pro Jahr (2010) mehr als 23 % des Volkseinkommens ausmachen, tragen die Bezieher dieser leistungslosen Einkünfte nur rd. 5 % zur Finanzierung des Gemeinwesens bei.

Hinzu kommen noch mittelbare Kosten:

– Die Steuerbelastung führt zu Entmutigungseffekten (ökonomischen Zusatzlasten). Diese werden unterschiedlich hoch eingeschätzt, können jedoch bis zu 50 Mrd. Euro jährlich betragen.

– Über die Verzichtskosten, die wegen des mangelnden Zugangs zu Standorten, geistigen Eigentumsrechten, Ressourcen etc. entstehen, kann nur spekuliert werden.

Nutzen und Kosten sind bei den genannten Monopolen entkoppelt. Funktionieren kann diese Entkoppung aber nur über eine gemeinhin gepriesene Institution: Den Steuerstaat. Steuern sind – zumindest im deutschen Rechtsverständnis – nämlich als Abgaben definiert, denen kein Anspruch auf Gegenleistung gegenübersteht (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung). Der Steuerstaat ist also durch eine Entkopplung von Einnahmen und Ausgaben definiert. Werden Nutzen und Kosten entkoppelt, sind aber Marktversagen (externe Kosten) und auch Staatsversagen (leichtfertiger Umgang mit Steuergeldern etc.) die Folge; die Manifestationen dieser Fehlentwicklungen sind vielfältig.

Wie aber könnte man die ökonomischen Renten sinnvoll nutzen? Die Remedur ist im Grunde genommen einfach: Die ökonomische Rente, die durch Gemeinschaftsleistungen überhaupt erst entsteht, muss abgeschöpft und der Gemeinschaft zugeführt werden. So einfach dies auch klingen mag – so schwierig ist es umzusetzen: Erforderlich ist nämlich ein tiefer Eingriff in die Eigentumsrechte, eine Abschaffung von Privilegien. Und, wie Fred Harrison einmal bemerkte:“Our culture is dedicated to preserving the privatisation of rent“.Dennoch: Die Eigentumsrechte an allem, was der Mensch nicht geschaffen hat oder gemeinschaftlich in Wert gesetzt wurde (Boden, Ressourcen, Wasser, Wissen, Geld etc.) gehören in öffentliche Hand.Dies betrifft Wiege und Bahre des Wirtschaftens. Hingegen soll der Staat seine Finger von dem lassen, was der Mensch durch seine Anstrengungen geschaffen hat. Vor allem soll er sich aus den wirtschaftlichen Abläufen heraushalten.Durch die Abschöpfung der ökonomischen Renten können aber nicht nur Nutzen und Kosten wieder gekoppelt werden.Darüber hinaus besagt das in der Finanzwissenschaft weithin anerkannte „Henry George-Theorem“, dass die eingesammelten ökonomischen Renten zur Staatsfinanzierung ausreichen sollten. Dementsprechend wollte der amerikanische Bodenreformer Henry George die Finanzierung des Gemeinwesens auf die ökonomische Rente begründen und alle anderen Steuern abschaffen („Single Tax“).

Aber: Ergibt es wirklich Sinn, dass der Staat die gesamten ökonomischen Renten einbehält? Die ökonomischen Renten können auch als ein sozialer Überschuss (nicht im wohlfahrtsökonomischen Sinne) interpretiert werden. Der Bodeneigentümer bekommt ein Residuum, also alles, was übrig bleibt, nachdem Kapital und Arbeit bezahlt wurden. Mit anderen Monopolen verhält es sich ähnlich.

Meines Erachtens liegt es nahe, diesen sozialen Überschuss zu großen Teilen auszuschütten. Der Staat sollte nur die Beträge einbehalten, die für die Kernaufgaben: Bereitstellung von Planung, Infrastruktur (fixe Kosten von Krankenhäusern, Feuerwehr, Schulen, Universitäten, Schwimmhallen etc.) und Sicherheit notwendig sind. Die Ausschüttung des verbleibenden sozialen Netto-Überschusses läuft auf ein durch die ökonomische Rente finanziertes Grundeinkommen hinaus („ressourcenbasiertes Grundeinkommen“).

Aus dem ressourcenbasierten Grundeinkommen können die Bürger v.a. den Zugang zu staatlichen Leistungen finanzieren. Diese sollten nicht vollkommen frei zur Verfügung stehen, um Verschwendung zu vermeiden. Vielmehr fragt der Bürger die Leistungen bei Bedarf nach und zahlt einen marktgerechten Preis für die durch ihn verursachten Kosten (Gebühr als Grenzkosten-Preis; die fixen Kosten der Leistungsbereitstellung wären über die Renten abgedeckt). Umgekehrt würden die betreffenden staatlichen Leistungen dem Bürger nicht mehr hoheitlich und bedarfsunabhängig als Verwaltungsakt aufgedrückt.

Es besteht also – anders als im Steuerstaat – insoweit keine Subordination des Bürgers, sondern ein Leistungs-Gegenleistungs-Verhältnis („Abgaben-Mutialismus“). Die bedeutsamsten Gebühreneinnahmen  würde der Staat aber nicht durch Serviceleistungen erzielen, sondern durch die Vergabe von temporären Nutzungsrechten an Boden und anderen Monopolen. Privateigentum an Boden und anderen Ressourcen etc. würde nicht mehr in der heutigen Art existieren.

Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcengerechtigkeit: Nimmt ein Bürger beispielsweise in überdurchschnittlichem Ausmaß Leistungen und Ressourcen in Anspruch, zahlt er mehr an Nutzungsgebühren, als er durch das rentenfinanzierte Grundeinkommen wieder zurückerhält. Ist er ein Durchschnittsnutzer, halten sich Zahlung und Grundeinkommen ungefähr die Waage. Nimmt er die öffentlichen Leistungen in unterdurchschnittlichem Ausmaß in Anspruch, bekommt er über das Grundeinkommen mehr ausgezahlt, als er an Nutzungsgebühren eingezahlt hat.

Der hier propagierte Vorschlag des ressourcenbasierten Grundeinkommens steht u.a. demjenigen von Götz Werner diametral entgegen:  Das ressourcenbasierte Grundeinkommen schafft bewusst gerade kein neues leistungsloses Einkommen (also keine neue, diesmal steuerfinanzierte ökonomische Rente). Der einzelne Bürger trägt zur (Boden-) Rente bei – und bekommt als gleichberechtigter Teilhaber seinen Teil am sozialen Überschuss. Dieser fällt umso höher aus, je weniger er von den Gemeinschaftsgütern in Anspruch nimmt. Sein Anteil am sozialen Überschuss hängt also vom Nettobeitrag an die Gemeinschaft ab.

Man kommt so zu Größenordnung, die bei Weitem nicht existenzsichernd sind (und auch nicht sein sollen) – sie entsprechen eher den Dimensionen, die z.B. durch den Alaska Permanent Funds an die Bürger Alaskas ausgeschüttet werden. So wäre für Deutschland ein ressourcenbasiertes Grundeinkommen in Höhe von rd. 1.500 Euro pro Jahr darstellbar. Dies entspricht ca. 123 Mrd. Euro – ein Betrag, der ungefähr mit dem heutigen jährlichen Mehrwertsteueraufkommen korrespondiert. Dennoch könnte die Mehrwertsteuer komplett und der größte Teil der Einkommensteuer sowie der Bagatellsteuern abgeschafft werden.

Saldiert man Abgaben und Grundeinkommen, würden gerade die produktiv Tätigen und Familien mit Kindern eine immense Entlastung erfahren. Der Vorschlag von Götz Werner läuft hingegen auf eine massive Erhöhung der – regressiv wirkenden – Mehrwertsteuer hinaus. Die Steuermehrbelastung würde einen erheblichen Teil der Einkommens- und Verteilungswirkungen wieder kompensieren. Der Steuerstaat würde gestärkt.

Im Gegensatz zum Vorschlag von Götz Werner zielt das ressourcenbasierte Grundeinkommen nicht auf eine weitere Entkopplung von Einkommen und Aufwand ab, sondern auf eine stärkere Verbindung. Der die ökonomische Rente stützende Steuerstaat soll nicht gestärkt werden, sondern dorthin gebracht werden, wo er hingehört: Auf den Friedhof der Wirtschaftsgeschichte.

Mehr in: D. Löhr (2013), Prinzip Rentenökonomie: Wenn Eigentum zu Diebstahl wird, Marburg 2013. Online: http://www.metropolis-verlag.de/Prinzip-Rentenoekonomie/1013/book.do

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