Mehr Land in öffentliche Hand!

Dirk Löhr

So langsam kämpft sich der Immobilienmarkt aus der Rezession heraus. Verantwortlich für diese waren v.a. ein hohes Zinsniveau und hohe Materialkosten. Hinzu kommen als längerfristig wirkende Hemmnisse überbordende Vorschriften, darunter speziell energetische Anforderungen, die relativ sinnfrei sind (in diesem Blog wurde wiederholt darüber berichtet).

Es dürfte nicht zuletzt der demographischen Entwicklung geschuldet sein (Migration), dass ungeachtet des Einbruchs in der Bautätigkeit die Wohnungsmieten nur eine Richtung kannten und weiterhin kennen: Steil nach oben. In einem funktionierenden Markt wäre als Reaktion mit einem höheren Angebot zu rechnen gewesen – tatsächlich wurde die Zielgröße der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr (davon 100.000 mit Sozialbindung) im letzten Jahr mit weniger als 300.000 neuen Wohnungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verfehlt – auch 2024 besteht keine Aussicht auf Besserung.

Der Hoffnungsschimmer besteht darin, dass die Spitzen von Zinsen und Baukostensteigerungen hinter uns zu liegen scheinen. Das Problem: Viele Bauunternehmen haben den Einbruch nicht überlebt, die Bautätigkeit hat gelitten. Die Kapazität für die notwendige Bautätigkeit ist nicht vorhanden.

Zudem wäre es eine Milchmädchenrechnung anzunehmen, dass die Erleichterungen bei den Finanzierungs- und Materialkosten sich 1:1 in einer höheren Rendite der Investoren abbilden, die dann stimulierend auf die Bautätigkeit wirkt.

Tatsächlich stellen die Bodenwerte eine Restgröße dar, die sich aus der Differenz zwischen den Erträgen aus der Immobilie und den Bau- und Finanzierungskosten ergibt. Eine geringere Belastung durch Bau- und Finanzierungskosten in der Zukunft bedeutet höhere Bodenwerte. Hinzu kommen in einigen Regionen Aufschläge auf die Bodenwerte, die nicht den Ertragserwartungen, sondern eher spekulativen Erwartungen geschuldet sind. Mit anderen Worten: Künftige Erleichterungen bei den Finanzierungs- und Materialkosten dürften in hohem Maße durch weitere Bodenwertsteigerungen aufgefressen werden.

Schließlich steigt latent die Rivalität bezüglich der Nutzungsansprüche mit Blick auf den Boden. Beispielsweise steht der Umwandlung von Agrar- in Bauland die nachhaltigkeitspolitische Zielsetzung der Bundesregierung von weniger als 30 Hektar pro Jahr hingegen. Durch den Klimawandel bedingte Erhitzungen der Städte, Starkregenereignissen etc. muss mit Frischluftschneiden, Grüngürteln und Wasserretentionsflächen begegnet werden. Auch Verdichtungen (z.B. durch Aufstockungen bestehender Gebäude) sind Grenzen gesetzt, z.B. durch die Infrastrukturausstattung.

Die beschriebenen und viele weiteren Nutzungskonflikte kann ein auf Privateigentum basierender Marktmechanismus alleine nicht lösen. Dieser alloziiert die Flächen allein nach Zahlungsfähigkeit (Ökonomen benutzen das ein wenig unglückliche Wort “Zahlungsbereitschaft”). In der Logik des Marktes ist der Park in einer hochpreisigen Umgebung erst einmal Ressourcenverschwendung (Opportunitätskosten), und die Schule hat der Bankfiliale zu weichen.

Hier schlägt die Stunde der Planung: Die Nutzungskonflikte müssen auch nach anderen Kriterien als denjenigen der Effizienz aufgelöst werden. Entsprechend der Leitwerttheorie von Hartmut Bossel (1998) sind beispielsweise auch Versorgung, Gerechtigkeit, Sicherheit, Adaptivität u.a. zu beachten. So sinnvoll der Marktmechanismus bei anderen Gütern ist: Mit Blick auf diese Allokationsaufgabe muss er auf sich gestellt versagen.

Planung alleine reicht aber nicht aus. Sie muss implementiert und nachhaltig abgesichert werden (Dransfeld 2023). Hier kommt das öffentliche – v.a. kommunale – Bodeneigentum ins Spiel. Dieses müsste gegenüber dem Stand heute deutlich erhöht werden. Hierbei könnten Bodenfonds auf Länderebene sowie in den Kommunen eine Schlüsselrolle spielen. All dem steht jedoch ein unzureichendes rechtliches Instrumentarium und fehlende finanzielle Mittel entgegen. Zudem gilt es, das Instrument des kommunalen Erbbaurechts zu stärken: Auf diese Weise können nicht nur die Nutzungen selbst (z.B. über langfristige Sozialbindungen), sondern auch Zwischen- und Nachnutzungen langfristig gesteuert werden. Das Problem: Kommunen wenden Erbbaurechte immer noch wie bei ihrer Einführung von gut 100 Jahren an. Für Investoren ist dies höchst unattraktiv.

Natürlich werden jetzt v.a. Ordnungspolitiker widersprechen. Der Staat soll nicht steuern, sondern v.a. einen Rahmen setzen, innerhalb dem sich die Akteure frei, aber unter der Befolgung der vorgegebenen Regeln bewegen können. Diese Sicht der Dinge gilt jedoch v.a. globale und volkswirtschaftlich. In den untergeordneten Einheiten des Staates (v.a. Kommunen) ist hingegen Maßnahmen- und Prozesspolitik unverzichtbar. So will das Schlagloch in der Straße (öffentliches Gut) repariert werden – die Kommune muss dies unmittelbar tun oder doch zumindest veranlassen. Ähnliches gilt auch für die Wohnungspolitik: Der Markt drängt auf Segregation. Will man Banlieus und Gates communities verhindern, muss die öffentliche Hand aktiv werden und die Durchmischung managen. Dabei muss sie den Marktkräften sogar ein Stück entgegenwirken (allerdings darf sie dabei nicht das Kind mit dem Bade ausschütten).

Die zuletzt genannten Aspekte können vorliegend nicht ausgebreitet werden – es bleibt mehr als genug Stoff für künftige Artikel in diesem Blog.

Literatur:

H. Bossel (1998): Globale Wende – Wege zu einem gesellschaftlichen und ökologischen Strukturwandel, München.

E. Dransfeld (2023): Kommunales Landmanagement als Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Wohnungsbaupolitik. Zfv 148, S. 342-353

Wie sinnvoll ist die Förderung der Erneuerbaren Energien?

Dirk Löhr

Wenn Robert Habeck im Zug wieder einmal medienwirksame Selfies verbreitet, schlägt sein Herz mit jedem Windrad und jedem mit Solarpanels bedecktem Haus ein Stück höher. Die deutsche Förderpolitik allgemein und das Erneuerbare Energien Gesetz im Besonderen seien eine einzige Erfolgsgeschichte. (Umwelt-) Ökonomen wie Hans-Werner Sinn oder Joachim Weimann sehen hingegen in der deutschen Förderpolitik eine einzige Katastrophe. Warum? Immerhin kommen manchmal bis zu 60 Prozent der Elektrizität aus Erneuerbaren Energien. Bei 20-25 Prozent Stromanteil am Endenergieverbrauch schmilzt diese Zahl freilich auf 12 bis 15 Prozent des Endenergieverbrauchs. Immerhin wird dadurch doch schon eine Menge CO2 gespart, oder? Oder.

Die Energieversorgungsunternehmen, die noch Strom mit Kohle oder Gas produzieren, müssen für jede fossil Kilowattstunde Strom Emissionsrechte erwerben. Die Summe der Emissionsrechte ist im Europäischen Emissionshandel (EU ETS) gedeckelt (Cap). Der Ersatz von Kohlestrom durch Strom aus Erneuerbaren Energien bedeutet, dass bei den Energieversorgungsunternehmen Emissionsrechte frei werden. Diese werden nach Polen oder sonst wo hin innerhalb der EU veräußert, wo dann im Rahmen des Caps das CO2 in die Atmosphäre ausgestoßen wird.

Die vernünftige Idee des Emissionshandels ist, dass dort Emissionen vermieden werden, wo dies günstig möglich ist. Hingegen sollen diejenigen Emittenten mit hohen Grenzvermeidungskosten weiterhin CO2 ausstoßen können. Die Verschneidung des Emissionshandelssystems mit der Förderung Erneuerbarer Energien führt aber dazu, dass die Vermeidung nicht dort stattfindet, wo die geringsten Grenzvermeidungskosten bestehen, sondern wo am höchsten subventioniert wird. Dies bewirkt Fehlallokationen und führt die eigentlich gute Idee des Emissionshandels ad absurdum:

Das eigentliche Problem ist nämlich, dass sich durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien an der insgesamt ausgestoßenen Menge CO2 in Europa nichts ändert – der Cap ist ja begrenzt. Zwar wird der Cap schrittweise zurückgeführt (in der aktuellen Handelsperiode, Phase 4, um 2,2 Prozent p.a.). Allerdings müsste dies – damit die Förderung der Erneuerbaren Energien Sinn ergibt, add up und im Gleichschritt mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgen. Dies ist jedoch bislang nicht der Fall; schon der damalige Umweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) biss sich in der rot-grünen Koalition unter Gerhard Schröder mit einem solchen Anliegen beim damaligen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Zähne aus.

So, wie das System derzeit aufgestellt ist, vergleicht es der Umweltökonom Joachim Weimann mit einer Badewanne, in der am einen Ende (mit viel Aufwand) das Wasser abgeschöpft und am anderen Ende wieder das Wasser hineingegossen wird. Der Wasserspiegel der Badewanne kann so nicht absinken. Der Unsinn ist aber teuer: Die Summe aller künftigen Förderzusagen dürfte einen dreistelligen Milliardenbetrag ausmachen. Gut, dass der Bund die verdeckten Verbindlichkeiten nicht in einer Bilanz ausweist – die Bundesregierung wehrt sich nicht erst seit der Ampelkoalition gegen eine doppische Darstellung ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Umweltökonomen fordern daher seit vielen Jahren einen Stopp des EEG. Damit ist jedoch nicht ein Stopp der Forschungsförderung gemeint – im Gegenteil. Die betreffende Forschung war immer eine Stärke Deutschlands, und hier kann das Land eine Vorreiterrolle sinnvoll ausfüllen. Eine Voraussetzung wäre freilich – anders als derzeit – Technologieoffenheit.

Sinnvoll wäre es jedoch auch, den CO2-Handelsmechanismus als Leitinstrument weiter zu entwickeln (bottom up statt top down, was hier nicht weiter erörtert werden kann) und auf diplomatischem Wege darauf hinzuwirken, dass sich auch andere wirtschaftliche Schwergewichte (wie China und die USA) diesem System anschließen (Klima-Club). Dies ist kein leichtes Unterfangen; es wird auch dadurch nicht einfacher, wenn die grüne Außenministerin den chinesischen Staatschef als “Diktator” bezeichnet. Die Erfolgsaussichten einer solchen Politik sind dennoch ungleich höher als die notorisch impotenten Klimakonferenzen mit fast 200 Teilnehmern.

Ceterum censeo: Bei der Fortentwicklung des CO2-Handels sollte die Rückverteilung der Einnahmen an die Bürger nicht vergessen werden. Ansonsten wird die Dekarbonisierung so teuer, dass die Bürger den Weg nicht mitgehen werden. Obwohl insbesondere die Grünen ein solches “Klimageld” durchaus auf dem Schirm hatten, ist dieser Punkt in der real existierenden Ampelkoalition leider wieder aufgrund der (durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im letzten Herbst) Finanznot des Klima- und Transformationsfonds in der Prioritätenliste ziemlich nach hinten gestellt worden.

Was kostet die Energiewende? Eine Bierdeckelrechnung

Dirk Löhr

Deutschland möchte bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden, sich also dekarbonisieren. Aber was kostet die Energiewende? Genau weiß das keiner. Zwar gibt es Schätzungen und Hochrechnungen. Diese sind aber mit hohen Unsicherheiten behaftet, wenngleich sie teilweise sehr ins Detail gehen und damit eine Genauigkeit vortäuschen, die sie eben nicht haben. Angenehm ist mir daher eine “Bierdeckelrechnung” von André D. Thess von der Universität Stuttgart (Institut für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung) aufgefallen, die ich nachfolgend einmal vorstellen und dabei auch ein wenig modifizieren möchte. Dabei geht es nur um Größenordnungen, nicht mehr. Ein Anspruch auf Exaktheit wird ausdrücklich nicht erhoben. Thess unterscheidet zwischen dem Wärmesektor, dem Stromsektor und der Mobilität, ich nehme noch den Gebäudesektor hinzu.

a) Wärmeesektor
Thess orientiert sich hier an den Kosten, die vor zehn Jahren bei der Stanford University anfielen, nämlich ca. 15.000 €/Kopf. Allerdings hatte die Stanford University ganz andere Bedingungen als die öffentliche Hand hierzulande. Dies betrifft nicht nur Sonne und Klima, sondern z.B. auch Ausschreibungen und andere Regeln. Dies führt dazu, dass die öffentliche Hand bei Bauvorhaben die veranschlagten Kosten regelmäßig deutlich überschreitet. Stuttgart 21 kostet beispielsweise nicht wie ursprünglich geplant 2,5 Mrd. €, sondern 11,5 Mrd. €. Dieses Beispiel ist sicherlich eher extrem; aus anderen Projekten leitet Thess jedoch einen Sicherheitsfaktor von drei ab. Bei der Stanford-Universität ist dieser hingegen nicht zu berücksichtigen; als private Institution kann sie relativ frei und wirtschaftlich agieren. Der Faktor drei ist somit auf die 15.000 €/Kopf anzulegen. Übertragen auf Deutschland ergibt sich damit:

15.000 €/P. x 3 (Sicherheitsfaktor) x 84 Mio. Menschen = 3,8 Bill. €

b) Gebäudesektor
Anders als in der Stanford University gibt es in der EU und in Deutschland aber auch Bestrebungen, mindestens die Gebäude aus den schlechtesten Energieeffizienzklassen zu sanieren. Diese Kosten sind in der “Wärmerechnung” von Thess nur teilweise enthalten. Gehen wir davon aus, dass sich 15 Prozent der 42 Mio. Wohnungen (pro Wohnung 90 qm Fläche) als sanierungsbedürftig angesehen werden, und setzen wir 750 €/qm als Sanierungskosten an (jeder Bausachverständige wird sagen, dass das nicht ausreicht). Hinzu kommen auch noch die öffentlichen und privaten Nichtwohn-Gebäude, die wir aus der Steuerstatistik mit grob 4,5 Mio. wirtschaftlichen Einheiten à 1.000 qm Nutzfläche beziffern. Wir machen keinen Unterschied zwischen Nutz- und Wohnfläche und es werden dieselben Sanierungsquoten und -kosten wie bei Wohngebäuden unterstellt. Für gut die Hälfte der Nichtwohn-Gebäude (öffentlicher Anteil) wird noch ein Sicherheitsfaktor von 3 angelegt.

Damit ergibt sich folgende Rechnung:
Wohngebäude: 0,15 x 42 Mio. x 90 qm x 750 €/qm (= 0,425 Bill. €)
Nicht-Wohngebäude privat: 0,15 x 4,5 Mio. x 0.45 (privater Anteil) x 1.000 qm x 750 €/qm (= 0,228 Bill. €)
Nicht-Wohngebäude öffentl.: 0,15 x 4,5 Mio. x 0,55 (öff. Anteil) x 1.000 qm x 750 €/qm x 3 (Sicherheitsfaktor) (= 0,835 Bill. €)

Insgesamt: 1,488 Bill. €, gerundet 1,5 Bill. €

c) Stromsektor
Hier orientiert sich Thess an der kanarischen Insel El Hierro, die Energieautarkie anstrebte. Die Kosten pro Einwohner beliefen sich zufälligerweise wieder auf 15.000 €/P. Allerdings gibt es hier andere Bedingungen für Wind- und Solarenergie als in Deutschland. Zudem ist kein stromintensives verarbeitendes Gewerbe vorhanden. In El Hierro stellte man trotzdem fest, dass die Speicherkapazität nicht ausreichte. Thess legt angesichts all dieser und weiterer Umstände wieder den Faktor 3 an. Die Berechnung:

15.000 €/P. x 3 (Sicherheitsfaktor) x 84 Mio. P. = 3,8 Bill. €

d) Mobilität
Hier orientiert sich Thess an Opportunitätskosten, die entstehen würden, wenn man fossile Energiequellen durchsynthetische (Fischer-Tropsch-Verfahren) ersetzt. Der Liter Öl wäre (ohne Steuern) um den Faktor 6 teurer als heute. Allerdings berücksichtigt er, dass sich diese Opportunitätskosten innerhalb von 20 Jahren bis auf Null abbauen. Er macht folgende Rechnung auf:

30.000 €/P. und Jahr x 84 Mio. P. = 2,5 Bill. €

Zusammengerechnet ergibt sich:

a) Wärmesektor: 3,8 Bill. €
b) Gebäudesanierung: 1,5 Bill. €
c) Stromsektor: 3,8 Bill. €
d) Mobilität: 2,5 Bill. €
Gesamt: 11,6 Bill. €

Allerdings muss in Rechnung gestellt werden, dass nicht alle Maßnahmen hier und heute durchgeführt werden, sondern sich über ca. 20 Jahre verteilen. Bei einem angenommenen Diskontierungszinssatz von 3% (!) wäre der Barwert eines Euros in 20 Jahren nur ca. 55 Cent, nach zehn Jahren (Mittel) nur ca. 74 Cent. Daher wird zunächst ein Abschlag von 25 Prozent vorgenommen. Ein weiterer Abschlag von 15 Prozent wird aufgrund von unterstellten Steigerungen der Produktivität (Kostensenkungen aufgrund technischen Fortschritts) hinzugerechnet. Mit dem Abschlag von ca. 40 Prozent reduziert sich der o.a. Wert von 11,6 Bill. € auf einen überschlägigen Barwert an Investitions- und sonstigen Aufwendungen von 7 Bill. €. Dies macht ca. 40 Prozent des gesamten Sachvermögens in Deutschland von ungefähr 17,5 Bill. € aus (Zahlen aus 2022) – oder (nicht abgezinst) ca. 350 Mrd. € pro Jahr. Man nähert sich damit den Dimensionen eines Bundeshaushalts.
Pro Kopf der Bevölkerung stellen die Kosten von insgesamt 7 Bill. € gut 80.000 € oder ca. 75 Prozent des Median-Nettovermögens von 106.600 € dar. Bezogen auf jeden Arbeiter und Angestellten, die die Belastung letztlich zu schultern haben, ergeben sich fast 150.000 €.

Würde die geplante Regulatorik beibehalten, würde also der Sachkapitalstock um 40 Prozent abgewertet. Um dies zu verhindern, müsste jeder Arbeitnehmer in den kommenden 20 Jahren ca. 150.000 Euro aufbringen, dies sind ca. 7.500 € pro Jahr. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen in Deutschland liegt bei ca. 25.000 € pro Jahr. Die Reallohnminderung durch zusätzliche Abgaben und höhere Energiekosten würde also ca. 30 Prozent betragen müssen, wenn die Dekarbonisierungsziele erreicht werden sollen. Akzeptiert dies die Gesellschaft?

Die erneuerbaren Energien (Wärme- und Stromsektor) im engen Sinne machen ca. 65 Prozent der oben errechneten Gesamtkosten aus (s. obige Rechnung). Bei Kosten für eine Kugel Eis von 2 € (und unterstellter grober Identität der Anzahl von Haushalten und Arbeitnehmern) sind dies ca. 200 Kugeln Eis pro Monat und Haushalt. Der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin veranschlagte die Kosten der Erneuerbaren Energien im Jahre 2004 auf eine Kugel Eis pro Monat und Haushalt.