BFH watscht Bundesgrundsteuer ab

Dirk Löhr

In zwei Beschlüssen (vom 27. Mai und vom 13. Juni 2024) hat jüngst das Bundesverfassungsgericht die Bundesgrundsteuer abgewatscht. Dabei hatte sich der BFH noch nicht einmal in der Sache geäußert. Es müsse jedoch der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Wertes möglich sein, so der BFH. Ich hatte genau dies in der öffentlichen Expertenanhörung im September 2019 im Bundestags-Finanzausschuss gefordert; allerdings hatten unsere Volksvertreter ihre Ohren auf Durchzug gestellt. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass da noch wesentlich mehr kommt, wenn die höchsten Gerichte erst einmal ins Inhaltliche gehen.

Im Übrigen: Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (Bodenwertsteuer) sieht den Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes vor.

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